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1

Donnerstag, 14. Mai 2009, 23:50

OVG Lüneburg: Umtausch eines ungültigen D- Führerscheins in einen Polen-Führerschein braucht von D nicht anerkannt werden

Das niedersächsische OVG in Lüneburg hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem jemand einen deutschen Führerschein in einen polnischen umgetauscht hatte, obwohl ihm die deutsche Fahrerlaubnis vorher entzogen worden war:

OVG Lüneburg 12 ME 47/09 Beschluss vom 08.05.09

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Nutzungsuntersagung (als Feststellungsbescheid) wurde auch in zweiter Instanz abgelehnt, weil dem Umtausch in Polen keine erneute Eignungsüberprüfung zu Grunde lag.

Das OVG interpretiert dabei die Rechtsprechung des EUGH so, dass in solchen Fällen keine Anerkennungspflicht besteht (wie bei Möginger oder Schwarz). Aber auch in dem Fall, dass solche Konstellationen europarechtlich noch als offen anzusehen wären (und damit vom EUGH zu entscheiden wären) hält das Gericht es aufgrund einer Güterabwägung für geboten, den Antragsteller in Deutschland nicht fahren zu lassen.

Pioneer

unregistriert

2

Freitag, 15. Mai 2009, 01:18

Ganz interessant finde ich diesen Aspekt des Urteils:

Zitat

Der Entscheidung des EuGH liegt nämlich erkennbar die Vorstellung zugrunde, dass lediglich eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte - die Wiedererlangung der Eignung ausweisende - neue Fahrerlaubnis anzuerkennen ist und auch dies nur, wenn diese erteilt wird zu einem Zeitpunkt, in dem auch nach nationalem Recht die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Inland (wieder) möglich gewesen wäre.
Das bringt zumindest schon mal etwas Klarheit hinsichtlich der Begriffe Sperrfrist und Tilgungsfrist, die der D-Gesetzgeber so nett vertauscht hat.
Nach Ende der Sperrfrist ist eine Erteilung in D wieder möglich, somit müßte alternativ auch ein danach erteilter EU-FS anerkannt werden. Das ist auch die Sichtweise im EU-Ausland, mit Ablauf der Sperrfrist ist der Entzug beendet.
Der Fall an sich war eigentlich auch klar und das Ergebnis logisch, aber das OVG hat seine Sichtweise noch einmal deutlich gemacht, das eine Umschreibung eben auch wirklich nur eine reine Umschreibung ist, die als Überprüfung lediglich die Gültigkeit des umzuschreibenden FS beinhaltet sowie den Ablauf der Sperrfrist und damit keinesfalls den Status einer Neuerteilung erreicht. Daher sind weitergehende Überprüfungen des aufnehmenden Staates überflüssig und auch unzulässig.
Das folgt dann wieder der Logik des EuGH, das der umschreibende Staat nichts darüber hinaus zu prüfen,sondern lediglich umzuschreiben und damit gleichzeitig anzuerkennen hat.

Lord Vader

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3

Freitag, 15. Mai 2009, 07:53

Zitat

ZITAT von Pioneer: Daher sind weitergehende Überprüfungen des aufnehmenden Staates überflüssig und auch unzulässig.
Das folgt dann wieder der Logik des EuGH, das der umschreibende Staat nichts darüber hinaus zu prüfen,sondern lediglich umzuschreiben und damit gleichzeitig anzuerkennen hat.

Na dann mal schön die Finger weglassen von einer im EU-Ausland erworbenen FE und später umschreiben in eine BRD FE, zZt. wenigstens. :motz:Die BRD versucht mit allen Mitteln und Wegen uns das Leben zur Hölle zu machen. :bewerfen: Ich bin nur gespannt wann endlich wieder der EuGH ein Machtwort spricht, es wird nun endlich wieder Zeit. :Knüppel:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (15. Mai 2009, 07:57)


Epox

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4

Freitag, 15. Mai 2009, 09:06

Sehr lobenswert,das hier mal ein Gericht auf die Überprüfungskompetenz des Aufnahmestaats an Hand der EUGH-Rechtsprechung eingeht,vieleicht dringt das nun auch mal in die letzte deutsche Amtsstube durch. :pfiff:
Die Urteilsbegründung halte ich für soweit schlüssig und steht auch im Einklang mit der EUGH-Rechtsprechung.Leider läßt dieses Urteil keine Prognose zu ,wie eventuell mit EU-FS nach dem 19.01.09 verfahren wird.


Gruss Epox :wink:
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Pioneer

unregistriert

5

Freitag, 15. Mai 2009, 20:56

Na dann mal schön die Finger weglassen von einer im EU-Ausland erworbenen FE und später umschreiben in eine BRD FE, zZt. wenigstens.
Warum ?
Das Urteil des OVG Lüneburg sagt das Gegenteil zu Umschreibungen aus und das gilt nun zunächst einmal, zumindest für Niedersachsen, aber das ist auch nicht das BL mit den größten Betonköpfen und ewig Gestrigen, die sitzen im Süden.
Gerade gestützt auf dieses Urteil lassen sich zumindest in diesem BL Umschreibungen, sofern der EU-FS rili-konform erworben wurde, ohne großes Risiko realisieren. :bw:
Der hier konkret entschiedene Fall lag natürlich grundsätzlich anders. Es wurde versucht, eine nicht mehr vorhandene FE aufgrund eines dennoch vorhandenen FS-Dokuments in PL umzuschreiben, so kann es nun wirklich nicht klappen, das dürfte jetzt aber auch bereits an den PL-Behörden scheitern, dieser Vorgang stammt noch aus der Vergangenheit.


Die BRD versucht mit allen Mitteln und Wegen uns das Leben zur Hölle zu machen.
Das ist aber nur die Wirkung bzw. das Ergebnis. Die Ursache liegt meiner Ansicht nach ausschließlich in den erstklassigen Gewinnmargen, die im Zusammenhang mit der MPU möglich sind und natürlich gleichzeitig im Erhalt von Arbeitsplätzen, sowohl bei den MPI als auch den FEBen, da interessiert der Bürger doch nun wirklich nicht, bestenfalls als anzapfbare Viehherde, also eigentlich nichts Neues.
Für den Gedanken der Arbeitsplatzerhaltung bringe ich auch noch Verständnis auf, bedingt auch noch für die beteiligten Institutionen wie TÜV, Dekra, ADAC, usw., wenn man sie dann läßt, aber die Frage stellt sich schon, wie weit diese Taschenfüllerei in die politische Landschaft vorgedrungen ist und spätestens hier hört mein Verständnis auch auf, denn da bewegt man sich ganz nahe an der Grenze zur Korruption, wenn sie nicht auch teilweise schon überschritten ist. Das ist die wirkliche Schweinerei an diesen Vorgängen. :motz:


Leider läßt dieses Urteil keine Prognose zu ,wie eventuell mit EU-FS nach dem 19.01.09 verfahren wird.
Da hast du völlig recht, nur war der Tatbestand auch nicht geeignet, auf diesen Sachverhalt näher einzugehen. Trotzdem wurden viele zusätzliche Randbetrachtungen vom OVG angestellt, die eigentlich in der Beurteilung des vorliegenden Falles überflüssig wären, vermutlich, um bei dieser Gelegenheit aufzuzeigen, das dieses Gericht auch in Zukunft gewillt ist, nach EU-Recht zu entscheiden.
In dieser Sache liegt natürlich auch ein Eigennutz des Gerichts, da sich die Verwaltungsbehörden zwangsläufig an der Rechtsansicht ihres jeweiligen OVG ausrichten, kommt automatisch auf die Kammern weniger Arbeit zu, wenn die zukünftige Rechtsansicht bekannt ist. Das Ganze dann frei nach der Idee "sinnlose Arbeit vermeiden", hier kann ich den Richtern uneingeschränkt folgen. :D-bla:

Lord Vader

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6

Samstag, 16. Mai 2009, 00:00

Zitat

ZITAT von Pioneer :
Warum ?
Das Urteil des OVG Lüneburg sagt das Gegenteil zu Umschreibungen aus und das gilt nun zunächst einmal, zumindest für Niedersachsen, aber das ist auch nicht das BL mit den größten Betonköpfen und ewig Gestrigen, die sitzen im Süden.
Gerade gestützt auf dieses Urteil lassen sich zumindest in diesem BL Umschreibungen, sofern der EU-FS rili-konform erworben wurde, ohne großes Risiko realisieren. :bw:
Der hier konkret entschiedene Fall lag natürlich grundsätzlich anders. Es wurde versucht, eine nicht mehr vorhandene FE aufgrund eines dennoch vorhandenen FS-Dokuments in PL umzuschreiben, so kann es nun wirklich nicht klappen, das dürfte jetzt aber auch bereits an den PL-Behörden scheitern, dieser Vorgang stammt noch aus der Vergangenheit.
Eben und ich sizte im Süden, wie viele andere auch. :ka:


Zitat

ZITAT von Pioneer:
Das ist aber nur die Wirkung bzw. das Ergebnis. Die Ursache liegt meiner Ansicht nach ausschließlich in den erstklassigen Gewinnmargen, die im Zusammenhang mit der MPU möglich sind und natürlich gleichzeitig im Erhalt von Arbeitsplätzen, sowohl bei den MPI als auch den FEBen, da interessiert der Bürger doch nun wirklich nicht, bestenfalls als anzapfbare Viehherde, also eigentlich nichts Neues.
Für den Gedanken der Arbeitsplatzerhaltung bringe ich auch noch Verständnis auf, bedingt auch noch für die beteiligten Institutionen wie TÜV, Dekra, ADAC, usw., wenn man sie dann läßt, aber die Frage stellt sich schon, wie weit diese Taschenfüllerei in die politische Landschaft vorgedrungen ist und spätestens hier hört mein Verständnis auch auf, denn da bewegt man sich ganz nahe an der Grenze zur Korruption, wenn sie nicht auch teilweise schon überschritten ist. Das ist die wirkliche Schweinerei an diesen Vorgängen. :motz:
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen :wink:
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