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Pioneer

unregistriert

161

Dienstag, 14. September 2010, 18:09

Könnte ich diese auch von B auf BE machen. Allerding hier in D, und dann in den UK FÜ eintragen lassen,
Das ist ja wohl eher ein Witz. Deine Klasse B ist in D ungültig, den UK-FS schießen sie dir auf jeder FEB ab, bevor du das Wort Erweiterung überhaupt ausgesprochen hast.

Die Argumentation von @ RA XDiver bezog sich auf eine Erweiterung im EU-Ausland, in der Hoffnung, das diese Erweiterung dann die Gültigkeit der alten Klasse B wieder herstellt und durch das alte Datum der B wiederum die Gültigkeit der Erweiterung hergestellt wird.
Das muß man in Verbindung mit der Entscheidung des BVerwG aus 2005 sehen. Ob es problemlos klappt ist bisher nicht getestet, es ist also eine Theorie, aber immerhin eine Chance und zwar die einzige, die ich derzeit überhaupt sehe.

edoch bleibt meines Wissens dann trotzdem die Schlüsselzahl 70 für die bisherigen Klassen erhalten.
Ja, korrekterweise bleiben die Schlüsselzahlen und das Ursprungsland für die umgeschriebenen Klassen erhalten. In diesem Beispiel würde also für die Klassen B/M/L/S die Kennziffer 70,UK enthalten sein, nicht mehr 70,D, für die Klasse BE dagegen kein Eintrag, da es eine in CZ erworbene und mit CZ-FS dokumentierte Klasse ist.
Problematisch bleibt in diesem Fall das Erteilungsdatum für B/L/M/S, das natürlich indentisch mit dem Ersterwerb in D ist.


So, und nun frage ich weiter ob dieses dann eine Erweiterung ist b.z.w.wäre und anerkannt würde in D.
Diese Feuerwehrsache vergiß mal gleich wieder, sie ist kein Weg, nicht mal ein Strohhalm, einfach nur Quatsch.


Wenn du z.B. in Österreich erweiterst von B auf BE dann wird keine Nummer eingetragen! (Zumindest bei mir wars so)
Hast du dort einen A-FS erweitert oder den alten CZ-FS?
Für einen A-FS wäre es logisch. Es ist u.a. in D auch so, das die FS-NR. dabei um einen Zähler erhöht wird, alle anderen Inhalte aber übernommen werden.
Wenn es sich um den CZ-FS gehandelt hat, ist es schlicht ein Fehler, wird in CZ selbst auch gern so gemacht, ist aber nicht rilikonform.

Allko 1

Schüler

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162

Dienstag, 14. September 2010, 18:33

@Pioneer :!: : Vielen lieben Dank für die jetzt super extra super Erklärung mit meiner Problematik. Jetzt werde ich halt mal abwarten, was der EUGH spricht, - Das muß man in Verbindung mit der Entscheidung des BVerwG aus 2005 sehen - Verbinde ich das richtig ? B.z.w. gibt es da für mich eine Verbindung überhaubt oder ist diese Entscheidung unrelevant für mich ?

Gallier

Profi

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163

Dienstag, 14. September 2010, 18:37

Hast du dort einen A-FS erweitert oder den alten CZ-FS?
Für einen A-FS wäre es logisch. Es ist u.a. in D auch so, das die FS-NR. dabei um einen Zähler erhöht wird, alle anderen Inhalte aber übernommen werden.
Wenn es sich um den CZ-FS gehandelt hat, ist es schlicht ein Fehler, wird in CZ selbst auch gern so gemacht, ist aber nicht rilikonform.

Ich hatte als erstes nur von CZ nach AUT umgeschrieben... Da war auf dem neuen Schein auch keine Nummer drauf!
Dann hatte ich den AUT-Schein erweitert und eben auch keine Nummer drauf gehabt!
Lieber stehend sterben als knieend leben

Pioneer

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164

Dienstag, 14. September 2010, 18:44

Das muß man in Verbindung mit der Entscheidung des BVerwG aus 2005 sehen
Das heißt in Kurzfassung: Eine Fahrerlaubnis ist unteilbar.
Es geht also bspw. nicht, das die Klasse A gültig ist, die Klasse B jedoch nicht. Entweder sind beide Klassen gültig oder ungültig.


Ich hatte als erstes nur von CZ nach AUT umgeschrieben... Da war auf dem neuen Schein auch keine Nummer drauf!
Dann wurde da bei der Umschreibung von CZ auf A ein Fehler gemacht, aber damit wird man wohl leben können. :soist:

Allko 1

Schüler

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165

Dienstag, 14. September 2010, 18:57

Ja was ist denn nun ! ?
" Das muß man in Verbindung mit der Entscheidung des BVerwG aus 2005 sehen "

trifft das auf mich in der ausstehenden Urteilsverkündung das EUGH mit mir in Zusammenhang, b.z.w. hat das Urteil des EUGH einen Einfluss auf mich posiriv/negertiv? Ich bin halt a Paragraphen Depp. Nix verstehen Obb !

Pioneer

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166

Dienstag, 14. September 2010, 19:29

Nein, die EuGH-Entscheidung hat mit deinem Fall nichts zu tun, nur die BVerwG-Entscheidung bezgl. einer Erweiterung, die RA XDiver angedacht hatte.

Allko 1

Schüler

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167

Dienstag, 14. September 2010, 20:07

Mach ich meine eigenen Gesetzte oder ist das so schwer? Wenn ich nach eurer Zusammenfassung jetz z.B. nach A fahre um eine Erweiterung von B auf BE mach, diese dann in meinen UK FÜ eintragen lasse müste doch die Kuh vom Eis sein.
Oder ich mach eine Erweiterung von B auf BE oder von B auf C1 in A ( Einhaltung der 185 Tagesregelung incl. und Wohnsitz ), und lasse den UK FÜ dann mit der Erweiterung in A komplett Umschreiben( Zusammenfassen ) ist doch auch wieder alles i.O. ? Weil wo anders wie ihr schreibt kann/ darf ich nicht fahren ( sprich D )

Gallier

Profi

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168

Dienstag, 14. September 2010, 20:55

Es wird nichts in deinen UK FS eingetragen!
Der wird dir abgenommen und du bekommst eine FE gemäß des Landes wo du die erweiterung machst.
Dort im neuen FS werden alle Klassen dann zusammengefasst.
Lieber stehend sterben als knieend leben

Allko 1

Schüler

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169

Dienstag, 14. September 2010, 21:45

Solte dem so sein wie @ Gallier schrieb, müsste doch dann wirklich die Kuh vom Eis sein. Da ja auch (wenn ich das richtig verstanden habe) auch die 70D nicht mehr erschein! Und so wie ich jetzt auf andren Foren Seiten incl. meines Urteils gelesen habe, denke ich, müsste ich mir wegen dem 19.01. keine Sorgen machen.
Nun breuchte ich aber mal "Butter bei de Fische" an Info`s was das Thema in A betrifft. Am besten von Gallier, der hat doch da die meiste und beste Erfahrung in A.

Meine Fragen:
Wo kann man das machen - Adresse
Wie lange dauert das bis man die neue FE erhält?
Wohnsitz?
Preis?
Gibt es in A überhaupt auch die 185 Tage Regelung?
Ist dann wirklich die 70D weg, Andere Ausstellungs/Erteilungsdatum vermerkt im FE?
Und die Vorbelastung? ( - MPU Auflage ! was ist damit? )

Sollte das so gehen dann bin ich u.U. glücklich, zu 100% glücklich erst nach der ersten Verkehrskontrolle ohne Problehme !

:supi:
Gruß Alko1

charly

Moderator

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170

Mittwoch, 15. September 2010, 09:47

Du kannste den FS 26 mal umschreiben und erwetern lassen, damit die 70er Schlüsselzahl weg kommt.

Bringt Dir aber nichts.

Auch wenn sie dann auf der Plastikkarte weg ist, In der jeweiligen Akte auf der FEB stehen diese Infos immer noch.

Folglich kann D den FS eigentlich bis zum Ursprung verfolgen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


charly

Moderator

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171

Mittwoch, 15. September 2010, 10:14

Gibt es in A überhaupt auch die 185 Tage Regelung?
Warum sollte es die 185-Tageregelung in A nicht geben?

A gehört genauso wie weitere 26 Länder zur EU.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Allko 1

Schüler

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Beiträge: 119

172

Mittwoch, 15. September 2010, 10:43

Auch wenn sie dann auf der Plastikkarte weg ist, In der jeweiligen Akte auf der FEB stehen diese Infos immer noch.
Das habe ich verstanden, den Unterschied zwischen FÜ und FE ! Nun ist aber dennoch in meinen Augen eines unferständlich, warum ich den Umschreibeprozess nicht machen kann, wenn ich zuvor die Erweiterung gemacht habe. Gut die FEB das verfolgen kann, soll sie ( die Polizei ist aber zu Verfolgen da ) ) , und wenn ich dann die Neueingetragen Klassen habe, müsste doch dann alles i.o. sein. Wenn das mit dem angesprochenen BVerwG aus 2005 dann auch noch mal endlich vorwerts geht, und auch noch positiv ausgeht, bin ich doch dopellt abgesichert ?
Oder sollte ich mit dieser Aktion erst anfangen, wenn da ein Beschluß von dem oben genanten Gericht abgeschlossen ist. Wenn ja, dann frage ich mich wie lange das noch dauert.

charly

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173

Mittwoch, 15. September 2010, 10:54

Es nur folgende Vorgehensweisen in Bezug auf Dein Ansinnen:

1. umschreiben und dann Erweiterung machen = es werden 2 Führerscheine ausgestellt, einen bei er Umschreibung und einen bei der Erweiterung

2. Erweiterung incl. Umschreibung = es wird nur ein Führerschein ausgestellt

Vorraussetzung in beiden Fällen ist aber daß die bisherige Fahrerlaubnis von der FEB im Gegenzug anerkannt wurde/wird.

Ohne Anerkennung keine Umschreibung und auch keine Erweiterung.

Also hängt alles von der Anerkennung im jeweiligen Land ab.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Gallier

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Beiträge: 1 348

174

Mittwoch, 15. September 2010, 11:13

So wie es charly geschrieben hat, hat es schon seine Richtigkeit!

Also ich hab den FS in Linz umschreiben/erweitern lassen(Heimatstadt).


Dein Ablauf wäre so:
Wohnsitz nehmen in Österreich
Mit dem Meldezettel für Führerscheinstelle und die Umschreibung/Erweiterung beantragen.
Dann zum Arzt und dir bestätigen lassen daß du gesund bist. (Seh+Hörtest).
Dann kannste zur Fahrschule und die Erweiterung machen.
Nach Ablauf der 185 Tage kannst du deinen erweiterten FS abholen bei der FSST.

Was natürlich niemand sagen kann ob die FSST sich Auskunft holt in D bei deiner zuletzt für dich zuständigen FSST...
Kann sein - muß aber nicht!

Wohnsitzname: xxx .-€
Arztbesuch: 35.-€
FS Antrag auf Umschreibung ~40.-€
Fahrschule Erweiterung von B-BE: ~360.-€
FS Abholen: ~90.-€ (Da zahlt man die praktische Prüfung gleich mit).
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Allko 1

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Beiträge: 119

175

Mittwoch, 15. September 2010, 11:27

Vorraussetzung in beiden Fällen ist aber daß die bisherige Fahrerlaubnis von der FEB im Gegenzug anerkannt wurde/wir
Das heist, dass A meine FE mit der für D beklebten NU erst anerkennen muß.
Erst Umschreiben lassen ist dann besser ( wegen den Kosten falls Versagung ) und dann Erweiterung?!
Also hängt alles von der Anerkennung im jeweiligen Land ab.
wenn dann die Anerkennung durchgeführt wurde, kann ich mit der in A durchgeführten Erweiterung in D wieder fahren (ebenso incl. neuer Daten Erteilungs/Ausstellungsdatum ) und dann hoffentlich noch ohne meiner 70D

Gut !
Sollte ich da noch warten, oder kann ich damit gleich anfengen? Ausstehendes Urteil !?

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 119

176

Mittwoch, 15. September 2010, 11:46

Kann ich das Artest auch von einem Artz aus D vorlegen ( Hausarzt ), oder muß das einer in A sein und ein Spezialist sein? Hätte die möglichkeit die Erweiterung aber in D zu machen ( von B auf BE ) kann ich die dann auch vorlegen,und dann Eintragenlassen? - Eher N e i n !
Was würde im schlimsten Fall passieren, wenn A sich Auskunft von der FEB (FSST) aus D holt = Absage . Scheiße ! Wie hoch sind die Prognose, dass A das macht? 50:50 oder weniger/mehr

Pioneer

unregistriert

177

Mittwoch, 15. September 2010, 14:03

Ausstehendes Urteil !?
Welches ausstehende Urteil? In deinem Fall geht es um ein Urteil des BVerwG aus dem Jahre 2005 und das ist wohl kaum ausstehend.
Nochmal, mit der zukünftigen Entscheidung des EuGH hat dein Fall nichts zu tun.


Hätte die möglichkeit die Erweiterung aber in D zu machen
Mit einem umgeschriebenen A-FS eventuell, dazu muß der UK-FS dort aber erstmal anerkannt werden, obwohl man die Erweiterung sicherheitshalber dann auch in A machen sollte.
Vorher kannst du D ohnehin komplett vergessen, deine Plastikkarte hat hier bestenfalls Materialwert, jedenfalls ist das Ding als FS hier keinesfalls zu gebrauchen.


Was würde im schlimsten Fall passieren, wenn A sich Auskunft von der FEB (FSST) aus D
Vermutlich werden sie sich zunächst Auskünfte aus UK holen, wenn das dort nicht reicht, evtl. auch aus D und dann sehe ich mit der Anerkennung schwarz.

charly

Moderator

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Beiträge: 5 334

178

Mittwoch, 15. September 2010, 14:24

Das heist, dass A meine FE mit der für D beklebten NU erst anerkennen muß.


Wenn de jetzt schon Kleber aufm FS hast, dann sind die Erteilungsdaten den D-Behörden bekannt.

Somit kannste jegliche Umschreibung und auch Erweiterung Dir aus dem Kopf schlagen.

Da kann Dir A den FS 1000 mal anerkennen und umschreiben.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Allko 1

Schüler

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179

Donnerstag, 16. September 2010, 15:45

Achtung Achtung :!:
an alle, die mir geholfen haben, und so viele Info`s gegeben haben möchte ich mich nun einmal bedanken ! :!: Denn nun möchte ich diesen Beitrag verlassen, er hat sich für mich erledigt. Wie bereits schon geschrieben nochmals ein Herzliches :DK: :ja: :!:

Bei mir ging die Rechnung so nicht auf wie gewünscht, wünsche aber allen anderen, die noch Hilfe brauchen alles Gute, und das es euch gelingt was ihr noch vor habt mit euren Lappen und den Behörden und nicht zu vergessen allen die wieder oder (schon wieder) fahren dürfen allzeit Gute,Unfallfreie und auch Polizeifreie Zeiten :!: . Denn ich gebe auf -rr- .

:DK:

Euer Allko1

poppi

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Beiträge: 153

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BERLIN

Beruf: Karossriemeister

Führerschein aus: polen

180

Donnerstag, 16. September 2010, 17:14

Allko 1
Das ist ja das was die wollen. Neu Wege neue Ideen. Aufgeben nie nich :wink:
strength and honor!