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1

Mittwoch, 17. Februar 2010, 03:33

Rechtsprechung des OVG Münster am 25.02.10 auf dem Prüfstand in Leipzig

Gerade in der Terminübersicht des BVerwG gefunden:

Zitat

BVerwG 3 C 15.09 (OVG Münster 16 A 3169/07); BVerwG 3 C 16.09 (OVG Münster 16 A 2527/07)
25.02.2010 13:30

T. – RA Streifler, Berlin – ./. Landrat des Kreises Viersen

S. – RA Dr. Säftel, Künkele und Dr. Thilmann, Frankenthal – ./. Landrat des Kreises Steinfurt

In beiden Verfahren wenden sich die Kläger gegen die Aberkennung des Rechts, von ihrer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.

Den Klägern war in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verkehrsverstößen ihre Fahrerlaubnis entzogen worden. Das für deren Wiedererteilung in Deutschland erforderliche medizinisch-psychologische Gutachten legten sie den deutschen Fahrerlaubnisbehörden nicht vor. Stattdessen erwarben sie Fahrerlaubnisse in Polen; in den dort ausgestellten Führerscheinen wurde jeweils ein Wohnsitz in Polen eingetragen. Nachdem die deutschen Fahrerlaubnisbehörden hiervon Kenntnis erhielten, forderten sie die Kläger auf, zur Beseitigung von fortbestehenden Zweifeln an ihrer Fahreignung medizinisch-psychologische Gutachten vorzulegen. Als die Kläger dieser Aufforderung nicht nachkamen, wurde ihnen die Befugnis aberkannt, von ihrer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Hiergegen machten die Kläger insbesondere geltend, dass der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz, wonach von in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnisse anzuerkennen seien, schon der Anforderung des Gutachtens, erst recht aber der nachfolgenden Aberkennungsentscheidung entgegenstehe.

Vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht blieben ihre gegen die Aberkennungsentscheidungen gerichteten Eilanträge und Klagen ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat die streitigen Fahrerlaubnisbeschränkungen vor allem deshalb für zulässig und auch gemeinschaftsrechtskonform gehalten, weil die Kläger trotz Nachfrage weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren substanziert dargelegt hätten, in Polen zum Zeitpunkt der Erteilung ihrer Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz gehabt zu haben; das sei aber auch nach der sog. 2. EU-Führerscheinrichtlinie Erteilungsvoraussetzung.

Im Revisionsverfahren wird unter anderem zu klären sein, ob dieser Begründungsansatz mit den Anforderungen vereinbar ist, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen zu stellen sind.

Nach dem Wierer-Beschluss des EUGH dürfte der Ausgang der Revisionsverfahren wohl nicht mehr überraschen.
Vermutlich sind die OVG-Urteile noch aus der Zeit vor dem Wierer-Beschluss.

Paule

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2

Mittwoch, 17. Februar 2010, 03:47

Ja und es handelt sich um PL-Scheine, also hat der Säftel diesmal kein Kopf durch die Wand Aktion am laufen ... Wie mit den D-WS Dinger, trotz dem EugH Urteil aus 2008 .. :momo:

Tamino

Anfänger

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3

Mittwoch, 17. Februar 2010, 16:57

Zitat

Nach dem Wierer-Beschluss des EUGH dürfte der Ausgang der Revisionsverfahren wohl nicht mehr überraschen.
Vermutlich sind die OVG-Urteile noch aus der Zeit vor dem Wierer-Beschluss.

Münster war ja negativ in Sachen EU-FS, der Wierer-Beschluß bezieht sich rein auf die unbestreitbaren Informationen wegen dem Wohnsitzprinzip!
Was meinst Du damit, daß der Ausgang nicht überraschend sein wird?
Ich denke mal, daß das Datum 19.01.09 hierbei keine Rolle spielt!
Positiv oder negativ für die EU-FS???
Ist alles was wir sehen oder scheinen, nur ein Traum innerhalb eines Traumes?

Pioneer

unregistriert

4

Mittwoch, 17. Februar 2010, 17:55

Wenn man den fett markierten Text aus dem Zitat von @ Paule liest, ergibt sich doch relativ klar, das beim OVG Münster eine Rätselstunde über den WS abgehalten wurde. Diese Argumentation wird dort aktuell auch nicht mehr direkt verfolgt, weil sie seit dem "Wierer"-Beschluß nicht mehr tragfähig ist, aber man hat sich schon etwas Neues einfallen lassen.
Jedes EU-Land hat in Eigenverantwortung zu prüfen, ob eine Zuständigkeit durch einen korrekten WS gegeben ist und wenn das bejahrt und der FS erteilt wird, hat kein anderer EU-Staat das zu überprüfen, sondern lediglich den FS anzuerkennen.
Das ergibt sich so aus dem "Wierer"-Beschluß und daher vermutet @ Paule auch, das die OVG-Urteile aus der ersten Jahreshälfte 2009 stammen, also vor dem genannten Beschluß.

