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jogy

Anfänger

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1

Dienstag, 10. November 2009, 13:26

cz fs mit dt ws seit 2006;jetzt Polizeikontrolle, "Anzeige" , was kann ich tun ?

Hallo zusammen,
ich habe seit März 2006 einen cz fs mit eingetragenem dt ws. "cz fs wegen Umgehung der mpu"
Jetzt hatte ich eine Polizeikontrolle bei der mir gesagt wurde, daß dieser Führerschein in Deutschland nicht gültig ist
wegen des dt ws und ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekäme.
Wer kann mir Tips geben, wie ich aus der Sache am besten raus komme? ?(
Wäre euch sehr Dankbar dafür. :DK:
Übrigens, ich brauche meinen fs dringend beruflich, er ist somit sehr sehr wichtig für mich.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jogy« (10. November 2009, 13:39)


carsten

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2

Dienstag, 10. November 2009, 13:55

Leider Chance verspielt

Hallo

Es ist seit 2008 bekannt dass diese Führerscheine ungültig sind,
deswegen kann ich nicht verstehen dass man so leichtsinnig ist.

Also zu deinem Problem: Jemand der schon aufgefallen ist hat
Groß keine Chance mehr eine Umschreibung zu absolvieren auch wenn andere was
anderes behaupten.

Ich kann da nur ein Gang zum Anwalt empfehlen, ich hoffe du
bist keiner der wegen 80,- im Jahr an einer Verkehrsrechtschutz gespart hat.
Schreibe mir eine email unter XXXXX@mail.de und ich werde dir einen
empfählen der auch meine Sache durch geboxt hat.

Jemand der noch nicht aufgehalten wurde sollte seine EU
Fahrerlaubnis mit der Deutschen Adresse so schnell wie möglich in Tschechien
Umschreiben!!!!!!!!!!!!!!!!

Bitte erkundigen sie sich auch bei dieser Angelegenheit sehr
genau bei wem oder wo sie das machen !!!!


Wir haben hier keine Geheimnisse was Anwälte betrifft, dazu musst du nicht deine Mail Adresse veröffentlichen. (Paule)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (10. November 2009, 14:14)


jogy

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3

Dienstag, 10. November 2009, 14:11

War leider nicht auf dem Laufenden

Hallo Carsten,
habe die Sache mit der Umschreibung leider nicht gewußt, da ich mich einfach nicht mehr damit befasst hatte.
Wie ich jetzt feststellen muß "sehr Blauäugig. "
Werde mich heut abend von zuhause aus mit dir per e-mail in Verbindung setzten.
Danke erst mal.

Paule

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4

Dienstag, 10. November 2009, 14:16

Das mit dem Anwalt ist nur sinnvoll wenn ein Strafverfahren wegen FoFe kommt!
Aus welchem Bundesland kommst du?
Hattest du schonmal einen deutschen Schein?

carsten

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5

Dienstag, 10. November 2009, 14:17

Anwalt

Sorry Paule mein Anwalt möchte das leider nicht.
Ich hätte sonst kein Problem damit.

Und ich denke man sollte den Leuten doch helfen, wir wollen
doch alle ein sauberes Geschäft machen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »carsten« (10. November 2009, 14:21)


carsten

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6

Dienstag, 10. November 2009, 14:21

FS mit Deutschem Wohnsitz

Paule es ist bekannt das Angriff die beste Verteidigung ist,
da her sollte man nicht warten bis was kommt und außerdem ist es bekannt das in
diesem Fall 100% was kommt.

Paule

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7

Dienstag, 10. November 2009, 14:24

Sorry Paule mein Anwalt möchte das leider nicht.
Was soll das denn für ein Sinn haben?

carsten

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8

Dienstag, 10. November 2009, 14:29

Ich werde hier keine Sachen veröffentlichen wo ich keine
Erlaubnis dazu habe.

Sollte es dir nicht passen dann lösch doch meine email Adresse.

jogy

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9

Dienstag, 10. November 2009, 14:46

Hallo,
ja ich hatte den Deutschen Führerschein, der wege Alkohol am Steuer Ende 2005 für 3Monate entzogen wurde.
3 Monate, da sich selbst der Richter nicht im klaren war ob ich tatsächlich bei dem Unfall am Steuer saß, was aber "laut Polizeiermittlung der Fall gewesen sein soll"
"Sehr schlampige Ermittlungen"
Da ich fast 18 Jahre zuvor den Schein schon einmal weg hatte wurde eine MPU angeordnet die ich auch machen wollte,
dies tat ich aber nicht, da mir bei dem Vorgespräch zur MPU mit einer Verkehrspsychologin gesagt wurde, daß ich wegen der 2 Promille beim ersten mal sowieso durchfallen würde.
Also habe ich mich nach Alternativen umgesehen und den fs ganz normal und ohne Tricks in cz gemacht, den ich dann Ende März 2006 hatte.
Ich komme aus Baden Württemberg.
Ich verstehe nicht, daß man mich jetzt dafür Bestrafen will, daß ich auf ganz legalem Weg einen cz fs gemacht habe. Meine Sperrfrist war beendet.
Ich habe nur die MPU umgangen.

Paule

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10

Dienstag, 10. November 2009, 15:07

Ja, wenn du definitiv einen Entzug einer D-Fe hattest, hast du keine Möglichkeit mehr. Die CZ-Fe ist für Deutschland unbrauchbar und da lässt es sich auch nicht mehr daran Rütteln.
Du kannst jetzt nur schauen das du das Strafverfahren eingestellt bekommst, ´les dich mal etwas in der Jurathek bei uns durch.
Aus welchem Bundesland kommst du?

:wink:

jogy

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11

Dienstag, 10. November 2009, 15:17

Gibt es wirklich keine Möglichkeit mehr? ;( Ich brauch den Schein so dringend, ohne bin ich Arbeits und Mittellos.
Die Beamten bei der Kontrolle haben den fs noch nicht eingezogen.
Ich komme aus Baden Württemberg

RA XDiver

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12

Dienstag, 10. November 2009, 15:22

Es sieht leider tatsächlich eher düster aus. Der FS ist (zumindest Stand per heute, zukünftig aber wahrscheinlich auch) de facto nicht zu retten. Hier geht wirklich nur noch Schadensbegrenzung in strafrechtlicher Sicht. Fahrerlaubnisrechtlich hilft wohl nur noch die MPU. Zumindest mittelfristig betrachtet.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
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carsten

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13

Dienstag, 10. November 2009, 15:31

Es gibt schon noch Möglichkeiten den FS zu retten ich habe
es auch durch bekommen leider ohne Urteil.

Bei mir hat der Richter der Führerscheinstelle empfohlen meine Aberkennung
zurück zu ziehen.

RA XDiver

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14

Dienstag, 10. November 2009, 15:34

Dann verrate uns doch allen mal wie. Nebulöse Andeutungen bringen keinen weiter.
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carsten

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15

Dienstag, 10. November 2009, 15:40

Hier geht es rein um Nachweise,ich glaube nicht das ich hier meine sachen preis geben muss.

RA XDiver

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16

Dienstag, 10. November 2009, 15:42

Müssen tust Du gar nichts.

Es ist aber nunmal so, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung (und ich meine ganz oben) ein FS mit dt. WS nicht anerkannt werden muss. Insoweit sind wir sicherlich alle neugierig, wie das geklappt haben soll. Dies um so mehr, als auf der in Deiner Sig angegebenen HP durchaus fragwürdige Behauptungen stehen.

Es riecht also ein wenig nach verkappter Werbung.
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feueraxel

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17

Dienstag, 10. November 2009, 15:48

Ich bin hier auch schon lange im Forum und ich wäre über konstruktive Rechtsprechung ebenfalls interessiert.

Das sollte alles schon Hand und Fuß haben und natürlich auch fundamentilisiert sein.

Komm schon Du schafft es auch

Dein pseudo fliegt hier nicht auf, sag was die Sache ist. :AT:
Schickste Scheiße, kriegste Scheiße. Natürlich meine ich nicht alle ::weiber:
Quelle: Nach 12 Jahren Ehe bat mein Kumpel, seine Frau Zigaretten zu holen, Frau fragte: "Welche Marke" ?! :lach:

Paule

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18

Dienstag, 10. November 2009, 15:50

Hier geht es rein um Nachweise,ich glaube nicht das ich hier meine sachen preis geben muss.

Diese Antwort hatte ich schon vermutet! :USML:

Ich glaube aber nicht das die D-Behörden sich mit einem Schreiben zufrieden geben, der von irgend einer Schule oder ähnlichem stammt.

Siehe auch hier:

Zitat

Auch der - erst im Klageverfahren erfolgte - Vortrag des Klägers, er habe im
Jahre 2005 über mehrere Monate in Tschechien gelebt und dort eine
Sprachschule besucht, kann nicht zu einem Erfolg der Klage führen. Denn für
diese Behauptung hat er keine Nachweise vorgelegt. Auch die nunmehr
eingereichte Kopie einer nicht einmal unterschriebenen „Schulbescheinigung"
vom 8. Februar 2006 (Bl. 28 der Gerichtsakte) könnte - ihre Echtheit unterstellt -
nur ihre Ausstellung, nicht aber einen tatsächlichen Aufenthalt belegen.
Angesichts dessen war die Einholung einer deutschen Übersetzung von Amts
wegen nicht veranlasst.


2009 VG Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Az.7 K 131/09 Datum: 22.07.09 (CZ-FS mit D-Wohnsitz und späterer Wohnsitzbereinigung, wird nicht anerkannt)

:wink:

carsten

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19

Dienstag, 10. November 2009, 15:50

Alles klar wenn du der Meinung bist das dass nur Werbung
sein soll dann löscht meine Beiträge.

Es tut mir leid wenn andere Nachzügler ( Trittbrettfahrer )
mehr Erfahrungen haben wie Leute die schon genug Schlechtes wie auch gutes in
der Materie EU Führerschein erlebt haben.

Ich habe es nicht nötig hier irgendwelche Kunden ab zu
bekommen!!!!!!!!!!!!

ickebins69

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20

Dienstag, 10. November 2009, 15:52

Müssen tust Du gar nichts.

Es ist aber nunmal so, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung (und ich meine ganz oben) ein FS mit dt. WS nicht anerkannt werden muss. Insoweit sind wir sicherlich alle neugierig, wie das geklappt haben soll. Dies um so mehr, als auf der in Deiner Sig angegebenen HP durchaus fragwürdige Behauptungen stehen.

Es riecht also ein wenig nach verkappter Werbung.
So siehts aus !!!!