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plotteka

Schüler

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1

Montag, 26. Januar 2009, 20:40

Noch nie einen Führerschein besessen, trotzdem MPU. Gilt da der 19.01.09 als Stichtag?

Hallo,

ich habe noch nie einen Führerschein gehabt. Bei Neuantrag kam: MPU wegen Drogen und Straftaten. Nun kommt bald meine CZ FE. Es heißt doch immer: Eine zuvor entzogene Fahrerlaubins... aber ich hatte doch noch nie eine. Wie wird das handgehabt?
MPU positiv 24.12.09 Tschechische Fe---------> Deutsche Fe ^^

Joschi

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2

Montag, 26. Januar 2009, 21:24

Dürfte eigentlich bei Dir genauso sein wie wenn mal einen gehabt hättest. Wenn du(mal angenommen) einen -D- Schein wegen Drogen abgeben durftest bekommst du in -CZ- oder -PL- ja einen ganz neuen Schein und der hat eigentlich nix mit dem -D- Schein, der jetzt weg ist (Du nie gehabt hast) zu tun.
Egal ob vorher in -D- eine Pappe gehabt hast oder nicht, egal. Hast einen völlig neuen Schein und da darf und wird erst dann eine MPU kommen wenn wieder bekifft und zugedröhnt hinterm Lenker erwischt wirst. Sonst nicht.
Wie weit es dich unter umständen mit dem 19.01.2009 anscheißt weiß ich jetzt nicht. Glaube das weiß eigentlich keiner so genau. Mann kann da nur Vermuten und hoffen und glauben.
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Jasmin

Schüler

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3

Montag, 26. Januar 2009, 21:39

Wie weit es dich unter umständen mit dem 19.01.2009 anscheißt weiß ich jetzt nicht. Glaube das weiß eigentlich keiner so genau. Mann kann da nur Vermuten und hoffen und glauben.

Hatte ich nicht irgendwo gelesen, dass mobi86 einen FS mit Datum 19,01.2009 hinten hat?? Ich glaube die ganze Spekulation dürfte doch ein Ende haben und alle die sagen- es ist alles gültig bis 2013- wären ja bestätigt, wenn mobi86 mla zu Fuss zur Polizei geht und fragt, ob sein Lappen gültig ist. Sollte dem so sein, dürfte sich ja dann der Vermittler - Oberklops- um so mehr freuen und bestätigt fühlen, dass er recht hatte und ggf mehr Kunden bekommt.. :knips:

Und mobi86 wüßte dann definitiv, dass alles ok ist, so wie hier ja viele sagen.. Und Spekulationen haben ein Ende, natürlich nur wenn mobi möchte.. mein Lappen hat leider nicht das Datum, sonst würde ich es selber machen mit dem fragen ;-)

plotteka

Schüler

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4

Montag, 26. Januar 2009, 21:51

also das thema mit dem 2013 gültigkeit ist meier meinung nach abgeschlossen. fahrerlaubnisse sind nur gültig, wenn sie nicht nach dem 19.01.09 ausgestellt werden. gültig sind sie schon, aber die deutschen erkennne es nicht an. er hat einen schein am 19.01.09. das heißt, hinten ist das ausstellerdatum und nicht das prüfdatum (erteilungsdatum) drauf wie oft behautet wird. was hat er unter 4. stehen?
MPU positiv 24.12.09 Tschechische Fe---------> Deutsche Fe ^^

Jasmin

Schüler

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5

Montag, 26. Januar 2009, 22:15

also das thema mit dem 2013 gültigkeit ist meier meinung nach abgeschlossen. fahrerlaubnisse sind nur gültig, wenn sie nicht nach dem 19.01.09 ausgestellt werden. gültig sind sie schon, aber die deutschen erkennne es nicht an. er hat einen schein am 19.01.09. das heißt, hinten ist das ausstellerdatum und nicht das prüfdatum (erteilungsdatum) drauf wie oft behautet wird. was hat er unter 4. stehen?

Das Datum der Rückseite (10) ist interessant und wichtig, nicht vorne, da bei einem Ersatzlappen - weil verloren- vorne (4) sich immer ändern kann.. bei mir wurde vorne neues Datum beim Antrag reingeeschrieben und somit eben wieder 10 Jahre gültig.. und er schreibt ja hinten, siehe Zitat... wäre halt toll, wenn er mal zu Fuss zur Pol. geht, dann sind ja alle Spekulationen beendet

gestern paar mal zum Briefkasten gelaufen und geschaut ob was drin ist nix
und garade war ich bei der tanke,was geholt komm zurück und denk :sd21: mir,schaun doch noch mal rein wird nix drin sein aber ok
schlüssel rein und auf die klappe und was kommt mir endgegen ?
genau ein Schöner Weißerumschlag Absender Oberklopsi :held:
8.PL WS

10. rückseite 19.01.09

Herzlichen Dank >>>>>>>>>>Fahrschule Junior

Super Ablauf :DK: :klatsch: :DK: :klatsch: :DK: :klatsch:
100% Top
hier ist man richtig Aufgehoben :supi:


plotteka

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6

Montag, 26. Januar 2009, 22:22

bist du sicher das nur das hintere datum zählt? weil mir wurde gesagt vom vermittler, das bei mir hinten das prüfdatum sproch november 08 steht und vorne das ausstellerdatum.... also nach dem 19.01.09
MPU positiv 24.12.09 Tschechische Fe---------> Deutsche Fe ^^

Jasmin

Schüler

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7

Montag, 26. Januar 2009, 22:32

bist du sicher das nur das hintere datum zählt? weil mir wurde gesagt vom vermittler, das bei mir hinten das prüfdatum sproch november 08 steht und vorne das ausstellerdatum.... also nach dem 19.01.09



Ja bin mir sehr sicher, dass NUR HINTEN!! wichtig ist, vorne kann nur lästig werden wg. Datum in den Kontrollen,weil die dann ggf. doof fragen werden, sonst nix :knips:

Gibt ja nach wie vor viele, die den D-WS auch nach dem 19.01 noch in einen anderen umschreiben lassen.. Vorne ist absolut uninteressant. Dir dann mal herzlichen Glückwunsch und freie Fahrt, :klatsch:

Link gilt für jeden EU_FS

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_08.php

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jasmin« (26. Januar 2009, 22:35)


plotteka

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8

Montag, 26. Januar 2009, 22:39

wooow. das ist ja ne gute nachricht. wie ist das mit dem wohnsitz. seit neustem muss man den doch begründen und belgen müssen oder?
MPU positiv 24.12.09 Tschechische Fe---------> Deutsche Fe ^^

Jasmin

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9

Montag, 26. Januar 2009, 22:47

BLoss keinen Wohnsitz bei Kontrollen/Feb oder so begründen.. ( Sie haben das Recht zu schweigen..;-)). Habe halt nur die Tel-Nummer deines Anwaltes immer dabei (oder bei FEB nen Zeugen und Anwalt am handy) und stelle Dich ggf auf ne Langefahrpause ein, bis die Herren die Sachelage mit deinem Anwalt geklärt haben.. Wenn ich gefragt werde wg. Ws-kommt nur ein nettes Lächeln und der Satz " ich habe das schon sooo oft erklärt, ich mag nicht mehr, fragen Sie einfach meinen Anwalt und machen sie Ihren Dienst.." und ggf trinke ich nen Kaffee bis alles geklärt ist mit meinem RA. Also nie auf den WS antworten, Lass dir ne gute Ausrede einfallen, warum du nicht antworten willst, damit die trotzdem sich nicht "ANGEPINKELT" FÜHLEN, :knips:

mobi86

Schüler

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10

Montag, 26. Januar 2009, 23:04

Hatte ich nicht irgendwo gelesen, dass mobi86 einen FS mit Datum 19,01.2009 hinten hat?? Ich glaube die ganze Spekulation dürfte doch ein Ende haben und alle die sagen- es ist alles gültig bis 2013- wären ja bestätigt, wenn mobi86 mla zu Fuss zur Polizei geht und fragt, ob sein Lappen gültig ist


ich glaub das werde ich nicht machen,nicht das die noch auf falsche gedanken kommen( wozu schalfende hunde wecken ),auf 4a habe ich den 19.01.09 und unter 10 auch :supi:

die kontrollen werden noch kommen keine bange :bäh: und ich bin ja noch garnicht wieder hier angemeldet :KlSM:


wenn noch fragen sind immer herdamit :DK:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mobi86« (26. Januar 2009, 23:15)


Jasmin

Schüler

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11

Montag, 26. Januar 2009, 23:09

Dann könnten die falschen Gedanken aber bei einer Kontrolle kommen - Fahren ohne Fahrerlaubnis, deshalb meinte ich doch zu Fuß zur Polizei :knips:

Und ob hier in D wieder angemeldet bist, spielt keine Rolle. Fährst Du durch D und wurde Dir vorher hier der FS entzogen, ist jede FEB für DIch zuständig.. Ich kann Dir nur raten, fahre im Tarnmodus und nachts nicht, und lasse Dich nicht anhalten,ansonsten alles Gute für alle ab dem 19.01, hinten im FS :knips:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jasmin« (26. Januar 2009, 23:26)


Paule

Menschlich

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12

Dienstag, 27. Januar 2009, 00:23

ich habe noch nie einen Führerschein gehabt.

Dann hattest du auch noch nie ein Entzug, weil das Wort ENTZUG ist ja hier entscheident, nicht Eignungszweifel!

1.) Auch nach dem 19.01.09 ist es möglich, im Ausland (EU- oder Nicht-EU-Ausland) eine rechtsgültige Fahrerlaubnis zu erwerben.
Die von Ihnen angesprochene Änderung zum 19.01.09 bezieht sich auf die Neuregelung der Anerkennungsgrundsätze von EU-Führerscheinen zur Bekämpfung des "Führerscheintourismus" in Kraft. Ausländische Führerscheine haben dann in Deutschland keine Gültigkeit, wenn früher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Solange Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, haben Sie damit keine Probleme. EU-Mitgliedsstaaten dürfen ab dem 19.01.09 einem ausländischen Bürger keinen Führerschein ausstellen, dessen Führerschein im Heimatland entzogen wurde. Da Sie die polnische Staatsangehörigkeit besitzen sind Sie kein ausländischer Büger in diesem Sinn.
Mit Sicherheit gibt es aber hier wieder rechtliche Auseinandersetzungen, so dass ich Ihnen in diesem Zusammenhang nur empfehlen kann, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen (sofenr Sie noch keine entsprechende Versicherung haben).


Pflege-Aufbewahrung-Eu-Führerschein

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (27. Januar 2009, 00:31)


schnuffel

Anfänger

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13

Dienstag, 27. Januar 2009, 12:25

Ausländische Führerscheine haben dann in Deutschland keine Gültigkeit, wenn früher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Solange Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, haben Sie damit keine Probleme. EU-Mitgliedsstaaten dürfen ab dem 19.01.09 einem ausländischen Bürger keinen Führerschein ausstellen, dessen Führerschein im Heimatland entzogen wurde.


Hallo Paule,

da hätte ich auch mal ne Frage zu, denn bei mir ist es ähnlich. Verurteilt wegen FOFE und Alkohol, mit den üblichen Sperrfristen (längst abgelaufen) in denen keine neue Fahrerlaubnis auszuhändigen ist. Somit hatte ich in D nie eine Fahrerlaubnis, im KBA-Auszug steht auch, keine registrierte FS.Nr. vorhanden.

Wie verhält es sich denn in diesem Fall?

Pioneer

unregistriert

14

Dienstag, 27. Januar 2009, 13:53

in denen keine neue Fahrerlaubnis auszuhändigen ist.
Wohl eher " keine Fahrerlaubnis" denn im Zusammenhang mit "neue" muß eine "alte" vorhanden gewesen sein.


Somit hatte ich in D nie eine Fahrerlaubnis,
Keine FE in D gehabt, also auch kein Entzug oder Verzicht, daher kein Termin 19.1.09 und keine Anerkennungsprobleme, somit ein problemloser EUFS, sofern sich D an die eigenen Verordnungen und Gesetze hält. :thumbup:
Da aber zur Zeit hier beim Gesetzgeber richtig Panik herrscht, ist es auch nicht sicher, aber man sollte zumindest davon ausgehen. :jojoj:

schnuffel

Anfänger

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15

Dienstag, 27. Januar 2009, 17:23

Danke Pioneer, für die Antwort. Das unsere lieben Behörden machen was Sie wollen, ist mir klar. Aber in meinem Fall, noch nie einen FS besessen, dürfte doch die Rechtslage hoffentlich einfacher sein. Das bestimmt das Argument kommt, in D hätte ich für einen FS die MPU machen müssen kann schon sein. Ich habe aber den EU-FS doch nur aus Kostengründen im Ausland erworben. :knips:

Oder was meinst Du?

Epox

Pressestelle (Moderation)

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16

Dienstag, 27. Januar 2009, 17:33

@schnuffel,
ich halte deine Situation für unproblematisch,da du noch nie eine FE hattest.Ein guter Bekannter von mir war in ähnlicher Situation,dem wurde sein PL-FS anerkannt,obwohl er in D eine MPU hät machen müssen bevor es zu einer D-Erteilungung gekommen wäre.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pioneer

unregistriert

17

Dienstag, 27. Januar 2009, 17:38

Du brauchst vor niemandem zu begründen, warum du dich wo in der EU aufgehalten hast und zu welchem Zweck und solltest es auch nicht machen, es kann auch gegen dich verwendet werden. ( Informationen vom Betroffenen ) hatten wir gerade beim OVG Münster und das lief aus mehreren Gründen nun gar nicht so glücklich. ;(

Stasizeiten sind erstmal vorbei, sollen aber wieder eingeführt werden, wenn ich Schäuble so höre. :kuck:

Die Begründung Kosten ist jedenfalls nicht glücklich, da nicht zutreffend, aber ich habe z.B. so viele Freundinnen in PL, ich dürfte danach überhaupt keine Zeit haben, auch noch in D zu fahren. :knips2:

Im Ergebnis wird es in deinem Fall wohl glatt gehen ist auch meine Vermutung. :D-bla:

schnuffel

Anfänger

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18

Dienstag, 27. Januar 2009, 17:42

-ty- Wenn keine beruflichen, dann persönliche Gründe ich weiß. Meine Stiefmutter kommt ja auch aus CZ.

dg87

Fortgeschrittener

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Beruf: Fachinformatiker Anwendungsentwicklung

Führerschein aus: CZ

19

Dienstag, 27. Januar 2009, 17:54

Hmmm das hebt etwas meine Stimmung zum 19.01., denn auch ich hatte noch nie einen D-FS, wurde aber wegen FoFe und Alkohol verurteilt.


Ich weiß dass ist schon oft gefragt worden aber mich interessiert es nochmal, soll ich nur den KBA Auszug anfordern und da steht dass dann mit dem Verzicht oder sonst was drinnen oder?

plotteka

Schüler

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20

Dienstag, 27. Januar 2009, 21:03

Dann hattest du auch noch nie ein Entzug, weil das Wort ENTZUG ist ja hier entscheident, nicht Eignungszweifel!
das heißt das ganze trifft auf mich gar nicht zu mit dem 19.01.?
MPU positiv 24.12.09 Tschechische Fe---------> Deutsche Fe ^^