Pioneer
unregistriert
Das ist ja wohl eher ein Witz. Deine Klasse B ist in D ungültig, den UK-FS schießen sie dir auf jeder FEB ab, bevor du das Wort Erweiterung überhaupt ausgesprochen hast.Könnte ich diese auch von B auf BE machen. Allerding hier in D, und dann in den UK FÜ eintragen lassen,
Ja, korrekterweise bleiben die Schlüsselzahlen und das Ursprungsland für die umgeschriebenen Klassen erhalten. In diesem Beispiel würde also für die Klassen B/M/L/S die Kennziffer 70,UK enthalten sein, nicht mehr 70,D, für die Klasse BE dagegen kein Eintrag, da es eine in CZ erworbene und mit CZ-FS dokumentierte Klasse ist.edoch bleibt meines Wissens dann trotzdem die Schlüsselzahl 70 für die bisherigen Klassen erhalten.
Diese Feuerwehrsache vergiß mal gleich wieder, sie ist kein Weg, nicht mal ein Strohhalm, einfach nur Quatsch.So, und nun frage ich weiter ob dieses dann eine Erweiterung ist b.z.w.wäre und anerkannt würde in D.
Hast du dort einen A-FS erweitert oder den alten CZ-FS?Wenn du z.B. in Österreich erweiterst von B auf BE dann wird keine Nummer eingetragen! (Zumindest bei mir wars so)
: Vielen lieben Dank für die jetzt super extra super Erklärung mit meiner Problematik. Jetzt werde ich halt mal abwarten, was der EUGH spricht, - Das muß man in Verbindung mit der Entscheidung des BVerwG aus 2005 sehen - Verbinde ich das richtig ? B.z.w. gibt es da für mich eine Verbindung überhaubt oder ist diese Entscheidung unrelevant für mich ? Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007
Hast du dort einen A-FS erweitert oder den alten CZ-FS?
Für einen A-FS wäre es logisch. Es ist u.a. in D auch so, das die FS-NR. dabei um einen Zähler erhöht wird, alle anderen Inhalte aber übernommen werden.
Wenn es sich um den CZ-FS gehandelt hat, ist es schlicht ein Fehler, wird in CZ selbst auch gern so gemacht, ist aber nicht rilikonform.
Pioneer
unregistriert
Das heißt in Kurzfassung: Eine Fahrerlaubnis ist unteilbar.Das muß man in Verbindung mit der Entscheidung des BVerwG aus 2005 sehen
Dann wurde da bei der Umschreibung von CZ auf A ein Fehler gemacht, aber damit wird man wohl leben können.Ich hatte als erstes nur von CZ nach AUT umgeschrieben... Da war auf dem neuen Schein auch keine Nummer drauf!
Das habe ich verstanden, den Unterschied zwischen FÜ und FE ! Nun ist aber dennoch in meinen Augen eines unferständlich, warum ich den Umschreibeprozess nicht machen kann, wenn ich zuvor die Erweiterung gemacht habe. Gut die FEB das verfolgen kann, soll sie ( die Polizei ist aber zu Verfolgen da ) ) , und wenn ich dann die Neueingetragen Klassen habe, müsste doch dann alles i.o. sein. Wenn das mit dem angesprochenen BVerwG aus 2005 dann auch noch mal endlich vorwerts geht, und auch noch positiv ausgeht, bin ich doch dopellt abgesichert ?Auch wenn sie dann auf der Plastikkarte weg ist, In der jeweiligen Akte auf der FEB stehen diese Infos immer noch.
Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007
Das heist, dass A meine FE mit der für D beklebten NU erst anerkennen muß.Vorraussetzung in beiden Fällen ist aber daß die bisherige Fahrerlaubnis von der FEB im Gegenzug anerkannt wurde/wir
wenn dann die Anerkennung durchgeführt wurde, kann ich mit der in A durchgeführten Erweiterung in D wieder fahren (ebenso incl. neuer Daten Erteilungs/Ausstellungsdatum ) und dann hoffentlich noch ohne meiner 70DAlso hängt alles von der Anerkennung im jeweiligen Land ab.
Pioneer
unregistriert
Welches ausstehende Urteil? In deinem Fall geht es um ein Urteil des BVerwG aus dem Jahre 2005 und das ist wohl kaum ausstehend.Ausstehendes Urteil !?
Mit einem umgeschriebenen A-FS eventuell, dazu muß der UK-FS dort aber erstmal anerkannt werden, obwohl man die Erweiterung sicherheitshalber dann auch in A machen sollte.Hätte die möglichkeit die Erweiterung aber in D zu machen
Vermutlich werden sie sich zunächst Auskünfte aus UK holen, wenn das dort nicht reicht, evtl. auch aus D und dann sehe ich mit der Anerkennung schwarz.Was würde im schlimsten Fall passieren, wenn A sich Auskunft von der FEB (FSST) aus D
Das heist, dass A meine FE mit der für D beklebten NU erst anerkennen muß.
Denn nun möchte ich diesen Beitrag verlassen, er hat sich für mich erledigt. Wie bereits schon geschrieben nochmals ein Herzliches
. Denn ich gebe auf
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