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franzhermann

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1

Freitag, 23. Januar 2009, 16:38

EU FS mit Erteilungsdatum vor dem 19.01.2007

Hallo!

Hab mir hier den Tread mit der verweigerten Umschreibung eines PL FS wegen angeblichen Scheinwohnsitz durchgelesen. Dabei stieß ich auf dieses Datum : 19.01.2007 !!! Weiterhin ist in diesem Tread die Rede davon, daß EU FS mit Ausstellungsdatum vor dem besagten 19.01.2007 , durch die 2. FS Rili geschützt sind. Was hat es genau damit auf sich? Wäre dann ein FS mit D WS sicher? Brauch eure Hilfe dringend!!! Ihr wißt ja, die Anzeige der Bullen bei mir! Muß sozusagen Munition sammeln! DANKE!!!

Paule

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2

Freitag, 23. Januar 2009, 16:48

Weiterhin ist in diesem Tread die Rede davon, daß EU FS mit Ausstellungsdatum vor dem besagten 19.01.2007 , durch die 2. FS Rili geschützt sind.

CZ-Fe mit De-Ws müßen nicht anerkannt werden, basiert doch auf der 2 Rilie und dem Eugh Urteil vom 26.06.2008.
Ausserdem ist die Verordnung 2009 in Kraft getreten, also sind Altfälle bis 19.01.2009 nicht 2007.

Maverickssss

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3

Freitag, 23. Januar 2009, 20:53

was er wahrscheinlich gemeint hat, ob FS die vor dem 01.2007 erteilt wurden auch gültig sind mit dt. Wohnsitz drinnen. Der Adac z.b. schreibt das genauso. Alle FS die vor dem 01.2007 erteilt worden sind, sind anzuerkennen. da steht auch nichts das drin, das mit dt. wohnsitz diese nicht anerkannt werden sollen! sondern allgemein alle vor 01.07

Paule

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4

Freitag, 23. Januar 2009, 21:19

Führerscheine mit Deutschem WS werden nicht anerkannt, bzw müssen nicht anerkannt werden, egal wann sie ausgestellt wurden.
Einzigste Möglichkeit wäre, wenn man ein Studium nachweisen könnte.
Keine Ahnung was der ADAC da schreibt. :ka:

max

Schüler

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5

Freitag, 23. Januar 2009, 21:25

was er wahrscheinlich gemeint hat, ob FS die vor dem 01.2007 erteilt wurden auch gültig sind mit dt. Wohnsitz drinnen. Der Adac z.b. schreibt das genauso. Alle FS die vor dem 01.2007 erteilt worden sind, sind anzuerkennen. da steht auch nichts das drin, das mit dt. wohnsitz diese nicht anerkannt werden sollen! sondern allgemein alle vor 01.07
Der Adac hat sowas nicht geschrieben. Im Archiv des ADAC kannst Du lesen, das mit der 3. Fs Richtlinie nur die FS vor dem 19.1.09 Bestand haben und das Deutschland die Richtlinie schnellstens in nationales Recht umsetzen soll. Wenn Du eine Quelle hast, teile sie dem Forum doch bitte mit. ;)

Maverickssss

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6

Samstag, 24. Januar 2009, 03:22

Der Bay VGH (NZV 2007, 540) hat mit seinem Beschluss zur Aberkennung des Rechts, Gebrauch von einer ausländischen Fahrerlaubnis zu machen, auch Aussagen zur "Geltung" der 3. Führerschein-Richtlinie getroffen. Das Gericht geht davon aus, dass Führerscheine, die vor dem 19.01.2007 ausgestellt wurden entsprechend der 2.Führerschein-Richtlinie in jedem Fall anzuerkennen sind.



Quelle gelöscht. ADAC-Seiten dürfen leider nicht verlinkt werden Pioneer

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (24. Januar 2009, 03:52)


AMG

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7

Sonntag, 25. Januar 2009, 12:16

Hallo Forengemeinde,

habe seit sep. 08 meinen Pl führerschein (alles sauber abgelaufen und "legal") habe 2006 eine verzichtserklärung unterschrieben und hatte keine sperrfrist oder sonstige
auflagen.

Nun meine frage: was bedeuten die neuen Urteile für mich?
Kann jemand mir was bzw. was kommt auf mich zu?
werd nicht ganz schlau aus dem allem versteh auch nicht warum mein FS nicht legal sein soll?

mfg

lappich

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8

Sonntag, 25. Januar 2009, 12:41

hast du dir eigentlich auch nur einen beitrag von diesem thread durchgelesen????

ich glaube nicht, sonst würdest du nicht so ne scheiss dämliche frage stellen

AMG

Anfänger

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9

Sonntag, 25. Januar 2009, 13:25

Doch hab ich und wenn ichs richtig vertanden hab kann mir keiner was und wenn die behörden es doch sollten ab zum anwalt und ich darf weiter fahren???! :sw68:

Also auf deutsch jeder der vor dem 19.1.2009 seinen FS bekommen hat muss sich kein Kopf machen?!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AMG« (25. Januar 2009, 13:35)


lappich

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10

Sonntag, 25. Januar 2009, 13:39

na also dann hast du doch alles verstanden

mobi86

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11

Sonntag, 25. Januar 2009, 14:20

und was mache ich? wenn auf mein Pl ein das aussteller datum der 19,01,09 ist :sd21: so ist es glaube ich bei mir meiner kommt morgen hoffe ich doch :tuut:

franzhermann

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12

Sonntag, 25. Januar 2009, 14:31

Also hätten eurer Meinung nach auch FS mit D WS Bestandsschutz! Diese werden ja in Artikel 13 Abs.2 nicht hervorgehoben / ausgeschlossen! Oder?

Paule

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13

Sonntag, 25. Januar 2009, 14:32

Diesen Führerschein würde ich mir 2x ausstellen lassen, diese Erteilungsdatum ist ein absolutes Highlight. :Keks:

Paule

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14

Sonntag, 25. Januar 2009, 14:34

Also hätten eurer Meinung nach auch FS mit D WS Bestandsschutz!


Nein hat er nicht! Liest du was du willst, oder was da steht?
Führerscheine mit De-WS müßen nicht anerkannt werden, vor und nach der 3. Rilie.

-pg-

franzhermann

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15

Sonntag, 25. Januar 2009, 14:39

Gut, andere Frage: Werden die automatisch ungültig,oder muß ich erst eine NU abwarten? Wie gesagt, können !!! anerkannt werden.

Paule

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16

Sonntag, 25. Januar 2009, 14:48

Zu diesem Thema gibt es entsprechende Threads:

EuGH-Urteil stärkt Bedeutung des Wohnsitzes - Falsche Eintragung führt zu Ungültigkeit

Eugh Urteil vom 26.06.2008 und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Man ist vermehrt der Meinung das dieser Führerschein ungültig ist und man daher wegen FoFe angeklagt werden kann.
Scheinbar ist es sogar so, das man in dem einen BL eine Nu bekommt und in dem anderen BL gleich eine Anzeige.

Da du ja dieses Problem i.m. selber hast, bin ich mal gespannt wie das bei dir weiter geht.
So, und nun Ihr! Was jetzt? Kacke am dampfen!!!!

Maverickssss

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17

Sonntag, 25. Januar 2009, 23:16

der adac scheibt dies aber , das alle FS die vor dem 01.01.2007 erworben wurden anerkannt werde. brauchst nur auf die seite zu gehen. da steht nichts von dt. wohnsitz oder ähnlichem.

ich selber hab ein Schreiben bekommen und habe dort persönlich vorgesprochen, was das Schreiben mit dt. Ws soll. Sie sagt das dies lediglich ein Hinweis ist und keine Nutzungsuntersagung! Warum das so ist weiss ich nicht! Desweiteren habe ich einen Polizisten befragt und er hat auch gesagt das FS die Ausstellung vor dem 01.01.2007 nicht beanstandet werden bzw gültig sind, da war auch keine Rede von dt. WS im Schein !

Hey hab auch einen neuen FS bekommen mit neuer FSNR, tschechischem WS drinne und Ausstellung 19.01.2009 grins,......bei mir steht halt auf der Rückseite März 2006 !

Paule

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18

Sonntag, 25. Januar 2009, 23:34

Immer dieses halbherzige informieren und das lesen was einem in den Kram passt.

Was da auf der ADAC Seite steht betrifft nur die Neureglung der 3. Rilie, das hat mit dem De-WS in den CZ-Scheinen überhaupt nichts zu tun.

Mit dem EugH Urteil vom 26.06.2008 wurde Deutschland erlaubt solche Führerscheine nicht anzuerkennen, aus denen eine unbestreitbare Information zu erkennen ist, sprich De-Ws.
Am 19.01.2009 ist die neue Rilie in Kraft getreten, genauer gesagt Art.11 und somit auch die 3. Verordnung der Fev, in der dieser Sachverhalt mit der unbestreitbaren Information mit übernommen wurde.

Es gibt keinen Bestandschutz für CZ-Fe mit De-WS, diese sind seit 26.06.2008 auf der Basis der 2. Rilie ungültig(De muss nicht Anerkennen) und seit Montag auch auf der Basis der 3.Rilie wegen halt diesem EuGh-Urteil.

Fertig. -to-

Maverickssss

Fortgeschrittener

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19

Montag, 26. Januar 2009, 01:38

Keine Kompletten Seiten kopieren und unzitiert einstellen. Kopiere die entscheidende Punkte und füge sie via Zitat ein.
:kuck:

Zitat

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:DK:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (26. Januar 2009, 02:39)


Paule

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20

Montag, 26. Januar 2009, 02:32

Dem Wohnsitzerfordernis kommt in der neuesten Entscheidung des EuGH eine besondere Bedeutung zu. Der EuGH stellt klar, dass der anzuerkennende Führerschein später – z.B. nach einer Kontrolle im Inland – Anknüpfungspunkt dafür sein kann, dass die deutsche Behörde diesen aberkennt. Das ist dann möglich, wenn sich aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Führerscheininhaber seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nicht dort hatte. Ein Scheinwohnsitz genügt somit nicht.


Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2008 klargestellt, dass bis zur Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie Deutschland auf der Basis der 2. Führerscheinrichtlinie grundsätzlich Führerscheine anderer EU-Staaten auch dann anerkennen muss, wenn diese nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurden. Die Fahrberechtigung kann nur in den Fällen aberkannt werden, in denen der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist erteilt wurde und sich aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Führerscheininhaber seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nicht dort hatte.


Hier stehts doch ganz klar!

:sw68: