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Pioneer

unregistriert

1

Sonntag, 29. März 2009, 23:38

Zunächst wird das gehen, nach einer Kontrolle besteht die Möglichkeit, das eine NU für D ausgesprochen wird, da noch eine MPU-Auflage besteht und der FS nach dem 19.1.09 erworben wurde.
Wie hoch diese Warscheinlichkeit ist, läßt sich nicht vorhersagen, aber der NL-FS steht nicht so sehr im Fokus einer weitergehenden Überprüfung wie derzeit die CZ- und PL-FS. Es kann durchaus gut gehen, muß es aber nicht.
Die sachlich korrekte Antwort ist daher: Nein, es besteht zur Zeit keine gültige Fahrerlaubnis für D, sofern ein D-FS hier bereits entzogen wurde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (29. März 2009, 23:42)


Guido1097

Anfänger

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2

Montag, 30. März 2009, 19:27

Nl Rijbewijs

Danke für die antwort.Ich wollte mich letztes jahr zur Mpu anmelden,aber die tante am telefon sagte mir das ich ohne deutschen wohnsitz keine mpu machen könnte!!??? :sf122:

Aber als ich in Deutschland bei der polizei war um nachzufragen konnten die mir auch nicht helfen,die haben mich auch nicht mehr im computer weil ich schon drei jahre weg bin aus deutschland!!??

Das soll mal einer verstehen.

Mfg

Krabbels

Moderator

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3

Montag, 30. März 2009, 19:34

RE: Nl Rijbewijs

Danke für die antwort.Ich wollte mich letztes jahr zur Mpu anmelden,aber die tante am telefon sagte mir das ich ohne deutschen wohnsitz keine mpu machen könnte!!??? :sf122:

Aber als ich in Deutschland bei der polizei war um nachzufragen konnten die mir auch nicht helfen,die haben mich auch nicht mehr im computer weil ich schon drei jahre weg bin aus deutschland!!??

Das soll mal einer verstehen.

Mfg


Servus, genau das ist der Punkt was an der Führerscheinrichtlinie nicht passt.

Gruß Krabbels

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4

Montag, 30. März 2009, 20:36

Wenn Du hier mit einem in den NL zugelassenen Auto unterwegs bist, wird der Verdacht auf Führerscheintourismus wohl nicht so groß sein. Insofern kann es durchaus sein, dass man bei einer Verkehrskontrolle keine Abfrage macht, um Deine Vorgeschichte in Erfahrung zu bringen.

Und selbst wenn, würde sich die deutsche Seite meines Erachtens selbst ins Bein schießen, wenn man Deinen Fall bis zum EUGH bringen würde.

Guido1097

Anfänger

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5

Montag, 30. März 2009, 20:53

Nl Rijbewijs (NL-FS mit ausstellungs datum 27.02.09)

Hallo,

Ich habe 2005 meinen lappen abgeben müssen und ohne mpu bekomme ich den nicht mehr zurück!!

Ich bin 2006 nach holland umgezogen weil ich in deutschland keine arbeit mehr bekommen habe ohne lappen.

Ich wollte mich letztes jahr zu der mpu in köln anmelden aber die tante hat gesagt das ich ohne deutschen wohnsitz keine mpu machen kann,da die post nicht rechtzeitig zustellbar ist ...usw :bumm: :sf35:

Jetzt habe ich meinen lappen gemacht mit dem ausstellungs datum 27.02.09 und muss feststellen das ich damit nicht fahren darf in deutschland ......

Als ich am wochenende bei der polizei war um nachzufragen wollten die meinen lappen einziehen,ohne das ich gefahren bin.Der eine von den zwei war friedlich und hat ihn mir wieder gegeben weil der auch keinen plan hatte :sf122:

Sie haben den führerschein kopiert und sie wollen sich an führerscheinstelle wenden. Was könnte mich jetzt erwarten???

Die beamten haben meinen namen ,geburtsdatum und die holländische führerschein nummer in ihren computer eingeben,sie haben nix gefunden!!??Auch mich konnten sie nicht finden!!??

kann es sein weil ich schon drei jahre nicht mehr gemeldet bin in Deutschland??

Also wenn ich jetzt mal am wochenende nach deutschland fahren würde und ich kämme in eine kontrolle könnten die mir eigendlich nichts weil ich nicht mehr im system stehe??!! oder??

Ich finde das alles eine riesen sauerei!! :sf35: :sf35:

Paule

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6

Montag, 30. März 2009, 21:21

Ich wollte mich letztes jahr zu der mpu in köln anmelden aber die tante hat gesagt das ich ohne deutschen wohnsitz keine mpu machen kann,da die post nicht rechtzeitig zustellbar ist ...usw

Da hatte die Dame aber scheinbar wenig Ahnung. Es gab jetzt grade vor kurzem wieder ein aktuelles Urteil vom BVwerg, in dem ein Luxenburger mit WS in Lux zur MPU sollte. Dies kann ja nicht zur folge haben das man sich DE anmelden muss.

Stell doch einen Antrag nach FeV §28/5.

Guido1097

Anfänger

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7

Montag, 30. März 2009, 21:40

Wenn Du hier mit einem in den NL zugelassenen Auto unterwegs bist, wird der Verdacht auf Führerscheintourismus wohl nicht so groß sein. Insofern kann es durchaus sein, dass man bei einer Verkehrskontrolle keine Abfrage macht, um Deine Vorgeschichte in Erfahrung zu bringen.

Und selbst wenn, würde sich die deutsche Seite meines Erachtens selbst ins Bein schießen, wenn man Deinen Fall bis zum EUGH bringen würde.

Das beste ist als ich bei der polizei war um nachtufragen konnten die mich im ihren rechner nicht finden!!weder unter meinem name und geburtsdatum noch unter der nl führerschein nummer!!!???

Das würde bedeuten das bei einer kontrolle kein beweiss für eine mpu vorliegt??Ich wohne auch schon drei jahre in holland!! :DK:

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8

Montag, 30. März 2009, 21:43

Wenn man keinen Führerschein hat und im EU-Ausland seinen Wohnsitz, dann kann man in Deutschland in der Tat keine MPU machen: Deutschland ist dann ja für eine Neuerteilung nicht zuständig, und ein Anerkennungsverfahren nach § 28 (5) FeV kann mangels EU-Führerschein auch nicht durchgeführt werden.

D.h. das Anerkennungsverfahren nach § 28(5) kann erst angewandt werden, wenn man schon einen EU-Führerschein hat.

Ein weiteres Problem ist halt, dass man z.B.ein Drogenscreening, wo man auf schriftliche Aufforderung kurzfristig zur Urinprobe gebeten wird, wohl nicht machen kann, wenn man in einem anderen EU-Land lebt als das untersuchende Institut. Wobei das in Zeiten von email bei einer grenznahen Wohnung in den NL eigentlich nicht das große Problem sein sollte.

Paule

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9

Montag, 30. März 2009, 21:53

Das stimmt aber so nicht Eifelfahrer. Wie will man dann nach 69b seine eignung wieder herstellen? Siehe auch das Urteil mit dem Luxemburger, der wurde vom Landratsamt Merzig/Saar zur MPU aufgefordert, trotz WS in Luxemburg!

Zitat

4 Unter dem 15. Februar 2005 beantragte der Kläger, ihm dieses Recht mit Beginn des 10. April 2005 wiederzuerteilen. Gleichzeitig erklärte er, dass er sich keiner medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen werde, und berief sich dazu auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG).

5 Der Beklagte lehnte den Antrag ab, weil nach wie vor erhebliche Bedenken hinsichtlich der Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestünden. Da der Kläger sich weigere, seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen, könne nach § 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV auf seine Nichteignung geschlossen werden.

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29.01.09 AZ. BVerwG 3 C 31.07 ( Anerkennung eines EU-FS,nach Ablauf der Sperrzeit in D, ohne erneute Eignungsprüfung)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (30. März 2009, 22:16)


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10

Dienstag, 31. März 2009, 01:07

Der Kläger im Fall, den das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, hatte aber ja einen luxemburgischen Führerschein.

So wie ich Guido1097 verstanden habe, hatte er aber zum Zeitpunkt seiner Nachfrage in Köln keinen Führerschein: die Anfrage war ja 2008, und der NL-Führerschein wurde ja erst im Februar 2009 ausgestellt.

Das Anerkennungsverfahren nach § 28 (5) Fev, in derem Verlauf eine MPU verlangt wird, setzt ja voraus, dass schon ein EU-Führerschein vorhanden ist.
Insofern ist es möglich, dass man eine MPU machen muss, wenn man im Ausland wohnt und schon einen Führerschein hat.