Oberklops

Zauberlehrling

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5

Mittwoch, 17. Februar 2010, 18:17

Hat hoffentlich endlich auch mit dem 19.01.09 zu tun.
Nachträgliche MPU fordern ist doch eigentlich seit 2006 (Halbritter C-227/05) aus der Welt und das mit dem (Ausl.) WS war ja auch seit 2008 (Wiedemann/Funk C-329/06) klar.
Also - " i frei mi " :tuut:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

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6

Mittwoch, 17. Februar 2010, 18:39

Hat hoffentlich endlich auch mit dem 19.01.09 zu tun.

Da es hier um einen Fahrerlaubnisentzug ( Nutzungsuntersagung) geht, prüfen die Gerichte die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid bzw. wo dieser nicht erlassen wurde, der Ausgangsbescheid).

Das ist im vorliegenden Fall ein Zeitpunkt, zu dem noch alles nach der 2. Richtlinie zu entscheiden war.

Insofern wird das Urteil zum Thema 3. Rili wohl maximal ein paar Randbemerkungen mit sich bringen.

Zitat

daher vermutet @ Paule auch, das die OVG-Urteile aus der ersten Jahreshälfte 2009 stammen, also vor dem genannten Beschluß.

Oh, jetzt werde ich schon mit @Paule verwechselt.

Pioneer

unregistriert

7

Mittwoch, 17. Februar 2010, 18:49

Ähh, ja - also ich glaub ich bin auch besoffen und fahr im Tarnmodus. :lol:

Sorry @ Eifelfahrer, ich brauch wohl doch ne Brille :jojoj:

Oberklops

Zauberlehrling

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8

Mittwoch, 17. Februar 2010, 19:23

Schließe mich an am Freitag.
Und den Eifelfahrer zu verwechseln passiert momentan, denn eigentlich schreibt er ja an der Klage für die Schmidt und ist gar nicht hier - Paule aber schon :KlSM:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Paule

Menschlich

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9

Mittwoch, 17. Februar 2010, 20:07

(OVG Münster 16 A 3169/07); BVerwG 3 C 16.09 (OVG Münster 16 A 2527/07)
Das diese Urteile aus der Zeit vor 2009 sieht man den letzten beiden Ziffern!

Die Berufung ist also aus 2007 und die Entscheidungen vermutlich aus 2008. :wink:

Oh, jetzt werde ich schon mit @Paule verwechselt.
Ich hoffe das war nun keine Frechheit! :greubel:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (17. Februar 2010, 20:10)


Oberklops

Zauberlehrling

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10

Mittwoch, 17. Februar 2010, 20:50

Andersrum - Dr. Paule :jipp:

Trotzdem, wird Zeit, dass was passiert. Nicla wurde gerade in NRW von 4 Gesetzeshütern an der Weiterfahrt gehindert.

FS 08/08 - MPU Auflage aus 2006 - das geht nicht, da gibts ein neues Gesetz... :klatsch2: ;( :klatsch2:

Ich hoffe, XDiver (da schicke ich sie einfach hin, samt Quittung für die Taxirechnung etcpp) freut sich, den Jungs mal eine auf die Nuss zu geben.

Gruesse - grummelige,brummelige :VL:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Paule

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11

Mittwoch, 17. Februar 2010, 21:00

Ich hab ja schon letztes Jahr im Januar moniert, das die in Münster sehr eigenartige Ansichten haben, was zb. die eigene Einlassungen betrifft, Münster hat es bis heute nicht aufgegeben und sieht selbst im Wierer Beschluss die Frage nicht eindeutig beantwortet.

Aber so Stur ist Leipzig nicht und dann kommt der Dampfer aus dem eigenen Land, falls doch muss Leipzig ein Ersuchen stellen, das nun ausreichlich beantwortet ist.

Leider kann ich diese Urteile aus Münster nicht finden, aber vielleicht bestell ich sie ...

Warten wir mal die paar Tage noch ab, der 25.02 ist nicht mehr lange.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (17. Februar 2010, 21:59)


Pioneer

unregistriert

12

Mittwoch, 17. Februar 2010, 21:40

denn eigentlich schreibt er ja an der Klage für die Schmidt


Und ich dachte bisher, er schreibt die Urteilsbegründungen beim OVG Münster. Hat er die Seiten gewechselt :greubel: oder Doppelagent? -st2-

Kann ich irgendwie aber verstehen, einfach bessere Entlohnung beim Anwalt als im Staatsdienst und man muß sich auch nicht soviel völlig Sinnfreies aus den Fingern saugen, oder man schreibt in diesem Fall einfach mit sich selbst. Der Höchstbietende gewinnt. :D-bla:
Spendenaufruf für RAin Schmidt -cla-

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13

Donnerstag, 18. Februar 2010, 02:12

Und ich dachte bisher, er schreibt die Urteilsbegründungen beim OVG Münster. Hat er die Seiten gewechselt :greubel: oder Doppelagent?

Quatsch, ich bin doch schon beim VG Koblenz unter Vertrag. :bäh:

Das OVG Münster schreibt seine Urteile meines Erachtens selber. :bw: Nur ab und zu lassen sie die Papierkörbe unseres schwedisch sprechenden Rechtsanwalts durchsuchen und finden dabei die deutschen Übersetzungen schwedischer Gesetzestexte. :bild: Was dabei herauskommt, kann man ja im Beschluss vom 20.01.10 nachlesen. :USML:

RA XDiver

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14

Donnerstag, 18. Februar 2010, 10:19

Zitat

Das OVG Münster schreibt seine Urteile meines Erachtens selber. :bw: Nur ab und zu lassen sie die Papierkörbe unseres schwedisch sprechenden Rechtsanwalts durchsuchen und finden dabei die deutschen Übersetzungen schwedischer Gesetzestexte. :bild: Was dabei herauskommt, kann man ja im Beschluss vom 20.01.10 nachlesen.
Crap, nu kan jag nu säkert förstöra ens mina sopor .... (Mist, jetzt muss ich schon meinen Müll sicher vernichten lassen....). Was da wohl rauskommt, wenn ich die Zweitauflagen von "Mein Kampf" wegschmeiße. :sf35: :lach: :bäh:

Soviel Sarkasmus kenne ich ja gar nicht von Dir, Uwe. Aber im Ernst. Die Sache in Leipzig wird nicht viel erhellendes bringen. Dafür sind die Fälle zu alt. Aber vielleicht hilft ja ein kleiner Denkanstoß der hohen Herren aus dem Osten, um einige Gemüter in Münster wieder einzunorden (die Hoffnung stirbt zuletzt). :bw:

Werde mal ein wenig weiterarbeiten. Ich muss noch ein Urteil für den VGH München fertigmachen.... :bw: :lach: :knips:
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
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charly

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15

Donnerstag, 18. Februar 2010, 10:30

Werde mal ein wenig weiterarbeiten. Ich muss noch ein Urteil für den VGH München fertigmachen.... :bw: :lach: :knips:
Dann schreibe aber mal das richtige rein, damit dann mittelfristig die Rechtsunsicherheit aus dem Weg geräumt werden kann.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


mirko1

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16

Donnerstag, 18. Februar 2010, 12:08

RA XDIVER schreibt in dieses Forum, sei gegrüßt, Mann der ersten Stunde, als damals 2004 alles im VP begann...)

und noch immer wehrt sich D gegen die EU FSé, obwohl 6 Jahre rum sind und 5 EUGH Urteile "eigentlich" (nur die Rahmen Bedingungen haben sich geändert) gegen D liefen, gegen D weil kein EUGH Urteil für D den FS Tourismus gestoppt hat sondern die FSé mit der Zeit brav mit Wohnsitz ec. gemacht/erteilt wurden.

hab da auch mal was schönes zur MPU und wie gut diese funktioniert, ist aus dem neuen OVG Saarland Urteil:
(((((((Zwar sei aufgrund der medizinischpsychologischen
Untersuchung des Klägers am 29.12.1995 ein positives Gutachten
erstellt worden, weil die Gutachter damals von einer stabilen Alkoholabstinenz
ausgegangen seien. Ausweislich der nachfolgenden Trunkenheitsfahrt am
6.10.1996 mit einem Blutalkoholgehalt von 1,23 Promille habe der Kläger seine
Abstinenz jedoch bereits wenige Monate nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis
wieder aufgegeben.))))))))

positive MPU und was passierte? er hat trotz PSy-Doc zusage kurz danach wieder gesoffen und ist Auto gefahren hehe, zwar^nicht zum lachen baer da sieht man mal an was D festhält, Hauptsache man kontrolliert irgendwas, obs funktioniert ist doch egal, merken die Herren in D den nicht das die MPU der FS Tourismus Treiber Nr.1 ist.

zum Thema, Lepzig:
ich hoffe ja nicht das die Fsé erteilt vor dem 19.01.09 dadurch in Gefahr geraten könnten?

Oberklops

Zauberlehrling

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17

Donnerstag, 18. Februar 2010, 19:37

Man kann doch nicht die Räder zurückdrehen - Du schwäbischer Pessimist. Die Mauer gibt uns doch auch keiner mehr wieder :jojoj:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

DODOXX

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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

18

Donnerstag, 18. Februar 2010, 23:58

RA XDIVER schreibt in dieses Forum, sei gegrüßt, Mann der ersten Stunde, als damals 2004 alles im VP begann...)

und noch immer wehrt sich D gegen die EU FSé, obwohl 6 Jahre rum sind und 5 EUGH Urteile "eigentlich" (nur die Rahmen Bedingungen haben sich geändert) gegen D liefen, gegen D weil kein EUGH Urteil für D den FS Tourismus gestoppt hat sondern die FSé mit der Zeit brav mit Wohnsitz ec. gemacht/erteilt wurden.

hab da auch mal was schönes zur MPU und wie gut diese funktioniert, ist aus dem neuen OVG Saarland Urteil:
(((((((Zwar sei aufgrund der medizinischpsychologischen
Untersuchung des Klägers am 29.12.1995 ein positives Gutachten
erstellt worden, weil die Gutachter damals von einer stabilen Alkoholabstinenz
ausgegangen seien. Ausweislich der nachfolgenden Trunkenheitsfahrt am
6.10.1996 mit einem Blutalkoholgehalt von 1,23 Promille habe der Kläger seine
Abstinenz jedoch bereits wenige Monate nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis
wieder aufgegeben.))))))))

positive MPU und was passierte? er hat trotz PSy-Doc zusage kurz danach wieder gesoffen und ist Auto gefahren hehe, zwar^nicht zum lachen baer da sieht man mal an was D festhält, Hauptsache man kontrolliert irgendwas, obs funktioniert ist doch egal, merken die Herren in D den nicht das die MPU der FS Tourismus Treiber Nr.1 ist.

zum Thema, Lepzig:
ich hoffe ja nicht das die Fsé erteilt vor dem 19.01.09 dadurch in Gefahr geraten könnten?
Naja. Ich mein, Hallo? Wir sind in der EU und die hat 27 Staaten drin. N Italiener darf hier in D mit seinen EU Italien FS nicht in D fahren
obwohl er nur seine hier in D lebende Alte Ergrauende Mutter besuchen will?
Gehts denn noch? Was issen D? III.Weltkriegsmacht? Oder was? Da hört doch jedwede Logik auf. Oder Deutschland muss aus der EU austreten. Dann könn se machen was se wollen. :motz:
:wink: :DK: :wink:

Oberklops

Zauberlehrling

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19

Samstag, 20. Februar 2010, 00:33

@Dodoxx :ka:

Find ich ja gut, wenn Du Dich klar ausdrückst, aber wie meinst Du denn das nun konkret, klär den alten Ossi mal auf :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

DODOXX

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20

Samstag, 20. Februar 2010, 09:06

Lieber Hr.von und zu Klops.

Was soll ich denn da aufklären? Die Logik sagt doch alles oder?

EU- alle 27 Mitgliedsstaaten- D auch. Oder D etwa nicht? EU sagt-" FS müssen gegenseitig anerkannt werden"
Deutschland haben die ne Sonderstellung?? Weil die es nicht müssen?
Und explizit als Fallbeispiel zu nennen: Kevin Russel von den Onkelz:
EU FS aus Ireland. Staatsanwältin oberste "FS ist Gültig in D"
Aber, was Hein weis, weiss Heiner noch lange nicht.
Muss ich als Fazit ziehen: EU FS sind gültig in EU wenn Richtlinienkonform nach EU Gesetz ausgestellt.
Alles andere wäre auslegungsache und eigenbrödlerei-von D.
Rums,Bums,aus die Maus! :USML: :momo:
:wink: :DK: :wink: