Sonntag, 5. Februar 2012, 19:39 UTC+1

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 116

1

Donnerstag, 15. Oktober 2009, 22:39

Frage wege Datum 19.01.2009(Anzeige wegen FoFe)

Hallo an die Fachleute hier im Bereich Eu-Führerschein.!
Da ich hier neu bin hoffe ich, als erstes mal, das ich überhaupt richtig bin, und meine Frage Stellen darf, die schon so oft besprochen wurde, aber meiner meinung nach nich in dieser Zusammenstellung. Denn ich habe folgendes Problem. :Führerscheinentzug 2008 mit Ablauf der Sperrfrist bis 22.03.2009 (incl. MPU nicht gemacht ) . Habe dann aber die 185 Tage Regelung eingehalten,( sprich das Wohnsitzprinzip- diese ist auch im Führerschein eingetragen) und eine Führerschein gemacht,, und habe jeweils gegen § 21 STVG verstoßen. Nun meine Fragen.? Mit welchen Paragraphen kann man in Bayern argumentieren, dass der doch Gültig ics, gibt es schon Urteile, wenn ja bitte Aktenzeichen. Denn ich kenn mich nicht mehr aus, der eine schreibt bis 2013 noch gültig der andere ab 2011 nicht mehr??? Vielen Dank für die Hilfe b.z.w.Informationen. :Dikus: -ty-

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 050

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

2

Donnerstag, 15. Oktober 2009, 22:43

und habe jeweils gegen § 21 STVG verstoßen.
Was soll das heißen? Bist du mehrmals Kontrolliert worden?

Aus welchem Land ist dein Schein?

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 116

3

Donnerstag, 15. Oktober 2009, 23:08

Erwischt worden bin ich 2 mal. Er ist nicht aus den "üblichen Ländern".

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 050

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

4

Donnerstag, 15. Oktober 2009, 23:13

Wurde dir bei der ersten Fahrt schon das weiterfahren untersagt, von den Polizisten?

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 116

5

Donnerstag, 15. Oktober 2009, 23:19

was heist das genau? wo ich das erste mal kontrolliert worden bin, haben Sie mich nach einer Fahrt den Beglaubigten Führerschein als Beweis mitgenommen, und haben nur gesagt, das sie mir das fahren jetzt nicht mehr empfehhel wurden. Nach einer Beratung wiederum erhielt ich die Aussage, das das genze kein fahren ohne Fahrerlaubnis sei, da ich eine hätte, wie §21STVG aussagt.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 402

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

6

Freitag, 16. Oktober 2009, 07:31

1. Von wem hast du dich da beraten lassen?

2. Wieso fährst du mit einem "beglaubigten FS"? (Kopie)?

3. Hast du den FS nach Ablauf deiner Sperrfrist (22.03.2009) gemacht?

4. Hast du nach deiner 1. Kontrolle deinen beglaubigten FS wieder bekommen? ?( ?(
Signaturen sind doof!

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 050

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

7

Freitag, 16. Oktober 2009, 07:40

Hast du nach deiner 1. Kontrolle deinen beglaubigten FS wieder bekommen?

:kuck:
wo ich das erste mal kontrolliert worden bin, haben Sie mich nach einer Fahrt den Beglaubigten Führerschein als Beweis mitgenommen, und haben nur gesagt, das sie mir das fahren jetzt nicht mehr empfehhel wurden.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 402

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

8

Freitag, 16. Oktober 2009, 08:31

Könnte doch sein, daß er den wieder bekommen oder abgeholt hat. War ja schließlich scheinbar nur ´ne Kopie.
Signaturen sind doof!

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 116

9

Freitag, 16. Oktober 2009, 18:46

Zusammenfassend af die ganzen Fragen einzugehen ist es meiner Meinung nach am besten, wenn ich mich an die "Nr. 6" halte.Auf dei Frage 1 zu kommen möchte ich aus persönlichen Gründen keine Antwort geben, ich bitte das zu verstehen. Danke. Die Zweite kann ich nur damit beantwotrten indem ich sage, das es auf Anraten meines Beraters geschehen ist. Die Nr. 3 erfolgt mit einem klarem ja. Auf die letzte Frage zu kommen, welche ich leider mit einem nein beantworten muß. Die Notarielle beglaubigte Kopie liegt immer noch bei der Polizei oder sonst irgend wo. :ka:

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 402

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

10

Freitag, 16. Oktober 2009, 19:18

Wäre aber schon wichtig gewesen, wer dich, in diesem Falle sowieso absolut falsch, beraten hat. So kann man dir nicht wirklich weiterhelfen. Aus welchem EU-Land ist (war) denn dein FS?
Signaturen sind doof!

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 116

11

Freitag, 16. Oktober 2009, 19:38

Von einem RA . Führerschein ist aus Engl.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (28. Februar 2010, 18:12)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 402

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

12

Freitag, 16. Oktober 2009, 20:09

Ok, Fakt ist, du hast in D eine MPU Auflage und einen EU-FS mit Datum nach dem 19.01.09. Ergo= Klopapier. In D nicht gültig! Mit welchem Argument behauptet denn dein RA, daß dein FS gültig sei? :ka:
Signaturen sind doof!

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 116

13

Freitag, 16. Oktober 2009, 20:39

Gute Frage nächste Frage ! Die ganzen § in dem Gewirr ( Artikell 13 -oder nicht ) zur Verteidigung hab ich eigentlich von euch hier erhoft. Und was heist "ins Kloo stecken". laut Berater immer noch gültig.Wie kommt dann diese fehl Information auch auf diesen Seiten untereinander b.z.w.die einen Sreiben gültig auch noch nach 19.01.2009 und andere nicht mehr . Keine Anbieter !

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 925

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

14

Freitag, 16. Oktober 2009, 20:52

Wie kommt dann diese fehl Information auch auf diesen Seiten untereinander b.z.w.die einen Sreiben gültig auch noch nach 19.01.2009 und andere nicht mehr .


Da mußt du mal die Herrschaften beim Bundesverkehrsministerium fragen,die haben sich diese EU-rechtswidrige Auslegung der 3.Führerscheinrichtlinie ausgedacht,da man aber diese nationale Sichtweise auch nicht außer Acht lassen
darf,kommen eben solche kontroversen Meinungen zustande.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 116

15

Freitag, 16. Oktober 2009, 21:04

Ok, Fakt ist, du hast in D eine MPU Auflage und einen EU-FS mit Datum nach dem 19.01.09. Ergo= Klopapier. In D nicht gültig! Mit welchem Argument behauptet denn dein RA, daß dein FS gültig sei? :ka:


Als erstes meinte er, das wir erst mal bis zur Gerichtsverhandlung warten sollten ( nächtes Jahr ). Unser Gericht kann nur über den §21 STVG in zwei Fällen entscheiden. Alles andere ist Aufgebe des OLG oder des Ausstellerstaates die Nichtanerkennung des Führerscheins. Da dieser aber ja nach Einholung eines KBA Auszuges erteilt wurde meinte er hätten wir gute Aussichten. Nur meine Frage ist stimmt das, und kann das jemand bestätigen mit irgendwelchen Urteilen( Aktz.)

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 402

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

16

Freitag, 16. Oktober 2009, 21:08

Vor Allem wird der Art13 sehr gerne von Personen hergezogen, die daran was verdienen wollen. Und das ist dem Erwerber gegenüber nur oberflächlich, verwirrend und falsch noch dazu. Ich würde dir vorschlagen, du schnappst dir ein, oder zwei Bier (so wie ich momentan), schickst die Alte ins Bett (so wie ich meine), und stöberst mal hier im Board etwas. Es gibt nämlich sehr viele, die das gleiche Problem haben wie du. (Mich eingeschlossen)! Nur, Ich weiß, daß mein CZ Lappen momentan noch nicht sehr viel wert ist. :USML:
Signaturen sind doof!

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 925

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

17

Freitag, 16. Oktober 2009, 21:11

Nur meine Frage ist stimmt das, und kann das jemand bestätigen mit irgendwelchen Urteilen( Aktz.)

Das ist ein sehr guter Ansatz,um der Strafbarkeit entgegen zu wirken,Urteile sind momentan wenige bekannt,dafür ist die nationale Rechtslage noch zu Jung,aber du kannst dich
auf den Beschluß aus Regensburg berufen,der könnte deine Lage, durchaus positiv gestalten.

Siehe hier:2009 VG Verwaltungsgericht Regensburg 5 S 09.1019 vom 03.07.2009(EuFS nach 19.01.2009, aufschiebende Wirkung statt gegeben)


Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 402

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

18

Freitag, 16. Oktober 2009, 21:16

Da hast du wohl recht. M.E. ist dies momentan noch ein sehr dünner Strohhalm, aber er könnte es zumindest versuchen. Dafür solltest du ihm aber vielleicht in Kurzform mitteilen, um was es da genau ging, oder?
Signaturen sind doof!

Allko 1

Schüler

Registrierungsdatum: 15. Oktober 2009

Beiträge: 116

19

Freitag, 16. Oktober 2009, 21:24

Ich bitte darum, und vor allem in einem deutsch für eusert "dumme" ohne Paragraphen Kentniss !!! Des weiteren wollte ich euch Fachleute noch fragen was ihr jetzt eigentlich nun noch vom Fahren haltet? In dem vorhergehenden Beitrag meinte ich natürlich, das mein RA der Meinung ist, das nur das Aussteller Land eine Entwertung das Führerscheins durchführen darf und kann.Nicht D.

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 050

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

20

Freitag, 16. Oktober 2009, 21:37

Das Problem ist aber das die Herren unserer Verordnung und Gesetze deinen Führerschein als ungültig erklärt haben. Auf nationaler Ebene!
Das Recht dazu haben sie sich aus der geänderten Rilie zurecht gebügelt und somit zum nationalem Recht übernommen.

National hast du dich zu 90% Strafbar gemacht, zudem wirst du auch mit Sanktionen rechnen dürfen, weil du mit diesem Schein zweimal auffällig wurdest.
Eu-Rechtlich ist das ganze noch auf einer Jungfernfahrt, wahrscheinlich wird es keinen bestand haben, aber wirklich weiß ich es zu mindestens nicht.

Die Anerkennung hat mit dem zurücknehmen nichts zu tun, aber dein Anwalt scheint sich damit näher zu befassen. Würdest du mal seinen Namen verraten?