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der Sachse

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1

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 22:19

CZ.Fs mit D-WS in BW Gültig----> NU-----> NU Aufgehoben-----> wieder Ungültig

Hier mal ein paar Dokumente die mir von einem User zur Verfügung gestellt wurden und mit dessen Einverständnis ich das hier veröffentlichen darf. Danke an dieser Stelle dafür. :wink:

Interessant ist dabei, das sowohl das Schreiben von 06 und das von 08 das selbe AZ haben. Ich denke damit haben sich die Diskussionen wohl erledigt.






Das :water: hat begonnen.

Edit. Hier noch mal ein Brief aus dem hervorgeht das es sich bei diesem Bescheid nicht nur um einen Einzelfall handelt, sondern diese Bescheide wohl schon zur Tagesordnung der FEBs`gehören.



Guter Link für schlechte Augen

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (2. Oktober 2008, 07:17)


dimmu666

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2

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 07:20

natürlich sind solche schreiben an der tagesordnung.im moment haben die pfeifen doch nichts anderes zum tun.... :sf118: :böse:

Joschi

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3

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 08:53

Und die größte Sauerei ist das eigentlich nix machen kannst. Sie könnten ja den Schein umschreiben/anerkennen aber wen man nicht will dann will man halt nicht. :motz:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

der Sachse

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4

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 09:26

Sie könnten ja den Schein umschreiben/anerkennen aber wen man nicht will dann will man halt nicht. :motz:


Können sie eben nicht. Der VGH BW hat mit seinem Urteil jeden Ermessensspielraum der FEB ausgeschalten. Er hat geurteilt das so ein Schein von Anfang an hier ungültig ist. Das selbe gilt auch für BY.


@ dimmu666. Bevor mal solche Kommentare abgibt sollte man mal etwas nachdenken.Dieses Schreiben bedeutet nämlich das nicht mal die Scheine sicher sind dessen Nutzung in der Vergangenheit schriftlich erlaubt wurde. Die Frage was mit denen ist die kontrolliert wurden und weiterfahren durften, dürfte sich damit geklärt haben. Die ehemals Anerkannten waren nämlich noch wesentlich besser dran als diese.

Gallier

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5

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 11:21

Die Frage was mit denen ist die kontrolliert wurden und weiterfahren durften, dürfte sich damit geklärt haben.


Was meinst du genau mit diesem Satz?
Lieber stehend sterben als knieend leben

der Sachse

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6

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 11:57

Ganz einfach. Wenn jetzt schon wieder Scheine entzogen" werden" bei denen es schriftlich zugesagt war, das die hier genutzt werden können, ist es ja wohl logisch das die Scheine nicht Akzeptiert werden die diese "Genehmigung" nicht hatten.

Gallier

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7

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 17:35

Aber Rückwirkend bis zu dem letztem EUGH Urteil kann doch keine Strafverfolgung - wenn man bereits etliche Male kontrolliert wurde - statt finden oder?

Also ich denke trotzdem daß es erst eine NU geben muß und es vor dieser NU kein FoFe ist, denn bis zum letzten Urteil des EUGH war es ja auch kein FoFe...
Lieber stehend sterben als knieend leben

Paule

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8

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 21:14

Bei dem neuen Schreiben steht doch eindeutig das ein Verwaltungsakt eröffnet wird. Meine Rede, dieser Spruch das dieser Schein nicht zum Führen von bla :sf122: bla ist ein Standartspruch.


Sachse warum hasten dafür ein neuen Thread aufgemacht? Wenn du letztendlich auf FoFe hinweisen willst, da gibs doch schon einen!
Warum hasten das nicht auf unseren Server hoch gespielt, da kann man es besser lesen und vergrößern!

der Sachse

unregistriert

9

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 21:21

Weil ich denke das dies nicht in dem FOF Thread untergehen sollte, und eigentlich auch nicht so recht dazu passt.
Die sind ausserdem auf unserem Server. :knips:

Gallier

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10

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 22:08

Ist es jetzt durch dieses Blatt Papier FoFe?
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Paule

Menschlich

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11

Freitag, 3. Oktober 2008, 01:29

Meiner Meinung nach nicht, dieses Blatt unterscheidet sich nicht zu denen die ich vor dem EugH Urteil kenne. Das stand da auch immer so drinne.

Nur die Gründe warum der Verwaltungsakt eröffnet wird unterscheidet hier. Normal steht da nichts von Eugh Urteilen ... :pfiff:
In dem Fall hat sich das Blatt nun gewendet, zu mindestens bei denen die einen solchen Schein haben.

Ich sehe das hier nun so, der Verwaltungsakt wird eröffnet, nach den zwei Woche geht das seine Wege, es wird eine Kostenpflichtige Nutzunguntersagung zugestellt und der Betroffene muss wahrscheinlich seinen Führerschein zum kennzeichnen bei bringen.

Klugerweise könnte der Betroffene das ganze Vermeiden, (Kosten ca. 158€) wenn er auf seine FE Verzichtet und sie bei der Fsst abgibt, zum zurück senden.

In diesem Fall dürfte das alles auch ziemlich schnell gehen, weil die relevanten anfragen und so weiter schon mal abgefragt wurden.

Genau so hatte ich mir das eigentlich auch vorgestell. :bild:


Edit: Was ein bissel vermisse ist die Aufforderung zur MPU :sd32:

Zitat

FEV §28 Abs. 4

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,


  • 1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

  • 2. die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie als Student oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,

  • 3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

  • 4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder

  • 5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Paule« (3. Oktober 2008, 01:55)


dimmu666

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12

Freitag, 3. Oktober 2008, 03:56



Sie könnten ja den Schein umschreiben/anerkennen aber wen man nicht will dann will man halt nicht. :motz:


Können sie eben nicht. Der VGH BW hat mit seinem Urteil jeden Ermessensspielraum der FEB ausgeschalten. Er hat geurteilt das so ein Schein von Anfang an hier ungültig ist. Das selbe gilt auch für BY.


@ dimmu666. Bevor mal solche Kommentare abgibt sollte man mal etwas nachdenken.Dieses Schreiben bedeutet nämlich das nicht mal die Scheine sicher sind dessen Nutzung in der Vergangenheit schriftlich erlaubt wurde. Die Frage was mit denen ist die kontrolliert wurden und weiterfahren durften, dürfte sich damit geklärt haben. Die ehemals Anerkannten waren nämlich noch wesentlich besser dran als diese.
deswegen hab ich doch nachgedacht um genau so einen kommentar von dir zum erhalten!

JoeCool71

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13

Sonntag, 5. Oktober 2008, 15:34

Also wenn das ganze jetzt ohne vorherige NU FoF sein soll, dann ist im Umkehrschluss das erste Schreiben (in dem die Auflage zur MPU zurückgezogen wird) eine amtliche Aufforderung zu einer Straftat. Nämlich der Freibrief zum Fahren ohne FS.

Somit sollten dann nicht nur der FS Inhaber sondern auch gleich die betroffenen Beamten vor den Kadi gezerrt werden :bumm:
Wer kämpft kann verlieren, wer NICHT kämpft hat schon verloren :!: (B. Brecht)

Pioneer

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14

Sonntag, 5. Oktober 2008, 15:59

Das stimmt so eben nicht, sondern ist abhängig vom Datum.

Das erste Schreiben ist vor dem letzten EuGH-Urteil ergangen und damit zu dem Zeitpunkt geltendes Recht gewesen.

Nach dem Urteil kann in diesen Fällen gemäß EuGH eine Aberkennung erfolgen, und diese Kann-Bestimmung ist durch die Entscheidungen VGH BY und BW eben als FoF von vornherein ausgelegt worden und daher seitdem geltendes Recht.

So ist das leider nun mal, was auch immer man davon halten mag, mit Gerechtigkeit hat das so nach meiner Ansicht allerdings nichts zu tun, sondern eben nur mit Recht.
Das scheinen die FEBen auch ähnlich zu sehen und verschicken offensichtlich trotzdem die Schreiben bzgl. der NU, obwohl es zumindest in BY und BW nicht mehr erforderlich wäre.

Es gab da auch schon ein Urteil von VG Saarbrücken (meine ich mal, kann es nur nicht wiederfinden), die auch der NU zugestimmt haben, aber FoF als nicht verhältnismäßig betrachteten und den Betroffenen in dieser Hinsicht nicht verurteilt haben.

JoeCool71

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15

Sonntag, 5. Oktober 2008, 16:58

Sehe ich anders.

Bei mir steht sowohl im letzten Schreiben der FeB als auch im Urteil das meine Berechtigung zum Führen von KfZ ohne Einschränkungen wieder hergestellt ist/wurde.
Das gilt dann m.E. bis auf weiteres - ich hab es ja sogar schriftlich. Solange mir also nicht mitgeteilt wird das mein FS nun nicht mehr gültig ist bleibt somit alles beim alten.

Daran ändert auch eine Veröffentlichung des letzte EUGH Urteils nichts weil da ja nicht steht ALLES ENTSPRECHENDEN PAPPEN SIND SOMIT UNGÜLTIG, sondern "kann..."
Woher soll ich denn jetzt wissen, ob das auf mich zutrift (was es in meinen Fall ohnehin nicht tut)?

Ausserdem - wenn man der Argumentation FoF konsequent folgt wären ggf. automatisch auch ALLE jemals in Deutschland ausgestellten FS mit einem Schlag ungültig denn hier steht gar keine Adr. drin - also liegt die Vermutung nahe, das der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung des FS gar nicht in D. wohnhaft war - ergo muss auch hier zunächst unterstellt werden das ein Verstoss gegen das Wohnsitzprinzip vorliegt. Schliesslich wird bei EU FS im Zweifel GEGEN den FS Inhaber entschieden, das muss dann auch für D-FS Inhaber gelten, da ja lt. EUGH kein Unterschied zwischen D-FS & (rechtmässigen) EU-FS gemacht werden darf.

Ein weiteres Beispiel: Als damals der Mofa FS eingeführt wurde galt die Pflicht ja auch nicht für alle, sondern eben erst ab einem Stichtag. Jemanden ein Recht abzuerkennen, welches Ihm zuvor ausdrücklich zugesprochen wurde ist eine heikle Sache & erforderd in aller Regel einen entsprechenden Vorfall als Begründung oder zumindest eine Benachrichtigung des Betroffenen. Alleine schon weil sich der Betroffene sonst auf Verbotsirtum berufen kann.

Ich bleib dabei - Mit nem halbwegs gescheiten Anwalt wird es in obiger Konstellation niemals ne Verurteilung wegen FoF ohne vorherige NU/Benachrichtigung geben.
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dimmu666

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16

Montag, 6. Oktober 2008, 08:41

morgen zusammen!

mal zu dem thema:wie es der zufall so will bin ich gestern von den grünen angehalten worden.als der nette kollege nach meinen papieren fragte und sah das ich einen cz fs mit d ws hatte,sagte er zu mir er müsse das überprüfen.nach ein paar minuten kam er zurück und sagte:alles in ordnung sie können weiterfahren.darauf hin fragte ich ihn wie es denn nun sei bei dem ganzen wirrwarr mit den eu-fs,man würde ja so viele dinge hören.darauf hin sagte er das ich mit dem d ws schon hart an der grenze sei aber er noch keine eintragung(sprich nu)von der fsst sehen kann und somit das ganze für ihn erledigt sei.

ich solle aber wenn möglich,es vermeiden zu fahren wenn es nicht unbedingt notwendig wäre um eventuellen schwierigkeiten aus dem weg zum gehen.

also ist bis jetzt noch alles im grünen bereich.

so ich hoffe daß das mal ein bischen licht in die sache bringt...

Joschi

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17

Montag, 6. Oktober 2008, 10:10

Also Dimmu666, Wenn die Rennleitung sagt das es hart an der Grenze wäre, das will überhaupt nix heißen. Die sagen viel wenn der Tag lang ist. Darauf kannst in dem Fall nix geben. Wie oft haben die schon einen Angezeigt wegen FoF und ist dann eingestellt worden?? Wieviele durften mit dem Taxi heimfahren und bekamen dann den "Ungültigen,illegal erworbenen und hier nicht Gültigen Schein " zurück? Der nette Herr heute lässst dich weiterfahren und der andere in 2 Tagen verpasst dir Eiserne Pulswärmer, schleppt dich zur Wache, nimmt dir deinen Schein ab und zeigt dich dann an. Auf solche aussagen kannst dich sowenig verlassen wie auf den Wetterbericht. ( @Sachse,Ohne Huftier :wink: )
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Grobi

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Führerschein aus: CZ/D-EU-FS umgeschrieben - wegen "deutscher" EU-Fahrerkarte (Umschreibepflicht!). Jetzt kein D-WS-Eintrag mehr im FS.

18

Sonntag, 12. Oktober 2008, 06:17

@dimmu666

Danke für Deinen Bericht. :spitze:

Hört sich doch ganz gut an. Also nix mit „ungültige FE von Anfang an" und „Fahren ohne Fahrerlaubnis (FoFE)" wegen dem D-WS-Eintrag im FS (wie es einige Leute augenscheinlich gerne hätten).

Und die Behauptung: „hart an der Grenze" ist nichts weiter als Polemik von den „ehrenwerten" Beamten. Entweder ich darf etwas - oder ich darf etwas nicht. Ein „dazwischen" gibt es nicht (in einem Rechtsstaat mit GG). Du darfst also ganz normal Fahren.

Jetzt währe noch interessant, ob alle 16 Bundesländer gleiches Verwaltungsrecht anwenden (von der Besonderheit des Einzelfalles mal abgesehen). Für mich war besonders interessant, ob die Polizei bei Sichtung des D-WS-Eintrages im FS dies jetzt plötzlich als FoFE werten und die Weiterfahrt sofort untersagen;- obwohl ggf. den FEB dieser Umstand schon lange vorher bekannt war.

dimmu666

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19

Sonntag, 12. Oktober 2008, 07:54

mit hart an der grenze meine ich das das urteil vom eugh ja klar besagt das fs mit d ws ungültig sind aber auf der anderen seite noch keine schriftliche nu erteilt worden ist(zumindest bei mir).zumindest weiss ich von einer bekannten die bei der rennleitung arbeitet,das im raum ludwigsburg sofort fofe erteilt wird.wie nacher das urteil vom gericht ausgeht,ist dann ne andere sache.also muss jeder selber wissen was er tut.laufen wär natürlich am besten.so kannst dir die ganzen schwierigkeiten ersparen.........

Oberklops

Zauberlehrling

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Beiträge: 1 589

20

Sonntag, 12. Oktober 2008, 16:27

@grobi und andere Ungläubige - ein Rennleiter ist noch lange nicht das Gesetz, gerade was die in D. für Trachtenträger oft undurchsichtige Handhabung der EU-FS Problematik betrifft. Da ist wie immer Wissen Macht. Und in diesem Fall - Nicht-Wissen macht nichts :knips2: Selten gehört, fahr mal weiter, aber wenn möglich nicht so oft :VL2: Hätte er auch gleich sagen können, bin hier der :AT: , aber wenn ein richtiger Rennleiter kommt :sf105: Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.