Mittwoch, 23. Mai 2012, 21:32 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

161

Donnerstag, 9. Juli 2009, 13:37

naja...nicht immer muss heissen,wenn die STA ein Verfahren nicht einstellen will,das sie auch recht bekommt!

hatte einen ähnlichen Fall,wo schon in nicht geringer Höhe ein Strafbefehl erlassen wurde,obwohl überhaupt kein einziger Belastender Beweis seitens der STA vorhanden war!
was sich dann nähmlich erst bei der Gerichtsverhandlung herausstellte!

mein Anwalt verstand das auch überhaupt nicht!

also Kopf hoch...noch gibt es kein Rechtsgültiges Urteil dazu!

Wann ist nun Deine Vehandlung genau???
in Pfaffenhofen?

nicht weit von mir....wäre interressant... :greubel:
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

162

Donnerstag, 9. Juli 2009, 16:40

Du selber fährst mit einen schein vor 19.01.09 rum hyberface? :CZ Fan:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

163

Donnerstag, 9. Juli 2009, 19:13

jupp!

anerkannt und bin gerade in Umschreibung in den D FS.

wann ist nun genau deine Verhandlung in Pfaffenhofen???
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

164

Donnerstag, 9. Juli 2009, 20:13

FÜHRERSCHEIN zurück erhalten von der FEB mit sperrvermerk.

habe vor einigen Tagen meine CZ Fahrerlaubnis mit sperrvermerk zurück erhalten,
und das schöne kommt Ohne einen verwaltungsakt :ka:
durfte ich auf Freiwiliger basis mein schein mit einem sperrvermerk ausstatten :iek:
so stand es zumindestens auf einer belehrung die ich unterschreiben sollte....von wegen Freiwilig :sf118:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

165

Donnerstag, 9. Juli 2009, 20:21

:greubel: siehe Frage: Post 164!!!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

166

Donnerstag, 9. Juli 2009, 21:19

hmm was heist frage 164? :sd21:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

167

Donnerstag, 9. Juli 2009, 21:24

tust du nur so?
schau mal 3 Post über Dir in meinem stellte ich eine Frage!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

168

Freitag, 10. Juli 2009, 00:56

tust du nur so?
schau mal 3 Post über Dir in meinem stellte ich eine Frage!


1. Verhandlung am 12.08. Uhrzeit unbekannt da er den Wisch ned da hat.
2. Verhandlung am 18.08 um 14.15 Uhr
Lieber stehend sterben als knieend leben

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

169

Freitag, 10. Juli 2009, 01:01

Sorry jetzt, :bumm: war in der arbeit und bin nur halbherzig in diesen thera gewesen also am 12.08.09 um ? am 18.08.09 um 14.15 aber mein Anwalt wird schauen es zu einer verhandlung zu machen gruss. :KlSM:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Armani82« (10. Juli 2009, 01:48)


Pioneer

unregistriert

170

Freitag, 10. Juli 2009, 01:30

die sind auf eine einstellung des verfahren nicht eingestiegen was kann das nur heissen das die sich voll im recht befinden?


Das heißt es absolut nicht, wie auch @ hyberface schon gepostet hat.

Es bedeutet lediglich, das der StA der Ansicht ist, sich zumindest mit einem Teil seiner Rechtsansicht durchzusetzen, aber selbst das ist zunächst lediglich die Ansicht des StA, noch lange nicht das Ergebnis der Verhandlung, denn selbst hier kann das Verfahren noch eingestellt werden oder auch ein Freispruch erfolgen, Letzteres glaube ich allerdings nicht wirklich.
Ich neige auch zu der Ansicht, das der StA tatsächlich Chancen hat, mehr als eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, nur von dem im Raum stehenden Betrag wird man trotzdem weit entfernt sein und die verwaltungsrechtliche Seite ist auch noch völlig offen.
Also nun mal keine Panik im Vorfeld, einfach Ruhe bewahren und abwarten. :jojoj:

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

171

Freitag, 10. Juli 2009, 01:46

Also gehts du von den aus das es eingestellt oder eine strafe unter den satz ist wo ich schon erhalten habe doch egal was für eine strafe es auch wird bedeutet es knapp oder auch bewährungs wiederuf,
mein Anwalt geht aber von keiner straftat aus und bleibt bei seiner meinung, was meinst du zwecks dem Verwaltungsrechtlicher seite ich spar mir doch dadurch den VA ? :ka:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Pioneer

unregistriert

172

Freitag, 10. Juli 2009, 02:09

Also gehts du von den aus das es eingestellt oder eine strafe unter den satz ist wo ich schon erhalten habe
Ja, so sehe ich das, bin aber trotzdem kein Hellseher, obwohl einigermaßen prozeßerfahren auf mehreren Rechtsgebieten, aber auch hier gilt der Satz: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Also eigentlich wie immer vor Gericht, wer am glaubhaftesten lügt, nein, wollte sagen, wer die eigene Wahrheit am glauhaftesten darlegt, bekommt recht, ist ja nun nicht wirklich eine neue Erkenntnis.


