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Shaitan669

Anfänger

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1

Dienstag, 16. Juni 2009, 15:33

EU-FÜ (CZ mit D-WS) von der Polizei verloren... was tun?

Hallo zusammen,

ich hab im forum bischen gesucht aber bis jetzt habe ich nichts hilfreiches gefunden...

Also ich hatte noch nie einen Führerschein in deutschland und habe das erste mal mein Führerschein In tschechien (Pilzen) vor dem 30.06.2006 gemacht.

Ich musste wegen eines Fahrverbots mein Führerschein für 3 Monate abgeben und als ich ihn wieder abholen wollte, hat die Polizei mir mitgeteilt das es bei der übergabe an dem Verkehrsamt verloren gegangen ist... Es ist da nicht angekommen. Die haben sich auch 100 mal entschuldigt und mich zum Führerscheinstelle geschickt zwecks austeilung eines Deutschen Führerscheins.

die Führerscheinstelle war ziemlich zickig und hat gesagt dass dadurch das auf meinem Tschechischen EU FÜ "Hamburg" drauf steht hätte ich den Führerschein illegal gemacht und die würden mir ekinen deutschen EU FÜ ausstellen.

Da ich aber vor dem 30.06.2006 den FÜ gemacht habe gab es keine wohnsitzt Pflicht...

Ich habe dann Der Führerscheinstelle gesagt das die Polizei praktisch meinen Eigentum verloren hat und auch wenn der Fü in deutschland nicht umgeschrieben wird... ich wenigstens mein Tschechischen Führerschein erstattet haben will. Schließlich darf ich damti ja in tschechien fahren....

Die Dame wurde dann zickig und hat gesagt "Ich glaube nicht das dass Verkehrsamt die Kosten eines Illegal erworbenen Führerschein bezahlt".

Naja Ich hab von der Polizei jetzt ein Zettel bekommen das die Polizei meinen Führerschein verloren hat und das ich Praktisch ein Monat fahren kann bis sich das klärt.

Also um ehrlich zu sein... Ich finde man sollte mir entweder einen Deutschen Fü ausstellen oder mir die Kosten erstatten die in 2 wochen Tschechien anfallen um dort mit den ämtern zu klären was jetzt ist...

Ich muss dazu sagen... ich habe nie drogen genommen nie vorher auffällig gewesen kein MPU Pflicht keine Punkte vorher gehabt... nichts... rein garnichts..... Absolut sauber...

Bitte um Hilfe da ich speziell für so eine Konstulation keine Hilfe finden konnte.

Schöne Grüße + Danke

Shai

Paule

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2

Dienstag, 16. Juni 2009, 18:11

Das Spielt keine rolle ob du einen Entzug hattest oder nicht!
:kuck:

Zitat

FeV § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
  • 2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,

Deine FeB muss diesen Schein nicht anerkennen.

Was du allerdings mal probieren könntest, eine Anerkennung nach 28/5 zu beantragen:

Zitat

(5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 4 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. Absatz 4 Satz 3 sowie § 20 Abs. 1 und 5 gelten entsprechend.
Aber ich sehe grade, Abs.4 Nr.2 ist hier nicht aufgeführt.

Dir bliebe also höchstens noch dich erneut in CZ Anzumelden und dir dort eine saubere Ersatzausstellung incl. WS zu besorgen!
Oder hier in DE einen neuen zu machen, vielleicht würde man von dir nur noch die Prüfung verlangen, das musst du mit deiner FeB klären.

Paule

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3

Dienstag, 16. Juni 2009, 20:00

Ich hab den Beitrag von Andreas abgetrennt: Heute CZ Führerschein von Januar 2006 Entzogen

Sonst wird das zuviel durcheinander. :knips2:

andreas34

Moderator

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4

Dienstag, 16. Juni 2009, 21:29

Dir bliebe also höchstens noch dich erneut in CZ Anzumelden und dir dort eine saubere Ersatzausstellung incl. WS zu besorgen!
Da rate ich ab da die FEB Tante anscheinend Haß auf CZ/PL-FS hat und dann wahrscheinlich damit kommt das neuer CZ-FS auf nicht-richtlinienkonforme-FE basiert und deshalb auch nicht anerkannt wird.
Oder hier in DE einen neuen zu machen, vielleicht würde man von dir nur noch die Prüfung verlangen, das musst du mit deiner FeB klären.
Das würde ich auch als erstes versuchen. FEB darauf hinweisen das Fahrpraxis ja vorhanden ist, ob die mit Prüfung einverstanden sind. Die Prüfung kostet ~90€, hinzu kommt ~50€ Ausstellunggebühr sowie Kleinkram ~60€(Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort, Lichtbild). Für 200€ passiert in CZ nix, ich schätze da legst du 400-500 hin.
Ich denke du hast Recht, die D FEV darf nicht 3 EU RiLi widersprechen. Nach 3 EU-RiLi(2006/126/EG) darf der FS wegen o.WS Forderung in dieser RiLi nicht aberkannt werden, da vor in Kraft treten dieser erteilt. Was die 2 EU-RiLi(91/439/EWG) hierzu sagt weis ich nicht, hier setz ich mal voraus das du Recht hast und kein ordentlicher Wohnsitz im Ausstellerland gefordert wurde. Hier kannst di die noch mal studieren www.fahrerlaubnisrecht.de/EWG_Richtlinie/Rili 439/Rili-439-Inhaltsverzeichnis.htm
Wenn dem so ist, hast du aber trotzdem das Problem das du das der FEB verdeutlichen musst. Spätestens dann wird FEB zickig! Erst schritt 1 versuchen, dann abwägen ob du dir den Ärger(Zeit, und € wenn keine RSV) aufladen willst. Ich denke die FEV ist hier auf FS ausgerichtet, die nach inkrafttreten der 3 RiLi erteilt wurde. Der Bestandsschutz der FS davor ist befusst nicht in FEV integriert worden.
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Paule

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5

Dienstag, 16. Juni 2009, 22:01

Da rate ich ab da die FEB Tante anscheinend Haß auf CZ/PL-FS hat und dann wahrscheinlich damit kommt das neuer CZ-FS auf nicht-richtlinienkonforme-FE basiert und deshalb auch nicht gültig ist.
Er hat aber keine Eignungszweifel in DE! Wenn der Schein sauber ist, warum dann eine Aberkennung auf dem Verwaltungsweg und mit welcher Begründung? Verkehrssicherheit?

andreas34

Moderator

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6

Dienstag, 16. Juni 2009, 22:30

Klar gibt es keine Eignungszweifel, in Sachen Verkehrssicherheit kann FEB da nichts sagen.
FEB´s haben aber in Vergangenheit FE´s aberkannt die auf nicht richtlinienkonformen basieren. Besser vorher mit FEB abklären, ob dieses auszuschließen ist. Sonst gibt er umsonst Geld aus. Begründung FEV §28/4/2
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Paule

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7

Dienstag, 16. Juni 2009, 22:41

Aber wenn sein Schein nicht mehr mit unbestreitbaren Informationen belastet ist was dann? Einen vorigen Entzug hatte er nicht!
Im Prinzip hast du schon recht, der bessere Weg wäre natürlich, den Schein Aufgeben und hier einen neuen machen.
Allerdings sollte man noch erwähnen das im EugH Beschluss was im Zusammenhang mit vorigem Entzug stand, wenn DE aberkennen darf. Aber darüber möchte ich mich jetzt nicht streiten.

Was noch viel schlimmer wäre wenn der TE hier nun auch noch ein FoFe angehängt bekommt, dann kann er nämlich auch noch zur MPU. :KlSM:

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8

Dienstag, 16. Juni 2009, 22:58

Allerdings sollte man noch erwähnen das im EugH Beschluss was im Zusammenhang mit vorigem Entzug stand, wenn DE aberkennen darf. Aber darüber möchte ich mich jetzt nicht streiten.

Darüber gibt es in der deutschen Rechtsprechung in der Tat widersprüchliche Entscheidungen: während das OVG Münster für Nordrhein-Westfalen der Meinung ist, ein Führerschein mit D-Wohnsitzeintrag sei zunächst gültig und kann nur im Rahmen eines Entzugsverfahren weggenommen werden (dabei wird dann überprüft, ob die alten Eignungszweifel noch aktuell sind, aber die gibt es hier ja gar nicht), steht das OVG Koblenz auf dem Standpunkt, dass der Führerschein ungültig ist. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof ist der Meinung, dass man die Sache dem EUGH vorlegen sollte, scheint aber eine Gültigkeit zu favorisieren.

Paule

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9

Dienstag, 16. Juni 2009, 23:02

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof ist der Meinung, dass man die Sache dem EUGH vorlegen sollte, scheint aber eine Gültigkeit zu favorisieren.
Das wäre doch für den TE eine interessante Ansicht, kannst du dazu näheres einbringen? Urteil, entsprechendes Zitat und Quelle? :nww:

franzhermann

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10

Mittwoch, 17. Juni 2009, 09:50

Tja, das wäre was! Sozusagen eine Anerkennung per EUGH Beschluß! Tja, meine FSST sagt ja auch : 3 jährige Wohlverhaltensphase, Ablauf der Sperrfrist und gültiger EU FS - dann Umschreibung kein Problem. Wie gesagt, sagt die Tante dort! Vertrauen tu ich darauf nicht! Mfg

Shaitan669

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11

Mittwoch, 17. Juni 2009, 10:24

Erstmal danke für die Hilfestellungen :)

Ich habe fleissig alles durchgelesen und mir geht die ganze zeit eine sache durch den Kopf...

Mein Führerschein ist in tschechien ja gültig oder?

Da Dei Polizei den Verloren hat könnte ich doch auf kostenersatzt bestehen... Ein kostenersatzt wurde mir auch für die umschreibugn auf den Deutschen Führerschein zugesagt. Nur die Führerscheinstelle hat nicht mitgemacht.

Ich würde dann in CZ meinen Führerschein neu ausstellen lassen und den vermerk "Hamburg" rausnehmen lassen? Die Kosten müsste die Verwaltung tragen da sie ein Dokument verloren hat und die kosten für die wiedererlangung bezahlen muss?

Also wenn die Behörde meinen Spanischen Ausweis (Pass) verlieren sollte dann müssten die mir auch die kosten für die wiederbeschaffung erstatten oder?

Gruß

Shai

Epox

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12

Mittwoch, 17. Juni 2009, 11:18

Mein Führerschein ist in tschechien ja gültig oder?

Dein CZ-FS ist nicht nur in CZ gültig,sondern auch in den restlichen EU-Mitgliedstaaten, nur eben in D nicht.

Nach dem momentanen Stand in deinem Fall,dürfte eine Ersatzausstellung in CZ auch nicht viel bringen,was die Anerkennung in D betrifft,
da die Ersatzaustellung auf dem alten Dokument beruht, das einen D-Wohnsitz drinstehen hat.
Die ganze Sache würde nur funktionieren,wen der CZ-FS den deutschen Behörden noch nicht bekannt wäre.


Gruss Epox :wink:
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franzhermann

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13

Mittwoch, 17. Juni 2009, 14:52

@ Epox

Da wär ich mir nicht so sicher! Er hat dann ja einen WS bereinigten FS mit Datum vor 19.01.09. MfG

Lord Vader

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14

Mittwoch, 17. Juni 2009, 15:17

Evtl. einen mit "ERTEILUNGSDATUM" vor dem 19.01.2009, aber ausgestelltem FS mit Datum "NACH" dem 19.01.2009.
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
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Epox

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15

Mittwoch, 17. Juni 2009, 15:31

@franzhermann,
so könnte man das im ersten Moment sehen,nur sollte die Feb aber die alten Daten mit den Neuen vergleichen,wird schnell ersichtlich, das diese identisch sind,zumindest hinsichtlich der Klassen u.deren Datums. :ka:

Gruss Epox :wink:
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schneiderraf

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16

Mittwoch, 17. Juni 2009, 20:50

Das ganze mit dem Deutschen Wohnsitz im CZ Schein ist eine reine Schikane der behörden. Die wollen uns jetzt heimzahlen das wir Jahrelang den Staat mit seiner

blöden MPU umgangen haben. Das ganze wird nicht lange gut gehen den jemanden nachträglich wegen einer Gesetzesänderung mit hohen Geldstrafen zu belegen

ist nach gesundem Menchenverstand nach nicht normal. Wenn der Schein einmal bekannt ist kannst du Ihn in Deutschland nicht merhr nutzen. Noch schlimmer,

die haben mir heute an der FS Stelle noch gesagt das du den Schein in CZ an der Ausstellenden Gemeinde beglaubigt verzichten musst und das vorlegen musst

das du das gemacht hast. Das wird warscheinlich auch wieder kosten.

Paule

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17

Mittwoch, 17. Juni 2009, 20:55

die haben mir heute an der FS Stelle noch gesagt das du den Schein in CZ an der Ausstellenden Gemeinde beglaubigt verzichten musst und das vorlegen musst

das du das gemacht hast
So ein Blödsinn, ich dachte der Typ war auf einer Schulung? Die können den Schein selbst zurück schicken und fertig. Also echt kaum zu glauben was da so läuft, bei unseren teueren Beamten!

Lord Vader

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18

Mittwoch, 17. Juni 2009, 22:15

:sf122: Wahrscheinlich bei einer Schulung : "Rückführung zur 28,5 Std. Woche". :lach:
Nee, mir fehlen jetzt dann bald auch die passenden Worte. -rr-
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Epox

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19

Mittwoch, 17. Juni 2009, 22:48

Das ganze wird nicht lange gut gehen den jemanden nachträglich wegen einer Gesetzesänderung mit hohen Geldstrafen zu belegen

ist nach gesundem Menchenverstand nach nicht normal.

Hier geht es nicht um eine Gesetzesänderung,sonder um die Urteilsentscheidung des EUGH vom 28.06.08 und deren Umsetzung in nationale Rechtsprechung.
Die nationale Umsetzung in die FEV fand zu einem späteren Zeitpunkt statt.Das hier aber jetzt das damalige Verhalten des CZ-FS-Erwerber im nachinein unter Strafe
gestellt wird,läßt die EUGH-Entscheidung nicht zu.Hier wäre aus meiner Sicht anzusetzen,zumindest wen keine vorherige Aberkennung stattgefunden hat.
Aus meiner Sicht haben hier die tschechischen Behörden den Fehler begangen.

Gruss Epox :wink:
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Lord Vader

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20

Mittwoch, 17. Juni 2009, 22:53

Zitat

Aus meiner Sicht haben hier die tschechischen Behörden den Fehler begangen.

Wenn dann.......dann genau so und nicht anders.....Diesbezüglich muss der EugH eine Regelung baldmöglichst finden. Sonst.....gehen zur Europawahl keine 42% mehr wählen sondern bald nur noch 25%, weil keiner mehr an die ""EUROPÄISCHE UNION GLAUBT"" :bumm:
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