schnellmpu
unregistriert
hier gehen die meinungen auseinander, wobei der tenor ist, dass dein ch-fs ungültig sein muss. einerseits hätte cz dir keinen fs ohne wohnsitz erteilen dürfen, aber andererseits hast du am unterricht teilgenommen, die prüfungen abgelegt... und nun -auf dieser grundlage- wird dir ein schein an deinem wohnort, in ch, ausgestellt. aber das auch nur am rande, weil...
Die NU ist ja glaub ich für den CZ-EU-FS gemeint, oder irre
ich mich da auch?
Wäre echt super wenn mir da einer weiterhelfen könnte.
Registrierungsdatum: 24. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: zu Hause
Beruf: 60 Std die Woche
Führerschein aus: Der Ausgabestelle der Führerscheinbehörde
Ohne WS in D kann ich keine MPU in D machen?
hier gehen die meinungen auseinander, wobei der tenor ist, dass dein ch-fs ungültig sein muss. einerseits hätte cz dir keinen fs ohne wohnsitz erteilen dürfen, aber andererseits hast du am unterricht teilgenommen, die prüfungen abgelegt... und nun -auf dieser grundlage- wird dir ein schein an deinem wohnort, in ch, ausgestellt. aber das auch nur am rande, weil...
Die NU ist ja glaub ich für den CZ-EU-FS gemeint, oder irre
ich mich da auch?
Wäre echt super wenn mir da einer weiterhelfen könnte.
der hacken ist, dass der ch-fs kein eu-fs ist, der eugh hier nix zu melden hat und die behörde in D es so handhaben wird wie sie es für richtig hält. und wie das ist das wissen wir ja.
ohne wohnsitz in D kannst du keine mpu machen. dir einen (schein-) wohnsitz nehmen, nur um dir das recht zu fahren zu erwerben? nanu, ist das nicht rechtsmissbrauch, was D von dir verlangt um dir das recht auf's fahren wiederzugeben.
ich würde die möglichkeit der erweiterung in polen ins auge fassen.
Ja das ist die Frage, was soll mir passieren wenn alles zutrifft?Betrachte es doch mal von einer anderen Seite.
In D hast du kein Fahrverbot oder doch?
Dir wurde eine NU auferlegt weil du Deutscher, Wohnsitz in Deutschland mit einem CZ FS unterwegs bist.
Nun lebst du aber in der Schweiz, gilst also offiziel als Ausländer in Deutschland, hast ein CH Führerschein der nicht das geringste mit der EU zu tun hat.
Was also sollte dir passieren auf D Strassen wenn all die Voraussetzungen bei dir zutreffen?
schnellmpu
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (17. Oktober 2008, 04:21)
Aha, also Willkür pur.- wenn die D-fsst an deiner eignung weiterhin zweifelt wirst du mit einem nicht-eu-dokument nix dagegen machen können.
Pioneer
unregistriert
schnellmpu
unregistriert
Registrierungsdatum: 6. September 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: baden württemberg
Beruf: rohrverbieger
schnellmpu
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (18. Oktober 2008, 07:24)
WS ist hier in der Schweiz vorhanden, ohne geht hier auch absolut garnichts. Es besteht Meldepflicht. Da hängt dann alles dranne, hat auch was mit der Aufenthaltsbewilligung zu tun.Dann CZ-EU-FS in einen CH-FS getauscht.
ich nehme an das du in ch einen ws hast.was solls dann für probleme mit dem fahren in d geben?du hast doch die nu auf dem eu fs.
Die Schweiz hat hier unheimlich "angezogen" was das Fahren mit Ausländischen FS angeht.das problem was daraus entsteht ist das gesetzkonforme fahren in der schweiz. da die schweiz aber von vornherein nix dagegen hat wird sie vllt. eine lösung anbieten (ohne einen neuen schweizer schein machen zu müssen) können.
schnellmpu
unregistriert
was früher war ist irrelevant. die haben dir den swissschein letztendlich gegeben, deine situation ist jetzt eine andere - du hast bereits einen ch-schein... wenn du ihn umtauschst hast du einen ch-schein, welcher dir nicht entzogen wurde, gehabt. sollte user rolrick nicht greifbar sein... ich kann's nur wiederholen - infos aus erster hand sind am besten, fragen kostet nix, solange du deinen ch-schein hast bist du auf der sicheren seite --> frag' die ch-fsst.
Die Schweiz hat hier unheimlich "angezogen" was das Fahren mit Ausländischen FS angeht.
Spätestens nach 12 Monaten muß der FS in einen CH-FS umgetauscht werden. Die schauen da nur auf das Datum im Ausländerausweis und das ist für die bindend. (Gilt gleichzeitig als Einreisedatum) Bei Gewerbsmässigen Gebrauch des FS ist das schon vor Antritt der ersten Fahrt zu machen.
Es gibt sogar schon einen Fall wo einer nach 15 Monaten seinen D-FS umtauschen wollte. Die haben den eingezogen und nach D geschickt und er bekam keinen CH-FS. "Neu" machen war da angesagt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (19. Oktober 2008, 01:26)
Registrierungsdatum: 27. Juni 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: EUROPA
Führerschein aus: EUROPA
(B. Brecht) Das ist ja das irre, meine NU bezieht sich pauschal auf "ausländische Führerscheine" und unbegrenzt.............. Die NU bezieht sich auf den CZ-Schein. Du bist ja aber mit dem sauberen CH Schein unterwegs.
..............Das einzige was dir (theoretisch) passieren könnte wäre ein generelles Fahrverbot für D. - Dazu muessten die dann aber schon mit ner sehr abenteuerlichen Begründung kommen, solange es keine neuen Auffälligkeiten gibt. Ausserdem muesste das zeitl. befristet sein und nicht an MPU gebunden - weil du die ja mangels Wohnsitz in D. gar nicht machen kannst.
Guite Fahrt.![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MPU-Williger« (19. Oktober 2008, 15:13)
Registrierungsdatum: 27. Juni 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: EUROPA
Führerschein aus: EUROPA
Das ist ja das irre, meine NU bezieht sich pauschal auf "ausländische Führerscheine" und unbegrenzt.
"Eine solche unbestimmte Verfügung ist grundsätzlich rechtswidrig"!
Oder nicht?
Zum anderen wissen wir ja was für abenteuerliche Begründungen sich D einfallen lassen kann, oder?
(B. Brecht)
Hits heute: 4 094 | Hits gestern: 5 520 | Hits Tagesrekord: 20 491 | Hits gesamt: 4 853 806 | Hits pro Tag: 3 585,23
Klicks heute: 6 978 | Klicks gestern: 8 770 | Klicks Tagesrekord: 25 180 | Klicks gesamt: 8 945 401 | Klicks pro Tag: 6 607,47
Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
Alter (in Tagen): 1 353,83
Forensoftware: Burning Board® 3.0.9, entwickelt von WoltLab® GmbH