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koboldus

Anfänger

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1

Montag, 26. Oktober 2009, 21:39

Tschechischer Führerschein 2005 gemacht(D-WS und Anzeige FoFe)

Hallo,

habe meinen DE-FS 2002 bei einem Unfall mit 1,7 Promille verloren.
Im Februar 2005, NACH Ablauf der Sperre (die 2 Jahre betrug), habe ich einen CZ-FS in Pilsen erworden.
Im August diesen Jahres wurde ich von der Polizei kontrolliert und bekam eine Anzeige wegen Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Vor einer Woche bekam ich einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, ich müsse 2.700 € Strafe zahlen, da ich mit einem nicht legalen FS gefahren wäre. Illegal deshalb, da auf meinem FS ein deutscher WS steht und ich "dies gewusst hätte", dass man damit auf deutschen Straßen nicht fahren dürfe.
Habe einen Anwalt eingeschaltet, der da mal nachhakt.
Frage: Gilt das neue Gesetz von 2009 jetzt rückwirkend auf einen FS von 2005? Ist es nicht legal damit mehr zu fahren? :ka:

Danke für alle Antworten!

MfG

Glücksritter

[VERBORGEN]

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2

Montag, 26. Oktober 2009, 23:02

Hallo,
2009 ist da nicht relevant.Die Tatsache das ein deutscher WS auf dem Schein steht ,ist entscheident.
Wegen Wohnsitzregelung.Sieht ganz schlecht aus.Wird der RA auch nichts mehr machen können.
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.
(Heiner Geissler, dt. Politiker, *1930)

Paule

Menschlich

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3

Dienstag, 27. Oktober 2009, 01:08

Hallo,
2009 ist da nicht relevant.
Das stimmt so nicht, weil zum 19.01.2009 dieser Zustand wie von TE geschildert zum Strafbestand gemacht wurde! Also Anklage nach StVG § 21, wie der Te hier schon richtig erkannt hat.
Ein Bestandschutz gibt es dabei nicht, da diese Sachlage eine komplexe Vorgeschichte hat könnte man der Strafanzeige mit StGB § 17 (Verbotirrtum) entgehen!


:wink:

Pioneer

unregistriert

4

Dienstag, 27. Oktober 2009, 02:54

Illegal deshalb, da auf meinem FS ein deutscher WS steht und ich "dies gewusst hätte", dass man damit auf deutschen Straßen nicht fahren dürfe.
Woher hat der StA denn diese Erkenntnis gewonnen, das ist eine reine Vermutung, bzw. Unterstellung und im Ergebnis ein unbeweisbarer Vorwurf. Das wird ein Anwalt vermutlich vom Tisch bekommen unter gleichzeitiger erheblicher Herabsetzung des Strafmaßes.

da diese Sachlage eine komplexe Vorgeschichte hat könnte man der Strafanzeige mit StGB § 17 (Verbotirrtum) entgehen!
Eine andere Argumentation wird auch nicht möglich sein, nur an den Verbotsirrtum sind hohe Anforderungen geknüpft und es bleibt zumindest zweifelhaft, ob das so durchgeht. Möglich wäre evtl., hier letztlich leichte Fahrlässigkeit in Bezug auf die Informationspflicht einzuräumen, die den Verbotsirrtum zwar nicht wirklich begründet, aber in Verbindung mit der schwierigen Rechtslage und deren abrupter Änderung verständlich erscheinen läßt. So könnte man das Strafmaß erheblich drücken. Mehr sehe ich hier nicht, nicht einmal die Einstellung des Verfahrens. ;(

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5

Dienstag, 27. Oktober 2009, 18:17

Das Oberverwaltungsgericht in Münster ist übrigens Anfang des Jahres noch davon ausgegangen, dass bei einem D-Wohnsitz im Führerschein dieser nicht automatisch ungültig ist, sondern nur die Einleitung eines Entzugsverfahrens erlaubt.

D.h. nach dieser Argumentation hätte man bis zur ersten Kontrolle fahren dürfen, muss dann aber mit einem Verfahren rechnen.
Diese Ansicht hat sich anscheinend nicht durchgesetzt. Bei der Frage eines strafmildernden Verbotsirrtums ist diese Interpretation der Münsteraner Richter natürlich zu berücksichtigen.

koboldus

Anfänger

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6

Dienstag, 27. Oktober 2009, 18:26

Danke für eure Antworten!
Meine wichtigste Frage ist: Darf ich mit diesem FS jetzt überhaupt noch rumfahren?
Oder droht bei erneutem "Erwischtwerden" nochmal Anzeige?
Habe den FS ja noch, er wurde nicht eingezogen und nicht gefordert.
Bin davor schon 2 mal kontrolliert worden und da kam nichts! War aber vor 2009.
Habe außerdem in einem Bericht gelesen dass dieses neue Gesetz von 2009 AB JETZT gilt und nicht rückwirkend!
Meines Wissens nach musste man 2005 noch keinen Wohnsitz in CZ haben!
Anscheinend
kennt sich da niemand wirklich 100% aus; kein Polizist, Anwalt,
Rathaus, Landratsamt konnte mir jetzt eine 100%tige Antwort darauf
geben!
Danke für eure Bemühungen.

MfG

charly

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7

Dienstag, 27. Oktober 2009, 18:36

1. Meine wichtigste Frage ist: Darf ich mit diesem FS jetzt überhaupt noch rumfahren?
2. Oder droht bei erneutem "Erwischtwerden" nochmal Anzeige?
1. NEIN
2. JA

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


RA XDiver

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8

Dienstag, 27. Oktober 2009, 20:57

Wo charly Recht hat, hat er Recht.

Begründung: EuGH, 26.06.2008, RS Wiedemann und Konsorten

EugH 2008 Rechtsmissbrauch 2008-06-26 Matthias Zerche, Manfred Seuke und Steffen Schubert
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
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Paule

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9

Dienstag, 27. Oktober 2009, 21:06

Habe außerdem in einem Bericht gelesen dass dieses neue Gesetz von 2009 AB JETZT gilt und nicht rückwirkend!
Das betrifft aber nur die Strafbarkeit, die in die neue FeV übernommen worden ist. (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 FEV)

Seit dem Urteil das Ra XDiver verlinkt hat, müßen diese Scheine mit D-WS nicht mehr anerkannt werden, da spielt es keine Rolle ob der Schein aus 2005 oder 2008 ist.

kleksi

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10

Freitag, 30. Oktober 2009, 18:06

Das Verfahren mit den CZ-FS mit D-WS ist doch seid langen Bekannt !!!Warum fAHREN IMMER NOCH WELCHE RUM MIT SOLCHE fs :ka:Wo hast du deinen FS in Pilsen Gemacht??
Alles ist Drin :momo:

Bikerjoe1969

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11

Freitag, 30. Oktober 2009, 18:10

kann´s au net verstehen. Sind wir schon zu zweit...
Signaturen sind doof!

koboldus

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12

Freitag, 30. Oktober 2009, 20:25

Das Verfahren mit den CZ-FS mit D-WS ist doch seid langen Bekannt !!!Warum fAHREN IMMER NOCH WELCHE RUM MIT SOLCHE fs :ka:Wo hast du deinen FS in Pilsen Gemacht??
Naja damals 2005 wars eben noch nicht bekannt! Ja in Pilsen.

kleksi

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13

Samstag, 31. Oktober 2009, 09:03

Ja aber es ist seid anfang 2009 bekannt wie verfahren wird mit einen CZ-FS oder PL-FS der eine D-WS drin hat!!!Ich meine bei welcher Fahrschule ich habe meine dez 2006 auch in pilsen gemacht!!
Alles ist Drin :momo:

koboldus

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14

Samstag, 31. Oktober 2009, 18:46

kannt wie verfahren wird mit einen CZ-FS oder PL-FS der eine D-WS drin hat!!!Ich meine bei welcher Fahrschule ich habe meine dez 2006 auch in pilsen gemacht!!
Also dass war nicht mal richtig dem Polizist bekannt der mich angezeigt hat, deswegen Anzeige auf Verdacht. Außerdem verfolge ich nicht jeden Monat neue Gesetzesänderungen. Der Inhaber hieß Rostig oder so. Wo hast du deinen FS gemacht?

kleksi

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15

Sonntag, 1. November 2009, 14:43

Ich wahr bei einer Fahrschule namens CLEA die im übrigen NICHT zuempfehlen ist!!!Der heini hieß Marsel Duschek oder so
Alles ist Drin :momo:

koboldus

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16

Dienstag, 3. November 2009, 19:11

Ich wahr bei einer Fahrschule namens CLEA die im übrigen NICHT zuempfehlen ist!!!Der heini hieß Marsel Duschek oder so
Also bei mir war alles ok. Freundliche Leute, korrekter Ablauf, etc. Was ist jetzt mit deinem FS? Hast du wieder einen DE?

kleksi

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17

Samstag, 7. November 2009, 10:32

Ja ich hatte eine CZ-FS mit CZ-WS und ihn erfolgreich in einen D-FS umschreiben lassen
Alles ist Drin :momo:

koboldus

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18

Samstag, 16. Januar 2010, 16:48

Habe mich nochmal im Forum umgesehen und mir sind noch einige Fragen aufgekommen.
Mich würde mal interessieren seit wann man RÜCKWIRKEND neue Gesetze geltend machen kann ??
Seit welchem Jahr gilt denn diese 185 Tage Regelung?
Außerdem: Falls mein FS noch NIE so richtig gültig war, wieso ist er dann erst seit 2009, nach 2 Kontrollen (2006 & 2008) ungültig? Was hat sich denn ab 2009 GRAVIEREND verändert und rückwirkend gemacht?


MfG

Infernuz

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19

Samstag, 16. Januar 2010, 18:11

Ab dem 26.06.2008 sind CZ Führerscheine mit D-WS ungültig für Deutschland mit Rückwirkend hat das weniger zu tun eher damit das diese ausgestellten Führerscheine nicht Richtlinien konform ausgestellt wurden und das erst gesetzlich ab diesem Datum des 26.06.2008 erkannt wurde und durch die EuGH Urteile Wiedemann und Funk sowie Zerche u.a Beschlossen wurde.

Ein Führerschein mit D-WS ist nur dann nicht gültig wenn die frühere Deutsche Fahrerlaubnis Entzogen wurde wenn auf Grundlage von Angaben im CZ Führerschein selbst oder durch unbestreitbare informationen vom Austellerstaat Beweisen lässt das gegen das Wohnsitzprinzip (Art. 7 Abs. 1 b der Richtline 91/439/EWG) verstoßen wurde nach dem neuen Urteil Wierer vom 9.07.2009 ist das die einzige möglichkeit für den Aufnahmestaat einen CZ-FS mit D-WS nicht anerkennen zu müssen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (16. Januar 2010, 18:24)


koboldus

Anfänger

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20

Samstag, 16. Januar 2010, 20:18

Erst mal Danke für Deine Antwort!
Ab dem 26.06.2008 sind CZ Führerscheine mit D-WS ungültig für Deutschland mit Rückwirkend hat das weniger zu tun eher damit das diese ausgestellten Führerscheine nicht Richtlinien konform ausgestellt wurden und das erst gesetzlich ab diesem Datum des 26.06.2008 erkannt wurde und durch die EuGH Urteile Wiedemann und Funk sowie Zerche u.a Beschlossen wurde.

Was können die Leute dafür, die den FS davor hatten und es keine Probleme gab, dass es nicht erkannt wurde? Hier ist ein Fehler vom Gesetz her gemacht wurden und die Leittragenden sind die Bürger.
Man kann einen doch nicht zig Jahre fahren lassen, kontrollieren, alles OK und dann PLÖTZLICH von heut auf morgen gilt NICHTS mehr!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (16. Januar 2010, 23:14)
Grund: Zitat vom Posting getrennt