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cheech

Anfänger

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1

Dienstag, 13. April 2010, 18:35

Versagung nach § 2 StVG i.V.m §15 b StVZO Ziffer l

Moin Moin.

Ich habe gerade Post vom KBA in Flensburg bekommen und da steht was drinn was ich irgendwie nicht so ganz verstehe vieleicht kann mir da jemand ein wenig auf die Sprünge helfen?
Ich möchte nach Polen und da mein Führerschein machen.Da ich hier in DE schon ohne Lappen gefahren bin und auch erwischt worden bin,musste ich 1999 zur Mpu.
Dort bin ich durchgefallen weil sie auch THC nachweisen konnten.Nun ist das ja so viele Jahre her und ich habe hier gelesen das man erst mal beim KBA anfragen soll ob man gesperrt ist!
Heute ist die Anwort gekommen.

Mit verfügung Landesbetrieb Verkehr Hamburg 15.02.99 bla bla bla
wurde folgende Entscheidung getroffen
Versagung der Fahrerlaubnis KL 3
die Entscheidung ist unanfechtbar seit 24.03.99
Entscheidungsgründe § 2 stvg i.v.m §15 b stvzo ziffer l nr

Dann steht da noch die Entscheidung gründet auf ein gutachten und als Antwort steht da NEIN.

Was kann ich jetzt tun oder was soll ich am besten tun?Ich möchte gerne nach Polen mein Lappen machen und das am besten jetzt hehe!
Kann mir jemand erklären was da jetzt für mich Sache ist?

THX Cheech

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2

Dienstag, 13. April 2010, 18:40

Du hast seinerzeit augenscheinlich den Antrag auf Erteilung einer FE nicht zurückgenommen. Daraufhin wurde Dir die Erteilung der FE versagt (sprich: abgelehnt). Das bedeutet dieser Eintrag.

Selbiger stellt nun evtl. ein Problem dar, weil nach dem Erwerb eines PL-FS die FEB unter Bezugnahme auf den aktuellen § 28 Abs. 4 Ziffer 3 FeV Probleme machen könnte. Das ist zwar noch nicht abschließend geklärt, aber momentan in D vielerorts Verwaltungsmeinung.
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cheech

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3

Dienstag, 13. April 2010, 18:54

Und wie soll ich mich nun verhalten oder was kann ich tun damit ich an meinen Führerschein komme?Viele schreiben mach ihn das ist schon o.k,andere wiederum sagen nein bloss nicht.Ganz ehrlich ich weiss echt nicht was ich machen soll.Ich habe die Kohle auch nicht so dicke die 2000€ habe ich lange zusammen gespart und will sie auch nicht zum Fenster rausschmeissen.

charly

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4

Dienstag, 13. April 2010, 19:12

Du hast 4 Möglichkeiten:

1. MPU machen und dann D-FS holen
2. warten bis Rechtssicherheit wegen dem 19.01.09 vom EUGH vorliegt und dann PL-FS machen
3. jetzt PL-FS machen und dann evtl. Probeleme bekommen weil die Rechtssicherheit vom EUGH noch nicht vorliegt
4. bis 2014 warten und dann den D-Fs ohne MPU-Auflage machen.

Welcher Weg für Dich der richtige ist, musst Du selbst entscheiden.
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RA XDiver

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5

Dienstag, 13. April 2010, 19:15

Bevor die Frage kommt, mit relativer Rechtssicherheit ist m.E. nicht vor Ende 2011 zu rechnen.
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Paule

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6

Dienstag, 13. April 2010, 19:39

Da hab ich mal eine Frage an den TE: Hast du damals einen rechtsfähigen Bescheid von deiner FeB bekommen, dieser ist übrigens auch mit einer kleinen Gebühr verbunden.

cheech

Anfänger

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7

Dienstag, 13. April 2010, 20:04

nein nur die mpu dafür habe ich gezahlt für sonst garnichts.was kann mir passieren mit dem pl führerschein falls ich kontrolliert werde?

RA XDiver

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8

Dienstag, 13. April 2010, 20:07

Kam nach der MPU irgendwann mal ein gelber Umschlag?
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cheech

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9

Dienstag, 13. April 2010, 20:09

ja mit der auflage ich soll ein jahr lang ein drogenscreening machen!

RA XDiver

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10

Dienstag, 13. April 2010, 20:10

Gibt´s diese Schreiben noch? Deren genauer Inhalt wäre mal interessant.
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cheech

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11

Dienstag, 13. April 2010, 20:26

muss ich mal schauen kann die tage mal bescheid sagen

Paule

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12

Dienstag, 13. April 2010, 20:42

Wenn du Glück hast, könnte man die Versagung aus deinem KBA gelöscht bekommen, wie es mir aber scheint, hat deine FeB auch das Gutachten bekommen?
Daher wäre das Schreiben mit dieser Aufforderung wichtig, bevor man weiter Spekuliert.

Aus welchem BL kommt du eigentlich?

Edit:

Zitat

Landesbetrieb Verkehr Hamburg
:USML:

cheech

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13

Dienstag, 13. April 2010, 20:47

Dann steht da noch die Entscheidung gründet auf ein gutachten und als Antwort steht da NEIN.
Ich denke mal das die das gutachten nicht haben sonst währe doch ja angekreuzt!Oder?

Paule

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14

Dienstag, 13. April 2010, 20:53

ja mit der auflage ich soll ein jahr lang ein drogenscreening machen!
Ich dachte die FeB hätte dir diese Auflage gegeben, du redest also von dem GA von der MPU Stelle.

Das heißt also du hast kein Bescheid von der FeB bekommen in dem sie dir gegen eine Gebühr schreiben, das du eine Versagung bekommt, bzw dein Antrag auf Erteilung abgelehnt wird, weil du die MPU nicht Fristgerecht bei gebracht hast. :denk:

cheech

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15

Dienstag, 13. April 2010, 21:02

nein ich habe nur das gutachten bekommen mehr nicht und da stand das drinne!

Paule

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16

Dienstag, 13. April 2010, 21:09

Ja dann könnte ich dir empfehlen mal ein erfahrenen Anwalt einzuschalten, ich hab so eine Versagung aus meinem KBA rausbekommen, mit Unterstützung vom Ra Xdiver.

Eine Versagung kann nicht einfach mal eben in das VZR eingetragen werden, sondern ist ein Verwaltungsakt, der auch entsprechend mit einem rechtsfähigem Bescheid zugestellt werden muss.

charly

Moderator

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17

Dienstag, 13. April 2010, 23:28

Eine Versagung kann nicht einfach mal eben in das VZR eingetragen werden, sondern ist ein Verwaltungsakt, der auch entsprechend mit einem rechtsfähigem Bescheid zugestellt werden muss.
Welches aber unter Umständen auch auf dem öffentlichen Wege zugestellt werden kann.

Sollte Dir bekannt sein.

Von da her macht es erst mal Sinn Akteneinsicht bei der FEB zu nehmen. Dies ist ohne Begründung jederzeit - oftmals nur nach Terminvereinbarung - möglich.
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cheech

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18

Mittwoch, 14. April 2010, 19:33

Heute habe ich bei meiner FeB angerufen und gesagt das die bei beim KBA mir ein schreiben geschickt haben mit einer versagung und ich wollte jetzt ganz gerne wissen was da los ist.Dann habe ich ihn meine Daten durchgesagt und er hat im Computer geguckt und mir gesagt das bei ihm nichts zu sehen ist warum oder wieso das so ist.Dann fragte er noch ob ich mich anmelden will für den Führerschein und ich sagte ja.Dann sagte er mir das ich ein Perso,Sehtest,Erstehilfeschein und ein Führungszeugniss mitbringen soll+150€ dann würde sich ein sachbearbeiter darum kümmern und alles beantragen.Was soll ich nun von der Sache halten?Ist das mit meiner MPU gelöscht bei der FEB und nur noch beim KBA aktuell?Ich weiss nicht was ich machen soll.Ich habe kein Bock da jetzt 150€ zu zahlen und dann heisst das auf einmal ne das geht doch nicht sie müssen zur MPU.Was Nun?

RA XDiver

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19

Mittwoch, 14. April 2010, 20:08

Da hilft nur Akteneinsicht. Was anderes hilft Dir nicht weiter. Auf die telefonische Aussage würde ICH mich nicht verlassen.
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20

Mittwoch, 14. April 2010, 20:28

Bei mir war das auch so, obwohl ich keine Versagung von der FeB bekommen habe(schriftlicher Bescheid), wurde sie dennoch in dem VZR(KBA) eingetragen.
Das Problem war angeblich das System, das nach der Frist(zb. zur abgabe des GA) automatisch diese Meldung zum KBA nach Flensburg generiert.

Wann war denn diese FoFe Sache? Wurde eine Sperre ausgesprochen bei Gericht?