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Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

101

Donnerstag, 14. Januar 2010, 20:49

Was passiert mit den Personen die den Schein umschreiben haben lassen?
Der Schein selber wurde dann ja schon in die CZ zurück geschickt...
Die FE erlischt dann rückwirkend und man machte sich des xx-fachen Fahrens ohne FE strafbar als man mit CZ FE mit D-WS rumfuhr weshalb man nun xx Anzeigen nachträglich bekommt????????
Lieber stehend sterben als knieend leben

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

102

Freitag, 15. Januar 2010, 01:54

@gallier - da geht erst noch ne Menge Wasser zum Meer - und logisch - wenn, gibts Post.
[/quote]Dann bitte aber mit Quelle angabe ... :bild:[/quote]
Die waren heute da - genau solche Höhlenmenschen wie am westlichen Ende der Republik (Korschenbroich- der Name schon alleine KORSCHENBROICH :vogel: ). Er könne keine Werbung für mich machen, müsse ja auch Hr. Schäpe zitieren, habe zwar auch einen Bekannten, der zur MPU muss - wie entwürdigend sich die da verhalten - aber er ist ja nur :iek:
Mir ists egal - Hauptsache, das Wurschtblatt shreibt was, der Klops sieht lustig aus auf dem Foto und die Leute kommen. Ist eh irrig.
So schrieb 2003 die BZ am Abend, wie schlecht doch die Fahrschule LOK ist, da dort Alkies ab 600 € ihren (in Deutschland natürlich wertlosen) FS machen dürfen - also ein kleiner Artikel, wo die Dienstleistung total zerissen wurde (der Inhaber kümmert sich nicht um Wohnsitze usw) aber die Kunden pilgerten mit der Anzeige noch ein Jahr später da hin (der schickte sie natürlich zu uns gegen Provi :knips: )
Könnte ja auch mal die Bild anschreiben :KlSM: , wenn ich die nicht so ekelig fände - stand heute wieder uns Markus drin. " wird im Ausland nicht mehr ausgestellt, wenn doch sind es Urkundenfälschungen" - habe 2009 also 350 und 2010 schon 11 Urkundenfälschungen vom Amt bekommen und weitergereicht :KlSM: - gut das es den Automobilclub gibt, der mich da aufklärt :klatsch2: Nette Gruesse :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Unterwegs

Fortgeschrittener

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103

Freitag, 5. März 2010, 20:54

In Bayern schaut es wohl nicht gut aus. Unten habe mich mal Auszüge einer mail kopiert, die ich von einem Rechtsanwalt erhalten habe, der sich mit der 19.01.09 Problematik befasst. Hilft wohl wirklich nur der EugH oder umziehen nach Hessen und RLP.





Zitat

Sehr geehrter Herr xxx,

ich möchte unsere Korrespondenz in dieser doch sehr verwirrenden Rechtssache EU-Führerschein nicht ohne meinen abschließenden Kommentar ausklingen lassen.

Sie hatten Recht. Das bereits im Umlauf befindliche Urteil des VGH München führte auch in meinem Fall zu einer fast wortgleichen Begründung und zur Zurückweisung des Eilantrags. Danach wurde beim Verwaltungsgericht Regensburg umgehend die Bearbeitung einer anderen Kammer übertragen, die dann auch einen ablehnenden Gerichtsbescheid (ohne mündliche Verhandlung) herausgegeben hat. Dagegen habe ich nun auftragsgemäß Antrag auf Zulasung der Berufung gestellt, weil ich zunächst die verwirrende Situation nochmals dem VGH und evtl. auch dann dem EUGH präsentieren möchte.

Übrigens und mein Kommentar: In Deutschland ist man auf jeden Fall wieder päpstlicher als der Papst oder umgekehrt ausgedrückt, bleibt das "MPU-Verfahren nach wie vor ein gutes Geschäft für TÜV ua.".

Bitte verstehen Sie mich in dieser Frage nicht falsch: In Deutschland kriegen Sie keine faire Chance auf eine Bewährung. Jeder schwere Einbruch führt beim ersten Mal zur Chanche der Bewährung, bei einem FS-Entzug werden Sie auf die Schlachtbank der MPU geführt und das ist das einzige Verfahren in unserem Rechtsstaat, das nicht justitiabel ist, das heißt, dass es von keinem Gericht nachgeprüft werden kann. Nach Abschluss meiner Karriere als Jurist werde ich alle Erzählungen über diese Vorgänge in einem Buch zusammen fassen, es ist teilweise menschenunwürdig oder besser gesagt, Hunde werden besser behandelt.

Tausende sind nach der Rechtsprechung des EUGH nach den Führerscheinrichtlinien unserer EU ins Ausland geflüchtet, weil es oft um berufliche Existenzen und familiäre Notlagen geht. Heute wird entschieden, wie der Krümmungsgrad der Salatgurke auszusehen hat, Leute, die eine einmalige Verfehlung begangen haben, werden mit allen Mitteln des Staates und der Justiz kaputt gemacht.

Das soweit zu meiner Einschätzung mit einem Schuss "Entrüstung".

Mit freundlichen Grüßen






That´s ist



Grüße Unterwegs

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (11. März 2010, 20:48)


Paule

Menschlich

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104

Donnerstag, 11. März 2010, 18:24

2010 VG Verwaltungsgericht Regensburg 8 K 09.815 vom 02.02.2010(Eu-FS nach 19.01.2009 erteilt, Klage mit Gerichtsbescheid abgelehnt)
Somit wäre das erste Hauptverfahren entschieden, das VG Regensburg hat die Klage abgewiesen und der Kläger Rechtsmittel eingelegt.
Der VGH wird hier mit sicherheit keine abhilfe schaffen, so hat er ja auch das VG RN mit der Beschwerde Entscheidung überzeugt.
Wird im Gerichtsbescheid nochmal ausdrücklich erwähnt.

Zu mindestens haben wir ja jetzt eine Hauptverhandlung bei der 2. Instanz.


Wie ist das jetzt wenn der VGH die Revision nicht zulässt, wäre er dann nicht verpflichtet ein Ersuchen zu stellen? :denk:

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Beiträge: 83

105

Donnerstag, 25. November 2010, 14:50

Hallo meine lieben Freunde, durch mein Email Postfach habe ich erfahren, dass sich wieder einiges tut, in der großen EU-Führerschein Frage.
Ich habe jetzt zwar einen deutschen Lappen, weil die FS-Behörde meinen CZ-Lappen in einen deutschen Lappen umgetauscht hat, mit der Bedingung , dass ich meine Klage gegen den Landkreis zurückziehe.

Wer hierzu mal Lust hat zu lesen, der sollte unter meinen Namen Litvinov CZFS in den alten Themen und Beiträgen nachblättern.

Jetzt ist klar, dass ich meine Klage gewonnen hätte! Die FS-Behörde schickte mir eine NU zu, weil sie eine Kopie vom meinen CZ-Lappen(2005) mit deutschen Wohnsitz hatten, dieser Führerschein war aber nicht mehr aktuell, klar, hatte ich eine Wohnsitzbereinigung gemacht.MPU und der ganze Kram wurde auch gemacht.

Das schlimme an der ganzen Sache ist, das hat mich viel Zeit und Geld gekostet, nur weil die deutschen FS-Behörden die Gesetze nicht akzeptieren wollten, kann man da eventuell etwas zurück klagen und Entschädigung verlangen?

Zahle heute noch an den Schulden ab, wegen dem ganzen Führerscheinkrieg!

Registrierungsdatum: 4. März 2009

Beiträge: 83

106

Donnerstag, 25. November 2010, 15:38