Anerkennung eines WS-Bereinigten CZ-FS vor dem 19.01.2009 wurde abgelehnt
Ich habe nach 6 Monaten Unsicherheit und nach Eingstelltem Verfahren wegen FOFE die Anerkennung meines CZ-FS ehmals D-WS Behördenbekannt mit nun CZ-WS Beantragt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fahren zu dürfen dank § 24 VwVfG Untersuchungsgrundsatz war es möglich die Sache ins Rollen zu bringen nun habe ich folgenden Bescheid erhalten:
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (6. März 2010, 22:18) Grund: Dateianhänge hinzugefügt
Rechtsklick und dann auf link kopieren dann ein neues Fenster öffnen link reinkopieren und dann funktionierts am besten wäre es wenn ein admin so lieb wäre und die beiden schreiben auf diesem server ablegen könnte.
Das interessante daran ist, das man hier sieht, das die fehlenden Meldedaten aus 2006 entscheident sind!
Sieht mir auch nach einer Schwarndorfer Abfrage aus.
So Inferniuz jetzt weiste wo du drann bist, was haste jetzt vor?
Fehlende Meldedaten sind doch kein Beweis für einen Wohnsitzverstoß nach dem Wierer Urteil beweist es nur das der Austellermitgliedstaat die Wohnsitzvorausetzungen bei der Austellung nicht überprüft hat. vgl (Wierer Urt. Randnr. 55)
Und was ich aus der Mitteilung aus Schwandorf ergibt, da steht nur drin das Angaben in Änderungen vorgenommen wurden aber nicht welche.
Ich kann hier nicht erkennen das gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst b, verstoßen wurde.
Was noch Wichtig ist die erste FS nr vom 2006 FS wo in der Mitteilung aus Schwandorf drin steht gleicht sich mit der FS Kopie die im Aufnahmemitgliedstaat gemacht wurde aber die Information aus Schwandorf selbst beweist keinen Wohnsitzverstoß.
Wie sehen die Chancen in diesem Fall aus ?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (7. März 2010, 16:11)