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Infernuz

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: D

1

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 19:01

Angst vor Nutzungsuntersagung(Ersatzaustellung eines CZ-FS mit D-WS, Kontrolle mit Anzeige zu Fofe)

Ich habe ein problem ich kam vor einigen wochen in eine Polzei kontrolle in

Deutschland und vor einer woche kam ein schreiben Verdacht auf Fahren

ohne Fahrerlaubnis.



Also mal zu meiner Vorgeschichte ich habe 2005 auf meinen Deutschen

Führerschein verzichtet wegen einer mpu , am 16.06.2006 habe ich in

Tschechien meinen Tschechischen Füherschein erworben mit dem
Wohnsitzaufdruck der Deutschen addresse, 2007 wurde bei einer
hausdurchsuchung mein Tschechischer Füherschein mit deutschem Wonsitz
aufdruck kopiert die Deutschen behörden haben gesagt ich dürfe mit dem
Füherschein auch in Deutschland fahren , ich kam aber nicht in eine
Verkehrskontrolle. Am 17.11.2008 habe ich meinen Tschechischen

Füherschein mit Deutschem Wohnsitz umschreiben lassen mit Beginn der
185 tage wurde mir der Tschechische Führerschein unter punkt 8 auf einer

Tschechischen addresse umgeschrieben aber eine geburtsnummer wurde
nicht eingetragen aber mein Tschechischer Führerschein mit
Tschechischem Wohnsitz hat eine andere Führerschein Nummer bekommen.

Am --.8.2009 kam ich in eine Verkehrskontrolle in Deutschland und

vor einer Woche kam das Schreiben Verdacht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis



kann die Deutsche behörde mir aufgrund der Kopie von meinem ersten

Tschechischen Füherschein mit Deutschem Wonsitz aufdruck mir vorwerfen

das ich gegen das Wonsitzprinzip verstoßen habe und was kommt auf mich zu ?

im neuen Eu Füherschein steht unter 4a 17.11.2008 und hinten unter 10. 16.06.2006

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (7. Oktober 2009, 19:12)


Jan

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2

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 19:21

Unter welchem Punkt sollte den die Geburtsnummer sehen,habe noch nie was davon gehört.

charly

Moderator

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3

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 19:32

Unter welchem Punkt sollte den die Geburtsnummer sehen,habe noch nie was davon gehört.
Müsste meines Wissen das Feld 4d auf der Vorderseite sein.

LG
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zwilling79

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4

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 19:35

Unter welchem Punkt sollte den die Geburtsnummer sehen,habe noch nie was davon gehört.
Die Geburtennummer steht unter 4d,erst kommt das Geburtsdatum und dann ein / ,wenn du keine GB hast steht dort 0000 oder irgenteine Zahl

Jan

Anfänger

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5

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 19:44

Also mus diese Nummer etwas mit deinem Geburtsdatum zu tun haben? Ich kenne das nur das da zwei Buchstaben stehn und noch 6 Ziffern dahinter oder ist das dann ein falscher schein??Bin jetzt gerade etwas Irritiert

charly

Moderator

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6

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 20:02

Die Gebutrsnummer gibt es meines Wissens nur in CZ.

Ist Dein Schein aus CZ?

LG
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marco069

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7

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 20:06

@Infernuz,

Das FOFE hast du nicht bekommen wegen deiner GN-Nr., sondern weil die Behörden eine Kopie deines alten Führerscheines haben, wo der D-WS drin steht. Normalerweise wäre das FOFE !
Nun gibt es aber ein paar Fälle, wo das Verfahren eingestellt wurde, oder sogar einen Fall der mir zur Zeit bekannt ist, wo es sogar einen Freispruch gab.
Wie sich das in deinem Fall verhält, kann ich dir nicht sagen, da du ja schon deinen FS umgeschrieben hast, als er noch stillschweigend von deiner FEB akzeptiert wurde. Ich rate dir schleunigst einen Anwalt zu nehmen, der sich damit auskennt.
Ich zu meiner Person kann nur Dr. Säftel aus Frankenthal empfehlen. Tel-Nr: findest du bei Google, da man hier keine Tel. preisgeben darf.

Alles Gute :knips:

Jan

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8

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 20:09

Ja aus Cz

Jan

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9

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 20:15

weis den jemand wo es ein foto von einem 100% ig echten Cz Schein gibt das würde sicher vielen Leuten Ihre Fragen beantworten

Infernuz

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10

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 20:22

habe zu dem Schreiben zum Verdacht des Fahrens ohne fahrerlaubnis ein Irrtumsverbot nach § 17 S. 1 StGB

mit dem Schreiben zurück geschickt hoffe das Verfahren wird eingestellt weil der Eu Füherschein mit Tschechischem Wohnsitz ja
aus meiner sicht ja nicht ersichtlich ist was das Wohnsitzprinzip betrifft deswegen konnte ich auch den irrtum nicht vermeiden
ist das so richtig

Und meine Geburtsnummer auf dem Führerschein ist 0000 das ist aber fakultativ.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (7. Oktober 2009, 20:36)


Paule

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11

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 21:36

kann die Deutsche behörde mir aufgrund der Kopie von meinem ersten

Tschechischen Füherschein mit Deutschem Wonsitz aufdruck mir vorwerfen

das ich gegen das Wonsitzprinzip verstoßen habe und was kommt auf mich zu ?

im neuen Eu Füherschein steht unter 4a 17.11.2008 und hinten unter 10. 16.06.2006

Angst vor einer NU musst du nicht haben, die ist in diesem Fall nicht notwendig.
Mit etwas Glück kommst du mit dem Verbotsirrtum Argument durch. Allerdings stellt sich dabei auch die Frage, warum du eine WS Bereinigung getätigt hast. Darauf solltest du dich vorbereiten.
Gegenargument, wäre zb. das du den alten Schein verloren hast.

Infernuz

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13

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 22:01

Der Tschechische Führerschein mit Deutschem Wohnsitz wurde in Pilsen ausgesellt Der Tschechische Führerschein mit Tschechischem Wohnsitz
wurde aber in Prestice umgeschrieben und ausgestellt ändert das an dem was sie oben geschrieben haben Paule ?

Die auferlegte mpu 2005 war wegen 2mal Fahrt unter cannabis am steuer ohne sperrfrist danach der Verzicht auf die Deutsche Fahrerlaubnis.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (7. Oktober 2009, 22:13)


Paule

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14

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 23:12

Nö das ändert nichts, selbst wenn du sie in Ungarn umgeschrieben hättest! Wir können es gerne bei dem Du belassen! :wink:

Lies dir auch mal zu dem Umschreiben im Eu-Ausland bei D-WS Scheinen das hier durch: Diskussionsthread zum Urteil des Bay. VGH vom 10.09.09 : Keine Fahrberechtigung im Inland durch Führerscheinumschreibungen im Ausland

Dir ist aber schon klar, das deine CZ-FE keine gültigkeit hat? Nicht das du das falsch verstanden hast, weil ich geschrieben hab, das du keine NU bekommst!

Infernuz

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15

Donnerstag, 8. Oktober 2009, 21:28

Was passiet dann jetzt mit meinem Führerschein

und bekomm ich jetzt probleme wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis weil das währe ein problem weil ich auf Bewährung bin
oder wird nur mein Führerschein halt nicht mehr gültig aber durch was wird er nicht mehr gültig wenn nicht durch eine
Nutzungsuntersagung ?

Und muss ich den dann beim Landratsamt abgeben ? :sw68:

Paule

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16

Donnerstag, 8. Oktober 2009, 22:33

Jetzt warte erst mal ab was passiert!
Wegen was hast du Bewährung?
Abgeben musst du den Schein nicht! Da wird ein Aufkleber angebracht, ein kleines rotes D.

charly

Moderator

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17

Donnerstag, 8. Oktober 2009, 22:58

Da wird ein Aufkleber angebracht, ein kleines rotes durchgestrichenes D.
LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Infernuz

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18

Donnerstag, 8. Oktober 2009, 23:03

wurde 2008 veruteilt wegen unerlaubten handeltreibens mit cannabis es kam zu einer Bewährungstrafe von fast einem jahr
und es wurde richterliche blutentnahme angeordnet die wurde auch der führerscheinstelle mitgeteilt aber das beweisst ja nur
gelegentlicher konsum war aktiv über 1 ng und abbauprodukte 15ng im blut aber alles ohne bezug zum Strassenverkehr.

Seit dem bin ich clean ich könnte ja auch eine Haarprobe machen lassen und eine mpu machen aber dafür fehlt mir das geld
und das mit einer mpu ist sowieso so ne sache mit bestehen oder nichtbestehen das kostet einiges.

was hat das mit dem Durchgestrichenen roten D auf sich das heisst dann ich darf in der ganzen Eu mit meinem Lappen fahren
nur nicht in Deutschland ? :sf105:

Paule

Menschlich

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19

Donnerstag, 8. Oktober 2009, 23:26

Da solltest du dir keine Sorgen machen wegen der Bewährung, ist ja nicht einschlägig, da wird nichts wiederrufen. Zudem hast du ja noch die Möglichkeit das Verfahren eingestellt zu bekommen.

Zitat

was hat das mit dem Durchgestrichenen roten D auf sich das heisst dann ich darf in der ganzen Eu mit meinem Lappen fahren
nur nicht in Deutschland ?
Leider, ja! :sf35:

Infernuz

Fortgeschrittener

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20

Donnerstag, 8. Oktober 2009, 23:38

also ich habe 14 punkte bisher in flensburg also wenn das fahren ohne fahrerlaubnis eingestellt würde dann würde ich auch keine neuen
punke in flensburg dazu bekommen.

und wie sieht es dann aus wenn ich die mpu mache und bestehen würde und dann dieses Punkteabbau seminar mache wird dann der führerschein in einen Deutschen umgeschrieben oder hab ich keine chance mehr in Deutschland an die Fahrerlaubnis zu kommen das währe schlimm dann müsste ich auswandern :vogel: