Pioneer
unregistriert
Zitat
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) 1Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. 2§ 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Zitat
§ 16 Theoretische Prüfung
(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, daß er 1.
ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewußten und energiesparenden Fahrweise hat
Nun ist diese mündliche Aussagen lediglich eine unbegründete Vermutung und gleichzeitig ein Indiz dafür, wie sich die FEB dazu verhalten will.
Zitat
§ 17 Praktische Prüfung
(1) 1In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, daß er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewußten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. 2Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E müssen darüber hinaus ausreichende Fahrfertigkeiten nachweisen. 3Der Bewerber hat ein der Anlage 7 entsprechendes Prüfungsfahrzeug für die Klasse bereitzustellen, für die er seine Befähigung nachweisen will. 4Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (20. Februar 2009, 13:03)
Registrierungsdatum: 7. November 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Nähe Passau
Beruf: Fernfahrer
Führerschein aus: A-B-C-BE-CE
Dann stelle den Antrag und warte die Begründung ab.Diese Aussage hab ich nur mündlich erhalten.Wohne in einer ländl. Gegend.Haben auch meiner Fahrschulke hier die Auskunft gegeben. Gibt es irgendwelche Paragrafen die mir da helfen könnten ?
Wenn der Gesetzgeber es so gewollt hätte, dann hätte er auch eine entsprechende Frist (bisher 2-Jahresfrist) im Gesetz verankert.Wo bitte steht das denn.![]()
Es ist Ermessenssache jeder FEB und nur weil es deine FEB möglicherweise anders sieht, ist es noch lange nicht bundesweit so.![]()
Pioneer
unregistriert
Diese Tatsachen müssen begründet sein und es können keine Tatsachen sein die so mal aus dem hohlen Bauch entschieden werden. Also muß ein Beweis dafür vorliegen. Der Zeitfaktor ist kein Beweis dafür daß die Kenntnisse nicht mehr vorliegen, weil sonst hätte der Gesetzgeber diesen mit aller Sicherheit neu definiert.
Zitat
2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn
Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber
die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (21. Februar 2009, 16:41)
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 7. November 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Nähe Passau
Beruf: Fernfahrer
Führerschein aus: A-B-C-BE-CE
Diese Tatsachen müssen begründet sein und es können keine Tatsachen sein die so mal aus dem hohlen Bauch entschieden werden. Also muß ein Beweis dafür vorliegen. Der Zeitfaktor ist kein Beweis dafür daß die Kenntnisse nicht mehr vorliegen,
Meine zuständige FEB stellt den FS auch nach mehr als 15 Jahren prüfungsfrei aus. Die wollen keinerlei Nachweis, daß man noch fahren kann.OT:
Charly, vielleicht solltest du Quittungen vom Verkehrsübungsplatz sammeln, das du diese Kenntnisse auch beweisen kannst, so nach 15 Jahren.![]()
:Ot Off
Hits heute: 4 239 | Hits gestern: 5 520 | Hits Tagesrekord: 20 491 | Hits gesamt: 4 853 951 | Hits pro Tag: 3 585,27
Klicks heute: 7 325 | Klicks gestern: 8 770 | Klicks Tagesrekord: 25 180 | Klicks gesamt: 8 945 748 | Klicks pro Tag: 6 607,59
Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
Alter (in Tagen): 1 353,86
Forensoftware: Burning Board® 3.0.9, entwickelt von WoltLab® GmbH