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Infernuz

Fortgeschrittener

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1

Samstag, 6. März 2010, 19:21

Anerkennung eines WS-Bereinigten CZ-FS vor dem 19.01.2009 wurde abgelehnt

Ich habe nach 6 Monaten Unsicherheit und nach Eingstelltem Verfahren wegen FOFE die Anerkennung meines CZ-FS ehmals D-WS Behördenbekannt mit nun CZ-WS Beantragt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fahren zu dürfen dank § 24 VwVfG Untersuchungsgrundsatz war es möglich die Sache ins Rollen zu bringen nun habe ich folgenden Bescheid erhalten:
»Infernuz« hat folgende Dateien angehängt:

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (6. März 2010, 22:18)
Grund: Dateianhänge hinzugefügt


Rolrick

Schüler

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2

Samstag, 6. März 2010, 19:28

Macht sich bei mir nicht auf. :denk:

Infernuz

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3

Samstag, 6. März 2010, 19:31

Rechtsklick und dann auf link kopieren dann ein neues Fenster öffnen link reinkopieren und dann funktionierts am besten wäre es wenn ein admin so lieb wäre und die beiden schreiben auf diesem server ablegen könnte.

sorry und danke für euer Verständnis

Paule

Menschlich

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4

Sonntag, 7. März 2010, 13:21

Das interessante daran ist, das man hier sieht, das die fehlenden Meldedaten aus 2006 entscheident sind!
Sieht mir auch nach einer Schwarndorfer Abfrage aus.

So Inferniuz jetzt weiste wo du drann bist, was haste jetzt vor? :ka:

Infernuz

Fortgeschrittener

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5

Sonntag, 7. März 2010, 16:01

Fehlende Meldedaten sind doch kein Beweis für einen Wohnsitzverstoß nach dem Wierer Urteil beweist es nur das der Austellermitgliedstaat die Wohnsitzvorausetzungen bei der Austellung nicht überprüft hat. vgl (Wierer Urt. Randnr. 55)

Und was ich aus der Mitteilung aus Schwandorf ergibt, da steht nur drin das Angaben in Änderungen vorgenommen wurden aber nicht welche.

Ich kann hier nicht erkennen das gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst b, verstoßen wurde.

Was noch Wichtig ist die erste FS nr vom 2006 FS wo in der Mitteilung aus Schwandorf drin steht gleicht sich mit der FS Kopie die im Aufnahmemitgliedstaat gemacht wurde aber die Information aus Schwandorf selbst beweist keinen Wohnsitzverstoß.


Wie sehen die Chancen in diesem Fall aus ?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (7. März 2010, 16:11)


Oberklops

Zauberlehrling

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6

Dienstag, 9. März 2010, 00:33

Wenn Du mauf meine bescheidene Meinung Wert legst :kuck:

Umschreibung eines CZ-FS mit bereinigtem WS (ehemals D-WS) :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Paule

Menschlich

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