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ACID 31

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1

Freitag, 30. Januar 2009, 16:56

CZ-FS mit DE Wohnsitz+Enzug in DE

Hallo, :wink: bin Neu hier..



Hab am 05.06.06 in CZ :CZ Fan: Führerschein gemacht. Ohne Wohnsitz regelung noch.

Am 12.06.08 würde der FS , wegen Delikt nach § 69 b Abs. 2 StGB. und 9 Monate Sperre, beschlagnahmt.Nun will ich na NL umziehen wegen Arbeitstelle. Da mein FS in EU - Ländern gültig ist, kann ich es in der Regel weiter benutzen. Da der FS wieder nach CZ zurück geschikt wurde ( nach angaben von meinem Anwalt ) kann ich nicht mehr in den restlichen EU´s fahren.

Kann ich den FS wieder bekommen oder würd es in CZ zerschrädert ?



Danke vorraus..
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Paule

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2

Freitag, 30. Januar 2009, 18:59

§ 69 b

Das heißt jedenfalls, das du dir in DE das recht zum nutzen einer Ausl. Fahrerlaubnis, wieder erlangen musst!

Kann ich den FS wieder bekommen oder würd es in CZ zerschrädert ?

Es hat Leute hier im Forum gegeben, die ihren Schein in CZ wieder bekommen haben.

Paule

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4

Freitag, 30. Januar 2009, 20:42





§ 69 b

Das heißt jedenfalls, das du dir in DE das recht zum nutzen einer Ausl. Fahrerlaubnis, wieder erlangen musst!

Kann ich den FS wieder bekommen oder würd es in CZ zerschrädert ?

Es hat Leute hier im Forum gegeben, die ihren Schein in CZ wieder bekommen haben.



das heißt ich muß zur MPU trotz einem zitat vom Richter ?

zitat.... " Unter diesen Umständen hält das Gericht eine Sperrfrist von 9 Monaten für erforderlich, aber auch ausreichend, um sicherzustellen, dass der Angeklagte danach wieder charakterlich geeignet ist, um als Führer eines Kraftfahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. "

Trotzdem muss ich zur MPU ??

und an wemm soll ich mich da am besten wenden ? ich kann kein Tschechisch und die können kein Deutsch. Den FS brauche ich um in Niederlanden zur Arbeit zufahren.

P.S Ich hab und hatte keinen Wohnsitz in CZ
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ACID 31« (30. Januar 2009, 20:47)


Paule

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5

Freitag, 30. Januar 2009, 20:55

das heißt ich muß zur MPU trotz einem zitat vom Richter ?

zitat.... " Unter diesen Umständen hält das Gericht eine Sperrfrist von 9 Monaten für erforderlich, aber auch ausreichend, um sicherzustellen, dass der Angeklagte danach wieder charakterlich geeignet ist, um als Führer eines Kraftfahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. "
Ich weis ja jetzt nicht in welchem zusammenhang dieses Zitat steht, aber inhaltlich ist es Käse. Die charakterliche Eignung entscheidet kein Richter, er kann sie anzweifeln, das was aber schon.

Wenn du wirklich nur in NL fahren willst, dann kannste ja versuchen deinen Schein wieder zu bekommen. Aber in DE ist dieser nichts mehr wert und du machst dich Strafbar.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (30. Januar 2009, 21:05)


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6

Freitag, 30. Januar 2009, 21:32

das heißt ich muß zur MPU trotz einem zitat vom Richter ?

zitat.... " Unter diesen Umständen hält das Gericht eine Sperrfrist von 9 Monaten für erforderlich, aber auch ausreichend, um sicherzustellen, dass der Angeklagte danach wieder charakterlich geeignet ist, um als Führer eines Kraftfahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. "
Ich weis ja jetzt nicht in welchem zusammenhang dieses Zitat steht, aber inhaltlich ist es Käse. Die charakterliche Eignung entscheidet kein Richter, er kann sie anzweifeln, das was aber schon.

Wenn du wirklich nur in NL fahren willst, dann kannste ja versuchen deinen Schein wieder zu bekommen. Aber in DE ist dieser nichts mehr wert und du machst dich Strafbar.


Aber einz werstehe ich nicht. Ein Arbeitskolege von meinem Vatter, der hat 6 Monate abgesesen (Sperre) wegen Eierhol, jetz fährt er weiter, würde schon mehrmals von Police kontroliet und darf weiter fahren trotz einer MPU aufforderung. Hat auch CZ Kärtchen.....

Hab meinen FS in CZ, MeÜ Rokycany gemacht. Am 05.06.2006. Leider ist die Fahrschule nicht erreichbar mehr. Haste da eine Ahnung wie ich ambesten einen kontakt mit Führerscheinstelle aufnehmen kann. Sprache Deutsch oder Russisch.

Merci...
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7

Freitag, 30. Januar 2009, 21:36

Ein Arbeitskolege von meinem Vatter, der hat 6 Monate abgesesen (Sperre) wegen Eierhol, jetz fährt er weiter, würde schon mehrmals von Police kontroliet und darf weiter fahren trotz einer MPU aufforderung. Hat auch CZ Kärtchen.....

Was ist denn Eierhol??? :ka:
Hat er eine Sperre auf die CZ-Karte bekommen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (30. Januar 2009, 22:25)


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Freitag, 30. Januar 2009, 21:40

Ein Arbeitskolege von meinem Vatter, der hat 6 Monate abgesesen (Sperre) wegen Eierhol, jetz fährt er weiter, würde schon mehrmals von Police kontroliet und darf weiter fahren trotz einer MPU aufforderung. Hat auch CZ Kärtchen.....

Was ist den Eierhol??? :ka:
Hat er eine Sperre auf die CZ-Karte bekommen?


Eierhol macht die Birne holl .. Ist Alkohol...

Ja, er wurde mit CZ Führerschein damals erwischt, bessofen gewesen. hat 6 Monate Sperre dafür bekommen..
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Freitag, 30. Januar 2009, 21:57

Wann war denn der Vorfall mit diesem Eierhol?? :ka:

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Freitag, 30. Januar 2009, 22:01

Wann war denn der Vorfall mit diesem Eierhol?? :ka:



ohh, da muss ich meinen Vater nachfragen... aber es muste ca. vor einem oder einehalben jahr her sein....
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Freitag, 30. Januar 2009, 22:12

Also 1999 wurde der 69b dem entsprechend angepasst. Da war CZ aber noch nicht in der EU. Warum dieser Eierhol-Fall noch fahren kann, ist im höchsten damit zu erklären, das der 69b einfach nicht im Verfahren mit zum Urteil kam.

Was bei dir ja nicht der Fall ist.

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12

Freitag, 30. Januar 2009, 22:20

Also 1999 wurde der 69b dem entsprechend angepasst. Da war CZ aber noch nicht in der EU. Warum dieser Eierhol-Fall noch fahren kann, ist im höchsten damit zu erklären, das der 69b einfach nicht im Verfahren mit zum Urteil kam.

Was bei dir ja nicht der Fall ist.


das kann auch sein.. :bw:
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Pioneer

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13

Samstag, 31. Januar 2009, 04:11

Zitat von »ACID 31«
das heißt ich muß zur MPU trotz einem zitat vom Richter ?

zitat.... " Unter diesen Umständen hält das Gericht eine Sperrfrist von 9 Monaten für erforderlich, aber auch ausreichend, um sicherzustellen, dass der Angeklagte danach wieder charakterlich geeignet ist, um als Führer eines Kraftfahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. "

Zitat

Ich weis ja jetzt nicht in welchem zusammenhang dieses Zitat steht, aber inhaltlich ist es Käse. Die charakterliche Eignung entscheidet kein Richter, er kann sie anzweifeln, das was aber schon.
Das stimmt so nicht, es steht nur eben fast nie in einem Urteil, weil es nicht Bestandteil der verhandelten Tat ist, sondern eine Nebenfolge.
Im Ergebnis ist dieses Urteil ganz hervorragend, nur eben äußerst selten, denn damit sind der FEB die Möglichkeiten genommen, hier im Anschluß tätig zu werden, da der Richter nach Ablauf der Sperrfrist die Eignung festgestellt hat ist eine MPU-Anordnung nicht mehr möglich. :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (31. Januar 2009, 04:29)


ACID 31

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Samstag, 31. Januar 2009, 10:31

Zitat von »ACID 31«
das heißt ich muß zur MPU trotz einem zitat vom Richter ?

zitat.... " Unter diesen Umständen hält das Gericht eine Sperrfrist von 9 Monaten für erforderlich, aber auch ausreichend, um sicherzustellen, dass der Angeklagte danach wieder charakterlich geeignet ist, um als Führer eines Kraftfahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. "

Zitat

Ich weis ja jetzt nicht in welchem zusammenhang dieses Zitat steht, aber inhaltlich ist es Käse. Die charakterliche Eignung entscheidet kein Richter, er kann sie anzweifeln, das was aber schon.
Das stimmt so nicht, es steht nur eben fast nie in einem Urteil, weil es nicht Bestandteil der verhandelten Tat ist, sondern eine Nebenfolge.
Im Ergebnis ist dieses Urteil ganz hervorragend, nur eben äußerst selten, denn damit sind der FEB die Möglichkeiten genommen, hier im Anschluß tätig zu werden, da der Richter nach Ablauf der Sperrfrist die Eignung festgestellt hat ist eine MPU-Anordnung nicht mehr möglich. :wink:


Was bedeutet FEB ?
also, so wie ich es verstehe, brauche ich keine MPU ? oder ? :MK:

noch etwas zur wohnsitz regelung. So wie ich es jetz verstehe, ist mein CZ - FS (am 05.06.2006 gemacht) mit D WS nicht mehr gültig ?!?!? Neuer Gezätz. 19.01.2009
Dann wieso dürfen Leute die vor 1970 geboren sind einen 50 cubic Moped ohne Führerschein fahren? Ich BJ 1979 darf nicht. Der gesetz wurde doch auch am 1970 geändert. (genaues Datum und Jahr weiß ich momentan nicht. Ist nur zum beispiel )
So, nun zu meiner CZ-Kärtchen mit (DE) Neuwieder wohnsitz. Die Wohnsitz regelung war erst ab 01.07.2006, meins hab ich Monat vorher gemacht, heißt also: für mich gilt noch der vor 01.07.2006 Gesätz. oder liege ich da kommplet auf einer anderer Baustelle ??? :bumm:
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Pioneer

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15

Samstag, 31. Januar 2009, 12:23

Was bedeutet FEB ?
= Fahrerlaubnisbehörde FSST = Führerscheinstelle Rili = Richtlinie WS = Wohnsitz


also, so wie ich es verstehe, brauche ich keine MPU ? oder ?
Nein, wenn das nachfolgende Zitat wörtlich so im Urteil enthalten ist, hat das Gericht damit ausdrücklich betont, das die Fahreignung nach der Sperrfrist wiederhergestellt ist. Das ist natürlich ein ganz ungewöhnlicher Vorgang, ein derartiges Urteil habe ich bisher erst einmal gesehen. Das ist mehr als selten, aber möglich. Damit ist die MPU vom Tisch. :supi:
Unter diesen Umständen hält das Gericht eine Sperrfrist von 9 Monaten für erforderlich, aber auch ausreichend, um sicherzustellen, dass der Angeklagte danach wieder charakterlich geeignet ist, um als Führer eines Kraftfahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. "
:DD:


Dann wieso dürfen Leute die vor 1970 geboren sind einen 50 cubic Moped ohne Führerschein fahren? Ich BJ 1979 darf nicht. Der gesetz wurde doch auch am 1970 geändert. (genaues Datum und Jahr weiß ich momentan nicht. Ist nur zum beispiel )
Das nennt sich Besitzstandswahrung und resultiert aus der Veränderung der FE-Klassen bzw. deren Neueinführung, ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Problem CZ-FS mit D.-WS.
Hier werden Personen von der FS-Pflicht freigestellt, die aufgrund ihres Alters bisher für diese Fahrzeuge auch keinen FS benötigten, das gibt es auch in anderen Variationen, das Alt-FS der ehemaligen Klasse 3 z.T. auch noch für Motorräder gültig sind, die heute nur noch mit der Klasse A1 gefahren werden dürfen. :bild:

noch etwas zur wohnsitz regelung. So wie ich es jetz verstehe, ist mein CZ - FS (am 05.06.2006 gemacht) mit D WS nicht mehr gültig ?!?!? Neuer Gezätz. 19.01.2009
So, nun zu meiner CZ-Kärtchen mit (DE) Neuwieder wohnsitz. Die Wohnsitz regelung war erst ab 01.07.2006, meins hab ich Monat vorher gemacht, heißt also: für mich gilt noch der vor 01.07.2006 Gesätz. oder liege ich da kommplet auf einer anderer Baustelle ???
Der FS ist nicht gültig, das hängt aber nicht mit dem Datum 19.1.09 zusammmen, sondern mit dem EuGH-Urteil vom 26.6.08, in dem die Kammer festgestellt hat, das diese FS nicht anerkannt werden müssen, abgesehen von einigen Ausnahmen ( Studentenstatus, Schüler, Zeitarbeitsverträge ).
D.h., das D sie anerkennen kann, aber eben nicht muß und damit ist auch klar, wie hier verfahren wird ( NU ), außer in den BL BY und BW, da kann die Behörde sie nach den VHG-Urteilen auch nicht mehr anerkennen, selbst wenn sie wollte. Das dürfte dann für dich gelten, da Neuwied in Bayern liegt, vermute ich mal. :greubel:
Das Problem bei diesen FS ist, anders als bei einer Besitzstandswahrung, das die Rili zur FS-Erteilung in CZ seit dem EU-Betritt gilt, nur nicht umgesetzt wurde, mit dem Ergebnis, das nicht rili-konform erteilt wurde und D sie nun überwiegend nicht mehr anerkennt. ;(

