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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (27. November 2009, 21:16)
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Was passiert denn wenn ich jetzt angehalten werde trotz Bescheid ? Bekomme ich da eine Anzeige wegen FOFE, bzw.
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Der formelle Brief unterrichtet nur, bei dem feststellenden Bescheid liegt der Unterschied darin das dies mit Foderungen verbunden ist. Man stellt fest was schon vorab Rechtsgrundlage ist und fordert auf den Sperrvermerk einzutragen und zeigt auf das notfalls Zwangsgelder vollstreckt werden und Maßnahmen ergriffen werden.Die Frage stelle ich deshalb, da ich den Unterschied nicht verstehe zwischen einen formellen Brief und einen Feststehen bescheid ? Kommt doch im Grunde aufs selbe raus

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (27. November 2009, 23:40)
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Das ist ja eigenenartig, stell den Bescheid doch mal ein! Oder spiegel ihn mal wieder!Bei mir steht aber nichts von Sperrvermerk oder Zwangsgeld androhungen ?

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Zeig mir mal wo das steht?Meiner Meinung nach ist das Urteil vom 26.06.08 so zu lesen, das wenn die D jemanden mit solch einem Führerschein findet, sie sich an Tschechien wenden müssen und um Entziehung der Feb bitten müssen


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (28. November 2009, 08:43)
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