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der Sachse

unregistriert

1

Samstag, 6. September 2008, 18:33

Neuer Beschluss des EUGH- Möginger

Die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, es abzulehnen, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuerkennen, wenn sein Inhaber im ersten Mitgliedstaat zum Zeitpunkt dieser Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unterlag. Der Umstand, dass sich die Frage der Gültigkeit erst nach dem Ablauf dieser Sperrfrist stellt, hat hierauf keinen Einfluss.

Quelle

Mit der Begründung wars das für Artikel 11 (19. Januar 09)

Zitat

Entgegen dem Vorbringen von Herrn Möginger bedeutet diese Auslegung der Richtlinie 91/439 keineswegs, dass sich ein Mitgliedstaat, der gegenüber einer Person die Entziehung der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für deren Neuerteilung angeordnet hat, systematisch und zeitlich unbegrenzt weigern könnte, einen Führerschein anzuerkennen, den diese Person später, d. h. nach Ablauf dieser Sperrfrist, in einem anderen Mitgliedstaat erwerben könnte.

der Sachse

unregistriert

2

Sonntag, 7. September 2008, 13:37

Dieser Beschluß war wohl wieder mal ein voller Bugschuss für Deutschland. Da hat man wieder mal einem den Weg zum EUGH gebügelt um wieder ein Urteil für Deutschland zu erhaschen, dem man den Schein einfach hätte zwicken können da er neue EZ geliefert hat. Nein Da kann man mehr draus machen, das lässt sich PR mäßig richtig groß aufziehen. Nun Deutschland hat in diesem Fall erwartungsgemäß gewonnen- EUFS der während der Sperrfrist erteilt wurde ist nicht gültig. Nichts neues.

Warum wird dieser Beschluss also nicht in der Presse rauf und runter getreten, zumal dieser Beschluss schon am 3.7. gefällt wurde ?

Die Erklärung findet sich in der Urteilsbegründung:

Zitat

Entgegen dem Vorbringen von Herrn Möginger bedeutet diese Auslegung der Richtlinie 91/439 keineswegs, dass sich ein Mitgliedstaat, der gegenüber einer Person die Entziehung der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für deren Neuerteilung angeordnet hat, systematisch und zeitlich unbegrenzt weigern könnte, einen Führerschein anzuerkennen, den diese Person später, d. h. nach Ablauf dieser Sperrfrist, in einem anderen Mitgliedstaat erwerben könnte.


Der Umkehrschluß dieser Aussage aus der Urteilsbegründung bedeutet nämlich das es eben EU Rechtlich nicht erlaubt ist

Zitat

systematisch und zeitlich unbegrenzt weigern könnte, einen Führerschein anzuerkennen, den diese Person später, d. h. nach Ablauf dieser Sperrfrist, in einem anderen Mitgliedstaat erwerben könnte.


Also genau das was Artikel 11 der 3 Fs-Rilie vorsieht.

Zitat

Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist.


Dieser Artikel 11 wurde mit dieser Urteilsbegründung also einfach so nebenbei mit vom Tisch gefegt. Nicht offiziell, da die Vorlagefrage ja nicht darauf formuliert war, aber deutlicher andeuten wohin die Reise geht, sprich wie bei anfragen entschieden werden wird, konnte der EUGH nicht.

M.E. hat sich die Deutsche Propaganda, das aufgrund Art.11 nach 09 kein Fs mehr anerkannt wird, bis nach Luxemburg rumgesprochen, und dieser Auffassung Deutschlands wurde mit dieser Begründung gleich so nebenbei die Luft raus gelassen.


Also:

Freie Fahrt in ganz Europa-------> auch mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19.1.09!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (7. September 2008, 16:01)


Pioneer

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3

Sonntag, 7. September 2008, 14:07

Das sehe ich auch so, und die Vorgehensweise des EuGH ist sehr diplomatisch wie konsequent und immer mit dem europäischen Gedankengut befrachtet.

Dieser Weg ist einmal mit dem Kapper-Urteil beschritten und über alle anderen Entscheidungen auch in der gleichen Richtung weiter verfolgt worden.

Wenn man das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verliert über die ganzen Zwischenstationen, ist jedesmal ein kleines Stück aus dem MPU-Fundament weggebrochen worden und das wird so weitergehen, bis der ganze Krempel von selbst in sich zusammenbricht.

