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Epox

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1

Mittwoch, 15. Juli 2009, 20:03

Rechtsentwicklung zum EU-Führerschein

Zitat

Janker (aaO) ist der Auffassung dass auf Grund von Art. 11 IV 2 der
Richtlinie 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie) eine Anerkennung von in
Drittstaaten ausgestellten Führerscheinen nicht mehr notwendig ist, falls
dem Inhaber in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen war. § 28 Abs 4
Satz 1 Nr. 3 FeV sei jetzt uneingeschränkt anwendbar. Die entsprechende
Richtlinie wurde mit Wirkung vom 19.1.2009 in geltendes deutsches Recht
umgesetzt.


[attach]255[/attach]
Die USA haben Barack Obama,
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Bikerjoe1969

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2

Mittwoch, 15. Juli 2009, 20:34

Und was bedeudet dies nun im Klartext für EU-FS Besitzer, mit Erteilungsdatum nach dem 19.01.?

Daß wir jetzt nur noch schlechtere Karten haben, als zuvor? :denk:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (15. Juli 2009, 20:44)


dimmu666

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3

Mittwoch, 15. Juli 2009, 21:46

wird vom eugh so oder so gekippt,ist nur diese dumme denkensweise von d!



und wer zum geier soll dieser wahnsinnig intelligente typ sein?

Paule

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4

Mittwoch, 15. Juli 2009, 23:45

Führerscheine aus Drittstaaten konnten schon immer gesondert anerkannt/aberkannt werden, zumindestens wenn das erste halbe Jahr rum ist.
Kann es vielleicht sein das er Eu-Scheine meint?

Bikerjoe1969

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5

Donnerstag, 16. Juli 2009, 07:28

Also ich denke schon, daß er EU-FS meint. Aber es ist ja letztendlich nur eine Einschätzung dieses Herren.

Außerdem hatte Epox schon einmal hier: Janker hält die Umgehung von Führerscheinproblemen durch den "Führerscheintourismus" für beendet. (20.04.09)

auf diesen Professor aufmerksam gemacht. Da bleibt es jedem selber überlassen, sich über den "Fachmann" und seine Einschätzung eine Meinung zu bilden. :sf122:
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Epox

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6

Donnerstag, 16. Juli 2009, 10:35

Es handelt sich hierbei eindeutig nicht um EU-Führerscheine.
Hatte den Beitrag genau aus diesem Grund eingestellt,um aufzuzeigen das sich selbst die
Rechtsgelehrten(zumindest was das natinale Recht angeht) in D nicht sicher sind,ob ihre
Vorgehensweise im Bezug mit EU-FS ausgestellt nach dem 19.01.09,sich mit dem EU-Recht deckt.
Sonst hätte der Herr Janker,dieses doch mit Sicherheit erwähnt.

Nun kann man über diesen Herrn Janker geteilter Meinung sein,was die Kompetenz in verwaltungsrechtlichen Dingen angeht.
Eines sei jedoch angemerkt,er taucht in etlichen Gremien die sich mit der Thematik beschäftigen auf.
Auch Richter,beziehen seine Auffassung des öfteren mit in ihre Urteilbegründung ein.


Gruß Epox :wink:
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Paule

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7

Donnerstag, 16. Juli 2009, 12:07

§ 28 Abs 4
Satz 1 Nr. 3 FeV sei jetzt uneingeschränkt anwendbar.


Art. 11 IV 2 der
Richtlinie 2006/126/EG


Zählt alles für Eu-EWR Führerscheine und nicht für Drittstaaten!

Zitat

§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum


Drittstaaten wird in FeV §29 Abs.2 geregelt!

Lord Vader

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8

Mittwoch, 22. Juli 2009, 14:13

Lieber Rolf H. : Und was machst Du mit dem Datum 19.01.2009 :sd21:

Beitrag verschoben. Pioneer
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (23. Juli 2009, 01:07)


tarabas68.de

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9

Donnerstag, 23. Juli 2009, 00:15

19.01.2009...

@ "dunkle Seite der Macht" :-)

Deine Frage ist aktuell die einzigst wirklich entscheidene Frage zur Rechtsgültigkeit des EU Führerscheines (Ziehdatum 19.01.2009). Nach aktueller Rechtsprechung kann gesichert ausgesagt werden, wenn ja - nein - vielleicht - wenn hätte aber könnte (nichts genaues weiß man nicht).

Hintergrund hierzu ist folgender: Die 3. Führerscheinrichtlinie sollte umgesetzt werden ab 19.01.2009 mit der Auflage, diese sehr umfassende Richtlinie bis zum 19.01.2013 endgültig umzusetzen.

Begründung dieser Richtlinie und dieser Zeit ist der, das das eine oder andere EU-Land ein wenig mehr Zeit benötigt, um doch die sehr komplexe Richtlinie umzusetzen.

Auch Deutschland wird nach Angaben des Herrn Tiefensees mehrere Jahre benötigen, um die gesamte 3. Führerscheinrichtlinie umzusetzen - allerdings versucht das Bundesverkehrsministerium über Herrn Tiefensee zumindest in dem Punkt gegenseitige Anerkennung des EU Führerscheines eine vorzeitige Umsetzung. Dies soll heißen: Was gut für Deutschland ist (TÜV MPU pp.) sollte möglichst schon jetzt umgesetzt werden - allerdings alle anderen Punkte der mehr als 60-seitigen Führerscheinrichtlinie sollen / könnten ggfs. bis zum 19.01.2013 umgesetzt werden.

Allerdings vergisst Herr Tiefensee in diesem Punkt die Wirksamkeit (Inkrafttretung) der 3. Führerscheinrichtlinie - ist es doch so, dass diese ein Toleranz- / Spielraum bis zum 19.01.2013 vorgibt, und somit Deutschland versucht, einzelne unangenehme Punkte sofort umzusetzen - andere ggfs. später.

Wichtig hierbei zu wissen (Fachwissen) ist folgendes: Die vorzeitige Umsetzung der Führerscheinrichtlinie bedarf der Zustimmung aus Brüssel. Da Deutschland allerdings aufgrund der fehlenden Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie die Bestimmungen nicht erfüllt, läuft zur Zeit ein Anfrageverfahren von Deutschland nach Brüssel, das zumindest einige Teile der Richtlinie schon vor dem 19.01.2013 nach deutschem Recht (nationales Recht) umgesetzt dürfen (MPU, EU Führerschein, Anerkennung, Umschreibung pp.). Hiergegen ist allerdings entscheidend, dass genau dieses durch die 3. Richtlinie ausgeklammert wurde. Hierbei ist entscheidend, der Hinweis darauf, dass die Richtlinie bis zum 19.01.2013 umzusetzen ist - es allerdings eine Übergangszeit für deren Umsetzung gibt. Unter anderem Artikel 13 Abs. 2 - welches nationales Recht wieder aushebelt.

Darüber hinaus wird es auch in der Zukunft die Möglichkeit geben (zur Not), seinen EU Führerschein in Tschechien i.V.m. einer ordentlichen MPU in Tschechien zu erwerben. Zum anderen gibt es auch mittlerweile mehrere uns bekannte Führerscheinstellen, welche die Führerscheine "ohne MPU" auch nach dem 19.01.2009 anerkennen. Wichtig war hierbei, dass ALLE Gesetze des austellenden Landes eingehalten werden. Desweiteren bleibt abzuwarten, wie Brüssel auf die teilweise Umsetzung der deutschen Behörden im punkto auf die Richtlinie entscheiden.

Rolf (obi wan kenobi)

PS: @ Lord Vader hier haste meine Antwort zu deiner Frage

Beitrag verschoben. Pioneer

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (23. Juli 2009, 01:06)


Pioneer

unregistriert

10

Donnerstag, 23. Juli 2009, 01:45

Da Deutschland allerdings aufgrund der fehlenden Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie die Bestimmungen nicht erfüllt, läuft zur Zeit ein Anfrageverfahren von Deutschland nach Brüssel, das zumindest einige Teile der Richtlinie schon vor dem 19.01.2013 nach deutschem Recht (nationales Recht) umgesetzt dürfen
Wo ist dieser Antrag anhängig, bei der EU-Kommision? :ka:


Darüber hinaus wird es auch in der Zukunft die Möglichkeit geben (zur Not), seinen EU Führerschein in Tschechien i.V.m. einer ordentlichen MPU in Tschechien zu erwerben.
Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage, da bisher nur eine Entscheidung in dieser Hinsicht bekannt ist. (Berchtesgadener Land)
Nicht einmal aus dem "Halbritter-Urteil" des EuGH läßt sich die Annerkennung einer ausländischen MPU in D herleiten, dazu gibt es bisher noch keine direkte europäische Entscheidung, obwohl ich mir schon vorstellen kann, das im weiteren Verlauf der Harmonisierung auch Befähigungs- und Eignungsnachweise gegenseitig anerkannt werden müssen, diese Entscheidungen liegen aber noch in der Zukunft und es wird wohl wieder der EuGH bemüht werden. Zwischenlösungen, wie den Verzicht auf den Meisterbrief etc., gibt es ja bereits.
Halbritter wurde aber nur anerkannt, weil der A-FS nach dem, in Übereinstimmung mit der 2.EU-Rili, nationalen A-Recht korrekt erteilt wurde und dazu gehörte eben die VPU. Somit war die FE aus diesen Gründen anzuerkennen, unabhängig von der VPU, die nur zur Einhaltung des nationalen A-Rechts erforderlich war und ist.

Zum anderen gibt es auch mittlerweile mehrere uns bekannte Führerscheinstellen, welche die Führerscheine "ohne MPU" auch nach dem 19.01.2009 anerkennen.
Kannst du die nennen, das ist doch hochinteressant, dann geh ich dort WS in D verkaufen. :lol: Immer an neue Geschäftsfelder denken. :lach:


Desweiteren bleibt abzuwarten, wie Brüssel auf die teilweise Umsetzung der deutschen Behörden im punkto auf die Richtlinie entscheiden.
Wie ist hier der Begriff Brüssel zu interpretieren - meinst du die EU-Kommision damit? :ka:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (23. Juli 2009, 01:51)