Registrierungsdatum: 22. Januar 2009
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Wie weit es dich unter umständen mit dem 19.01.2009 anscheißt weiß ich jetzt nicht. Glaube das weiß eigentlich keiner so genau. Mann kann da nur Vermuten und hoffen und glauben.
Registrierungsdatum: 22. Januar 2009
also das thema mit dem 2013 gültigkeit ist meier meinung nach abgeschlossen. fahrerlaubnisse sind nur gültig, wenn sie nicht nach dem 19.01.09 ausgestellt werden. gültig sind sie schon, aber die deutschen erkennne es nicht an. er hat einen schein am 19.01.09. das heißt, hinten ist das ausstellerdatum und nicht das prüfdatum (erteilungsdatum) drauf wie oft behautet wird. was hat er unter 4. stehen?
gestern paar mal zum Briefkasten gelaufen und geschaut ob was drin ist nix
und garade war ich bei der tanke,was geholt komm zurück und denkmir,schaun doch noch mal rein wird nix drin sein aber ok
schlüssel rein und auf die klappe und was kommt mir endgegen ?
genau ein Schöner Weißerumschlag Absender Oberklopsi![]()
8.PL WS
10. rückseite 19.01.09
Herzlichen Dank >>>>>>>>>>Fahrschule Junior
Super Ablauf![]()
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100% Top
hier ist man richtig Aufgehoben![]()
bist du sicher das nur das hintere datum zählt? weil mir wurde gesagt vom vermittler, das bei mir hinten das prüfdatum sproch november 08 steht und vorne das ausstellerdatum.... also nach dem 19.01.09

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jasmin« (26. Januar 2009, 22:35)
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Hatte ich nicht irgendwo gelesen, dass mobi86 einen FS mit Datum 19,01.2009 hinten hat?? Ich glaube die ganze Spekulation dürfte doch ein Ende haben und alle die sagen- es ist alles gültig bis 2013- wären ja bestätigt, wenn mobi86 mla zu Fuss zur Polizei geht und fragt, ob sein Lappen gültig ist
und ich bin ja noch garnicht wieder hier angemeldet
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mobi86« (26. Januar 2009, 23:15)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jasmin« (26. Januar 2009, 23:26)
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ich habe noch nie einen Führerschein gehabt.
1.) Auch nach dem 19.01.09 ist es möglich, im Ausland (EU- oder Nicht-EU-Ausland) eine rechtsgültige Fahrerlaubnis zu erwerben.
Die von Ihnen angesprochene Änderung zum 19.01.09 bezieht sich auf die Neuregelung der Anerkennungsgrundsätze von EU-Führerscheinen zur Bekämpfung des "Führerscheintourismus" in Kraft. Ausländische Führerscheine haben dann in Deutschland keine Gültigkeit, wenn früher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Solange Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, haben Sie damit keine Probleme. EU-Mitgliedsstaaten dürfen ab dem 19.01.09 einem ausländischen Bürger keinen Führerschein ausstellen, dessen Führerschein im Heimatland entzogen wurde. Da Sie die polnische Staatsangehörigkeit besitzen sind Sie kein ausländischer Büger in diesem Sinn.
Mit Sicherheit gibt es aber hier wieder rechtliche Auseinandersetzungen, so dass ich Ihnen in diesem Zusammenhang nur empfehlen kann, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen (sofenr Sie noch keine entsprechende Versicherung haben).

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (27. Januar 2009, 00:31)
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Ausländische Führerscheine haben dann in Deutschland keine Gültigkeit, wenn früher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Solange Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, haben Sie damit keine Probleme. EU-Mitgliedsstaaten dürfen ab dem 19.01.09 einem ausländischen Bürger keinen Führerschein ausstellen, dessen Führerschein im Heimatland entzogen wurde.
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Wohl eher " keine Fahrerlaubnis" denn im Zusammenhang mit "neue" muß eine "alte" vorhanden gewesen sein.in denen keine neue Fahrerlaubnis auszuhändigen ist.
Keine FE in D gehabt, also auch kein Entzug oder Verzicht, daher kein Termin 19.1.09 und keine Anerkennungsprobleme, somit ein problemloser EUFS, sofern sich D an die eigenen Verordnungen und Gesetze hält.Somit hatte ich in D nie eine Fahrerlaubnis,
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