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schneiderraf

Anfänger

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1

Dienstag, 16. Juni 2009, 19:43

CZ Führerschein vom Januar 2006 mit Deutschen Wohnsitz heute von Zivilstreife entzogen

Ich habe im Januar 2006 einen CZ führerschein mit deutschem Wohnsitz gemacht, also im Führerschein ist mein Wohnsitz in Deutschland

Vermerkt. Jetzt wurde ich heute auf der Autoban München Rosenheim von einer Ziwielen Streife angehalten die die mich kontrolliert hat und meinen

Führerschein eingezogen hat. Begründung: Führerschein mit Deutschen Wohnsitz aus CZ nicht mehr gültig. Fertig. Ich wurde schon zick mal Aufgehalten

und es hat nie Probleme gegeben. Ich musste den Schein sogar schon mal für einen Monat abgeben und habe ihn dann wieder bekommen. Ist das legal

was die da gemacht haben oder nicht. ich habe schon offt gelesen das Führerscheine die vor August 2006 ausgestellt wurden Bestandsschutz haben.

Was kann ich tun??? oder haben die Polizisten recht ? Warum hat mich die Führerscheinstelle nicht angeschrieben die wussten ja von meinem CZ_FS.

Ich habe heute noch einen Termin für morgen bei der Führerscheinstelle ausgemacht um weiters zu klären. Um eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar

da ich Morgen nicht komplett blöde da stehe und alles was dei mir erzählen glauben muss. Um jede hilfe bin ich dankbar.





Beste Grüße



Andreas

Paule

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2

Dienstag, 16. Juni 2009, 20:06

Auch hier wie im Nachbar Thread das gleiche Problem mit der geänderten FeV im Bezug auf das Wiedemann EugH-Urteil aus Juni 2008:

Zitat von »Paule«

Zitat FeV § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
  • 2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,

Deine FeB muss diesen Schein nicht anerkennen.


Der FS ist futsch! Da lässt sich jetzt nichts mehr machen.
Hattest du schon eine D-Fe?

schneiderraf

Anfänger

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3

Dienstag, 16. Juni 2009, 20:17

Ja ich hatte schon eine Deutschen FS der wurde mit 2001 wegen trunkenheit entzogen. Ich bekomme in Deutschland jetzt eine Nuzungsuntersagung, oder ?

Oder ist der Schein komplett weg?

Lord Vader

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4

Dienstag, 16. Juni 2009, 20:23

Haben sie in Dir gleich abgenommen, oder hast Du ihn noch bei Dir ?
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Paule

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5

Dienstag, 16. Juni 2009, 20:26

Ja das ist eine gute Frage! Normal dachten wir hier das es so läuft wie es immer war, würde bedeuten eine NU. Aber scheinbar sieht man das in Bayern etwas anders, wie ich gesehen hab hast du im Armani Thread gelesen, bei dem wurde der Führerschein komplett ungültig erklärt und er wurde via Stafbefehl wegen FoFe angeklagt. Wogegen er natürlich Einspruch eingelegt hat. Allerdings gehts dabei um eine FE die nach dem 19.01.2009 erteilt wurde.
Aber der Absatz 4 bleibt in beiden Fällen, also D-WS im Schein oder erteilt nacht dem 19.01.2009 bei vorigem D-FS Entzug, der gleiche.

Was haben den die Polizisten gesagt? Wurde eine Anzeige geschrieben?


Dein Schein bekommst du wieder, allerdings mit einem Sperrvermerk, er ist in der übrigen EU auch immer noch gültig. Sag ich jetzt mal so Pauschal, wobei sich der Sperrvermerk bestimmt auch im Eu-Asland nicht so dolle macht!

schneiderraf

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6

Dienstag, 16. Juni 2009, 20:36

Die haben eine Anzeige geschrieben die ich aber nicht unterschrieben habe weil Sie Reingeschrieben haben ich haber wissentlcih einen EU schein gemacht obwohl ich keinen Wohnsitz gehabt habe. Darauf hab ich Ihnen Erklärt das es im Januar 2006 noch gar keinen Wohnsitregelung gab. Das stimmt doch? Die können doch nicht auf einmal einen §

endern und mich damit Arbeitslos machen. Wenn ich eine Benachrichtigung von der FS-Stelle bekommen hätte oder so aber auf siesem Weg. Ist mir irgendwie schleierhaft die ganze Sache. Ich habe morgen einen Termin bei der Fs_stelle ausgemacht. Sie haben gemeint das ein Mittarbeiter erst gestern von einer Schulung diesbezüglich zurückgekommen ist und der genau weis was Sache ist.

Paule

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7

Dienstag, 16. Juni 2009, 20:49

das ein Mittarbeiter erst gestern von einer Schulung diesbezüglich zurückgekommen ist und der genau weis was Sache ist.
Das ist ja Witzig ....

Naja Fakt ist, das der EugH letzten Jahr beschlossen hat, das die CZ-Scheine mit D-WS von Deutschland nicht anerkannt werden müssen. DE hat daraus ein muss gemacht und das im Januar in ihre FeV übernommen. Über das Thema ist hier einiges zu finden.
Jedenfalls ist dein CZ-Schein nun im A**** und du wirst jetzt wahrscheinlich auch gegen FoFe kämpfen müßen. Ich empfehle dir dazu den Schünemann aus München scheint ja in deiner nähe zu sein?

Vielleicht ist der MA von deiner FeB ja gutmütig und lässt mit sich handeln, das du deine Eignungszweifel ausräumst, deine alte DE-FE wiedererteilt bekommst und man den CZ-Schein zurück schickt! Kommt auf dein Geschick an. :knips2:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (16. Juni 2009, 21:21)


Paule

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8

Dienstag, 16. Juni 2009, 21:23

deine alte DE-FE wiedererteilt bekommst
Das ist übrigens auch eine änderung in der FeV, die 2 Jahres Frist ist gefallen!

schneiderraf

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9

Mittwoch, 17. Juni 2009, 15:51

War heute bei der Führerscheinstelle und habe mich erkundigt was los ist. Die haben gemeint das es zur Zeit so assieht das ich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine geldstrafe bekomme jedoch keine Sperrfrist. Genau wissen Sie es selber nicht weil es ers ein paar fälle wie meinen gibt und die Gerichte sich nicht einig sind.

Sie haben auch gemeint das es sein kann das wärend der Bearbeitung noch eine andere Regelung in Kraft tritt das weis aber keiner mit sicherheit. Nach dem Strafbefeh und dem Abmelden der CZ Fahrerlaubnis in CZ kann ich eine neue Deutsche Fahrerlaubnis beantragen muss jedoch vorher noch die MPU machen Fahrschule oder neue Prüfung brauche ich keine zu machen da ich bereits zwei Jahre Fahrpraxis mit der CZ Fahrerlaubnis habe. Wer diesen scherz Verstehen soll. Die wollen mir schwarzfahren anhängen Rechnen dieses aber als Fahrpraxis für eine neue Deutsche Farerlaubnis an. Naja mal schauen, wenigstens brauche ich keine neue Prüfung und Fahrschule besuchen.

Bin gespannt was Sie für das Fahren ohne verlangen. Reine Abzocke das ganze.

Paule

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10

Mittwoch, 17. Juni 2009, 16:03

Die wollen mir schwarzfahren anhängen Rechnen dieses aber als Fahrpraxis für eine neue Deutsche Farerlaubnis an
Jo das ist wirklich kurios! Aber ich würde gegen den Strafbefehl Einspruch einreichen. Wenn die dir 2 Jahre Fahrpraxis anrechnen dann war dein Schein 2 Jahre gültig, also kannst du dich auch auf Verbotsirrtum berufen!

andreas34

Moderator

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11

Mittwoch, 17. Juni 2009, 16:37

ich habe schon offt gelesen das Führerscheine die vor August 2006 ausgestellt wurden Bestandsschutz haben
das solltest du beim Einspruch aufgrund Verbotsirrtum auch anführen das dein Verhalten darauf basiert, am besten Quellen suchen!
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

schneiderraf

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12

Mittwoch, 17. Juni 2009, 20:33

Ja das ist schon klar. Aber die haben mir klar gemacht das so ein Verfahren mehrere Monate dauern kann. Und wenn ich B E Z A H L E dann kann ich in sätestens drei Monaten den Lappen wieder haben wenn alles glatt läuft. Ich bin zu 120% auf den Schein angewiesen zwegs Arbeit. Jetzt warte ich mal was im Strafbefehl steht.

Bin gespannt was das kostet. Normalerweise gehört das Öffentlich gemacht. Erst etwas nicht gescheit ausmachen dann Gesetz verändern und dann nachträglich

Bestrafen das hat mit einem modernen Rechtsstaat ja wol nichts zu tun und ist meiner Meinung auch nicht erlaubt.

Gallier

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13

Mittwoch, 17. Juni 2009, 20:40

Verbessere mich bitte, aber auch deine "Taten" die du begangen haben wirst vor dem Erwerb der CZ-FE werden nicht erlaubt gewesen sein oder?
Sorry, aber die Wahrheit tut nunmal weh(eigene Erfahrung).
Und wer ist schon nicht auf die FE angewiesen?

Genau-diejenigen die nicht ausm Knet kommen und es nicht für nötig halten die FE "Wasserdicht" zu machen :Keks:
Im nachhinein ist immer das Geschrei riesengroß :VL:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Paule

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14

Mittwoch, 17. Juni 2009, 20:52

Hörmal Gallier, ich kann mich noch gut erinnern da hast du dir Stress gemacht wie ne sau und solange ist dein: "aus dem Knet kommen" auch nicht her!
Du musst aber mal den unterschied zwischen Leuten sehen, die sich hier Regelmassig informieren und solchen die es erst dann tun wenn was passiert ist.

Daher bitte ich dich ein wenig Harmonischer rüber zu kommen! :knips3:

schneiderraf

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15

Mittwoch, 17. Juni 2009, 20:57

Das wäre das selbe wenn ich jemanden 10 Tage erlauben würde Geld aus meiner Geldtasche zu nehmen und am 11Tag würde ich Ihn als Dieb Anzeigen.

Hattest du das selbe Problem ?

Lord Vader

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16

Mittwoch, 17. Juni 2009, 22:06

Das wäre das selbe wenn ich jemanden 10 Tage erlauben würde Geld aus meiner Geldtasche zu nehmen und am 11Tag würde ich Ihn als Dieb Anzeigen.

Ja da hast Du Recht !!!! Leider bringt es uns nicht weiter, CZ od. andere EU-FE`S ohne WS sind z. Zt. leider keinen Pfifferling mehr wert, riesengrosse Schweinerei hoch 10. In einer so genannten Demokratie solches Verhalten ist absolut undemokratisch bzw. unmenschlich :iek: H. Tiefensee und ""Konsorte"" gehören nach ""Takatukaland"" oder an die Küste von Gibraltar zum Nachdenken über Ihre undemokratische
( noch) SPD-Politik. :motz: Wo gibt es den sowas: "Heute zählt Dein FS was, Morgen nicht mehr". Ich kann mich nicht daran erinnern, wo es in einem demokratischen Staat "rückwirkende" Gesetze gegeben hat. :ja: :DK: Deutschland. :Klo:
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Paule

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17

Mittwoch, 17. Juni 2009, 22:11

Leute, das hat doch der EugH so entschieden und DE hat es so umgesetzt, wer hat denn die bescheuerte FS ausgestellt? Die CZ und sonst keiner und noch blöder kann es doch nicht mehr sein! Wie kann man den in sein eigenes Dokument eine andere Zuständige Behörde eintragen? Schonmal Gedanken darüber gemacht? :bild:

Krabbels

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18

Mittwoch, 17. Juni 2009, 22:18

Ich kenne einige, die froh waren keinen Wohnsitz zu nehmen....weil Sie Geld damit Sparen wollten, aber im Grunde genommen, hat der Euhg schon echt, FS aus CZ und D Wohnsitz ?!
PASST NICHT !!!
Gruß Krabbels

Lord Vader

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19

Mittwoch, 17. Juni 2009, 22:20

Zitat

wer hat denn die bescheuerte FS ausgestellt? Die CZ und sonst keiner und noch blöder kann es doch nicht mehr sein! Wie kann man den in sein eigenes Dokument eine andere Zuständige Behörde eintragen? Schonmal Gedanken darüber gemacht?

:denk: Natürlich Paule, aber es wurde doch bereits zigfach anerkannt und nun nicht mehr ?........so läuft es nicht.........unmöglich, nein nein.
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
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Krabbels

Moderator

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20

Mittwoch, 17. Juni 2009, 22:24

@Lord Vader

FS sind Daueverwaltungsakte, da kann sich immer was ändern, Kollege von mir hat vor paar Wochen seine LKW Füherschein verloren, da er nicht wusste das man ab 50 Sehtest usw. machen muss.
Man muss immer am Ball bleiben.....
Gruß Krabbels