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Epox

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1

Donnerstag, 10. September 2009, 22:19

Diskussionsthread zum Urteil des Bay. VGH vom 10.09.09 : Keine Fahrberechtigung im Inland durch Führerscheinumschreibungen im Ausland

Zitat

Orientierungssatz:
Aus dem ohne erneute Eignungsprüfung erfolgenden bloßen Umtausch („Umschreibung“)
eines ausländischen EU-Führerscheins in einen von einem anderen Mitgliedsstaat
ausgestellten Führerschein (hier: Umtausch eines tschechischen in einen ungarischen
Führerschein) können für den Inhaber keine Rechte erwachsen, die über die hinausgehen,
die die im umgetauschten (früheren) Führerschein dokumentierte (hier: tschechische)
Fahrerlaubnis verleiht.
Berechtigt die dem umgetauschten (früheren) Führerschein zu Grunde liegende
Fahrerlaubnis nicht zur Fahrzeugführung im Inland, weil in ihm ein inländischer
Wohnsitz eingetragen ist (hier: tschechischer Führerschein mit eingetragenem
deutschen Wohnort), so folgt auch aus dem Umstand, dass der neu ausgestellte
Führerschein einen Wohnsitz im Ausstellerstaat ausweist (hier ungarischer
Führerschein mit eingetragenem Wohnort in Ungarn) keine Inlandsfahrberechtigung,
da der neue Führerschein lediglich die alte – inlandsunwirksame – Fahrerlaubnis
dokumentiert.
Urteil :2009 VGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof :Keine Fahrberechtigung im Inland durch Führerscheinumschreibungen im Ausland AZ:11 CS 09.1122 Datum:10.09.09
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Pioneer

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2

Donnerstag, 10. September 2009, 23:55

Das liegt auf der Linie, die hier auch überwiegend vertreten wird und die ebenfalls logisch ist, wie der VGH München auch erkannt hat, das zumindest bei behördenbekannten FS mit D-WS nur eine Erweiterung hilft, da bei dieser Gelegenheit eine neue Eignungsprüfung erfolgt.

Eine Umschreibung ist tatsächlich eben auch wirklich nur eine Umschreibung und nichts mehr, ob das in D eine FEB jemals begreifen wird, bei dem Theater, das dort oftmals abgezogen wird, im Ergebnis wegen eines lächerlichen Plastikkartentausches. Die glauben immer noch, man erhält hier eine Art "heiliges" Dokument, nur weil auf diesem häßlichen Ding irgendwo links oben ein D steht. :VL:

Nun frage ich mich, wie intensiv die Überprüfungen der FEB im Einzelfall ausfallen und wie detailliert die Angaben aus CZ wirklich erteilt werden. Möglicherweise ist sonst auch bei den Behörden bisher nicht bekannten FS eine reine WS-Korrektur nicht mehr als ausreichend anzusehen, oder zumindest mit einem hohen Risiko verbunden. In CZ ist es allerdings wohl bisher so, das bei Neuausstellung des FS keine Daten eingetragen sind, die Rückschlüsse auf den alten FS mit D-WS zulassen, das wäre in diesen Fällen also immer noch machbar.
In einem anderen EU-Land umzuschreiben, in dem auf den alten FS Bezug genommen wird, ist dann nicht mehr empfehlenswert, es verschleiert die Fakten wohl etwas mehr, kann aber nicht als wirklich sicher angesehen werden und die in dieser Hinsicht geforderte Eignungsprüfung findet ja gerade nicht statt.

Gallier

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3

Freitag, 11. September 2009, 00:26

Wie ich in nem anderen Thread schon anmerkte...
Für mich hat sich das Thema EUFE bald erledigt... Sozusagen mit diesem Urteil!
Es sei denn jemand hat noch ne Idee?

Wie siehts eigentlich aus wenn ich im nachhinein (Also nach Umschreibung der CZ-FE mit D WS in ne A-FE mit A-WS) eine Erweiterung mache auf z.B. Fahrerlaubnisklasse BE ?
Die Eignung wird ja anhand einer erneuten praktischen Prüfung geprüft/bestätigt. Nur das Erteilungsdatum der neuen Klasse wäre jetzt nach dem 19.01.2009.
Wäre dann die neu erworbene Klasse ungültig da nach dem 19.01.2009 und behält/erhält Klasse B dann die Eignung?
Lieber stehend sterben als knieend leben

Pioneer

unregistriert

4

Freitag, 11. September 2009, 00:52

Zu diesem Thema die Rechtsprechung des BVerwG

Der hierzu wesentliche Teil ist zu finden ab II. 1.1

Eine FE ist grundsätzlich als Einheit zu sehen und damit sind alle Klassen entweder gültig oder ungültig, ein Mix ist nicht zulässig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (11. September 2009, 00:55)


stuber

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Freitag, 11. September 2009, 00:56

Rums das ging aber schnell mit dem Urteil. Und dann noch so eindeutig......kaum zu glauben bei dem thema.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Gallier

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6

Freitag, 11. September 2009, 01:05

@ Pioneer
Dieses Amtsdeutsch in den Urteilen versteh ich ned wirklich!
BITTE kurz und knapp:
Würde es in meinem Fall etwas bringen wenn ich jetzt noch eine Erweiterung mache oder nicht?

Zur Erinnerung:
1. CZ-FE (Klasse B) mit D-WS
2. Umschreibung der Klasse B im März 09 auf Austria-FE OHNE Erweiterung.
3. Erweiterung in A auf FE-Klasse BE z.B. ??? <--Möglich oder nicht?
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Paule

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7

Freitag, 11. September 2009, 01:55

Im Urteil vom Bverwg von Januar 2009, in dem es um eine Lux-FS geht die 2006 entzogen wurde, spricht man auch davon das nur eine Neuerteilung abhilfe geschafft hätte.
Daher denke ich das der VGH mit der erneuten Eignungsprüfung genau das gemeint hat! Nämlich eine Neuerteilung.

Epox

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8

Freitag, 11. September 2009, 10:45

Würde es in meinem Fall etwas bringen wenn ich jetzt noch eine Erweiterung mache oder nicht?


In dem Urteil wird von einer erneuten Eignungsprüfung gesprochen,inwieweit eine Erweiterrung hier Abhilfe schaffen könnte,ist aus meiner Sicht völlig offen.
Man könnte das aus dem Urteil zwar rausinterprettieren,doch steht diesem in der Urteilsbegründung wiederum die Anmerkung zur neuen Rechtslage entgegegn.

Gruss Epox :wink:
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Lord Vader

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9

Freitag, 11. September 2009, 12:05

Auf jeden Fall ist sichtbar, dass Stichprobenweise die WS kontrolliert werden. Seine Neue FE ist aber glaube ich nach dem 19.01.-2009 erfolgt, so wie ich es sehe aus der PDF Datei.......Ja April 2009 lies er ihn umschreiben. Wurde im März verpflichtet beim LA einen Sperrvermerk aufkleben zu lassen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (11. September 2009, 12:09)


marco069

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Freitag, 11. September 2009, 12:13

@Lord

Also hatte er ja schon bei der Umschreibung eine offizielle NU. Wie es bei anderen aussieht, die zum Zeitpunkt der Umschreibung noch keine NU hatten, bleibt weiterhin abzuwarten.

Lord Vader

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11

Freitag, 11. September 2009, 12:28

Ja noch keine "eingeklebte" NU. Aber er konnte ihn auch nicht mehr abgeben, weil er ihn in Ungarn umgetauscht hat. :pfiff:
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marco069

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12

Freitag, 11. September 2009, 12:43

Also hat die Umschreibung während eines Verwaltungsaktes stattgefunden ? Führerschein lag in Ungarn zur Umschreibung vor und in diesen moment kam der Brief. Meine Frage war ja aber, was passiert wenn der Führerschein schon umgeschrieben gewesen wäre und die Behörden melden sich erst ein paar Wochen später, weil ihn auffällt, ach da ist doch noch jemand mit CZ-FS und D-WS ?

Epox

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13

Freitag, 11. September 2009, 12:52

Also hat die Umschreibung während eines Verwaltungsaktes stattgefunden ?


Ja genau,und mit der Umschreibung in Ungarn,wollte er sich diesem Verwaltungsakt entziehen.
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Lord Vader

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14

Freitag, 11. September 2009, 13:06

was passiert wenn der Führerschein schon umgeschrieben gewesen wäre


FE nach 19.01.2009 (in diesem Fall April 2009) = z.Zt ungültig. Hat er leider zu spät geschaltet. Das Beste wäre gewesen, er hätte seinen CZ FE in CZ freiwillig abgeben und vor dem 19.01.2009 einen ungarischen FS gemacht.
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marco069

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15

Freitag, 11. September 2009, 13:30

@LordVader

Das mit dem Datum stimmt aber bei einer Umschreibung nicht, z.b. auch nicht bei einer Erweiterung, da das Erteilungsdatum von der ersten FE ausschlaggebend ist.

Habe aber immer noch leider keine Antwort auf meine Frage.

Wie hätte es ausgesehen, wenn der FS umgeschrieben wäre , bevor er dieses Schreiben im März erhalten hätte ?

Lord Vader

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16

Freitag, 11. September 2009, 13:51


Wie hätte es ausgesehen, wenn der FS umgeschrieben wäre , bevor er dieses Schreiben im März erhalten hätte ?

:denk: Wenn er dem LA nicht bekannt gewesen wäre, aus welchen Gründen auch immer, hätte er ihn in Ungarn vor dem 19.01.2009 umschreiben lassen sollen, denke dann hätte er momentan zumindest, keine Probleme.

Bei diesem Urteil gehen sie mehr auf das Umschreiben ein, warum auch immer. Ist doch ganz klar ersichtlich das er umgeschrieben hat nach dem 19.01.2009 :gs:
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andreas7z

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17

Freitag, 11. September 2009, 15:01

Hallo ins Forum,



Die D-Fahrerlaubnis wurde wegen Drogenkonsum entzogen.

Man hätte nur bei der Umschreibung in Ungarn ein ärztliches Gutachten über die Drogenfreiheit beibringen müssen.

Hätte der Betroffene in Ungarn nachgewiesen, dass er Drogenfrei ist dann wäre das doch die in D geforderte Eignungsprüfung.

Somit müsste dann die Ungarn EU-fahrerlaubnis auch in D gültig sein??????

Gruß Andreas7zw

Paule

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18

Freitag, 11. September 2009, 15:31

Ist doch ganz klar ersichtlich das er umgeschrieben hat nach dem 19.01.2009
Du solltest das Urteil mal in ruhe lesen, LV:

Zitat

Der Antragsteller macht in Reaktion auf die Beschwerdeerwiderung des Antragsgegners
vom 16. Juni 2009 und die weiteren Schriftsätze der Landesanwaltschaft Bayern
vom 29. Juni 2009 und 9. Juli 2009 geltend, die unter der Nummer 2 des Bescheids
vom 24. März 2009 getroffene Feststellung habe seine allgemein fehlende
Fahrberechtigung im Inland zum Gegenstand. Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie
2006/126/EG sei nicht einschlägig, da diese Bestimmung die Neuerteilung einer
Fahrerlaubnis nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2006/126/EG betreffe. Ein
solcher Fall stehe nach dem eigenen Vorbringen des Antragsgegners, wonach dem
ungarischen Führerschein nur eine Umschreibung der Fahrerlaubnis zugrunde liege,
nicht inmitten.

Hat also mit 19.01.2009 nichts zutun!

Epox

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Freitag, 11. September 2009, 16:39

Wie hätte es ausgesehen, wenn der FS umgeschrieben wäre , bevor er dieses Schreiben im März erhalten hätte ?


Glaube nicht das hier das Urteil anders ausgesehen hätte,da die FE aus CZ ja schon bei den D- Behörden bekannt war.
Bei einer CZ-Fe die den D- Behörden nicht bekannt ist,dürfte der Fall etwas anders liegen.
Ist aber auch nicht Gegenstand des oben genannten Urteils,daher auch nur schwer vergleichbar.

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Lord Vader

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Freitag, 11. September 2009, 17:14

@ Paule: Gut, hätte er aber seine EIGNUNGSZFEIFEL in Ungarn ausräumen lassen können hätte er eine FE nach dem 19.01.2009.

Das es in dem Urteil aber hauptsächlich auch auf das "Umschreibeverfahren" ging, sondern nicht unbedingt um den 19.01.2009 hatte ich schon gepostet. :knips:
Aber klarer Fall, die FE ist am Ar... Hätte, hatte, vielleicht oder sowieso...........bringt nun auch nix mehr.
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