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julius20

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1

Samstag, 4. Juli 2009, 21:53

Darf ich oder nicht? CZ-FS nach 19.01.2009

Hallo,



ich habe einen CZ-FS mit einem Datum nach dem 19.01.. Mit dem bin ich zum Verkehrsamt und habe eine Umschreibung und eine Neuerteilung parallel beantragt. Gleichzeitig habe ich mich zu einer MPU bereit erklärt. Irgendwann im Gespräch meint der Beamte dann, dass ich mit meinem FS bis ich nichts anderes von ihnen höre, fahren darf... Stimmt das?

knacker

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2

Sonntag, 5. Juli 2009, 06:31

lasse es dir schriftlich geben! Worte sind auf den Ämtern nur Schall und Rauch. Wäre hier im Forum für viele was wert.

Hast Du eine Einverständnisserklärung unterschrieben?

julius20

Schüler

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3

Sonntag, 5. Juli 2009, 10:20

Ja habe ich....

julius20

Schüler

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4

Sonntag, 5. Juli 2009, 11:22

... mit dem schriftlich geben,habe ich natürlich ( später leider erst ) nachgedacht; was ich aber wissen wollte ist; ob so eine Regelung irgendwo im Gesetz verankert ist. Gestern kam ein Freund vorbei und zeigte mir ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Zum Hintergrund er hat den CZ-FS 2006 gemacht und kam irgendwann in eine Polizeikontrolle und kassierte eine Anzeige wegen fahren ohne FS. Diese wurde aber eingestellt und er durfte wieder fahren. Vor einigen Wochen wurde er geblitzt und bekam jetzt das angesprochene Schreiben, wo drin stand, dass er davon ausgehen sollte, vom Straßenverkehrsamt in Zukunft ein Fahrverbot erteilt zu bekommen. Der Fall ist ja gar nicht so unähnlich, denn anscheinend geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der FS ungültig ist, er aber bis zu einem schriftlichen Verbot weiterefahren darf....

Paule

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5

Sonntag, 5. Juli 2009, 11:53

Der Fall ist ja gar nicht so unähnlich, denn anscheinend geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der FS ungültig ist, er aber bis zu einem schriftlichen Verbot weiterefahren darf....
Das ist auch im prinzip das selbe, ob nun 19.01 oder D-WS, beides fällt unter 28/4.
Darf ich mal fragen aus welchem BL du kommst Julius?

julius20

Schüler

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6

Sonntag, 5. Juli 2009, 12:01

ich komme aus NRW, aber wiso meinst du D-WS; wir haben beide keinen deutschen Wohnsitz drin stehen

Paule

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7

Sonntag, 5. Juli 2009, 12:11

Zum Hintergrund er hat den CZ-FS 2006 gemacht
Weil die CZ-Scheine aus dieser Zeit in der Regel mit D-WS ausgestellt wurden.

julius20

Schüler

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8

Sonntag, 5. Juli 2009, 12:14

ist in dem Fall aber nicht so ...

Paule

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9

Sonntag, 5. Juli 2009, 12:21

Dann ist dieser Fall aber auch nicht ähnlich, weil dieser Schein auch nach der geänderten FeV anzuerkennen ist.

Pioneer

unregistriert

10

Sonntag, 5. Juli 2009, 13:52

er hat den CZ-FS 2006 gemacht und kam irgendwann in eine Polizeikontrolle und kassierte eine Anzeige wegen fahren ohne FS. Diese wurde aber eingestellt und er durfte wieder fahren.
Derartige Vorgänge werden seltener, aber es scheint sie immer noch zu geben. Hintergrund ist ein ahnungsloser Kontrollbeamter in Verbindung mit einem Staatsanwalt, dem die Rechtslage bekannt ist. Ein in dieser Form ausgestellter CZ-FS mit CZ-WS ist nun mal gültig, da ändert selbst in D niemand mehr etwas daran und dieser Verfahrensablauf ist dann die Folge. Das sollte nicht zur Beunruhigung führen. :jojoj:


Vor einigen Wochen wurde er geblitzt und bekam jetzt das angesprochene Schreiben, wo drin stand, dass er davon ausgehen sollte, vom Straßenverkehrsamt in Zukunft ein Fahrverbot erteilt zu bekommen.
In diesem Schreiben wird von einem Fahrverbot gesprochen, nicht von einem FS-Entzug, bzw. einer NU für D. Das ist eine normale Sanktion, die auch für D-FS-Inhaber gilt, also nichts Außergewöhnliches. Die Folgen sind nur abhängig von der Verstoßlage, wobei das Schreiben selbst zunächst keine weitere rechtliche Wirkung entfaltet, sondern lediglich als Hinweis zu verstehen ist. :bw:

Der Fall ist ja gar nicht so unähnlich, denn anscheinend geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der FS ungültig ist,
Die Fälle sind grundsätzlich unterschiedlich gelagert. Ein CZ-FS mit CZ-WS aus dem Jahr 2006 ist auf jeden Fall anzuerkennen, während ein ab dem 19.1.09 ausgestellter ausländischer EU-FS bei vorherigem Entzug in D eine äußerst brisante Angelegenheit ist.
Mit einem derartigen FS sollte man zur Zeit besser nicht in eine Verkehrskontrolle geraten, das kann aufgrund der geänderten nationalen Rechtslage in D sehr schnell zu gravierenden Folgen führen. :Ma:
Hierzu interessiert mich schon das weitere Verhalten der FEB in Bezug auf eine Umschreibung, oder ob dort doch eine Neuerteilung mit MPU herauskommt und wie bei dieser Konstellation dann die zumindest möglicherweise temporäre Gültigkeit des CZ-FS gesehen wird.
Halte uns doch bitte über die weiteren Vorgänge informiert, denn das ist der erste mir bekannte Fall, in dem ein ab dem 19.1.09 erteilter FS umgeschrieben werden soll. :sf44:

Paule

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11

Sonntag, 5. Juli 2009, 13:59

Ein in dieser Form ausgestellter CZ-FS mit CZ-WS ist nun mal gültig, da ändert selbst in D niemand mehr etwas daran und dieser Verfahrensablauf ist dann die Folge. Das sollte nicht zur Beunruhigung führen.
Hmm, räusper, erzähl das mal den Richter im OVG Münster.... -st2-

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (5. Juli 2009, 14:02)


Pioneer

unregistriert

12

Sonntag, 5. Juli 2009, 14:12

Da ist leider was dran. Die machen wohl zuviel Studentenaustausch mit dem VGH Mannheim. :lach:
Auf Dauer können sie sich aber auch nicht alles mit der Brechstange zurechtbiegen.
Im Moment machen sie eben alles vom Betroffenen abhängig. Äußert er sich zur Sachlage, wird es gegen ihn verwandt, äußert er sich nicht, wird es als "beredtes Schweigen" auch gegen ihn verwandt. Das kann aber selbst da mit den ständig neu hergesuchten Begründungen nicht ewig so weitergehen.
Erinnert mich irgendwie entfernt an eine Institution aus der Vergangenheit, hieß damals "Volksgerichtshof". Da stand das Urteil auch schon vor Prozeßbeginn fest. :motz:

julius20

Schüler

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13

Sonntag, 5. Juli 2009, 14:26

@Pioneer



werde über den weiteren Verlauf selbstverständlich gerne informieren. Bisher habe ich die Neuerteilung und die Umschreibung beantragt. Eigentlich wollte ich nur die Umschreibung, aber der Beamte hat mich über den langen Verlauf ( ca. 3 Monate auf Antwort aus CZ warten ) aufgeklärt und mich auf die Vorzüge meiner alten Klasse 3, die ich ja zurückbekommen würde, hingewiesen; sprich ich dürfte einen 7,5 Tonner und mit Anhänger fahren. Ich mußte einen Sehtest und ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben und für die Neuerteilung einen Erste Hilfe Lehrgang nachweisen.

Lord Vader

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14

Sonntag, 5. Juli 2009, 16:13

Meines wissens nach gab es auch CZ-FE´aus dem Jahr 2006 mit CZ-Wohnsitz, war natürlich damals um einiges teurer und deshalb wurde es von dem meissten nicht genutzt, was natürlich heute mehr als ein Vorteil ist.
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

julius20

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15

Samstag, 11. Juli 2009, 12:15

.... die Geschichte geht weiter ...



Habe gerade von der Straßenverkehrsbehörde Post bekommen, daß ich als Anhang mal poste. Jetzt frage ich mich natürlich, wie soll ich bis zum 23.9.2009 das Gutachten vorlegen? Ich dachte, ich müßte jetzt ersmal über einen Zeitraum von einem Jahr Urinproben abgeben und dann das Gutachten erstellen lassen... Oder wollen die gar keinen Abstinenzcheck, weil ich ja nicht beim Fahren erwischt worden bin.
»julius20« hat folgende Datei angehängt:
  • jk.jpg (77,87 kB - 47 mal heruntergeladen - zuletzt: 11. März 2011, 18:33)

Epox

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16

Samstag, 11. Juli 2009, 12:29

Oder wollen die gar keinen Abstinenzcheck, weil ich ja nicht beim Fahren erwischt worden bin.

Der Abstinensnachweiß wird in der Regel von der MPI-Stelle gefordert,die FEB interessiert nur das Gutachten.Hier solltest du dich mal mit deinen bevorzugtem MPU-Institut
in Verbindung setzen,falls der Abstinensnqachweiß gefordert wird(von dem ich in deinem Fall ausgehe),sollte der Termin für das Gutachten verschoben werden.
Notfalls muß du den Antrag zurückziehen und zu gegebener Zeit wieder neu stellen.

Gruss Epox :wink:
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no hope, no wonder, no cash.

julius20

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17

Samstag, 11. Juli 2009, 13:08

... mein Gott. da soll einer durchblicken ... beantragen, zurückziehen, neubeantragen, ... ist das so normal ( ? ) und die schicken mich zur MPU ... :böse: :lol: :böse: :lol:

Epox

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18

Samstag, 11. Juli 2009, 16:04

Nö,normal ist das nicht,wen die FEB im Sinne des Bürgers deinen Antrag bearbeiten würden,hätten die dich gleich darauf hingewiesen das eben ein Abstinenznachweiß von der MPI gefordert wird,oder eben auch nicht.
Zudem hast du keinen vernünftigen Vorbereitungszeitraum,da wäre die positive MPU schon im Vorfeld zum Scheitern verurteilt.Diese geringe Zeiträume zum erstellen eines Gutachten,haben meiner Meinung nach Methode.
So auf die Art, gehen sie mal hin beim zweiten Versuch wissen sie dann was von Ihnen alles verlangt wird.
Deswegen ist es ratsam sich im Vorfeld über die genauen Kriterien zu informieren, also vor Antragsstellung.


Gruss Epox :wink:
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andreas34

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19

Samstag, 11. Juli 2009, 16:45

So auf die Art, gehen sie mal hin beim zweiten Versuch wissen sie dann was von Ihnen alles verlangt wird.
Da kann man mal sehen, FEB optimiert die Gewinne der MPI, scheiß Vetternwirtschaft! :cursing: Vorsätzlich wollen die dich das erste mal durchfallen lassen, FEB weis ganz genau das 1 Jahr Abstinenznachweis gefordert wird! Wie soll dieses Verhalten mit Verkehrssicherheit begründet werden? Besser du wirst sofort clean wenn du es noch nicht bist. Falls erster Test noch geringe Mengen nachweist besser wegwerfen und noch mal warten. Begründen würde ich die Verzögerung ggf. dann damit das du erst mal sparen musstest für das Konjunkturpaket

julius20

Schüler

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20

Samstag, 11. Juli 2009, 17:36

... irgendwie kriege ich gerade Kopfschmerzen, dass hört sich ja nach noch mehr Ärger an ... Ich werde den Sacbearbeiter am Montag erstmal anrufen und mal nachfragen, denn der hat mir ja gesagt, dass ich ein Jahr warten muß und schreibt mir dann auf einmal was von 2 Monaten. Es kann doch nicht sein, dass ich da zur MPU auflaufe und ich dann durchfalle, weil ich den Abstinenzcheck nicht habe oder?