[47. Deutscher Verkehrsgerichtstag 28. bis 30. Januar 2009 in Goslar
INTERNET-VORSCHAU
Arbeitskreis VI: Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis
- Europarechtliche Vorgaben -
- Altersbegrenzung -
- Pflichtuntersuchung? -
Leitung: Wolfgang Vogt, Rechtsanwalt, Dresden
Referent: Prof. Dr. Michael Brenner, Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und
Verwaltungsrecht, Jena
Referent: Prof. Dr. rer. pol. Wolf D. Oswald, Universität Erlangen-Nürnberg,
Forschungsgruppe Prävention und Demenz am Institut für
Phychogerontologie, Nürnberg
Referent: Prof. Dr. Egon Stephan, Leiter der Obergutachterstelle des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Beurteilung der Kraftfahreignung, Köln
Die dritte Führerscheinrichtlinie der EU soll dazu führen, dass ab dem Jahr 2013 eine Beschränkung
der Gültigkeitsdauer von Fahrerlaubnissen folgen soll. Es sollen ärztliche Kontrollen und
sonstige besondere Maßnahmen zur Kontrolle der Fahrfähigkeit durchgeführt werden können. Das
zielt ins-besondere auf ältere Kraftfahrer ab.
Im Referat von Prof. Dr. Brenner wird untersucht, inwieweit der deutsche Gesetzgeber verfassungsrechtlich
gehalten ist, dies – und wenn ja, in welcher Form – umzusetzen.
Im Referat von Prof. Dr. Oswald, das sich mit Fahreignung und Leistungsfähigkeit im Lebenslauf
befasst, wird dargelegt, dass die kognitive Leistungsfähigkeit ein wichtiger Indikator für die Fahreignung
ist. Das chronologische Alter kann nicht als Indikator für Leistungsabbau angesehen werden.
Entscheidend ist die Kompetenz des Kraftfahrers im Straßenverkehr, eingebunden in die Vielfältigkeit
der Anforderungen des Verkehrs. Bei älteren Verkehrsteilnehmern kann kompensatorisches
Verhalten und Training physische oder psychische Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit
kompensieren.
Prof. Dr. Stephan behandelt aus der Sicht des erfahrenen Verkehrspsychologen die Frage, wie die
individuelle Mobilität älterer Menschen mit der allgemeinen Verkehrssicherheit zu vereinbaren ist.
Anhand von Forschungsergebnissen – auch ganz aktuellen – wird dargelegt, dass ein Nachlassen
der Leistungsfähigkeit im höheren Alter nur dann zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko wird, wenn
der betroffene Verkehrsteilnehmer dies nicht in seinem Verhalten berücksichtigt und durch geeignete
Planung seines Fahrverhaltens kompensiert. Die Frage nach der Geeignetheit oder Ungeeignetheit
älterer Verkehrsteilnehmer ist daher differenziert zu beantworten und nicht mit einem simplen
geeignet oder ungeeignet. Richtigerweise können gerade bei älteren Menschen – sofern sie
nicht durch Unfälle auffällig wurden – selbst bei festgestellter Leistungseinschränkung Fahrerlaubnisse
unter Auflagen und Beschränkungen aufrecht erhalten werden.
Quelle:
http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/…%20ak.pdf/quote]