Aber das sind doch Akademiker, die diese Texte der Richtlinie erstellt haben - und dazu auch noch Juristen... - die schreiben doch nicht irgendwelche wichtigen Sätze halt irgendwo in die Richtlinie, ohne sich was dabei zu denken....und wenn es unter Art. 13 um Äquivalenzen geht, dann bezieht sich dieser Satz doch wohl offensichtlich auf den ersten blick auch darauf...es ist doch keine unwillkürliche Aneinanderreihung irgendwelcher Sätze, die sich jeder dann so zurechtrücken kann, wie es ihm gerade so passt.
das nicht hervorgehobene ist alles so, wie du sagst.