ACID 31

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16

Samstag, 31. Januar 2009, 12:32

Ich kann auch den gesamten inhalt scannen , den Gerichtsurteil.... wenn es jemand anschauen will..

Da bleibt mir nur in CZ wohnsitz zubeantragen und allem was dazu gehört. und nach 185 Tagen würd mein FS mir neu ausgestellt ( b.z.w nach meiner Sperre noch 8 Monate ). Da dürfte dann keine Problemm darstellen mit D-Behörden ?
Oder ???? Ihre meinungen..
Und wenn ich schon mal bei CZ-Wohnsitz bin, dann kann ich auch mein Auto da anmelden, Versicherung billiger und keine Steuer .. und kann einbishen kreativer werden in sachen Tuning... :lach: und dann ?

Der FS ist am 12.06.08 beschlagnahmt worden. Gerichtsverhandlung war am 17.12.08 . Ich vermute er liegt jetz in CZ ...

Neuwied liegt in ReinLandPfalz NR
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Driver

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17

Samstag, 31. Januar 2009, 19:13

Dann wieso dürfen Leute die vor 1970 geboren sind einen 50 cubic Moped ohne Führerschein fahren?
nur zur info es handelt sich nicht um ein moped/mokick, sondern nur um ein mofa mit 25kmh.
dieses darf man führen ohne prüfbescheinigung wer vor dem 1.4.1969 geboren ist.
mfg
Erst muss es schlimmer werden, bevor es besser wird.

charly

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18

Samstag, 31. Januar 2009, 19:19

nur zur info es handelt sich nicht um ein moped/mokick, sondern nur um ein mofa mit 25kmh.
dieses darf man führen ohne prüfbescheinigung wer vor dem 1.4.1969 geboren ist.
mfg
Da muß ich Dich korrigieren

Der Stichtag war der 01.04.1965 und nicht wie Du in den Raum stellst der 01.04.1969.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


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19

Samstag, 31. Januar 2009, 19:42

@ charly
ja stimmt habe mich verleiten lassen mit 1969. :VL:
stichtag war der 1.4.1965
mfg
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Pioneer

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20

Sonntag, 1. Februar 2009, 04:34

Ich kann auch den gesamten inhalt scannen , den Gerichtsurteil.... wenn es jemand anschauen will.
Das wäre schon sehr interessant, da das Urteil ungewöhnlich ist, aber dann bitte in neutralisierter Form, man will ja keine schlafenden Hunde wecken. :sd32:


Da bleibt mir nur in CZ wohnsitz zubeantragen und allem was dazu gehört. und nach 185 Tagen würd mein FS mir neu ausgestellt
So wird es gehen, nur wenn der jetzige FS dort bei der FSST liegt, wird man diesen zunächst einmal wieder zurück bekommen müssen, das wird ohne sprachliche Unterstützung aber wohl nicht so einfach sein und anschließend mit neuer CZ-Anschrift ausstellen lassen.

Da du nach NL umziehen willst, würde ich den FS später bei Gelegenheit auch in einen NL-FS tauschen, die stehen eben nicht so im Rampenlicht, wie derzeit CZ und PL-FS.

Da dürfte dann keine Problemm darstellen mit D-Behörden
Das kann mit Sicherheit niemand wirklich beantworten, wir leisten uns die Behörden hier schließlich, um immer etwas Aufregung zu haben, :lach: aber ernsthafte Schwierigkeiten sollten nicht entstehen, da aufgrund deines Urteils die MPU erledigt ist.


Und wenn ich schon mal bei CZ-Wohnsitz bin, dann kann ich auch mein Auto da anmelden, Versicherung billiger und keine Steuer
Da ist richtig, nur ob der ganze Aufwand dann lohnt, wenn du zukünftig in NL wohnst, ist eher fraglich. ( Sprachbarriere, WS, Bankkonto usw ) :denk:


Neuwied liegt in ReinLandPfalz NR
Seit ich mit einem PL-FS durch D fahre, tendieren meine Ortskenntnisse wohl eher gegen null - sorry :lach: