Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Der ausländische Führerschein - Ausweg aus der Krise?Aktuelles zur Gültigkeit von EU-Führerscheinen in DeutschlandGrundsätzlich:
Wurde in Deutschland der Führerschein (z.B. wegen Alkohol) entzogen und gleichzeitig eine Sperrfrist auferlegt, ist die Benutzung des im EU Ausland erworbenen Führerscheines in Deutschland vor Ablauf der Sperrfrist/ Fahrverbot strafbar. Erst nach Ablauf der Sperrfrist oder eines Fahrverbotes kann der ausländische Führerschein eine praktikable Lösung sein, wenn ein Führerscheinerwerber in Deutschland keine Perspektive hat.
Über die vermeintlichen Folgen der Benutzung eines im EU-Ausland erworbenen Führerscheines wurden in der letzten Zeit in den Medien Meldungen verbreitet, die aus rechtlicher Sicht eher fraglich und widersprüchlich sein dürften. Schließlich werden damit Versuche deutscher Behörden unterstützt, von der derzeitigen Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft abweichende Auslegungen nach eigenem Ermessen durchzusetzen und betroffene Bürger davon abzuhalten, Führerscheine im EU-Ausland zu erwerben.
Nach der neuen EU-Richtlinie sind die in einem EU-Staat rechtmäßig erworbenen ausländischen Führerscheine von deutschen Behörden anzuerkennen. Versuche, die geltenden EU-Vorschriften abweichend auszulegen, sind nach derzeitiger Rechtslage fragwürdig. In § 13 Abs. 3 der EU-Richtlinie vom 20.12.2006 wird ausgeführt, dass eine vor dem 19.01.2013 erteilte Fahrerlaubnis weder entzogen noch in irgend einer Art und Weise eingeschränkt werden darf. Entscheidungen deutscher Gerichte, wenn ein EU-Führerscheininhaber wegen Alkohol am Steuer zur Verantwortung gezogen wird, führen allerdings zu den vom Gesetzgeber vorgesehenen strafrechtlichen Konsequenzen und zur Einziehung des EU-Führerscheines. Wenn die Führerscheine von dem jeweiligen EU-Land ausgestellt worden sind, müssen deutsche Behörden diese Besonderheiten beachten.
Der Führerschein im Ausland - Die aktuelle Rechtslage nach EU-Rechtssprechung
Mit der Bekämpfung von "Führerscheintourismus" haben deutsche Behörden bereits vor Jahren eine Kampfansage gegen Leute gerichtet, die mangels einer Perspektive als Kraftfahrer in Deutschland ins EU-Ausland gehen und dort über eine komplett neue Fahrschulausbildung einen neuen EU-Führerschein erwerben.
Auch wenn in den letzten Tagen unterschiedliche Pressemeldungen den Eindruck vermittelt haben, dass es mit dem "Führerscheintourismus" nunmehr vorbei sei, gilt weiterhin:
Deutschland muss grundsätzlich Führerscheine anerkennen, die seinen Bürgern nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis im EU-Ausland ausgestellt werden. Deutsche Behörden können jedoch die Anerkennung verweigern, wenn sich aus dem Führerschein oder aus Informationen der Behörden des EU-Mitgliedslandes ergibt, dass der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im EU-Ausland hatte.
Den deutschen Behörden wurde am 26.06.2008 mit der Entscheidung des EU-Gerichtshofes dennoch eine Absage erteilt, da vielfach erwartet wurde, dass ihnen eine umfassende Überprüfungsmöglichkeit des EU-Führerscheines eingeräumt werde.
Damit ist es bei strikter Einhaltung der geltenden Vorschriften und unter Beachtung der EU-Rechtssprechung weiterhin möglich, einen Führerschein in einem EU-Mitgliedsland zu erwerben, ohne dass deutsche Behörden eine MPU nachträglich fordern bzw. die Nutzung in Deutschland untersagen können.
Jedem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheines und Bewerbern um einen EU-Führerschein ist anzuraten, spezialisierten anwaltlichen Rechtsrat einzuholen. Soweit Sie individuelle Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich befasse mich seit längerer Zeit mit der Problematik der ausländischen Führerscheine und werde versuchen, Ihr Problem zu klären.
Den Inhabern eines EU-Führerscheines wird dringend angeraten, eine geeignete Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, um dem Kostenrisiko eines etwaigen Streits mit deutschen Behörden begegnen zu können.
http://www.rechtsanwalt-troester.de/inde…id=10&Itemid=13
Pioneer
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tarabas68.de
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