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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ALEXF26« (11. Juli 2009, 11:06)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ickebins69« (11. Juli 2009, 11:02)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (11. Juli 2009, 18:33)
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Die Tante am Schalter vom KBA konnte nicht erkennen das ich einen PL-FS hab, Sie sagte "Sie haben ja gar keinen FS". Die wollte mir schon mit der FoFE schiene kommen. Durchaus möglich das es von KBA durchgeleitet wird an die FEB wenn VZR Anfrage aus PL kommt.wo das zentral gespeichert wird, evtl. doch irgendwo beim KBA
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Führerschein aus: CZ mit Deutschem Sperrmavermerk :-(
Aber in diesem Fall scheint es sich ja um eine Jugendstrafsache zu kümmern in verbindung mit einem Mofa und Trunkenheit. Macht 5 Jahre verjährung!
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Ich schlisse mich hier der Aussage von Eifelfahrer an und klar dein FV wird in 10 Jahren getilgt.So wie ich das verstehe, wurde hier nur ein Fahrverbot angeordnet, aber keine Sperre verhängt. Bei Alkoholdelikten hat man dann eine 10 jährige Tilgungsfrist ab Datum der Entscheidung. Eine weitere Verkürzung dieser Frist bei Jugendstrafsachen ist mir nicht bekannt.
Da kein Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt (und auch keine Sperre) gibt es auch nach der deutschen Interpretation der 3. Führerscheinrichtlinie keinen Anlass dafür, dass ein eventueller EU-Führerschein hier nicht anerkannt wird.
Man muss lediglich aufpassen, dass man keine neuen Eignungszweifel liefert.

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