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Sharkoon

Anfänger

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1

Freitag, 2. Oktober 2009, 15:57

Erfahrungsbericht CZ - Führerschein erteilt nach dem 19.01.2009, Kontrolle und FoFe Anzeige

Hallo an alle CZ-FS Besitzer!!!!!

Ich habe meinen cz fs über die Agentur miehe gemacht, weil zwei Bekannte gute Erfahrungen mit der Agentur gemacht haben!
Ich muss sagen, dass ich eigentlich auch ziemlich zufrieden war bis auf die Verzögerung bis Erhalt des FS!
Nun hab ich leider den 16.4.2009 als Austellungsdatum :( !! Naja gut..... normal würde das ja bedeuten, dass mein FS ungültig ist....
aber angeblich gilt das Datum, an dem man die Fahrerlaubniss bekommen hat und das ist der Tag an dem man die Prüfung bestanden hat!!
(Das wäre dann der 20.6.08 bei mir) Nun wurde ich kontrolliert und am Anfang gab es keine Probleme (Alko + Urintest negaiv). Bin dann auch weitergefahren! ok am Anfang.......
Irgendwann bekamm ich einen Anruf, dass ich zur Polizei kommen soll wegen dem CZ -FS! Naja dann hab ich mich auf der Polizei mal dezent zurückgehalten und nix erzählt! Jetzt hab ich eine Anzeige wegen FoFE! Noch keine Ahnung was dabei rauskommt! Auf jeden Fall hab ich jetzt das Dokument angefordert, in dem drinnen steht, wann ich die Prüfung bestanden habe und somit die "Fahrerlaubniss" (In der 3.ten Richtlinie ist angeblich die Rede von Fahrerlaubniss und nicht vom Führerschein) erhalten habe! Mal gespannt was die Polizei bzw. Führerscheinstelle dazu sagt! Der Polizist hat mich darauf hingewiesen, dass ich nicht mehr fahren darf und wenn ich das trotzdem mache,ich eine 2te Anzeige wegen FoFE bekomme! Ich muss aber sagen, dass ich noch keinen Aufkleber (NU) bekommen habe! Naja komisch alles! Wenn ich das Dokumt habe und bei der Polizei bzw. FS-Stelle war schreib ich gleich was dabei rausgekommen ist!
Hat vielleicht schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Bitte um Antworten!!!
-rr-

charly

Erleuchteter

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2

Freitag, 2. Oktober 2009, 16:13

Eine Fahrerlaubnis ist üblicherweise erst erteilt mit Aushändigung des FS und nicht mit Bestehen der Prüfung.

Das CZ-Prüfungsdatum interessiert keinen. Auch nicht die deutsche Polizei und die deutsche FEB schon gar nicht.

In Deutschland ist es üblich, daß der Prüfer den Führerschein am Prüfungstag dabei hat und nach erfolgreicher Prüfung dem Prüfling gleich aushändigt. In CZ scheinen die Abläufe etwas anders zu sein.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

ickebins69

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3

Freitag, 2. Oktober 2009, 16:55

Ist schon komisch-oder, wie man EU-einheitlich verfahren möchte, aber hierzu es immer noch arge Unterschiede gibt. Denn hier in D gilt der Tag der bestandenen Prüfung, und man kann sofort die Rennstrecke anvisieren.
Gibt da echt noch Nachholebedarf-auch bei unseren EU-Freunden...... :motz:

Paule

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Sharkoon

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5

Freitag, 2. Oktober 2009, 17:35

Danke für die schnellen Antworten!

Was sagt ihr dazu?

http://www.online-artikel.de/article/ane…gh-25628-1.html


charly

Erleuchteter

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6

Freitag, 2. Oktober 2009, 17:40

Denn hier in D gilt der Tag der bestandenen Prüfung, und man kann sofort die Rennstrecke anvisieren.
Nein, in D gilt der Tag der Aushändigung des Führerscheins.

Nur wenn der Fahrprüfer den FS nach bestandener Prüfung direkt aushändigt, darf der ehemalige Fahrschüler sofort auf die Rennstrecke. Im Feld 10 trägt der Prüfer das Datum der bestandenen Prüfung ein. Damit wird der Führerschein gültig.

Bekommt er nur eine Prüfbescheinigung, daß er bestanden hat, darf er solange nicht fahren bis er den FS auf der Führerscheinstelle abgeholt hat.

LG
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (2. Oktober 2009, 17:44)


Paule

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7

Freitag, 2. Oktober 2009, 17:54

Was sagt ihr dazu?
Das übliche blabla von geschäftstüchtigen Menschen! :knips3:
Die erwähnten Urteile haben mit deiner Thematik nichts zu tun, im gegenteil zu den Beschlüssen aus Kassel und Regensburg, aber in diesen geht es erst mal nur um die aufschiebende Wirkung, heißt also, ob die NU bis zum Hauptverfahren wirksam ist oder nicht.

Aus welchem BL kommst du?

Sharkoon

Anfänger

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8

Freitag, 2. Oktober 2009, 18:03

Heißt das, dass ich ohne NU noch fahren kann bis ein Urteil gesprochen wurde bzw bis der Aufkleber drauf ist?


Ich komme aus Bayern!!

Paule

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9

Freitag, 2. Oktober 2009, 18:26

Auf die Frage hab ich gewartet! :momo:

Ich kann dir dies mit einem klaren Nein beantworten!

Aus der üblichen NU wie wir sie früher mal hatten wurde mittlerweile ein Feststellender Verwaltungsakt gemacht, dieser stellt nur das fest was vorher auch schon war, das heißt, da steht dann so was wie der Führerschein Berechtigt nicht zum teilnehmen am deutschen Straßenverkehr.
Mittlerweile ist es ja so das die nicht Berechtigung wieder in der FeV aktiviert wurde, nach der man dich wegen FoFe nach § 21 StVG Belangen kann, dieser war ja von 2004 bis zum 19.01.2009 mehr oder weniger aufgehoben, wenn es ein Eu-Führerschein betraf.
Du wirst so einen Brief in der nächsten Zeit bekommen, in dem man dich auch auffordert deinen Schein vorzulegen, damit ein Aufkleber angebracht wird.

Die Ausnahme von dieser Verfahrensweise war bis Dato nur der Armani Fall, weil da der Führerschein wegen Gefahr in Verzug beschlagnahmt wurde, da man ihn ein zweites mal mit diesem Führerschein angehalten hat. Aber das ist jetzt eine andere Geschichte, bei dir war es ein Anruf, bei ihm war es ein Brief und der kam nach der zweiten Fahrt. Oder sein Anwalt hatte gesagt, er kann weiterfahren, das Ergebnis kannst du ja in dem Thread nachlesen!
Jedenfalls landete sein CZ-FS nach der beschlagnahmung bei der FeB, daher gab es da überhaupt keinen VA, die haben den Aufkleber einfach angebracht.

Bei den Polen ist es noch doller, die können sich das FoFe-Verfahren meistens sparen, denn da wird durch das KBA die FeB informiert, weil die Polen ja eine KBA abfrage tätigen, da kommt der VA also von alleine!

Aus welcher Region in Bayer genau bist du? Wenn es nähe Regensburg ist, würde ich mir diesen Anwalt nehmen, der den von mir verlinkten Fall vertritt!

Sharkoon

Anfänger

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10

Freitag, 2. Oktober 2009, 18:43

ok dachte ich mir schon das ich nicht mehr fahren darf! wohn ca 30min von regensburg entfernt!

Paule

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11

Freitag, 2. Oktober 2009, 18:54

Also dein erste Ziel sollte sein, das du dein FoFe-Verfahren eingestellt bekommst, wegen Fahrlässigkeit, im Schagon -> Verbotsirrtum.

Dann musst du dir überlegen ob du diese Sachlage hinnimmst oder in den Verwaltungskrieg ziehst.
Das VG Regensburg scheint ja für dich betrachtet sehr positive Ansichten zu haben. Ob sich das so durchsetzt lassen wir jetzt mal dahingestellt!

ickebins69

Fortgeschrittener

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12

Freitag, 2. Oktober 2009, 20:26

Denn hier in D gilt der Tag der bestandenen Prüfung, und man kann sofort die Rennstrecke anvisieren.
Nein, in D gilt der Tag der Aushändigung des Führerscheins.

Nur wenn der Fahrprüfer den FS nach bestandener Prüfung direkt aushändigt, darf der ehemalige Fahrschüler sofort auf die Rennstrecke. Im Feld 10 trägt der Prüfer das Datum der bestandenen Prüfung ein. Damit wird der Führerschein gültig.

Bekommt er nur eine Prüfbescheinigung, daß er bestanden hat, darf er solange nicht fahren bis er den FS auf der Führerscheinstelle abgeholt hat.

LG
Nanu....ich habe nach meiner Prüfung erst einmal eine provisorischen Fs bekommen-so nen rosa Lappen-und durfte sofort auf die Menschheit los damit.
1 Woche später kam meine Karte....hat sich da was geändert in den Jahren ???

charly

Erleuchteter

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13

Freitag, 2. Oktober 2009, 20:31

Nanu....ich habe nach meiner Prüfung erst einmal eine provisorischen Fs bekommen-so nen rosa Lappen-und durfte sofort auf die Menschheit los damit.
1 Woche später kam meine Karte....hat sich da was geändert in den Jahren ???
Das war sicherlich noch 1999.

Wir schreiben aber inzwischen 2009. Da gibt es keine rosanen FS mehr und somit kann auch keiner als provisorischer ausgestellt werden. Daher gibt es jetzt die Prüfbescheinigung. Jedoch berechtigt diese nicht zum Fahren, sondern bestätigt nur die bestandene Prüfung bzw. der Prüfer händigt gleich die Plastikkarte aus, sofern er sie rechtzeitig von der FEB bekommt.

LG
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ickebins69

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14

Freitag, 2. Oktober 2009, 21:06

Uppss.....bei mir wars wirklich 1999, da gabs die "Vorübergehende Fahrerlaubnis" noch. Hut ab, solang ists schon wieder her...... ;(

Offtopic Ende.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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15

Freitag, 2. Oktober 2009, 21:27

Tja, ´99 hat ich auch noch ´nen D-FS. Das waren noch angenehme Zeiten. :pfiff:
Signaturen sind doof!

Pioneer

unregistriert

16

Dienstag, 6. Oktober 2009, 20:17

Ich kann dir dies mit einem klaren Nein beantworten!

Aus der üblichen NU wie wir sie früher mal hatten wurde mittlerweile ein Feststellender Verwaltungsakt gemacht,


Da kann ich nun nicht ganz folgen, wo in diesem Fall der feststellende VA stattgefunden haben soll, doch sicher nicht dadurch, das ein Polizeibeamter seine Meinung äußert oder eine FoFe-Anzeige schreibt. :greubel:
Weiter ist hier doch noch nichts geschehen oder habe ich da etwas überlesen? :ka:

Paule

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17

Dienstag, 6. Oktober 2009, 20:31

Zitat

In den Fällen der Nummern 2 und 3 ist ein feststellender Verwaltungsakt (vgl.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2008,
Az. 10 S 1688/08) erforderlich, um den Vermerk gemäß § 47 Abs. 2 FeV in
den Führerschein eintragen zu können.
Durch einen feststellenden Verwaltungsakt wird auch in den Fällen, in denen
Zweifel am Vorliegen von Tatbestandsvoraussetzungen bestehen,
die
notwendige Rechtssicherheit herbeigeführt, was insbesondere für mögliche
Strafverfahren nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
von Bedeutung ist.
So haben die Herren sich das ausgedacht, der Tatbestand liegt also auch dann vor wenn es noch kein feststellender VA gibt, letztendlich könnten in Zweifel, der Tatbestand damit Verwaltungsrechtlicht noch zusätzlich geklärt werden.
Ob das so Eu-Rechtlich vertretbar ist, muss erst noch geklärt werden.

Zudem möchte ich hier zu noch betonen, ich bin kein FAN von dieser vorgehensweise! :momo:

Quelle, :kuck: [attach]328[/attach]

In erster Line soll der F-VA dazu Dienen bei bekannt werden dieses Scheines, den Eintrag anzubringen!

Pioneer

unregistriert

18

Dienstag, 6. Oktober 2009, 20:46

der Tatbestand liegt also auch dann vor wenn es noch kein feststellender VA gibt
Das sehe ich nicht so, es wird doch gerade das Gegenteil durch das nachfolgende Zitat ausgedrückt.


Durch einen feststellenden Verwaltungsakt wird auch in den Fällen, in denen
Zweifel am Vorliegen von Tatbestandsvoraussetzungen bestehen, die
notwendige Rechtssicherheit herbeigeführt
Das heißt doch im Klartext, das zwar Zweifel möglich sind und die Tatsachen sicherlich auch später geklärt werden können, aber es heißt ebenso, das auch in diesen Fällen ein feststellender VA zunächst zwingend erforderlich ist.
Diese Textpassage heißt gerade nicht, das ohne VA überhaupt ein Tatbestand vorliegt, sondern das er explizit erforderlich ist, um diesen, oder einen vermeintlichen, überhaupt erst einmal festzustellen.

Paule

Menschlich

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19

Dienstag, 6. Oktober 2009, 21:08

das auch in diesen Fällen ein feststellender VA zunächst zwingend erforderlich ist.
Aber nur um in Zweifel, den Tatbestand FoFe festzustellen, der vor dem F-VA vorlag!
Um den Aufkleber anzubringen ist der VA sowieso notwendig! Dann kommen gleich die drohungen mit Zwangsgeld etc ....

Pioneer

unregistriert

20

Dienstag, 6. Oktober 2009, 21:34

So sehe ich das auch, nur in diesem Fall ist der TE bisher noch nicht mit einem VA belästigt worden oder ich habe es überlesen.
Wenn aber noch kein VA vorliegt kann er durchaus weiter fahren, denn lediglich die Meinung eines Beamten ist eben nur eine Meinung (unter vielen) und weiter nichts.