egal was für eine strafe es auch wird bedeutet es knapp oder auch bewährungs wiederuf
Ich glaube, das Strafmaß wird weit hinter den Annahmen zurückbleiben und führt auch nicht zu einem Bewährungswiderruf.


mein Anwalt geht aber von keiner straftat aus und bleibt bei seiner meinung,
Das will ich auch hoffen, dafür wird er schließlich bezahlt, gleichgültig, welche Meinung er dazu wirklich hat, Hauptsache ist, er kommt überzeugend rüber, davon wird es abhängen. :momo:


Verwaltungsrechtlicher seite ich spar mir doch dadurch den VA ?
Das mag möglich sein, aber der FS hat sich vermutlich erledigt, zumindest in D. ;(

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

173

Freitag, 10. Juli 2009, 12:25

Was meinst du wen die sache verjährt und das wird es im Jahr 2016 oder 18 nach Christie kann ich dan einfach den CZ-fe in D benutzen oder gibt es da auch tücken und fall gruben?
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 322

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

174

Freitag, 10. Juli 2009, 12:48

Wenn du keine Verwertbaren Einträge mehr hast, fällst du nicht mehr unter 28/4/3. Allerdings gehe ich davon aus das man dir eine neue Versagung einträgt, was die nächste Kuriosität wäre!(Versagung eines angeblich ungültigen Schein) Das würde dann bedeuten das deine 15 Jahre wieder von vorne beginnen. :klatsch2:
Solltest du Verurteilt werden und bekommst eine Sperre, dann beginnen die 15 Jahre so oder so wieder von vorne!

andreas34

Moderator

Registrierungsdatum: 4. März 2009

Beiträge: 584

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Flensburg

Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD

175

Freitag, 10. Juli 2009, 15:08

Genau so sehe ich das auch, vom Urteil hängt also vieles ab, also Armani voll reinknien und mit Anwalt gut korrespondieren.
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (10. Juli 2009, 16:56)


Pioneer

unregistriert

176

Freitag, 10. Juli 2009, 16:10

Solltest du Verurteilt werden und bekommst eine Sperre, dann beginnen die 15 Jahre so oder so wieder von vorne!


Genau das ist und bleibt der wesentliche Punkt. :momo:

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 322

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

177

Freitag, 10. Juli 2009, 21:44

Mich würde ja mal interessieren ob die FeB, durch den Sperrvermerk schon eine Verwertbaren Eintrag ins VZR eingebracht hat. Vielleicht sollte Armani in nächster Zeit mal einen erneuten Auszug beantragen.

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

178

Samstag, 11. Juli 2009, 02:44

Mich würde ja mal interessieren ob die FeB, durch den Sperrvermerk schon eine Verwertbaren Eintrag ins VZR eingebracht hat. Vielleicht sollte Armani in nächster Zeit mal einen erneuten Auszug beantragen.


Das könnte ich in der tat auch machen werde es mal beantragen und gleich mich schlau machen in sachen wie umschreibung annerkennung u.s.w :momo:
wisst ihr was so schwachsinnig ist? ich fühle mich keineswegs unrecht beganngen zu haben und trotzdem bin ich angeklagter ich hasse es. und ein land würde ich so gerne den rücken zeigen,
wie sehr ich es hasse,
den egal was man tut es macht die sache mit einen schlag kaputt, was man aufgebaut hat ,ich habe in der zeit wo ich schein vorbereitung und erhalt bis hin zum enzug echt viel aus mir gemacht ,mein leben echt gut geführt und jetzt wie stück dreck fühle ich mich genau so wollen die es doch haben :iek:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 322

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

179

Sonntag, 12. Juli 2009, 20:19

@Armani

Ich hab mich heute mal wieder mit dem Kapper Urteil beschäftigt, dabei ist mir was aufgefallen:

Zitat

URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 29. April 2004

"Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Wohnsitzerfordernis - Artikel 8 Absatz 4 - Folgen des Entzugs oder der Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis - Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat neu ausgestellten Führerscheins"

In der Rechtssache C-476/01 betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Amtsgericht Frankenthal (Deutschland) in dem bei diesem anhängigen Strafverfahren gegen Felix Kapper vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L237, S.1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 (ABl. L150, S.41)

erlässt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer), unter Mitwirkung des Richters C.W.A.Timmermans in Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten der Fünften Kammer sowie der Richter A.Rosas (Berichterstatter) und S.von Bahr, Generalanwalt: P. Léger, Kanzler: H. von Holstein, Hilfskanzler,

unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen - von Herrn Kapper, vertreten durch Rechtsanwalt W.Säftel, - der deutschen Regierung, vertreten durch W.-D.Plessing und M.Lumma als Bevollmächtigte, -


Hier war die Situation wohl ähnlich wie bei dir, die Auslegung wäre eigentlich gleich. Übrigens wurde nach diesem Urteil der FeV28 komplett stillgelegt! Vielleicht solltest du deinen Demuth mal darauf ansprechen!

:wink:

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

180

Montag, 13. Juli 2009, 01:08

Mach ich danke aber der schein ist nach dem 19.01.09 ist doch etwas anderst oder?
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw: