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sutty

Schüler

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1

Samstag, 27. Februar 2010, 20:11

Post von der Führerscheinstelle!!!(Eu-FS nach 19.01.2009)

Hi Leute,
habe heute Post von der Feb bekommen, und hab jetzt ein bisschen Angst...

Sehr geehrter Herr...
Ihnen wurde am ... die Fe entzogen aus dem und dem Grund Bla Bla...
Nach § 28 Abs.4 Satz 2 Fev kann in diesen Fällen wegen der fehlenden Fahrberechtigung ein feststellender Verwaltungsbescheid erlassen werden.

Ich habe auch die Möglichkeit nach geltendem Recht, den Fs selbst vorbei zu bringen.
Der grösste Mist an der Sache ist, ich habe ein Fahrzeug auf mich laufen, hätte ich gern gelassen, ließ sich aber nicht anders einrichten.
Was habe ich jetzt zu erwarten? Kann man mit Erfolgsaussichten dagegen angehen?
Mein Bl ist NRW :iek:
Grüsse

sutty

Schüler

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2

Samstag, 27. Februar 2010, 21:35

Habe echt Angst..
Würde mich freuen wenn sich sich jemand die Mühe macht.

charly

Moderator

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3

Samstag, 27. Februar 2010, 22:05

Erzeähl mal mehr.

Wann wurde der FS ausgestellt?

Was ist noch gegen Dich verwertbar bzw. das hattest Du angestellt, daß Dir der D-FS entzogen wurden und wann war dies?

Und was das auf Dich zugelassene Fahrzeug betrifft:

Dies ist halb so wild. Jeder kann ein Auto zulassen. Dazu benötigst Du keinen FS. Könnte nur passieren, daß Dich jetzt die Versicherung anders einstuft, sofern sie Kenntnis von der fehlenden FE erhält.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (27. Februar 2010, 22:09)


sutty

Schüler

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4

Samstag, 27. Februar 2010, 22:35

Der Fs wurde mir nach laufender Speerfrist ausgestellt. Das letzte was ich verbrochen hab, war ne ne FoFe unter Alkohol einfluss mit 1,55 in 2007.

sutty

Schüler

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5

Samstag, 27. Februar 2010, 22:55

Der Fs wurde nach dem 19.01.2009 ausgestellt.

charly

Moderator

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6

Samstag, 27. Februar 2010, 23:18

Der Fs wurde nach dem 19.01.2009 ausgestellt.


Damit ist - je nach Bundesland - bereits alles diskutiert.

Im Moment gibt es nur 2 Bundesländer die auch nach dem 19.01.09 augestellte Führerscheine anerkennen.

Aus welchem Bundesland bist Du?
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (27. Februar 2010, 23:21)


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7

Sonntag, 28. Februar 2010, 00:25

Mein Bl ist NRW :iek:


siehe oben!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

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8

Sonntag, 28. Februar 2010, 02:00

Zitat

Was habe ich jetzt zu erwarten? Kann man mit Erfolgsaussichten dagegen angehen?

Kurzfristig würde ich Deine Chancen eher bescheiden einschätzen: der Feststellungsbescheid wird sofort vollziehbar erlassen, und das OVG Münster hat bereits in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren Rechtsmittel gegen die sofortige Vollziehbarkeit abgelehnt, so dass auch in Deinem Fall wenig Aussicht besteht, vorläufig etwas an einem solchen negativen Bescheid zu ändern.

Wenn Du allerdings gegen einen Feststellungsbescheid klagst und bei negativem Ausgang immer Rechtsmittel einlegst, dann muss die Sache entweder beim europäischem Gerichtshof landen oder aufgrund einer zwischenzeitlich in einem von diversen Parallelverfahren ergangenen Entscheidung des EUGH entschieden werden. Hier würde ich die Chancen dann wiederum positiv sehen, dass Du langfristig Recht bekommst.

sutty

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9

Sonntag, 28. Februar 2010, 12:24

Ich habe eine Woche Zeit mich dazu zu äußern. Wenn ich also immer Rechtsmittel einlege umgehe ich also evtl. den Aufkleber auf dem Lappen. Ich weiß,das ist jetzt vielleicht ne Blöde Frage, aber was kann das denn in etwa kosten bis ich vorm Eugh bin?

feueraxel

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10

Sonntag, 28. Februar 2010, 12:28

Will ja nicht unken, aber hab mal im Forum gelesen, ab 5000,- Euro für den Rechtsanwalt biste dabei. und erfolgreich ? Vieleicht könnten Dir das die Profis hier.

beantworten.:motz: , Ich weiß aber das es vielleicht eine Möglichkeit über Armenrecht geben könnte mit h4 und so. Ist hier in Deutschland möglich einen Antrag für den Rechtsanwalt zu stellen, dann übernimmt das Gericht die Kosten und können die entstandenen Kosten aber 4 Jahre lang zurück verlangen.
Schickste Scheiße, kriegste Scheiße. Natürlich meine ich nicht alle ::weiber:
Quelle: Nach 12 Jahren Ehe bat mein Kumpel, seine Frau Zigaretten zu holen, Frau fragte: "Welche Marke" ?! :lach:

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (28. Februar 2010, 15:36)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht


Paule

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11

Sonntag, 28. Februar 2010, 13:03

ab 5000,- Euro für den Rechtsanwalt biste dabei
Wer hat denn so ein Mist verzapft? :klatsch2:

sutty

Schüler

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12

Sonntag, 28. Februar 2010, 14:20

Mit H4 hab ich bisher noch nichts zu tun gehabt und bin auch ganz froh darüber.
@Paule, hast du ne realistische Einschätzung auf Lager?

RA XDiver

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13

Sonntag, 28. Februar 2010, 14:40

1. Instanz inkl. Eilverfahren und notfalls Beschwerde etwa 1.000 EUR
2. Instanz zzgl.ca. 1.000 EUR
3. Instanz nochmal 1.000 EUR (jeweils Verfahrens- und Terminsgebühr).
(bei Abrechnung nach RVG, mehr ist per Individualvereinbarung natürlich immer drin)


Also alles in allem etwa 3.000 EUR für das gesamte Verfahren, vorausgesetzt, man muss die volle Länge bestreiten.
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14

Sonntag, 28. Februar 2010, 15:03

Wie ist es wenn man in der letzten Instanz den Rechtsstreit gewinnt? Trägt dann der Beklagte, also die FeB die RA-Kosten? :denk:

RA XDiver

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15

Sonntag, 28. Februar 2010, 15:05

Wie immer. Der Verlierer zahlt die Zeche. :wink:
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sutty

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16

Sonntag, 28. Februar 2010, 15:27

@ xdiver, geht es da nur um die RA kosten oder ist das ein komplett-Packet?

RA XDiver

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17

Sonntag, 28. Februar 2010, 15:37

Nur RA zzgl. ggf. Gerichtsgebühren.
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sutty

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18

Sonntag, 28. Februar 2010, 15:46

Und jetzt mal alles in allem, übern Daumen?

RA XDiver

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19

Sonntag, 28. Februar 2010, 15:48

Wenn man wirklich über die volle Distanz gehen müsste (was an sich schon unwahrscheinlich ist), kommst du auf gut 5.000 EUR.
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sutty

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20

Sonntag, 28. Februar 2010, 15:51

Wenn man wirklich über die volle Distanz gehen müsste (was an sich schon unwahrscheinlich ist), kommst du auf gut 5.000 EUR.
Warum unwahrscheinlich?