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RA XDiver

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1

Donnerstag, 4. März 2010, 15:26

Doch noch 21er-Verfahren in Hessen

Ich habe heute eine Anklage der StA Darmstadt an das AG Groß-Gerau bekommen. Vorwurf (natürlich an den Mandanten, nicht an mich :lach: ) § 21 StVG .
FS des Angeschuldigten von >19.01.09 . Die interessieren sich da also nicht so richtig für den VGH. Naja, wenn sie wollen, ich fahre auch gerne nach G-G..... :bw:
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Paule

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2

Donnerstag, 4. März 2010, 16:28

Die Frage bleibt aber noch, ob das AG der Klage folgt. :wink:

Bikerjoe1969

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3

Donnerstag, 4. März 2010, 17:19

von >19.01.09
= vorm 19.01.09? :pfiff:
Signaturen sind doof!

RA XDiver

[VERBORGEN]

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4

Donnerstag, 4. März 2010, 18:47

Nach dem 19.01.
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Oberklops

Zauberlehrling

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5

Donnerstag, 4. März 2010, 19:28

Bei Büttelborn in Hessen - die kennen das Führerschein Forum nicht - und intern werden die Urteile wohl totgeschwiegen ? :jipp:
Müßte ja fast mit links im Halbschlaf von allein zu gewinnen sein - allerdings, wie @eifelfahrer sagt, was ist schon logisch in der Abteilung Recht haben und Recht bekommen :Keks:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Gallier

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6

Donnerstag, 4. März 2010, 19:53

von >19.01.09
= vorm 19.01.09? :pfiff:


< = kleiner
> = größer

Ergo: Nach dem 19.01 :jojoj:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Oberklops

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7

Donnerstag, 4. März 2010, 20:06

Böser Gallier :bumm:
Motorradfahrer sind MInderheiten, die kein Mathe brauchen und die der Klops schützt, da sie (rascher als andere) aussterben und der Biker ein Lieber ist :macht: :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Bikerjoe1969

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8

Donnerstag, 4. März 2010, 20:09

Wenigstens einer, der mich ein bisschen leiden kann, auch wenn ich aus BW komme. -pg-

@Gallier: Beim Thema Größer und Kleiner hab ich im Matheunterricht leider gefehlt. :NÄ:
Signaturen sind doof!

DODOXX

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9

Donnerstag, 4. März 2010, 21:45

Nach dem 19.01.


@XDIVER :
Anschrift schon notiert. :Keks:

@Bikerjoe

Kein prob. ich kann auch nur Malen nach Zahlen :KlSM: :wurf: :ws: :lach:
:wink: :DK: :wink:

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10

Donnerstag, 4. März 2010, 22:30

Na, da muss ich mal unseren Anwalt ein wenig präzisieren, um unserem Biker gerecht zu werden:

es gibt neben < und > auch noch kleinergleich und größergleich (kann das mit der Forensoftware wohl nicht darstellen): dann wird unter das <bzw. > noch ein zweiter Strich oder ein Gleichheitszeichen geschrieben. Damit ist dann auch der Fall der Fall der Gleichheit eingeschlossen.

Insofern hätte unser Anwalt hier entweder "größergleich" 19.01.09 oder aber >18.01.09 schreiben müssen. Der arme Biker hat ja seinen Führerschein am 19.01.09 bekommen.

Oberklops

Zauberlehrling

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11

Donnerstag, 4. März 2010, 23:38

:soist: Was ist Pi?

Mathematiker: Pi ist die Zahl, die das Verhältnis vom Umfang eines Kreises und seinem Durchmesser angibt.

Physiker: Pi ist 3,1415927 plus/minus 0,00000005.

Ingenieur: Pi ist ungefähr 3.
:soist:
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Paule

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12

Donnerstag, 4. März 2010, 23:50

Ingenieur: Pi ist ungefähr 3.
,14 ... :Keks:

RA XDiver

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13

Donnerstag, 4. März 2010, 23:53

Ich bin Jurist..... ICH HASSE BERUFSBEDINGT MATHE!!!!!!! :iek: :lach:
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14

Freitag, 5. März 2010, 20:36

Zitat

Naja, wenn sie wollen, ich fahre auch gerne nach G-G..... :bw:

Muss bei einer Anklageschrift (oder ist es doch der ansonsten übliche Strafbefehl) nicht erst einmal geprüft werden, ob der Tatvorwurf aus rechtlichen Gründen zulässig ist?

Da könnte die Rechtsprüfung doch bereits in einem sehr frühen Stadium erfolgen. Wenn das Gericht die Klage nicht zulässt, kann die StA innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen, und dann kann das Landgericht - wenn es die Beschwerde zurückweist - schon den Rechtsweg beenden.

Paule

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15

Samstag, 6. März 2010, 01:18

Muss bei einer Anklageschrift (oder ist es doch der ansonsten übliche Strafbefehl) nicht erst einmal geprüft werden, ob der Tatvorwurf aus rechtlichen Gründen zulässig ist?



Eine Anklageschrift wird sowohl an den Betroffenen, wie an das zuständige AG/etc versendet, dieses entscheidet dann zur Anklage erhebung und teilt damit den/die Verhandlungstage mit, oder lehnt ab ... :Keks:

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16

Samstag, 6. März 2010, 02:58

Und vor dem Gerichtsbeschluss kann sich der Angeklagte bzw. sein Verteidiger noch zur Sache äußern.

D.h. wenn die Anklage aus rechtlichen Gründen schon zweifelhaft ist, dann kann man das schon in diesem Verfahrensstadium machen.
Eine Vorwegnahme der Beweisaufnahme wird das Gericht natürlich nicht machen, sondern da auf die Ermittlungsergebnisse aufbauen.

RA XDiver

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17

Samstag, 6. März 2010, 12:21

Zitat

Und vor dem Gerichtsbeschluss kann sich der Angeklagte bzw. sein Verteidiger noch zur Sache äußern.


Schon passiert, seeeeeehr ausführlich (der arme Strafrichter)..... :bäh:
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18

Samstag, 10. April 2010, 14:31

Und hat der Strafrichter schon irgendwie reagiert oder ist er immer noch mit Lesen beschäftigt?

RA XDiver

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19

Dienstag, 11. Mai 2010, 17:50

Brandaktuell: Die Hessen wollen es strafrechtlich tatsächlich wissen. Das Amtsgericht GG hat das Hauptverfahren eröffnet. HV-Termin im Juli.

Naja, ich plane dann schonmal für die Revision. :bw:
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Mittwoch, 12. Mai 2010, 00:19

Schwarzmaler. Bei der seeehr gründlichen Stellungnahme (36 Seiten? :DK: ) da wird doch was zu machen sein, gerade in Hessen - dazu noch mitten Sommer :KlSM:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.