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Gallier

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1

Sonntag, 11. Januar 2009, 19:43

Fiktiver Fall einer Umschreibung

Ich würde hierzu mal Eure Meinung wissen...
Angenommen folgender Fall liegt vor-was ist zu beachten?



Eu Bürger (hier mal angenommen Franzose)(kann auch jeder andere EU Bürger sein!) geht vor 10 Jahren aus seinem Heimatland weg nach Deutschland.
In Deutschland macht er irgendwann die D Fahrerlaubnis.
Diese wird paar Jahre später entzogen(Drogen oder Alkohol-spielt keine Rolle).
Dieser EU Bürger macht 2005 in CZ einen neuen Anlauf und erwirbt dort die CZ Fahrerlaubnis(Sperrfrist ist natürlich abgelaufen).
Diese hat jedoch einen Wohnsitzeintrag von Deutschland drauf-somit in Deutschland seit dem letzten EUGH Urteil nicht mehr gültig.
Der Franzose wird aber bis zum letzten Urteil vom August x-mal kontrolliert und durfte unbehelligt weiter fahren. Seit dem letzten Urteil traut sich aber der Franzose nicht mehr fahren in Deutschland eben wegen dem Wohnsitzeintrag im CZ Führerschein der den Deutschen Behörden hinlänglich bekannt ist durch die x-maligen Kontrollen.

Jetzt meldet sich der Franzose wieder in seiner Heimat (hier Frankreich) an (bleibt aber in Deutschland noch gemeldet-warum steht weiter unten!)und gibt einen Antrag auf Umschreibung der CZ Fahrerlaubnis in eine F Fahrerlaubnis ab.
Die Führerscheinbehörde in Frankreich sagt daß sie sich Auskunft aus der CZ holt und dann ohne irgendwelche Umwege die Fahrerlaubnis umschreiben wird.
Aus Deutschland will sich die Behörde keine Unterlagen besorgen da die Dame/der Herr der Behörde dort die deutschen Behörden nicht mag und selbst über Deutschland den Kopf schüttelt wegen dem ganzen Wirrwarr das in Deutschland herrscht.

Sobald die Antwort der CZ da ist und einer Umschreibung nichts mehr im Wege steht bekommt der Franzose einen Anruf der Führerscheinbehörde damit er sich in Deutshcland für paar Tage abmelden kann...(Dieser Plan ist zwischen dem Franzosen und der französischen Führerscheinbehörde so abgesprochen!!!)

Der Franzose bekommt also nach paar Wochen einen Anruf daß die Antwort da ist und er sich aus Deutschland abmelden kann.
Der Franzose meldet sich in Deutschland ab, fährt in seine Heimat und tauscht 1:1 seine CZ Fahrerlaubnis in eine F Fahrerlaubnis.
In Frankreich bleibt er weiterhin gemeldet damit er auch die 186 Tage erfüllt.
Zurück in Deutschland meldet er sich nach (sagen wir mal 1 Woche) wieder an seiner "alten" Adresse an und fährt hier mit seiner umgeschriebenen F Fahrerlaubnis.



Kann die FSST in D etwas dagegen unternehmen?
Wohnsitz steht im Führerschein keiner drin-dazu hat er aber eine Anmeldung aus F dabei die er bei jeder Fahrt dabei hat.
Was kann die FSST hier in D gegen den franzosen unternehmen?
Der Wohnsitz wurde ja "bereinigt" und der Franzose ist weiterhin in F gemeldet(wegen den 186 Tagen).
Also ergeben sich keine Unstreitbaren Informationen mehr aus dem Führerschein.
Muß der Franzose die 186 Tage in seinem heimatland einhalten? Wenn ja-warum? Wenn nein-warum nicht?
Was werden die Polizisten in Deutschland sagen bei einer Kontrolle? Dürfte er weiter fahren da sich ja keine unstreitbaren Informationen mehr ergeben aus der neuen fahrerlaubnis, oder wird ihm vorgehalten vorher eine CZ FE gehabt zu haben?
Was soll der Franzose bei ner Kontrolle sagen wenn ihm vorgehalten wird daß er noch paar Monate zuvor eine CZ Fahrerlaubnis mit D WS Eintrag hatte?
Was soll der Franzose gegenüber der FSST angeben (wenn sie ihn nach einer Kontrolle mit seinem neuen F Führerschein anschreiben würde?)



Gruß
Gallier


P.S.: Werde das ganze auch im anderen Forum posten um Vergleiche ziehen zu können!
Lieber stehend sterben als knieend leben

schnellmpu

unregistriert

2

Sonntag, 11. Januar 2009, 20:04

Was soll der Franzose bei ner Kontrolle sagen wenn ihm vorgehalten wird daß er noch paar Monate zuvor eine CZ Fahrerlaubnis mit D WS Eintrag hatte?

nix sagen. die franzosen haben ihm ein dokument ausgestellt. wenn es fragen gibt sollen die deutschen sie an die f-fsst richten - dem franzosen wurde der schein ausgehändigt, nicht er selbst hat ihn ausgestellt.

`
185 tage in FR angemeldet bleiben ist pflicht - meldet er sich vor ablauf wieder ab ist die erteilung (und eine umschreibung ist auch eine "erteilung", wenn auch keine neuerteilung) nicht mehr rili-konform.

Zitat

Was soll der Franzose gegenüber der FSST angeben (wenn sie ihn nach einer Kontrolle mit seinem neuen F Führerschein anschreiben würde?)
gegenfrage: was ungefähr könnten die denn schreiben? :momo:

Driver

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3

Sonntag, 11. Januar 2009, 20:17

185 tage in FR angemeldet bleiben ist pflicht - meldet er sich vor ablauf wieder ab ist die erteilung (und eine umschreibung ist auch eine "erteilung", wenn auch keine neuerteilung) nicht mehr rili-konform.

als gebürtiger franzose mit nem fr-pass 185 tage einhalten, nee ne? :sd2:
mfg
Erst muss es schlimmer werden, bevor es besser wird.

Gallier

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4

Sonntag, 11. Januar 2009, 20:43

Den Franzosen ist es ja egal wegen den 185 oder 186 tagen, aber die deutschen wollen es doch so daß die 185 tage eingehalten werden im Ausstellerland oder?
Lieber stehend sterben als knieend leben

Driver

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5

Sonntag, 11. Januar 2009, 21:15

na als gebürtiger franzman mit pass sind doch schon die 185 tage schon längst
eingehalten worden. fr pass u. fr fahrerlaubnis. soweit kein problem
ich würde da nur nen problem im fr-fs sehen,
da cz fs nummer drinsteht und diese bei d bekannt ist.
mfg
Erst muss es schlimmer werden, bevor es besser wird.

Gallier

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6

Sonntag, 11. Januar 2009, 21:18

Angenommen der Franzmann macht dann nach Erhalt der F FE eine Erweiterung in F?
Kommt dann der CZ Eintrag weg?
Lieber stehend sterben als knieend leben

schnellmpu

unregistriert

7

Sonntag, 11. Januar 2009, 21:40

na als gebürtiger franzman mit pass sind doch schon die 185 tage schon längst
eingehalten worden. fr pass u. fr fahrerlaubnis. soweit kein problem
macht ja nix - eine konforme erteilung geht trotzdem nur mit nem ws, der ein halbes jahr besteht.

Zitat

ich würde da nur nen problem im fr-fs sehen,
da cz fs nummer drinsteht und diese bei d bekannt ist.
mfg
und wo ist DA das problem? führerscheine mit d-ws müssen nicht anerkannt werden, sie dürfen es aber. --> FR erkennt den schein an und erteilt auf dieser grundlage einen FR schein. was kann nun die D-behörde? sie kann die F-behörde fragen: "habt ihr den schein rilikonform erteilt?"
- ja, haben wir.
ich sehe da kein problem.

Gallier

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8

Sonntag, 11. Januar 2009, 23:51

Was denkst du über eine umgeschriebene FE @Paule?
Die alte FE wurde ja vor dem 19.01.2009 erteilt...
Sind diese Führerscheine/Fahrerlaubnisse auch gefährdet die zwar vor dem 19.01.2009 erteilt, aber nach dem 19.01.2009 erst umgeschrieben werden?
Lieber stehend sterben als knieend leben

charly

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9

Montag, 12. Januar 2009, 00:02

Meiner Ansicht nach ist das Datum der Erstausstellung (Prüfung) maßgebend.

Wie aber die D-FEBs denken werden, lässt sich derzeit leider noch nicht beurteilen.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Paule

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10

Montag, 12. Januar 2009, 00:06

Gallier für deine Frage zu beantworten müßte ich eine Glaskugel haben.

Ich sag mal so viel, ich sehe es wie Schnellmpu. Im Feld 10 hast du dein Erteilungsdatum stehen, dies wird sich nach der Umschreibung nicht ändern.
Klar wird in deinem Schein, erkenntlich sein das du mal eine CZ-Fe hattest, aber daraus schließt sich doch nicht ob das eine CZ-Fe war mit oder ohne unbestreitbarer Information.
Wichtig ist nur das deine aktuelle FE keinen Anlass zur Aberkennung gibt. Selbst wenn sich die FeB in CZ kundig macht, wird nicht mehr kommen, wie Fahrerlaubnis wurde ordnungsmäßig erteilt.

Übrigens ich bin auch der Meinung, auch ein Ersatzdokument, mit dieser Schlüsselnummer 71, ist ein Hoheitsakt des Austellerstaates.

Ich sehe da also keine Probleme, der Beweis das alles i. O. war, hast du doch dann in deiner Tasche.

Edit: Zudem sehe ich das so die Schlüßelnummer 71. und die evtl. Länderkennung CZ sind zwar eine Information, aber keine unbestreitbare.

:wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (12. Januar 2009, 07:46)


Maverickssss

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11

Montag, 12. Januar 2009, 17:50

Tschechischer Führerschein mit Prüfungsdatum von 2006 un d deutschem Wohnsitz drinnen, wird auch erst nach 19.01.2009 richtliniengerecht umgeschrieben, das heisst neue Führerscheinnummer und tschechischer Wohnsitz im Schein ! Deutschland kann dagegen gar nichts machen!

Informationen müssen unbestreitbar sein und das ein dt. Wohnsitz drinsteht heisst nicht gleich unbestreitbar wenn tschechische Behörde ja mitteilt, er hatte hier Wohnsitz oder Studium absolviert und Führerschein wurde gemäss damaligen Richtlinien ordnungsgemäß ausgefertigt . Ausserdem ist vielleicht noch ein " Mietvertrag " vorhanden, aber es wurde die deutschte Adresse eingetragen, da Hauptwohnsitz noch in Deutschland war ( z.b. wegen selbständiger Tätigkeit bei deutscher Firma )- mann kann sich aufhalten wo man will und es genügt Zweitwohnsitz !

Medusa

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12

Montag, 12. Januar 2009, 20:09

Es sollte keinesfalls ersichtlich sein, daß der neue Führerschein (F) auf der alten Fahrerlaubnis (CZ) beruht .. . Das Ausstellungsdatum nach dem 19.01.2009 ist m. E. irrelevant - entscheident ist das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis (CZ).

Ergo - Das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis (CZ) sollte auf der Rückseite des neuen Führerscheins (F) stehen, keinesfalls aber ein Hinweis auf die Grundlage des Führerscheins = CZ Fahrerlaubnis mit Nummer XYZ.

Bei einem Ausstellungsdatum (vorne) des Führerscheins nach dem 19.01.2009, jedoch mit einem Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2009, (hinten auf dem Führerschein), hätte ich persönlich keine großen Bedenken - Einzig - ein nicht so gut informierter Polizist könnte sich am Ausstellungsdatum stoßen, und die Fahrt unterbrechen. Solltest besser immer die Nummer eines guten Anwalts dabei haben, damit Du gegebenenfalls bald weiterfahren kannst :knips:

Edit ..

Bei weiterem Nachdenken .. ist aus dem Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis ersichtlich, daß es sich um die der FEB bereits bekannte Fahrerlaubnis handelt wäre es wohl auch nicht so gut .. . Zwickmühle ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (12. Januar 2009, 20:26)


Maverickssss

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13

Montag, 12. Januar 2009, 20:31

denke aber mal, das die deutschen die unbestreitbaren hinweise dann auch belegen müssen und allein ein deutscher wohnsitz im vorigen FS nicht unbestreitbar sein muss, die neue Erteilung auf jeden Fall unbestreitbar ist, da sich Tschechien ja nun an das wohnsitzprinzip halten muss !

oder lieg ich da falsch !

Medusa

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14

Montag, 12. Januar 2009, 20:43

Liegt der alte Fuhrerschein - der Beleg der Fahrerlaubnis - als Kopie mit dt. WS bei der FEB vor, wird es m. E. sehr eng, wenn der FEB der Nachweis bei einem neuen Führerschein gelingen sollte, daß er auf der alten Fahrerlaubnis beruht. Nach den EuGH Urteilen vom 26.06.2008 braucht eine Fahrerlaubnis mit dt. WS ja nicht anerkannt werden, wenn die Information der Nichtrichtlinieonformität der Fahrerlaubnis vom ausstellenden EU Land selbst stammt.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (12. Januar 2009, 20:48)


Paule

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15

Montag, 12. Januar 2009, 20:45

Es sollte keinesfalls ersichtlich sein, daß der neue Führerschein (F) auf der alten Fahrerlaubnis (CZ) beruht

Das wird sich aber nicht vermeiden lassen, da eine Ersatzausstellung im bezug auf eine Eu-FS mit der Schlüßelnummer 71. gekennzeichnet ist.
Ich sehe da wie im meinem Posting in diesem Thread keine Probleme.

Medusa

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16

Montag, 12. Januar 2009, 20:51

Das wird sich aber nicht vermeiden lassen, da eine Ersatzausstellung im bezug auf eine Eu-FS mit der Schlüßelnummer 71. gekennzeichnet ist.

Normal ist das richtig. Es gab aber auch Fälle, in D., wo dies nicht eingetragen wurde. Mit ein bißchen Glück in einer französischen FEB ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Maverickssss

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17

Montag, 12. Januar 2009, 20:54

es heisst doch man muss sich 185 tage aufgehalten haben, wenn aber der dt. wohnsitz drinsteht kann es doch andere Gründe gegeben haben, wie z.b. die tschechische Behörde in meinem Fall der Führerscheinstelle mitgeteilt hat, das zum damaligen Zeitpunkt die EU richtlinie nicht gegeben war. Ausserdem sollte man den Wohnsitz wenn man zb selbständig ist auch dort noch haben wo man arbeitet wegen Finanzamt z.b., man kann aber trotzdem wohnen und aufhalten wo man will. Und das muss die FS-Stelle erstmal beweisen das man nicht dort gewohnt hat. und im Gegenzug kann man ja sagen, Behörde in Tschechien hat doch mitgeteilt das er alle notwendigen Anforderungen erfüllt hat. Ausserdem hat ein einen Studentennachweis erbracht und das galt damals genauso wie ein Wohnsitz und ist auch bei aktuellen Urteilen eine Ausnahme ! nur welche Ausnahme nun der Studentennachweis ist weiss ich bis heute nicht und les das auch nirgends

Gallier

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18

Montag, 12. Januar 2009, 20:56

Im Falle daß auf der Rückseite der F FE ein vermerk ist mit der alten FE Nummer aus der CZ, würde dann nach Erhalt der F FE eine Erweiterung in F helfen den Eintrag raus zu bekommen?

Ist aber auch kompliziert das ganze :bb:

EDIT:
Wobei das eigentlich auch egal ist, da ja die CZ FE in D schon bekannt ist...
Also auch egal ob auf der F FE hinten ein Vermerk drauf ist oder nicht.
Lieber stehend sterben als knieend leben

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gallier« (12. Januar 2009, 20:59)


Maverickssss

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19

Montag, 12. Januar 2009, 21:02

also, ich bekomme ja jetzt meine neue Bürgerkarte. Damit lasse ich mir meinen Schein neu erteilen. Dann mach ich eine neue Klasse hinzu ( BE ) und somit bin ich aus dem Schneider! auch wenn es nach dem 19.01.2009 ist! so wurde es mir durch den RA gesagt !

Gallier

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20

Montag, 12. Januar 2009, 21:09

also, ich bekomme ja jetzt meine neue Bürgerkarte. Damit lasse ich mir meinen Schein neu erteilen. Dann mach ich eine neue Klasse hinzu ( BE ) und somit bin ich aus dem Schneider! auch wenn es nach dem 19.01.2009 ist! so wurde es mir durch den RA gesagt !


Nur wissen wir bis jetzt immer noch nicht ob auf dem FS hinten die alte FS Nummer drauf steht und inwieweit das für die D FEB relevant sein kann...
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