Anfänger
Registrierungsdatum: 10. November 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: 73479
Führerschein aus: CZ
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jogy« (10. November 2009, 13:39)
Wir haben hier keine Geheimnisse was Anwälte betrifft, dazu musst du nicht deine Mail Adresse veröffentlichen. (Paule)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (10. November 2009, 14:14)
Anfänger
Registrierungsdatum: 10. November 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: 73479
Führerschein aus: CZ
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Was soll das denn für ein Sinn haben?Sorry Paule mein Anwalt möchte das leider nicht.

Anfänger
Registrierungsdatum: 10. November 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: 73479
Führerschein aus: CZ
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Anfänger
Registrierungsdatum: 10. November 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: 73479
Führerschein aus: CZ
Ich brauch den Schein so dringend, ohne bin ich Arbeits und Mittellos.Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D

Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Hier geht es rein um Nachweise,ich glaube nicht das ich hier meine sachen preis geben muss.
Zitat
Auch der - erst im Klageverfahren erfolgte - Vortrag des Klägers, er habe im
Jahre 2005 über mehrere Monate in Tschechien gelebt und dort eine
Sprachschule besucht, kann nicht zu einem Erfolg der Klage führen. Denn für
diese Behauptung hat er keine Nachweise vorgelegt. Auch die nunmehr
eingereichte Kopie einer nicht einmal unterschriebenen „Schulbescheinigung"
vom 8. Februar 2006 (Bl. 28 der Gerichtsakte) könnte - ihre Echtheit unterstellt -
nur ihre Ausstellung, nicht aber einen tatsächlichen Aufenthalt belegen.
Angesichts dessen war die Einholung einer deutschen Übersetzung von Amts
wegen nicht veranlasst.

So siehts aus !!!!Müssen tust Du gar nichts.
Es ist aber nunmal so, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung (und ich meine ganz oben) ein FS mit dt. WS nicht anerkannt werden muss. Insoweit sind wir sicherlich alle neugierig, wie das geklappt haben soll. Dies um so mehr, als auf der in Deiner Sig angegebenen HP durchaus fragwürdige Behauptungen stehen.
Es riecht also ein wenig nach verkappter Werbung.
Hits heute: 2 051 | Hits gestern: 4 823 | Hits Tagesrekord: 20 491 | Hits gesamt: 4 856 586 | Hits pro Tag: 3 585,7
Klicks heute: 2 978 | Klicks gestern: 8 402 | Klicks Tagesrekord: 25 180 | Klicks gesamt: 8 949 803 | Klicks pro Tag: 6 607,8
Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
Alter (in Tagen): 1 354,43
Forensoftware: Burning Board® 3.0.9, entwickelt von WoltLab® GmbH