Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Janker (aaO) ist der Auffassung dass auf Grund von Art. 11 IV 2 der
Richtlinie 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie) eine Anerkennung von in
Drittstaaten ausgestellten Führerscheinen nicht mehr notwendig ist, falls
dem Inhaber in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen war. § 28 Abs 4
Satz 1 Nr. 3 FeV sei jetzt uneingeschränkt anwendbar. Die entsprechende
Richtlinie wurde mit Wirkung vom 19.1.2009 in geltendes deutsches Recht
umgesetzt.
Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (15. Juli 2009, 20:44)
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
§ 28 Abs 4
Satz 1 Nr. 3 FeV sei jetzt uneingeschränkt anwendbar.
Art. 11 IV 2 der
Richtlinie 2006/126/EG
Zitat
§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Registrierungsdatum: 1. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Deutschland (BaWü)
Beruf: ( Selbstständig) Vertrieb
Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (23. Juli 2009, 01:07)
tarabas68.de
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (23. Juli 2009, 01:06)
Pioneer
unregistriert
Wo ist dieser Antrag anhängig, bei der EU-Kommision?Da Deutschland allerdings aufgrund der fehlenden Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie die Bestimmungen nicht erfüllt, läuft zur Zeit ein Anfrageverfahren von Deutschland nach Brüssel, das zumindest einige Teile der Richtlinie schon vor dem 19.01.2013 nach deutschem Recht (nationales Recht) umgesetzt dürfen
Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage, da bisher nur eine Entscheidung in dieser Hinsicht bekannt ist. (Berchtesgadener Land)Darüber hinaus wird es auch in der Zukunft die Möglichkeit geben (zur Not), seinen EU Führerschein in Tschechien i.V.m. einer ordentlichen MPU in Tschechien zu erwerben.
Kannst du die nennen, das ist doch hochinteressant, dann geh ich dort WS in D verkaufen.Zum anderen gibt es auch mittlerweile mehrere uns bekannte Führerscheinstellen, welche die Führerscheine "ohne MPU" auch nach dem 19.01.2009 anerkennen.
Immer an neue Geschäftsfelder denken.
Wie ist hier der Begriff Brüssel zu interpretieren - meinst du die EU-Kommision damit?Desweiteren bleibt abzuwarten, wie Brüssel auf die teilweise Umsetzung der deutschen Behörden im punkto auf die Richtlinie entscheiden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (23. Juli 2009, 01:51)
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