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Heiko

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. März 2009

Beiträge: 4

1

Mittwoch, 25. März 2009, 13:19

Entzug meiner Tschechischen Fahrelaubnis in Deutschland (Alkohol war im Spiel)

Hallo zusammen,
Ich hab da mal so ne Frage was den endzug der Tschechischen Fahrerlaubniss in Deutschland bedrift.
Ich habe schon in mehreren Foren nachgelesen aber bin leider zu keinem ergebnis gekommen. :böse:
Und zwar wäre meine frage ob die Führerscheinstelle mir meinen Tschechischen Führerschein aushändigen muss obwohl ich ein Fahrverbot für Deutschland habe.
Ich darf doch eigendlich damit in allen anderen EU Ländern weiter fahren. ODER?
Aber eben nur wenn ich den Schein in der Hand habe.
Meine Führerscheinstelle weigert sich mir den schein auszuhändigen. :sf35:
Da ich in zwei monaten für ein halbes jahr zu meiner Tante in die Tschechei fahre benödige ich ihn dringenst.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand bei dieser sache helfen könnte.
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe!
MFG
Heiko

charly

Moderator

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Beiträge: 5 334

2

Mittwoch, 25. März 2009, 13:22

Der Führerschein wird/wurde vermutlich von D aus nach CZ geschickt.

Evtl. liegt er auch noch bei STA, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Erzähl mal wie mit mit wie viel %o dies abgelaufen ist.

LG
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Heiko

Anfänger

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Beiträge: 4

3

Mittwoch, 25. März 2009, 13:27

Ja und was heist das im klartext?
Ich geh da hin und hol ihn einfach wieder oder wat? :held:
Die haben mich mit meinem Roller und 1,75 Prom angehalten.
7Monate Führerschein weg. Also beschlagnahmt steht da im Brief

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heiko« (25. März 2009, 13:30)


Paule

Menschlich

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4

Mittwoch, 25. März 2009, 13:33

Haste Strafbefehl bekommen? Enzug mit 69b?
Kannst hier nicht mehr gebrauchen den Schein!

Heiko

Anfänger

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5

Mittwoch, 25. März 2009, 13:37

Ja nen Strafbefehl hats gegeben und 1000 Euro oben drauf.
69b? Wat?

charly

Moderator

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6

Mittwoch, 25. März 2009, 13:39

69b? Wat?
Der §69b STGB befasst sich mit dem Entzug einer Fahrerlaubis wegen der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. .

LG
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Heiko

Anfänger

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7

Mittwoch, 25. März 2009, 13:41

aber im Ausland (EU)auser Deutschland darf ich fahren wenn ich den lappen in der hand habe ODER?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

8

Mittwoch, 25. März 2009, 13:49

Wenn ich die aktuelle EU-Richtlinie richtig interpretiere dürfte nicht mal CZ während Deiner aktuellen Sperrfrist Dir den jetzt eingezogenen wieder geben bzw. einen neuen ausstellen.

In Deinem Fall müsste eigentlich Artikel 11 Absatz 4 aus der Eu-Richtliie greifen.

Zitat

4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein
in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt
oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen.

Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines
Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person
ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des
erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen
worden ist.

Ein Mitgliedstaat kann es ferner ablehnen, einem Bewerber, dessen
Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben
wurde, einen Führerschein auszustellen.
LG
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Paule

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9

Mittwoch, 25. März 2009, 13:52

aber im Ausland (EU)auser Deutschland darf ich fahren wenn ich den lappen in der hand habe ODER?


Wenn du den Schein wieder bekommst, ja.
Ausser in Deutschland, denn für hier hast du praktich eine "Nu".

jaccy

Schüler

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10

Dienstag, 21. April 2009, 21:13

hi,,,hast du dein fs in cz geholt??? hat das geklappt??? lg