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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Malschauen« (11. Februar 2009, 14:16)
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rolf hat nur erweitert. nach dem "19.01" hat sich nur geändert WAS er fahren darf, nicht ob.
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Denke auch das bei Rolf der 19.01.09 keine Rolle spielt,auch seine Erweiterung sollte anerkannt werden.
Die Frage um den Artikel. 13 halte ich nicht für besonders glücklich,da es sich hierbei um FE handelt die nicht dem EU-Muster entsprechen.
hier müßte über den Artikel 11 verfahren werden und das in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung des EUGH,insbesondere was die
Gruss Epox![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Epox« (11. Februar 2009, 18:42)
schnellmpu
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wo laut Aussage eines Richters mit "Absicht" gegen den EU Führerschein endschieden werden soll (wird oder wurde) um eine weitere Entscheidung vom EUGH zu erzwingen,...
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welcher mit dem Verwaltungsgericht Münster gesprochen hat, wo laut Aussage eines Richters mit "Absicht" gegen den EU Führerschein endschieden werden soll (wird oder wurde) um eine weitere Entscheidung vom EUGH zu erzwingen,...
schnellmpu
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es gehen unser aller steuergelder dafür drauf. die presse, das ministerium, der adac usw. desinformieren, klar. aber das heisst imo nicht, dass es darüber hinaus gehen wird. die polizei hat wohl mittlerweile die anweisung, pappen, die nach dem "19.01" ausgestellt wurden der fsst zu melden. die fsst haben aber noch keine anweisungen (kann auch schon anders sein - jeden tag erkundige ich mich danach nicht).
Zitat
Da muss nun endlich mal einer den Anlauf machen und eine Klage erzwingen
das ist ein werbegag. das veröffentlichte resultat - die selbe grütze, wie vom adac, ministerium, wandt, etc. - nichts wert. Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
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die polizei hat wohl mittlerweile die anweisung, pappen, die nach dem "19.01" ausgestellt wurden der fsst zu melden.
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welcher mit dem Verwaltungsgericht Münster gesprochen hat, wo laut Aussage eines Richters mit "Absicht" gegen den EU Führerschein endschieden werden soll (wird oder wurde) um eine weitere Entscheidung vom EUGH zu erzwingen,...
Das ist doch absoluter Nonsens,es sind doch die Verwaltungsgerichte selbst,die eine Vorlagefrage an den EUGH stellen.
Gruss Epox![]()
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Rechtssicherheit bringt dann auch den FS Vermittlern wieder volle Taschen um Steuern oder so bezahlen zu können,...
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Artikel 13 Absatz 2
Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
Zitat
Artikel 13
Äquivalenzen zwischen nicht dem EG-Muster entsprechenden
Führerscheinen1. Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommission
die Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der
Umsetzung dieser Richtlinie erworbenen Führerscheinen und
den Klassen im Sinne des Artikels 4 fest.
Die Mitgliedstaaten können nach Konsultation der Kommission
die für die Anwendung von Artikel 11 Absätze 4, 5 und 6
erforderlichen Anpassungen ihrer innerstaatlichen Vorschriften
vornehmen.
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
schnellmpu
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