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Kadett

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. August 2008

Beiträge: 36

1

Dienstag, 16. September 2008, 17:44

Wer kann mir weiterhelfen?

Hallo, mein bekannter hat sich dieses JAhr im Juni CZ über einen Vermittler angemeldet (wohnsitz)
Im Dezember hat er prüfungstermin, in diesem Monat läuft auch seine FS Sperre in Deutschland ab.
Also soweit alles in Ornung jetzt das Problem: Im August hat er im alkoholierten Zustand ein Auto geklaut und zu Schrott gefahren, er hat also demnächst Verhandlung und seine FS Sperre wird ja bestimmt wieder verlängert! Jetzt zur Frage:
Kann er den CZ Schein trotzdem Fertig machen und Ihn erst nach ablauf seiner Sperre verwenden?
Ist das möglich?
Denn ansonsten hätte er 800 Euro anmeldungs Anzahlung verschwendet?
Danke im voraus

Pioneer

unregistriert

2

Dienstag, 16. September 2008, 17:52

Das wird so nichts.
Der Prüfungstermin sollte in diesem Fall schon in Richtung Sperrfristende, und zwar, so sie dann erteilt wird, der neuen, verschoben werden. Der Ausstellungszeitpunkt muß auf jeden Fall nach Ablauf der Sperrfrist liegen.
Alles andere führt nur zu einer wertlosen Plastikkarte.

Ich schwinge hier ja eigentlich nicht die Moralkeule, finde aber den Zusammenhang - Alkohol - Verkehr - Eigentum in dieser Konstellation schon kraß. Das nur mal als Randbemerkung zu "nichts gelernt".

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (16. September 2008, 17:57)


Kadett

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. August 2008

Beiträge: 36

3

Dienstag, 16. September 2008, 18:13

Ja ich finde es schonauch krass aber er hat mich halt um hilfe gebeten wil er nicht weiß wie er jetzt weitermachen soll?
Entweder den schein fertig machen oder die 800 euro verschenken?

der Sachse

unregistriert

4

Dienstag, 16. September 2008, 18:18

so sie dann erteilt wird,


Da kannst du deinen A.... drauf verwetten.

@ Kadett, ebenso kann er die Kohle in den Ofen schieben. der Schein bringt nichts!

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5

Dienstag, 16. September 2008, 18:27

Auch meine Meinung,

er kann diesen höchstens im Ausland benutzen. Alles andere führt in letzter Zeit, nach dem 4. EUGH Urteil sofort zur FOFE. Ohne vorherige Warnung.



Gruss Fred :wink:
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

Pioneer

unregistriert

6

Dienstag, 16. September 2008, 18:33

Das mit der Summe von 800,- € ist eigentlich nur eine mathematische Aufgabe.
Der FS-Erwerb dürfte um zumindest 1 Jahr verschoben werden. Von der Anzahlung ist aber ca. die Hälfe, je nach Sachstand, bereits durch die in CZ entstandenen Kosten verbraucht.
Verbleiben also noch ca. 400,- € an Masse, über die man mit dem Vermittler/der FS reden könnte, sie als Anzahlung für später zu betrachten.
Diese Vorgehensweise ist als Versuch zu sehen, Erfolg ungewiß, andernfalls ist der Betrag einfach abzuschreiben.
Weitere Möglichkeiten sehe ich hier nicht.

Epox

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7

Dienstag, 16. September 2008, 18:44

Mit dem jetzigen CZ-FS wird dein Bekannter in D nicht glücklich,da ist der Ärger vorprogrammiert.
Die Idee von Pioneer halte ich für sehr Sinnvoll.

Gruss Epox
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Joschi

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8

Dienstag, 16. September 2008, 18:49

Obs da nicht besser ist das er den Schein nicht bekommt?? Jetzt ist der -D- Schein eh schon flöten gegangen hat endlich die Sperrfrist fast rum und dann Knallt er sich die Birne zu, klaut ein Auto und legt die Kiste auch noch an den Baum. Bevor er über nen schein aus CZ nachdenkt soll er mal ein anderes Problem angehen. Das Problem Alk. Weil mit der einstellung ist der CZ Schein auch bald weg(NU). Erst mal Trocken werden. :momo:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Pioneer

unregistriert

9

Dienstag, 16. September 2008, 19:03

Der gleiche Gedankengang drängte sich mir auch auf.
Aber ich hoffe ja immer noch, das jeder aus seinen Verhaltensweisen für die Zukunft etwas lernt.
Hoffentlich irre ich mich da nicht grundsätzlich.

Kadett

Anfänger

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Beiträge: 36

10

Dienstag, 16. September 2008, 19:26

Okay danke, aber wenn er jetzt zb eine Sperre bekommt bis 12/09 könnte er dann den schein in CZ trotzdem noch machen oder wie est das weil ich gehört habe das es ab januar 09 nicht mehr geht???

Pioneer

unregistriert

11

Dienstag, 16. September 2008, 19:33

Kann er dann 2010 erwerben.
Das Datum 19.1.2009 dürfte zur Zeit wirklich seine geringste Sorge sein.

Und bis zu diesem Termin wird auch über evtl. neue Bedingungen des EUFS-Erwerbs Klarheit herrschen.

Sonst empfehle ich, hier im Forum mal etwas zu lesen bzgl. der 3. FS-Richtlinie, Artikel 11, und speziell zum Datum 19.1.2009 die EuGH-Entscheidung "Möginger", auch hier im Forum zu finden.
Da hat faktisch schon eine Vorabentscheidung stattgefunden, nur die endgültige Sicherheit fehlt noch.

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

12

Dienstag, 16. September 2008, 19:57

Hallo,

Zitat EUGH Urteil Fall Möglinger:

"Die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, es abzulehnen, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuerkennen, wenn sein Inhaber im ersten Mitgliedstaat zum Zeitpunkt dieser Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unterlag. Der Umstand, dass sich die Frage der Gültigkeit erst nach dem Ablauf dieser Sperrfrist stellt, hat hierauf keinen Einfluss".

Im günstigsten Fall ist also eine Verschiebung des FS Erwerbs anzuraten. Ob er das packt bei soviel Blödsinn im Kopf das lasse ich mal dahingestellt!

Gruss
Frank

der Sachse

unregistriert

13

Dienstag, 16. September 2008, 20:20

@ Frank, Ich will ja nicht besserwisserisch wirken, aber der wirklich interessante an Möginger ist das hier:

Zitat

Entgegen dem Vorbringen von Herrn Möginger bedeutet diese Auslegung der Richtlinie 91/439 keineswegs, dass sich ein Mitgliedstaat, der gegenüber einer Person die Entziehung der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für deren Neuerteilung angeordnet hat, systematisch und zeitlich unbegrenzt weigern könnte, einen Führerschein anzuerkennen, den diese Person später, d. h. nach Ablauf dieser Sperrfrist, in einem anderen Mitgliedstaat erwerben könnte.


Diese Äusserung in der Urteilsbegründung ist das gute an Möginger. Durch den Wortlaut wird nämlich der Artikel 11 schon im Vorfeld "kastriert"

(Du hast grade das negative zitiert)

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

14

Dienstag, 16. September 2008, 20:40

Hallo,

bei meinem negativen Zitat habe ich einfach Deinen Post 1 aus dem Thread "Neuer Beschluß des EUGH Möglinger"
verwendet :knips:
Das Sie Ihm den FS nicht unbegrenzt verweigern können ist klar, deshalb auch Verschiebung des Erwerbs.

Wie gesagt, ob er es aber packt...?

Gruss
Frank

der Sachse

unregistriert

15

Dienstag, 16. September 2008, 20:47

bei meinem negativen Zitat habe ich einfach Deinen Post 1 aus dem Thread "Neuer Beschluß des EUGH Möglinger"
verwendet :knips:


Ja, ich hatte den Urteilsspruch oben in meinen Beitrag gesetzt, die Interessante Begründung aber im selben Beitrag (gleich drunter Fett). Macht ja nichts. :lach:

Bei deinem letzten Satz weiss ich auch nicht, aber eins weiss ich ganz genau. wäre hier selber aufgeschlagen hätte ich keine Tips gegeben :lach: Sowas gehört nicht auf die Strasse, weder hier noch in CZ/PL

Urquell

unregistriert

16

Dienstag, 16. September 2008, 21:07

Sowas gehört nicht auf die Strasse, weder hier noch in CZ/PL
@
aus diesem Grunde halte ich mich bedeckt !!
Urquell

ersguterjunge

Fortgeschrittener

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Beiträge: 183

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Harz

Beruf: Selbständig "Betreiber"

Führerschein aus: PL

17

Mittwoch, 17. September 2008, 09:14

Hoffnungslos

Tach zusammen,

@Kadett
er soll Dir die 800 Euro geben.
Zahl jeden Monat 100 Euro auf sein Haftkonto ein was er bekommen wird ,und er kann dann gut einkaufen weil hier sicherlich eine Haftstrafe rauskommt.
Ist er noch vorbelastet, sicher ohne Bewährung.

Solche Typen machen sich kein Kopf um andere.
Hauptsache Fahren egal ob die Birne dicht ist.

Munter bleiben
"Ich kaufe nichts in Umweltzonen"

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

18

Mittwoch, 17. September 2008, 21:05

Kann er dann 2010 erwerben.
Das Datum 19.1.2009 dürfte zur Zeit wirklich seine geringste Sorge sein. ...
Da hat faktisch schon eine Vorabentscheidung stattgefunden, nur die endgültige Sicherheit fehlt noch.


Das ist ja heute mal wieder gar nicht Deine Art - das ist ja fast so wie: Wir sind Deutsche, Nationalität ist zwar im Pass nicht vermerkt und er hat die rote Kriegsfarbe, aber auf ihm steht Deutschland.
Da hat faktisch schon eine vorabsntscheidung stattgefunden, nur die endgültige Sicherheit fehlt noch. :KlSM: Trotzdem: :macht: Grüsse - Nette.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Biker2003

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. November 2008

Beiträge: 17

19

Freitag, 7. November 2008, 09:25

Neuer Führerschein

Hallo Leute ich bin neu hier wer kann mir weiterhelfen.
Ich habe da eine Große Anfrage an euch.
Ich habe nun vor meinen Führerschein zu machen, und wollte wissen, ob es mir was bringt wenn ich bei Beantragung
des Führerschein, ein Schreiben des Bundeszentralregister vor lege ?
in dem ich keinerlei Eintragungen habe.
Damit man mich versteht erzähle ich mal kurz vor cia 20 Jahren wurde mir, meine Fahrerlaubnis entzogen, und ich durfte
5 Jahre keinen Führerschein machen.
nun liegt dieses schon fast 20 Jahre zurück, und laut Verkehrszentralregister gibt es keine Eintragungen.
Wenn man einen neuen Führerschein beantragt ,in einem anderen Bundesland wie damals, vor weit 25 Jahren fragen die noch was anderes nach? oder fragen die nur im Bundeszentralregister für Verkehrsvergehen nach?
Könnte es sein wenn ich dieses Schreiben denen bei der Beantragung vor lege keine weitre Anfragen stellen?
wer kann mir da einen Tip geben?

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

20

Freitag, 7. November 2008, 11:59

Hallo,

bei Beantragung fordert Deine Führerscheinstelle von sich aus einen Auszug an. Wenn Du einen von Dir angeforderten KBA-Auszug vorlegst, wird dieser nicht anerkannt.
Aufgrund der langen Zeit in Deinem Fall wird es aber wohl keine Probleme geben, da die 15 Jahre Frist schon verstrichen
sind.

Gruss
Frank

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hessen-frank« (7. November 2008, 12:02)