Pioneer
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (29. März 2009, 23:42)
Danke für die antwort.Ich wollte mich letztes jahr zur Mpu anmelden,aber die tante am telefon sagte mir das ich ohne deutschen wohnsitz keine mpu machen könnte!!???![]()
Aber als ich in Deutschland bei der polizei war um nachzufragen konnten die mir auch nicht helfen,die haben mich auch nicht mehr im computer weil ich schon drei jahre weg bin aus deutschland!!??
Das soll mal einer verstehen.
Mfg
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Ich wollte mich letztes jahr zu der mpu in köln anmelden aber die tante hat gesagt das ich ohne deutschen wohnsitz keine mpu machen kann,da die post nicht rechtzeitig zustellbar ist ...usw

Wenn Du hier mit einem in den NL zugelassenen Auto unterwegs bist, wird der Verdacht auf Führerscheintourismus wohl nicht so groß sein. Insofern kann es durchaus sein, dass man bei einer Verkehrskontrolle keine Abfrage macht, um Deine Vorgeschichte in Erfahrung zu bringen.
Und selbst wenn, würde sich die deutsche Seite meines Erachtens selbst ins Bein schießen, wenn man Deinen Fall bis zum EUGH bringen würde.
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Zitat
4 Unter dem 15. Februar 2005 beantragte der Kläger, ihm dieses Recht mit Beginn des 10. April 2005 wiederzuerteilen. Gleichzeitig erklärte er, dass er sich keiner medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen werde, und berief sich dazu auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG).
5 Der Beklagte lehnte den Antrag ab, weil nach wie vor erhebliche Bedenken hinsichtlich der Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestünden. Da der Kläger sich weigere, seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen, könne nach § 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV auf seine Nichteignung geschlossen werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (30. März 2009, 22:16)
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Ups, ok das hatte ich jetzt nicht beachtet, somit konnte der TE natürlich auch keine Anerkennung beantragen und natürlich auch keine Neuerteilung in De mit der daraus folgenden MPU.So wie ich Guido1097 verstanden habe, hatte er aber zum Zeitpunkt seiner Nachfrage in Köln keinen Führerschein: die Anfrage war ja 2008, und der NL-Führerschein wurde ja erst im Februar 2009 ausgestellt.

Pioneer
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