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MPU-Williger

Anfänger

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2008

Beiträge: 10

1

Donnerstag, 16. Oktober 2008, 23:20

MPU, oder doch nicht?

Hallo alle zusammen,


nun ich bin schon seit Jahren immer mal wieder am lesen in
euren Forum hier.


Muß sagen das ich schon viele Anregungen erfahren habe.


Jedoch will ich mal in kurzen Zügen mein Problem schildern, vielleicht
kann mir ja der ein oder andere helfen.


Sachlage:


D-FS „verloren“ wegen Alkfahrt. Anschliessende FoF folgten.


1 MPU versemmelt.


11/2004 CZ-EU-FS gemacht, FSST hat Wind bekommen davon. Wie?,
keine Ahnung, wurde nie angehalten.
Wurde auch nie auffällig, hab mich an alle Regeln gehalten.


Achja, D-WS stand im CZ-FS.


NU verpasst bekommen, noch nicht Rechtskräftig, aber was
solls. Wird aber so kommen, da die aktuelle Gesetzeslage eben nun mal so ist.
(D-WS in „ehemaligen“ CZ-EU-FS).


Dann Umzug in die Schweiz bis heute und das soll auch so
bleiben.


Dann CZ-EU-FS in einen CH-FS getauscht.


Jetzt ist es ja so das ich eigentlich irgendwo in D eine MPU
machen könnte und die NU ist vom Tisch, oder irre ich mich da?


Ich würde nämlich gern wieder einmal auch in D mit dem PKW
fahren dürfen. Nicht nur in dem Rest der Welt. Gott, das verstehe einer.


Kann ich einfach sagen wir mal nach Bayern gehen und dort
eine MPU beantragen und auch machen?


Wenn ich den bestehen sollte ist dann die NU vom Tisch?


Wie verhällt sich das mit den CH-FS?


Die NU ist ja glaub ich für den CZ-EU-FS gemeint, oder irre
ich mich da auch?
Wäre echt super wenn mir da einer weiterhelfen könnte.

schnellmpu

unregistriert

2

Freitag, 17. Oktober 2008, 00:14

RE: MPU, oder doch nicht?


Die NU ist ja glaub ich für den CZ-EU-FS gemeint, oder irre
ich mich da auch?
Wäre echt super wenn mir da einer weiterhelfen könnte.
hier gehen die meinungen auseinander, wobei der tenor ist, dass dein ch-fs ungültig sein muss. einerseits hätte cz dir keinen fs ohne wohnsitz erteilen dürfen, aber andererseits hast du am unterricht teilgenommen, die prüfungen abgelegt... und nun -auf dieser grundlage- wird dir ein schein an deinem wohnort, in ch, ausgestellt. aber das auch nur am rande, weil...


der hacken ist, dass der ch-fs kein eu-fs ist, der eugh hier nix zu melden hat und die behörde in D es so handhaben wird wie sie es für richtig hält. und wie das ist das wissen wir ja.


ohne wohnsitz in D kannst du keine mpu machen. dir einen (schein-) wohnsitz nehmen, nur um dir das recht zu fahren zu erwerben? nanu, ist das nicht rechtsmissbrauch, was D von dir verlangt um dir das recht auf's fahren wiederzugeben.

ich würde die möglichkeit der erweiterung in polen ins auge fassen.

holger

Moderator

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3

Freitag, 17. Oktober 2008, 01:51

Betrachte es doch mal von einer anderen Seite.

In D hast du kein Fahrverbot oder doch?

Dir wurde eine NU auferlegt weil du Deutscher, Wohnsitz in Deutschland mit einem CZ FS unterwegs bist.

Nun lebst du aber in der Schweiz, gilst also offiziel als Ausländer in Deutschland, hast ein CH Führerschein der nicht das geringste mit der EU zu tun hat.

Was also sollte dir passieren auf D Strassen wenn all die Voraussetzungen bei dir zutreffen?
Gr. holger


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MPU-Williger

Anfänger

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2008

Beiträge: 10

4

Freitag, 17. Oktober 2008, 02:08




Die NU ist ja glaub ich für den CZ-EU-FS gemeint, oder irre
ich mich da auch?
Wäre echt super wenn mir da einer weiterhelfen könnte.
hier gehen die meinungen auseinander, wobei der tenor ist, dass dein ch-fs ungültig sein muss. einerseits hätte cz dir keinen fs ohne wohnsitz erteilen dürfen, aber andererseits hast du am unterricht teilgenommen, die prüfungen abgelegt... und nun -auf dieser grundlage- wird dir ein schein an deinem wohnort, in ch, ausgestellt. aber das auch nur am rande, weil...


der hacken ist, dass der ch-fs kein eu-fs ist, der eugh hier nix zu melden hat und die behörde in D es so handhaben wird wie sie es für richtig hält. und wie das ist das wissen wir ja.


ohne wohnsitz in D kannst du keine mpu machen. dir einen (schein-) wohnsitz nehmen, nur um dir das recht zu fahren zu erwerben? nanu, ist das nicht rechtsmissbrauch, was D von dir verlangt um dir das recht auf's fahren wiederzugeben.

ich würde die möglichkeit der erweiterung in polen ins auge fassen.
Ohne WS in D kann ich keine MPU in D machen?
Ich dachte wenn kein WS in D vorhanden ist dann ist JEDE FSST für mich zuständig, oder sehe ich das falsch?
Wie soll ich den dann meine Eignung zum Führen von KFZ wieder herstellen können? Einen WS in D werd ich nicht aufnehmen, auch nicht zum Schein, zum Teufel mit der Geiselei der FSST & Co.
Eine Erweiterung in Polen kommt für mich nicht in Frage. Ich mache das lieber hier in der Schweiz, in kürze will ich die erweiterung von B auf BE machen. Somit sollte auch die CZ-FS Nummer aus meinem CH-FS fliegen.


Betrachte es doch mal von einer anderen Seite.

In D hast du kein Fahrverbot oder doch?

Dir wurde eine NU auferlegt weil du Deutscher, Wohnsitz in Deutschland mit einem CZ FS unterwegs bist.

Nun lebst du aber in der Schweiz, gilst also offiziel als Ausländer in Deutschland, hast ein CH Führerschein der nicht das geringste mit der EU zu tun hat.

Was also sollte dir passieren auf D Strassen wenn all die Voraussetzungen bei dir zutreffen?
Ja das ist die Frage, was soll mir passieren wenn alles zutrifft?
Ich sag mal so, ich würde ungern den FSST in D die Gelegenheit geben wollen mir noch mal eine Lampe zu bauen.

schnellmpu

unregistriert

5

Freitag, 17. Oktober 2008, 03:23

wenn die cz-nummer aus den schein fliegt ist das schonmal gut. holger hat schon recht, das problem was bleibt ist, dass es kein eu-schein und somit eine anerkennung nicht zwingend ist. das fahren mit dem bereinigten schein wäre bis zur ersten kontrolle mit tiefgang kein fofe mehr, ... richtig langfristig bombensicher ist das aber nicht - wenn die D-fsst an deiner eignung weiterhin zweifelt wirst du mit einem nicht-eu-dokument nix dagegen machen können.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (17. Oktober 2008, 04:21)


MPU-Williger

Anfänger

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2008

Beiträge: 10

6

Freitag, 17. Oktober 2008, 11:39

- wenn die D-fsst an deiner eignung weiterhin zweifelt wirst du mit einem nicht-eu-dokument nix dagegen machen können.
Aha, also Willkür pur. :sf35:
Wen muß ich denn dann alles den Arsch schlecken von der Bande?
Am besten ich helfe den D Staat mit meinem gesammten Vermögen aus der Finanzkrise, das sollte die doch positiv stimmen. Nur dann hab ich kein Geld mehr für den MPU. Verdammte Zwickmühle.

schnellmpu

unregistriert

7

Freitag, 17. Oktober 2008, 17:36

gegenfrage: warum legst du so einen grossen wert darauf, dass dein fs ein schweizer ist? eine erweiterung in osteuropa dürfte billiger als in der schweiz sein.

Pioneer

unregistriert

8

Freitag, 17. Oktober 2008, 18:19

Da nun aber die Schweiz eben nicht in der EU ist, muß er ihn dann doch wieder in einen CH-FS umschreiben lassen bei längerer WS-Nahme in CH.

Was soll ein EUFS also in diesem Fall bringen?

@ MPU-Williger

Willkür vermag ich da nun nicht zu erkennen, sondern lediglich eine problematische Rechtskonstruktion, und das auch nur auf grund der Tatsache, das die Schweiz eben kein EU- oder EWR-Mitgliedsstaat ist und somit automatisch die Drittstaatenregelung eintritt.

Und das CH nicht der EU beigetreten ist, dafür kann D nun wirklich nichts. :sd32:

schnellmpu

unregistriert

9

Samstag, 18. Oktober 2008, 06:46

rein fiktiv - stellen wir uns mal vor mpu-williger hätte einen wohnsitz in der ch, einen in der eu (im ausstellerstaat seines eu-fs) und hält sich gleichermassen an beiden orten auf. keins der beiden länder ist daran interessiert, dass er nicht mehr fährt...
mit dem schweizer schein in der cz werden ihm die tschechen sagen, dass er einen eu-fs braucht um hier fahren zu können, in der schweiz mit dem tschechischen schein - das selbe. was soll man nun in so einer situation machen? sich entweder für die schweiz oder die eu entscheiden und eine der beiden luxusvillen notverkaufen? :wink:

@mpu-williger: ich würde mir eine solche/ähnliche geschichte -dass du in polen (oder meinetwegen italien) einen wonsitz hast und die pl-fsst auf umtausch besteht- ausdenken und der schweizer fsst auftischen. es mag jugendliche naivität sein, aber vllt. ist es in anbetracht dieser aussergewöhnlichen situation der schweiz möglich dir ein dauerhaftes recht auf fahrt mit einem eu-fs einzuräumen..........evtl sogar in form eines neuausgestellten schweizer scheins, wenn du den jetzigen umtauschst. vergiss für den moment mal das problem "D".

dimmu666

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10

Samstag, 18. Oktober 2008, 06:54

Dann CZ-EU-FS in einen CH-FS getauscht.



ich nehme an das du in ch einen ws hast.was solls dann für probleme mit dem fahren in d geben?du hast doch die nu auf dem eu fs.

dimmu666

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11

Samstag, 18. Oktober 2008, 06:59

mit dem schweizer schein in der cz werden ihm die tschechen sagen, dass er einen eu-fs braucht um hier fahren zu können, in der schweiz mit dem tschechischen schein - das selbe. was soll man nun in so einer situation machen? sich entweder für die schweiz oder die eu entscheiden und eine der beiden luxusvillen notverkaufen







warum sollten die tschechen einen eu fs verlangen wenn er einen ch schein hat?? :greubel:

schnellmpu

unregistriert

12

Samstag, 18. Oktober 2008, 07:07

weil -wie ich zu anfang schrieb- wir uns vorstellen, er hätte dort einen wohnsitz. und hat er diesen irgendwo in der eu länger als 185 tage braucht er einen eu-schein. ausnahme: er gibt diesen wohnsitz innerhalb des nächsten halben jahres (also gesamt max. 1 jahr) auf.

zusammengefasst: das recht auf fahrt in D kann man in form eines eufs -im falle eine umschreibung in pl für ~1000,- euronen- erwerben. im deutschsprachigen gebiet italiens geht es evtl. billiger und schneller.

das problem was daraus entsteht ist das gesetzkonforme fahren in der schweiz. da die schweiz aber von vornherein nix dagegen hat wird sie vllt. eine lösung anbieten (ohne einen neuen schweizer schein machen zu müssen) können.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (18. Oktober 2008, 07:24)


MPU-Williger

Anfänger

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13

Samstag, 18. Oktober 2008, 14:53

Dann CZ-EU-FS in einen CH-FS getauscht.



ich nehme an das du in ch einen ws hast.was solls dann für probleme mit dem fahren in d geben?du hast doch die nu auf dem eu fs.
WS ist hier in der Schweiz vorhanden, ohne geht hier auch absolut garnichts. Es besteht Meldepflicht. Da hängt dann alles dranne, hat auch was mit der Aufenthaltsbewilligung zu tun.
Das genau ist ja u.a. meine Frage, ob mir in D was passieren kann wenn ich mal angehalten werde.
Ich will denen keinen Grund geben mir was an zu hängen.
Die NU sollte sich ja immer auf einen FS beziehen oder nicht?
Oder können die einfach sagen, das die NU auch auf den CH-FS über gegangen ist?

MPU-Williger

Anfänger

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2008

Beiträge: 10

14

Samstag, 18. Oktober 2008, 15:07

das problem was daraus entsteht ist das gesetzkonforme fahren in der schweiz. da die schweiz aber von vornherein nix dagegen hat wird sie vllt. eine lösung anbieten (ohne einen neuen schweizer schein machen zu müssen) können.
Die Schweiz hat hier unheimlich "angezogen" was das Fahren mit Ausländischen FS angeht.
Spätestens nach 12 Monaten muß der FS in einen CH-FS umgetauscht werden. Die schauen da nur auf das Datum im Ausländerausweis und das ist für die bindend. (Gilt gleichzeitig als Einreisedatum) Bei Gewerbsmässigen Gebrauch des FS ist das schon vor Antritt der ersten Fahrt zu machen.
Es gibt sogar schon einen Fall wo einer nach 15 Monaten seinen D-FS umtauschen wollte. Die haben den eingezogen und nach D geschickt und er bekam keinen CH-FS. "Neu" machen war da angesagt. Das da erst einaml alles andere "Job" undso weiter auf der Strecke bleibt ist denen Rille.
Verpasst man die Umschreibung gar 3 Jahr, (ist auch schon vorgekommen) kommt eine Anzeige wegen FoF und Neu machen ist ebenfalls angesagt. Wie als wenn du nie einen besessen hast.
FoF ist auch schon gegeben wenn 12 Monate und 1 Tag um sind. Grass aber so ist das hier. (Ich hatte da etwas Glück, war ca. 22 Monate schon hier, aber ich stellte mich blöd und zeigte Reue.)

Pioneer

unregistriert

15

Samstag, 18. Oktober 2008, 16:05

Unser User @ rolrick hatte ähnliche Probleme in gleicher Situation.

Da könntest du mal anfragen, ob das Problem noch besteht oder es in der Zwischenzeit gelöst ist.

schnellmpu

unregistriert

16

Sonntag, 19. Oktober 2008, 01:11


Die Schweiz hat hier unheimlich "angezogen" was das Fahren mit Ausländischen FS angeht.
Spätestens nach 12 Monaten muß der FS in einen CH-FS umgetauscht werden. Die schauen da nur auf das Datum im Ausländerausweis und das ist für die bindend. (Gilt gleichzeitig als Einreisedatum) Bei Gewerbsmässigen Gebrauch des FS ist das schon vor Antritt der ersten Fahrt zu machen.
Es gibt sogar schon einen Fall wo einer nach 15 Monaten seinen D-FS umtauschen wollte. Die haben den eingezogen und nach D geschickt und er bekam keinen CH-FS. "Neu" machen war da angesagt.
was früher war ist irrelevant. die haben dir den swissschein letztendlich gegeben, deine situation ist jetzt eine andere - du hast bereits einen ch-schein... wenn du ihn umtauschst hast du einen ch-schein, welcher dir nicht entzogen wurde, gehabt. sollte user rolrick nicht greifbar sein... ich kann's nur wiederholen - infos aus erster hand sind am besten, fragen kostet nix, solange du deinen ch-schein hast bist du auf der sicheren seite --> frag' die ch-fsst.

könnte fast wetten, dass die dir einfach einen neuen ausstellen. ...sozusagen deine für die schweiz nicht entzogene fahrerlaubniss neubescheinigen.

p.s.: mit dem bereinigten ch-schein wird es bei der ersten kontrolle eine nu geben, mit dem nichtbereinigten stehen die chancen fofe bei der ersten kontrolle fofe zu kassieren ausgesprochen gut. in D brauchst du (in deiner situation) definitiv ein eu-dokument.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (19. Oktober 2008, 01:26)


JoeCool71

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17

Sonntag, 19. Oktober 2008, 08:57

Sofern du KEINEN ws in D hast/willst kannst du doch einfach mit der Schweiz Pappe hier rumglühen wie du willst.
Einzig der Verweis auf die alte CZ Pappe ist "ungünstig" - aber das erledigt sich dann ja durch erweiterung in der Schweiz.
Ich sehe da gar kein Problem. Die NU bezieht sich auf den CZ-Schein. Du bist ja aber mit dem sauberen CH Schein unterwegs.

Soweit ich weis darfst du das jeweils 6 Monate ohne Bedenken fahren - fängt bei jeder Einreise neu an zu zählen.

Das einzige was dir (theorewtisch) passieren könnte wäre ein generelles Fahrverbot für D. - Dazu muessten die dann aber schon mit ner sehr abenteuerlichen Begründung kommen, solange es keine neuen Auffälligkeiten gibt. Ausserdem muesste das zeitl. befristet sein und nicht an MPU gebunden - weil du die ja mangels Wohnsitz in D. gar nicht machen kannst.

Guite Fahrt. :wink:
Wer kämpft kann verlieren, wer NICHT kämpft hat schon verloren :!: (B. Brecht)

MPU-Williger

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18

Sonntag, 19. Oktober 2008, 14:47

............. Die NU bezieht sich auf den CZ-Schein. Du bist ja aber mit dem sauberen CH Schein unterwegs.


..............Das einzige was dir (theoretisch) passieren könnte wäre ein generelles Fahrverbot für D. - Dazu muessten die dann aber schon mit ner sehr abenteuerlichen Begründung kommen, solange es keine neuen Auffälligkeiten gibt. Ausserdem muesste das zeitl. befristet sein und nicht an MPU gebunden - weil du die ja mangels Wohnsitz in D. gar nicht machen kannst.

Guite Fahrt. :wink:
Das ist ja das irre, meine NU bezieht sich pauschal auf "ausländische Führerscheine" und unbegrenzt.

"Eine solche unbestimmte Verfügung ist grundsätzlich rechtswidrig"!

Oder nicht?

Zum anderen wissen wir ja was für abenteuerliche Begründungen sich D einfallen lassen kann, oder?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MPU-Williger« (19. Oktober 2008, 15:13)


JoeCool71

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19

Sonntag, 19. Oktober 2008, 15:39

Das ist ja das irre, meine NU bezieht sich pauschal auf "ausländische Führerscheine" und unbegrenzt.

"Eine solche unbestimmte Verfügung ist grundsätzlich rechtswidrig"!

Oder nicht?

Zum anderen wissen wir ja was für abenteuerliche Begründungen sich D einfallen lassen kann, oder?



Also m.E. ist das EU rechtlich nicht möglich. Solltest Du mal von nem RA prüfen lassen. Von einer zeitl. unbegrenzten "Pauschl-NU" hab ich noch nie gehört.
Ich erinnere noch nen anderen Fall bei dem jemand mit EU-FS und NU mit MPU Auflage endgültig nach Polen ausgewandert ist. Der wurde später auch nochmal in D. angehalten und die haben erst Strress gemacht wegen NU & MPU. Schlussendlich musste er aber nur nachweisen, das er gar nicht mehr in D. lebt und das ganze wurde daraufhin fallengelassen.
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MPU-Williger

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20

Sonntag, 19. Oktober 2008, 16:25

Nun, ich habe hier in der Schweiz Privat- Rechtschutz und
Verkehrsrechtschutz.

Ich werde mal telefonieren. Die Frage wird sein ob ich mit einen Schweizer
Anwalt weiter komme. Der Schweizer Anwalt muß sich doch erst in dem ganzen
Wirrwarr schlau machen.

Solche Aberwitzigen Verfügungen sind denen doch völlig unbekannt. :bh:

Das beste wird sein ich beauftrage einen Deutschen RA der sich mit sowas
auskennt. Vorschläge?

Das andere ist das ein Deutscher RA (nicht Säftle oder so) in der Regel nicht
soviel kosten wie ein Schweizer.

Die nehmen schon mal so um die 380 SFr. pro Stunde.

Die Versicherung wird es freuen, kostet dann halt etwas weniger und ein
Deutscher RA muß nicht von Grund auf alles nochmal lernen.