Nicht möglich ist es, bei einem Wohnsitz im Ausland eine deutsche MPU zu machen, um einen deutschen Führerschein zu bekommen: das geht nur, wenn man in D seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

Paule

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11

Dienstag, 31. März 2009, 01:13

So wie ich Guido1097 verstanden habe, hatte er aber zum Zeitpunkt seiner Nachfrage in Köln keinen Führerschein: die Anfrage war ja 2008, und der NL-Führerschein wurde ja erst im Februar 2009 ausgestellt.
Ups, ok das hatte ich jetzt nicht beachtet, somit konnte der TE natürlich auch keine Anerkennung beantragen und natürlich auch keine Neuerteilung in De mit der daraus folgenden MPU. :klatsch2:

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12

Dienstag, 31. März 2009, 02:04

Wenn Guido jetzt und die nächste Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland hat, dann kann er übrigens die Anerkennung nach § 28 (5) FeV bei jeder Führerscheinstelle in Deutschland beantragen, d.h. da besteht freie Wahl.

Ich würde in so einer Situation eine Führerscheinstelle aus dem Saarland wählen, da sehe ich die größten Chancen, dass das auch ohne MPU klappt:
- da gibt es ja das Urteil des OVG Saarlouis vom 23.01.09, wo Tiefensees Ansicht bezüglich des 19.01.09 ja schon ziemlich in Frage gestellt wurde:
also auch weiterhin eine grundsätzliche Anerkennung eines EU-Führerscheins, wenn die Sperrzeit abgelaufen ist;
- das neue Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (wo diese Ansicht ja sogar explizit steht) beruht ja auch auf einem Urteil des OVG Saarlouis;
- und das Saarland grenzt ja direkt an Frankreich: da hat man dann wohl auch gute Chancen, dass man mit der von mir früher vorgeschlagenen Argumentation des französischen Wortlauts Beachtung findet:
man nehme den französichen Text der 3. Rili und dazu die Ausführungen des Generalanwalts Philip Leger im Kapper-Verfahren.

Wenn übrigens eine MPU angeordnet wird, dann kann man sich wiederum unabhängig von der Führersscheinstelle das MPU-Institut frei auswählen, bei einem NL also grenznah im Ruhrpott oder so.

Guido1097

Anfänger

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13

Dienstag, 31. März 2009, 18:32

Hallo

muss ich eigendlich zur führerscheinstelle und es angeben das ich einen neuen lappen besitze??Ich bleibe auch weiterhin in Holland wohnen...
Ich war letztes jahr bei der polizei wegen einer ander sache,und die konnten mit meinem namen und geburtsdatum nix anfangen weil ich nicht im system stehen würde.
Vor ein ein paar tagen war ich auch bei der polizei um nachzufragen wegen dem lappen,sie die daten auf dem führerschein-nummer,name geburtsdatum und haben wieder nix gefunden über mich???!!!
Kann das sein weil ich schon drei jahre abgemeldet bin in deutschland???Dann würde bei einer kontrolle auch nix bei rumkommen!!??
Also wenn ich jetzt zur Rennleitung gehe und dein führerschein auf den tisch lege-dann folgt bestimmt eine NU und Mpu auflage,da meiner am 27.02.09 augestellt ist.
Aber wenn ich jetzt eine aufforderung zur mpu bekommen würde und diese auch mache bzw. sofort beginne,bekomme ich trotzdem eine NU bis die mpu fertig ist???

Mfg :DK:

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Beiträge: 893

14

Dienstag, 31. März 2009, 19:12

Du bist nicht verpflichtet, den Führerschein bei einer deutschen Behörde anzugeben.

Allerdings wird Dein Entzug noch in ZEVIS gespeichert sein: dort werden die Daten bis zur Tilgung in Flensburg gespeichert.
Insofern kannst Du nicht davon ausgehen, dass bei einer gründlichen Kontrolle nichts auffällt.

Pioneer

unregistriert

15

Dienstag, 31. März 2009, 22:55

Allerdings wird Dein Entzug noch in ZEVIS gespeichert sein


Die Datenbank werden die Herren der Wache doch wohl auch abgefragt haben, aber eine sinnvolle Begründung, warum keine Eintragungen vorliegen, fällt mir auch nicht ein. :greubel:
Ich kann mir nicht vorstellen, das da einer alternativ im kölner Aktenkeller nachgesehen hat. :hr: