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ALEXF26

Schüler

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1

Samstag, 11. Juli 2009, 10:29

Ich hab heute mein KBA auszug bekommen

Kann mir das bitte jemand erklären. :ka: :greubel:


Ist das 2012 getilgt oder gibts noch eine Tilgungsfrist?
»ALEXF26« hat folgende Datei angehängt:
  • KBA 005.jpg (159,47 kB - 108 mal heruntergeladen - zuletzt: 3. Februar 2012, 21:05)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ALEXF26« (11. Juli 2009, 11:06)
Grund: Tagging eingebaut


Epox

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2

Samstag, 11. Juli 2009, 10:51

hallo Alex,
du solltest die Datei in ein Jpeg-Format umwandeln,evtl. beim Scan die Auflösung nicht zu Hoch wählen.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

ickebins69

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3

Samstag, 11. Juli 2009, 10:57

Google doch bitte mal den "VSO Image Resizer" aus, und lade Dir diesen runter.
Er ist Kostenlos....und wandelt Dir Deine Fotos-oder Dokumente in kleinere KBs runter, bis auf 35 KB.....ich nutze diesen auch, da in anderen Foren auch auf kleinere Dateien bestanden wird....wäre zuviel Traffic für eine Webseite.....probiers mal aus....ich finds nützlich....Gruss :wink:

Ps: aber Deine Daten sollteste vorher schon aus Deinem gescannten KBA-Auszug rausarbeiten....z.B. über Windows-Fotogallerie bei "Reparieren".....!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (11. Juli 2009, 11:02)


Pioneer

unregistriert

4

Samstag, 11. Juli 2009, 13:39

Ist das 2012 getilgt oder gibts noch eine Tilgungsfrist?


Der Vorgang wird am 31.7.2012 gelöscht, wie es oben rechts auch eingetragen ist.

andreas34

Moderator

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5

Samstag, 11. Juli 2009, 16:32

Bei dir steht auch nix in KBA Auszügen das du EU-FS hast?
Bei mir steht nix drin, obwohl ich schon 2 mal in D angehalten wurde, und auch schon 3 Punkte bekommen habe!
Als ich mir persönlich den Auszug beim KBA abholte, war die am Tresen verwundert das ich mit Fahrzeug Punkte kassiert habe, aber keine FE habe!

Pioneer

unregistriert

6

Samstag, 11. Juli 2009, 17:50

Ein EU-FS ist ja auch kein Negativmerkmal, warum sollte er also im VZR stehen?
Bei ZEVIS und/oder EUCARIS wird der EU-FS sicher vermerkt sein.

andreas34

Moderator

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7

Samstag, 11. Juli 2009, 18:28

@Pioneer,
Ich dachte das es im VZR steht wie der D-FS. Das ist ja gespeichert damit KBA Info hat wenn Punkte voll ob es der FEB gemeldet werden muss.
EU-FS ist für mich ein Positivmerkmal, schließlich sollen die EU Staaten und dessen Bürger sich reichlich austauschen.
Also bei EUCARIS macht PL nicht mit, und so wie ich das verstanden habe kann CZ nur abrufen und nicht Daten einspielen.
Und bei ZEVIS wirst du auch nix finden, das ist ja das Informationssystem vom KBA. Das KBA hat wahrscheinlich Zugriff auf Eucaris.
Übrigens, wenn ich aus dem Fenster schaue dann sehe ich das dreckige Gebäude. :iek:
In beiden Systemen wirst du nichts über meinen PL-FS finden, ich hab meinen Auszug hier liegen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (11. Juli 2009, 18:33)


Pioneer

unregistriert

8

Samstag, 11. Juli 2009, 20:54

Ich habe auch keinen Plan, wo ein EU-FS eigentlich notiert wird und bei welcher Gelegenheit, nur halte ich es für nahezu ausgeschlossen, das es in D, bei der hier vorherrschenden doppelten und dreifachen Buchhaltung, dafür keine Datenbank, Behörde, zuständige Stelle o.ä. geben sollte.

Bei PL-FS scheint es so zu sein, das durch die Anforderung des VZR-Auszugs beim KBA Rückschlüsse gezogen werden und die jeweils zuständige FEB aus Flensburg informiert wird. Mir sind in letzter Zeit einige Fälle untergekommen, in denen die Kenntnisse der FEB nur über diesen Weg möglich waren, aber damit weiß ich immer noch nicht, wo das zentral gespeichert wird, evtl. doch irgendwo beim KBA.

Dieser Vorgang gilt wohl nicht für CZ-Scheine, da von dort offenbar keine VZR-Abfrage erfolgt. Wie dann allerdings geprüft wird, ob nicht bereits irgendwo in der EU ein FS vorhanden ist, ist mir nicht erklärlich oder der mehrfache Besitz von EU-Scheinen ist derzeit tatsächlich noch möglich, weil die Systeme noch nicht laufen und auch nicht alle Staaten beteilgt sind. :ka:

andreas34

Moderator

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9

Samstag, 11. Juli 2009, 21:40

wo das zentral gespeichert wird, evtl. doch irgendwo beim KBA
Die Tante am Schalter vom KBA konnte nicht erkennen das ich einen PL-FS hab, Sie sagte "Sie haben ja gar keinen FS". Die wollte mir schon mit der FoFE schiene kommen. Durchaus möglich das es von KBA durchgeleitet wird an die FEB wenn VZR Anfrage aus PL kommt.
Ich denke wenn man angehalten wird dann wird das zumindest irgendwo hier gespeichert, Polizei hat ja genug Datenbanken. Ich gehe davon aus das Polizei oft FEB in Kenntnis setzt, mir wurde das von POL angekündigt!

Paule

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10

Samstag, 11. Juli 2009, 21:59

Ich kann mich an einen Fall erinnern, da hat ein User hier ein KBA Auszug eingestellt, da war die Erteilung eines CZ/PL-FS eingetragen!

Aber in diesem Fall scheint es sich ja um eine Jugendstrafsache zu kümmern in verbindung mit einem Mofa und Trunkenheit. Macht 5 Jahre verjährung!

ALEXF26

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11

Samstag, 11. Juli 2009, 22:36

Also was meint ihr kann ich mein FS in PL machen, und einfach bis 08.2012 im Tarnmodus bleiben.
oder soll ich warten und dann mein FS in D machen.
Wie ist das mit der probezeit in PL.

Paule

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12

Samstag, 11. Juli 2009, 22:47

Wenn du dann aber in das 19.01 Problem rein kommst und evtl. auch noch FoFe angehängst bekommst, dann wäre deine Tilgung 2024 - 2027!
Da würde ich aber lieber noch 3 Jahren zufuss laufen!

ALEXF26

Schüler

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13

Samstag, 11. Juli 2009, 23:07

Und wenn ich in D garnicht fahre sondern nur wenn ich im Ausland bin, dann kann eigentlich nix passieren,oder?

Armani82

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14

Sonntag, 12. Juli 2009, 01:51

Aber in diesem Fall scheint es sich ja um eine Jugendstrafsache zu kümmern in verbindung mit einem Mofa und Trunkenheit. Macht 5 Jahre verjährung!

Habe ich das jetzt richtig gelesen gibt es 5 jahre tilgung für jugendstrafen oder nicht vieleicht auch nur falsch interpretiert? :ka:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

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15

Sonntag, 12. Juli 2009, 01:53

So wie ich das verstehe, wurde hier nur ein Fahrverbot angeordnet, aber keine Sperre verhängt. Bei Alkoholdelikten hat man dann eine 10 jährige Tilgungsfrist ab Datum der Entscheidung. Eine weitere Verkürzung dieser Frist bei Jugendstrafsachen ist mir nicht bekannt.

Da kein Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt (und auch keine Sperre) gibt es auch nach der deutschen Interpretation der 3. Führerscheinrichtlinie keinen Anlass dafür, dass ein eventueller EU-Führerschein hier nicht anerkannt wird.

Man muss lediglich aufpassen, dass man keine neuen Eignungszweifel liefert.

Maverickssss

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16

Sonntag, 12. Juli 2009, 02:04

Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis


Rechtsgrundlage für die Massnahme :

- § 2 STVG

Bemerkungen zur Massnahme zur Fahrerlabnis:

- tschechische Fahrerlabnis wurde erteilt - Unzulässigkeit von 2 Fahrerlaubnissen


Die Entscheidung betrifft folgende Fahrerlabnis/ Fahrerlabnisklassen

- Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis ( 2. EU-FS Richtlinie ) der Klasse B,BE,C!,C1E,L,M,S



Es ist wohl so einfach, wie es dort auch steht. Die Versagung der D-FE erfolgte nur aus dem Grund, weil eine CZ-FE erteilt worden ist und in der EU keine 2 FE gleichzeitig zulässig sind, daher kannst du eben keine D-FE erwerben, solange du über eine andere verfügst.

Dieser Logik folgend, halte ich deinen CZ-FS für gültig und de facto auch bereits anerkannt, sonst ergibt die VZR-Eintragung keinen Sinn und ein anerkannter FS ist auf Wunsch nun mal von der zuständigen FEB umzuschreiben.





also bei mir stand das ja drin das ich eine tschechische FE habe !!!!!!!!

ALEXF26

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17

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:20

Also kann ich mein FS in PL machen? :sg22:
Und dann halt gut aufpassen.
wie sieht es mit der probezeit in PL aus?

andreas34

Moderator

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18

Sonntag, 12. Juli 2009, 19:11

Probezeit gibt es in PL nicht.
Tarnmodus würde ich nicht machen, da riskierst du zu viel.
Wenn du es einrichten kannst das du nicht in D fährst, dann wäre es natürlich eine Option.
PL-FS kostet bis zu 2000€, MPU machen ist nicht teurer wenn angestrebter D-FS vorher vorhanden war.
Wenn nicht, dann ist PL-FS natürlich billiger

ALEXF26

Schüler

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19

Sonntag, 12. Juli 2009, 19:23

D-FS hat ich nie, nur eine Mofa prüfbescheinigung, die hab ich immernoch.

MPU möchte ich nicht nochmal machen, weil ich letztes jahr durchgeflogen bin, hab einfach kein bock nochmal 800 Euro in sand zu setzen.

dann fahr ich in D halt mofa bis 2012 kein problem. Und im Ausland kann ich ja ohne probleme mit dem Auto fahren.

Kann ich ab 2012 mit dem PL FS in D fahren,ohne das die behörden was von mir wollen?

Paule

Menschlich

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20

Sonntag, 12. Juli 2009, 20:42

So wie ich das verstehe, wurde hier nur ein Fahrverbot angeordnet, aber keine Sperre verhängt. Bei Alkoholdelikten hat man dann eine 10 jährige Tilgungsfrist ab Datum der Entscheidung. Eine weitere Verkürzung dieser Frist bei Jugendstrafsachen ist mir nicht bekannt.

Da kein Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt (und auch keine Sperre) gibt es auch nach der deutschen Interpretation der 3. Führerscheinrichtlinie keinen Anlass dafür, dass ein eventueller EU-Führerschein hier nicht anerkannt wird.

Man muss lediglich aufpassen, dass man keine neuen Eignungszweifel liefert.
Ich schlisse mich hier der Aussage von Eifelfahrer an und klar dein FV wird in 10 Jahren getilgt.

Ich frage mich allerdings, warum du nicht deinen Schein in Deutschland machst, das wäre doch wesentlich schneller und günstiger! :greubel: