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Das stimmt so nicht, weil zum 19.01.2009 dieser Zustand wie von TE geschildert zum Strafbestand gemacht wurde! Also Anklage nach StVG § 21, wie der Te hier schon richtig erkannt hat.Hallo,
2009 ist da nicht relevant.

Pioneer
unregistriert
Woher hat der StA denn diese Erkenntnis gewonnen, das ist eine reine Vermutung, bzw. Unterstellung und im Ergebnis ein unbeweisbarer Vorwurf. Das wird ein Anwalt vermutlich vom Tisch bekommen unter gleichzeitiger erheblicher Herabsetzung des Strafmaßes.Illegal deshalb, da auf meinem FS ein deutscher WS steht und ich "dies gewusst hätte", dass man damit auf deutschen Straßen nicht fahren dürfe.
Eine andere Argumentation wird auch nicht möglich sein, nur an den Verbotsirrtum sind hohe Anforderungen geknüpft und es bleibt zumindest zweifelhaft, ob das so durchgeht. Möglich wäre evtl., hier letztlich leichte Fahrlässigkeit in Bezug auf die Informationspflicht einzuräumen, die den Verbotsirrtum zwar nicht wirklich begründet, aber in Verbindung mit der schwierigen Rechtslage und deren abrupter Änderung verständlich erscheinen läßt. So könnte man das Strafmaß erheblich drücken. Mehr sehe ich hier nicht, nicht einmal die Einstellung des Verfahrens.da diese Sachlage eine komplexe Vorgeschichte hat könnte man der Strafanzeige mit StGB § 17 (Verbotirrtum) entgehen!
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Das betrifft aber nur die Strafbarkeit, die in die neue FeV übernommen worden ist. (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 FEV)Habe außerdem in einem Bericht gelesen dass dieses neue Gesetz von 2009 AB JETZT gilt und nicht rückwirkend!

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Wo hast du deinen FS in Pilsen Gemacht??
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Also dass war nicht mal richtig dem Polizist bekannt der mich angezeigt hat, deswegen Anzeige auf Verdacht. Außerdem verfolge ich nicht jeden Monat neue Gesetzesänderungen. Der Inhaber hieß Rostig oder so. Wo hast du deinen FS gemacht?kannt wie verfahren wird mit einen CZ-FS oder PL-FS der eine D-WS drin hat!!!Ich meine bei welcher Fahrschule ich habe meine dez 2006 auch in pilsen gemacht!!
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (16. Januar 2010, 18:24)
Was können die Leute dafür, die den FS davor hatten und es keine Probleme gab, dass es nicht erkannt wurde? Hier ist ein Fehler vom Gesetz her gemacht wurden und die Leittragenden sind die Bürger.Ab dem 26.06.2008 sind CZ Führerscheine mit D-WS ungültig für Deutschland mit Rückwirkend hat das weniger zu tun eher damit das diese ausgestellten Führerscheine nicht Richtlinien konform ausgestellt wurden und das erst gesetzlich ab diesem Datum des 26.06.2008 erkannt wurde und durch die EuGH Urteile Wiedemann und Funk sowie Zerche u.a Beschlossen wurde.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (16. Januar 2010, 23:14)
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