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Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

1

Freitag, 27. Februar 2009, 08:08

EU-FS aus CZ mit Erteilungsdatum 19.01.2009

Hallo liebe Forumsbesucher

Habe ein Problem (wie wahrscheinlich die meisten hier) und wüsste gerne ein paar Antworten, Erfahrungen und Einschätzungen von euch. Zuerst mal kurz meine Geschichte:

- 2004 Alkoholfahrt 2,0 Promille
- 2006 2x negative MPU
- August 2008 Anmeldung bei Agentur Miehe für EU-FS in CZ Klassen A+B
- Mitte November Fahrt nach Hradec zur Unterschrift Bürgerkarte
- 07.01.2009 Prüfung Klasse B (Agentur versäumte, mich für A anzumelden) in Budweis
- 07.02.2009 Erhalt des EU-FS mit Erteilungsdatum 19.01.2009
- Nach Rücksprache mit der Agentur, war das tatsächliche Erteilungsdatum jedoch der 15.01.2009
- In den nächsten Wochen Erhalt des Prüfungsprotokolls, da es sehr unwahrscheinlich erscheint, dass dieser Fehler seitens der tschechischen Behörden korrigiert wird
- Laut Aussage einer guten Freundin auf der Fsst habe ich keine Möglichkeit, mit diesem FS in D zu fahren, da FoFe

Nun meine Fragen:

- Da ich eigentlich eine Umschreibung auf einen D EU-FS im Sinn hatte, ist dies überhaupt notwendig, da EU-FS?
- Soll ich mit dem Fahren warten, bis der EUGH bez. Art11/4 3.FSRiLi was anderes, für uns positives definiert?
- Es ist seitens der Agentur geplant, dass ich im März od. April nochmals in die CZ zur A-Prüfung gehe. Ist dies dann nur eine Klassenerweiterung?
- Wenn ich jedoch nun doch schon fahre und kontrolliert werden, droht mit Anzeige wegen FoFe und evtl. NU. Wird diese NU wieder Rückgängig gemacht, wenn danach der EUGH was anderes entscheidet?
- Macht es Sinn, auf eigene Faust in die CZ auf das zuständige Magistrat zu reisen und anhand des Prüfprotokolls eine Änderung des Erteilungdatums zu fordern? (Da ich von der Agentur leider keine Hilfe mehr zu erwarten habe. Die haben ja schließlich mein Geld. Wozu sich also noch anstrengen?)

Zur Orientierung stehen auf meinem FS folgende Daten:

1. Nachname
2. Vorname
3. Geburtsdatum /-Ort
4a. 19.01.2009 4b. 19.01.2009
4c. MeU JINDRICHUV HRADEC
4d. Nummer
5. ED + Nummer
6. Foto
7. Unterschrift
8. JAROSOV NAD NEZARKOU
9. B

Würde mich über zahlreiche, kompetente Antworten und Einschätzungen freuen.
Signaturen sind doof!

andreas7zw

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main

2

Freitag, 27. Februar 2009, 09:25

Hallo Bikerjoe,

man trifft sich auch in den verschiedenen Foren. Lese mal meine Beiträge hier über Wohnsitz in D.
Wer wagt der kann nur gewinnen. Das Datum 19.01 wurde hier im Forum schon ausführlich diskutiert mit sehr unterschiedlichen Meinungen.
Gruß Andreas

stuber

Fortgeschrittener

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3

Freitag, 27. Februar 2009, 13:53

Also ich würde an deiner Stelle selbst versuchen in der CZ das zu ändern. Was ich hier so lese ist Miehe nicht so schnell und wenn du beim Amt
versuchst das sie dir das tatsächliche Erteilungdatum drucken ist dein gutes Recht. Wenn du das belegen kannst und machen die das vielleicht schon und das mit der Klasse a würde ich lassen. Persönlicher Einsatz kann hier den entscheidenen Unterschied machen. Den der 19.01 ist sehr problematisch und sollte den Behörden keinesfalls bekannt werden.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

4

Freitag, 27. Februar 2009, 14:01

Zu dieser Ansicht tendiere ich auch. Nur die Sache mit der Klasse A gefällt mir nicht so. Mal angenommen, die CZ Behörden ändern mir tatsächlich das Datum, dann dürfte doch die Klasse A nur eine Erweiterung sein und hat doch mit dem Erteilungsdatum des FS wenig zu tun, oder? (Natürlich unter Einhaltung des Wohnortprinzips)

Zitat gelöscht, der Bezugspost steht doch direkt davor. Pioneer
Signaturen sind doof!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (1. März 2009, 05:04)


stuber

Fortgeschrittener

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Beiträge: 299

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5

Freitag, 27. Februar 2009, 15:02

Bei uns sagt man lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
Meiner Meinung nach ist deine Situation nicht besonderst komfortabel. Fahr da hin und versuch die Klasse B zu retten, den du brauchst schon einen ziemlich Willen die Behörden dazu zu bewegen. Manchmal muss man einfach handeln.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

sycolistic

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. Februar 2009

Beiträge: 13

6

Dienstag, 3. März 2009, 19:24

Hallo zusammen !

Ich hätte da mal ne Frage, wie sieht des denn aus wenn ich nen EUFS mit Datum nach dem 19.01. habe und freiwilig ne mpu vorlege, dann müssten die Behörden in D doch eigentlich nichts mehr aus zu setzten haben ??

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

7

Dienstag, 3. März 2009, 19:30

Wie willst Du freiwillig eine MPU vorlegen?

Meines Wissens kannst Du nur eine MPU machen, wenn diese von der FEB angeordnet wurde.

Wenn Du der FEB eine positive MPU vorlegen kannst, dann wird auch Dein CZ-FS anerkannt bzw. dann kannst Du auch gleich wieder Deinen D-Schein wieder bekommen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


sycolistic

Anfänger

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Beiträge: 13

8

Dienstag, 3. März 2009, 19:46

Naja du kannst ja freiwillig zu ner mpu stelle gehen und dort auf eigene kappe ne mpu absolvieren, so hat sich die investition in den eufs wenigstens doch gelohnt und es spart zeit denke ich .

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

9

Dienstag, 3. März 2009, 19:48

Naja du kannst ja freiwillig zu ner mpu stelle gehen und dort auf eigene kappe ne mpu absolvieren, so hat sich die investition in den eufs wenigstens doch gelohnt und es spart zeit denke ich .
Kannste machen, nur wird diese MPU die FEB nicht anerkennen, weil keine Fragestellung der FEB zugrunde lag.

LG
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sycolistic

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. Februar 2009

Beiträge: 13

10

Dienstag, 3. März 2009, 19:58

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/MPU05.htm

vielleicht verstehe ich es auch falsch, habs nur überflogen ..

PS hab mich vor 6 Jahren schon mal an ner MPU versucht, somit müsste die Forderung der FS Stelle klar sein ...

Medusa

Profi

Registrierungsdatum: 11. Februar 2007

Beiträge: 653

11

Dienstag, 3. März 2009, 20:12

TÜV Süd auf Mailanfrage:

Zitat

Zu Ihrer Anfrage: eine "freiwillige MPU" in dem von Ihnen beschriebenen Sinn gibt es leider nicht. Der Gutachtenauftrag setzt voraus, dass eine Fahrerlaubnisbehörde zunächst definiert, warum Zweifel an der Fahreignung bestehen (das dient Ihrem Rechtsschutz) und dann eine Fragestellung für die Begutachtung formuliert. Sie bestimmen dann zwar, an welcher Begutachtungsstelle sie das Gutachten erstellen lassen wollen und sind auch der Auftraggeber und Empfänger des Gutachtens. Das Ganze ist ein Verwaltungsakt, bei dem die Behörde "Herr des Verfahrens" ist und eben auch dafür zuständig ist, ob und wann Sie ein Gutachten benötigen bzw. erstellen lassen können.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

sycolistic

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. Februar 2009

Beiträge: 13

12

Mittwoch, 4. März 2009, 10:59

Vielen Dank für deine Antwort . Hab mal ein bißchen weiter geforscht und bin nun auf eine freiwillige MPU in CZ gestoßen. Damit schon jemand erfahrung ?? Laut Aussage derer die das anbieten ist damit dann auch dér 19.01. hinfällig ....

Krabbels

Moderator

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Beiträge: 903

Geschlecht: Männlich

13

Mittwoch, 4. März 2009, 11:08

Vielen Dank für deine Antwort . Hab mal ein bißchen weiter geforscht und bin nun auf eine freiwillige MPU in CZ gestoßen. Damit schon jemand erfahrung ?? Laut Aussage derer die das anbieten ist damit dann auch dér 19.01. hinfällig ....


Eigentlich solltest du dir die Frage selber beantworten können, warum sollten D FSST eine Ausländische MPU anerkennen wenn Sie schon keine Freiwillige D MPU anerkennen ?! :thumbsup:
Das Geld kannste dir Sparen
Gruß Krabbels

sycolistic

Anfänger

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Beiträge: 13

14

Mittwoch, 4. März 2009, 11:17

geht ja mehr darum dass D nicht verpflichtet ist FS nach 19.01. an zuerkennen wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, diese würden ja mit einem Gutachten ausgeräumt werden ....

Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

Beiträge: 903

Geschlecht: Männlich

15

Mittwoch, 4. März 2009, 11:38

geht ja mehr darum dass D nicht verpflichtet ist FS nach 19.01. an zuerkennen wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, diese würden ja mit einem Gutachten ausgeräumt werden ....


Dei Fahreignung haste doch mit der Prüfung erbracht !

Gruß Krabbels

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 334

16

Mittwoch, 4. März 2009, 11:52

Für die D-FEB ist seit dem 19.01.09 die Eignung erst wieder hergestellt, wenn Du entweder eine positive MPU vorlegst oder 15 Jahre (Anlaufhemmung + Tilgung) rum sind.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


sycolistic

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. Februar 2009

Beiträge: 13

17

Mittwoch, 4. März 2009, 14:02

hab da mal was raus kopiert:



Grundsätzlich: § 2: Der Führeschein ist immer anzuerkennen! § 14: der Aufnahmestaat (z.B. DE) kann die Anerkennung verweigern, wenn Bedenken zur Fahreignung bestehen (Alkohol, Drogen, Körperbehinderung). Wird aber zum Zeitpunkt des Führerschein-Erwerbes im Ausstellerland (Tschechien) nachgewiesen (durch Gutachten), dass alles ok ist, dann hat auch DE weiterhin keine Möglichkeit einen EU-Führerschein abzuerkennen.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.6.08 ganz klar festgestellt, dass eine MPU vom Aufnahmeland (Deutschland) nicht gefordert werden kann. Eine gleiche Entscheidung war bereits in 2006 ergangen!

Alles andere zu interpretieren ist Unsinn und wäre contraproduktiv zum europäischen Gedanken!

Im Gutachten des tschechischen, gerichtszugelassenen Psychologen wird festgestellt, dass an der „Teilnahme am Strassenverkehr keine Bedenken bestehen“. Dieses Gutachten kann jederzeit der ausstellenden Behörde, das Landratsamt in Karlovy Vary (Tschechien) vorgelegt werden. Ein weiteres Prüfrecht wird der Deutschen Erlaubnisbehörde gem. EU-Führerscheinrichtlinie nicht zugebilligt, da ansonsten der Grundsatz zur gegenseitigen Anerkennung verbindlich für alle EU-Staaten vorherrscht.

staubi

Schüler

Registrierungsdatum: 30. Januar 2009

Beiträge: 56

18

Mittwoch, 4. März 2009, 14:07

Aus welcher Quelle stammt dies ? Woraus hast du das entnommen.? Gruß

sycolistic

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. Februar 2009

Beiträge: 13

19

Mittwoch, 4. März 2009, 14:24

Servus !

Is von der Seite hier, die bieten die CZ MPU an: http://www.scout-logic.de/component/cont…e-ab-19109.html

Da ich aber inzwischen sehr skeptisch bin was das ganze angeht, hätte ich gerne mal eure Meinung dazu gehört ...



Gruß

sycolistic

Anfänger

Registrierungsdatum: 25. Februar 2009

Beiträge: 13

20

Mittwoch, 4. März 2009, 16:48