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tyson711

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1

Sonntag, 11. April 2010, 11:54

Umgeschriebener Cz Füherschein ( 2006 mit D. Wohnort) 2 monate später in einen Deutschen Eu- Führerschein umgeschrieben jetzt 5 Jahre Später NU ?

Hallo,

ich habe seit 2006 einen Cz Eu Führerschein den ich 2 Monate nach erhalt in einen Deutschen Führerschein habe umschreiben lassen, früher war dort auf dem Cz lappen mein Deutscher Wohnort datiert.

Nun nach fast 5 Jahren bekamm ich post das der gleiche Landkreis der mir den Führerschein umgeschrieben hat den Lappen einziehen möchten aufgrund des Deutschen Wohnortes auf dem Cz lappen?? es geht um §48 Verwaltungsverfahrengesetz und ich habe bis zum 15.04 zeit zur stellungmahme.

was meint ihr ?????

Herr Seefeld aus Detmold ist mein Anwalt kennt den jemand.

Hab ich chancen ???

Viele herzliche grüsse



Vielen Dank im Voraus

Bin echt Fertig. !!!! :?:?:?:?:?:?

RA XDiver

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2

Sonntag, 11. April 2010, 12:44

Ich würde hier mal sagen, dass die Behörde etwas spät dran ist. Selbst wenn man eine grundsätzliche Rücknahmemöglichkeit bejahen wollen würde, dürfte die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG NW abgelaufen sein. Abzustellen sein wäre hier auf den Zeitpunkt der Wiedemann-Entscheidung, sprich Mitte des Jahres 2008. § 48 Abs. 2 Ziffer 1 dürfte nicht anwendbar sein, weil keine objektive Täuschung durch den Betroffenen vorgelegen hat. Insoweit gilt die Jahresfrist zwingend.

Ich halte das Vorgehen der Behörde für entsprechend rechtswidrig, wobei man in NRW ja nie weiss.....
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tyson711

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3

Sonntag, 11. April 2010, 12:50

Vielen Dank für ihre Antwort.

Ps. Ich komme aus Niedersachsen LKR. Cloppenburg. Was heisst man weis nie??? können die die Gesetze so auslegen wie sie gerade wollen? Muss ich den Führerschein den aufjedefall erstmal wen auch kurzfristig abgeben. Wen aj was für Zeiten kommen dan auf einen Zu ?

RA XDiver

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4

Sonntag, 11. April 2010, 12:56

Wenn die Verfügung unter Sofortvollzug gestellt wird, davon kannst Du ausgehen, kannst Du nur darauf hoffen, dass Dir das VG im Eilverfahren recht gibt. Sonst kannst Du Dich erstinstanzlich auf mind. ein Jahr Verfahrensdauer einstellen (ohne Lappen versteht sich). Zuständig wäre das VG Oldenburg. Auch grenzwertig die Jungs da.

Wie gesagt, nach meinem Dafürhalten ist die Behörde zu spät dran. Also ab zu nem Experten und kämpfen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »RA XDiver« (11. April 2010, 13:00)


tyson711

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5

Sonntag, 11. April 2010, 12:59

Und wie lange dauert das Eilverfahren? Habe ich bis dahin eine Fe ???

vielen Dank im Vorraus.

Wen jetzt schon ersichtbar ist das sie zu spät sind, muss ich ihn dan eigentlich auch garnicht abgeben?

Mfg

RA XDiver

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6

Sonntag, 11. April 2010, 13:04

Der FS wäre mit dem Zeitpunkt, in dem der gelbe Umschlag in Deinem Kasten liegt, weg. Du dürftest SOFORT nicht mehr fahren. Nur wenn das Eilverfahren (Dauer 3-4 Wochen) zu Deinen Gunsten ausgeht, dürftest Du bis zur Hauptsacheentscheidung fahren.

Die Frage der Fristversäumnis (oder der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1, Abs. 2 Ziffer 1) muss das VG klären. Da hast Du keine Wahl, ob Du abgibst oder nicht.
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Paule

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7

Sonntag, 11. April 2010, 13:09

Was wäre denn, wenn die FeB sich auf den Wierer Beschluss bezieht, dieser ist ja noch kein ganzes Jahr vorüber. :denk:

Vielleicht sollte der TE auch mal sein Schreiben einstellen. ( :Hallo2: )

Zitat

Herr Seefeld aus Detmold
Ich glaub der arbeitet sehr viel mit dem Tarabas zusammen, also ein Newbie in diesem Geschäft ist er nicht, aber ob er so umfangreiches Wissen hat, wie ein Forum geschulter Anwalt, wird man dann sehen. :knips3:

tyson711

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8

Sonntag, 11. April 2010, 13:09

§ 48 Verwaltungsverfahrengesetz

wir beabsichtigen die Umschreibung ihrer Tschechischen Fe zurückzunehmen und gleichzeitig festzustellen das sie ihre ausl. Fe nicht in Deutschland benutzen dürfen.

Begründung Dt. Wohnsitz auf altem 2006 cz Führerschein. ( Hab ihr aber 2006 auch gleich umschreiben lassen )



Das ist das Schreiben in Kurzform


@ Ra Xdiver


Also bis zur Stellungnahme vom Vg darf ich dan noch fahren? Oder ist der gelbe Umschlag schneller bei mir :-)


Viele Dank

Paule

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9

Sonntag, 11. April 2010, 13:17

Also bis zur Stellungnahme vom Vg darf ich dan noch fahren? Oder ist der gelbe Umschlag schneller bei mir :-)
Du brauchst den gelben Umschlag, damit du überhaupt mal vor das VG kommst.

Ich würde die Behörde nun mal darauf aufmerksam machen das die Wiedemann Entscheidung 2008 bekannt wurde und sie nach dem genannten 48er nur ein Jahr Zeit haben, die Umschreibung(VA) zurück zu nehmen.

RA XDiver

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10

Sonntag, 11. April 2010, 13:21

Warum soll man denen so viel vorkauen. Wenn thyson alleine schreiben will soll er sich darauf beschränken darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzungen des § 48 VwVfG nicht vorliegen. Ende aus und gut. Ich würde hier allerdings wohl zur unverzüglichen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe raten. Vielleicht kann man ja so sogar den Entzug verhindern (auch wenn es wohl schwer werden dürfte).

@tyson

Diese Begründung dachte ich mir. Steht da noch irgendwas drin, WANN die Behörde Kenntnis von der angeblichen Rechtswidrigkeit ihres Tuns erhalten hat? Auch die Anhörungen sind doch meist recht umfangreich (wenn Du faxen kannst, schicke ich Dir gerne meine Faxnr.).
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11

Sonntag, 11. April 2010, 13:23

ich habe bis zum 15.04 zeit zu STellungnahme....... :denk:

franzhermann

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12

Sonntag, 11. April 2010, 13:25

Oh! Das klingt ja alles nicht gut! Wer weiß,was die sich noch alles einfallen lassen!

Theoretisch gibst du den D FS ab und MÜSSTEST im Gegenzug dafür deinen CZ FS wiederbekommen. Du müßtest damit nach CZ fahren , erweitern und hättest dann THEORETISCH einen gültigen FS welchen du umschreiben lassen könntest. Oder? MfG

Paule

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13

Sonntag, 11. April 2010, 13:26

Steht da noch irgendwas drin, WANN die Behörde Kenntnis von der angeblichen Rechtswidrigkeit ihres Tuns erhalten hat?
Das würde mich auch interessieren, er kann es ja mal anonym einstellen.

tyson711

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14

Sonntag, 11. April 2010, 13:27

ja gerne !!!! Ich habe zwar schon einen Anwalt aber habe noch kein Mandat unterschieben und er sagte auch das die Chancen sehr schlecht stehen. Hab ihm aber das Fax schon gechickt. Er wusste auch garnix von dem Urteil 2008 er sagte nur er schreibt in das Schreiben an die Feb das auf die 2 Fr zu achten ist :denk: :denk: :denk: . Vieleicht besser wechseln :bh:

RA XDiver

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15

Sonntag, 11. April 2010, 13:27

Zitat

Theoretisch gibst du den D FS ab und MÜSSTEST im Gegenzug dafür deinen CZ FS wiederbekommen. Du müßtest damit nach CZ fahren , erweitern und hättest dann THEORETISCH einen gültigen FS welchen du umschreiben lassen könntest. Oder? MfG


Aber auch nur theoretisch. Damit ersetzt er eine Unwägbarkeit durch die nächste. Wesentlich einfacher ist der Streit um den belastenden VA an sich. Da sehe ich noch eher Erfolgschancen, als bei einer Erweiterung (von den Kosten und dem Zeitablauf mal ganz abgesehen).

Zitat

Er wusste auch garnix von dem Urteil 2008


:klatsch2:
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17

Sonntag, 11. April 2010, 13:30

Vieleicht besser wechseln
Wäre zu überlegen, denn ich sehe hier genauso wie RA Xdiver sehr wohl Erfolgsaussichten.

tyson711

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18

Sonntag, 11. April 2010, 13:34

Sehr geehter Herr ....

Anhörung vor Rücknahme der Umschreibung ihrer ausländischen Fahrerlaubnis und gleichzeituge Festellung über die fehlende Berechtigung zum Führen von Fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik deutschland
auf Grund ihrer Ausländischen Fahrerlaubnis.

Azs nachstehend genannten Gründen beabsichtige ich die Umschreibung ihrer Tschechischen Fe gem ³48 Verwaltungsverfahrengesetz zurückzunehmen und gleichzeitig Festzustellen, dass sie ihre Ausländische Fe nicht zum Führen von Fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechtig.

Ausweislich des Cz Führerscheins hatten sie zum Zeitpunk der Erteilung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in ...... ( BRD) so das sie diese Fahrerlaubnis Rechtsmissbräuchlich erworben haben.

Hiermit geben ich ihnen

bis zum 15.04.10

Gelegenheit sich zu den für die beabsichtige Entscheidung massgeblichen Tatsachen zu äussern

Sollte nir bis zur vorgenannten frist keine Stelungnahme vorliegen werde ich nach Aktenlage entscheiden

franzhermann

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19

Sonntag, 11. April 2010, 13:37

@ RA

Ja, natürlich alles theoretisch! Bloß ein ellenlanger Rechtsstreit kostet auch 'ne Menge Kohle! Denk mal umschreiben in CZ wäre besser! Sollten sich die D Behörden weigern den CZ FS rauszugeben, dann kann er ja theoretisch einen CZ WS nehmen und eine Ersatzausstellung vornehmen lassen. Oder?

Paule

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20

Sonntag, 11. April 2010, 13:40

Das bringt rein überhaupt nichts @Franz!

Mal noch eine Frage an den TE, wann wurde dir die D-FE entzogen?