Der Möginger-Beschluß ist tatsächlich zeitlich in ganz eleganter Form auf den 19.1.2009 zugeschnitten und dieses mal ist D schon gegen die Wand gelaufen, die eigentlich noch im Bau war. :lach:

Epox

Pressestelle (Moderation)

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

4

Sonntag, 7. September 2008, 15:13

Wenn man das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verliert über die ganzen Zwischenstationen, ist jedesmal ein kleines Stück aus dem MPU-Fundament weggebrochen worden und das wird so weitergehen, bis der ganze Krempel von selbst in sich zusammenbricht.


Den Fingerzeig,sollte D doch endlich mal verstehen,nur ob die MPU abgeschafft wird bezweifle ich noch Stark.Hier dürfte sich D schon ein anderes Betätigungsfeld einfallen lassen.ZB verlängerte Sperrfrißten (sind in anderen Mitgliedstaaten schon gang u. gebe)die durch eine MPU abgekürtzt werden.
Man hat ja schon die Bußgelder erhöht und damit Argumentiert,die Strafen wären in den EU-Nachbarländern höher.Auch wurde die Schwelle schon
herabgesetzt,wann ein Verkehrssünder zur MPU muß,das reicht hin bis zu privaten Auffälligkeiten,die nicht im Bezug zum Strassenverkehr stehen.
Wo man Geld verdienen kann,wird das gemacht und zwar solange wie möglich.

Gesamt gesehen ist das Urteil,ein Sieg für die Niederlassungsfreiheit in Europa und das auch noch nach dem 19.01.09.

Gruss Epox
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Medusa

Profi

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5

Sonntag, 7. September 2008, 20:14

Einschränkung, der Beschluß bezog sich auf die 2. EU Führerscheinrichtlinie, deren entsprechende Passagen lauten aber ähnlich wie der Artikel 11 der 3. EU Führerscheinrichtlinie, und der Passus wird nur in der Begründung erwähnt (Randnummer 43). Das Problem wird sein, daß sich jemand, entsprechend Kapper, erst wieder zum EuGH hochklagen muß, wenn ihm wg. Erwerb nach dem 19.01.200 FoFE vorgeworfen wird.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (7. September 2008, 20:19)


Pioneer

unregistriert

6

Sonntag, 7. September 2008, 23:35

Das Problem wird sein, daß sich jemand, entsprechend Kapper, erst wieder zum EuGH hochklagen muß, wenn ihm wg. Erwerb nach dem 19.01.200 FoFE vorgeworfen wird.
Das befürchte ich leider auch bei den aus D bekannten Verhaltensmustern. :Knüppel:
Aber trotzdem knallt D das Ding dann wieder voll gegen die Wand, aber das kennen sie ja schon zu Genüge. :jojoj:

Oberklops

Zauberlehrling

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7

Montag, 8. September 2008, 02:00

Schwarzmaler. Ich glaub das nicht. Das wäre Irrsinn. Blamabel für den IQ dt. Beamter. und mir peinlich, Deutscher zu sein.
[attach]138[/attach]Wieder einmal mehr.[attach]139[/attach]
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

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8

Montag, 8. September 2008, 08:54

Hallo,

also ich sehe das ähnlich wie Medusa, das Urteil an sich ist ja doch eher positive. Und ich denke auch persönlich, das der EU-FS nicht beendet werden kann nach dem 31.1.2009.

Doch ich möchte nicht zu den ersten zählen die in eine Kontrolle kommen, mit einem EU-FS mit einen Datum nach dem besagtem Zeitpunkt.

Da geht dann wieder die Hexenjagt von vorne los.

Ich erinnere noch kurz an die LRA Günzburg-Tussi (Sorry) die sich diebisch gefreut hat, dass man jetzt wenigsten den CZ-FS-D-WS den Fs zwacken kann. Also ob es noch eine moralische Begründung geben wurde, einem nach 4 Jahren fehlerfreien Vehaltens, jemanden die Existenz zu entziehen. :böse:
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

mirko1

Schüler

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9

Dienstag, 9. September 2008, 16:05

Hallo Leute,

ich schliese mich da voll und ganz Medusa an, es wird zu 11/4 ein EUGH Urteil geben müssen.

evtl. bis dahin, wird ab dem 19.01.09 das eine Bundesland so das andere wiederum sich so verhalten, keine Ahnung man wird es sehen was ab 19.01.09 passiert...

das "neue" Möhringer EUGH Urteil und der Fingerzeig auf das WOhnsitzprinzip ist natrülich Super, jedoch wie schon gesagt, es wird zu 11/4 ein weiteres EUGh Urteil geben müssen, würde ein EUGH Urteil zu 11/4 gegen Deutschland laufen, wäre das die 5 Entscheidung gegen Deutschland, ist danach die MPU am ENDE?

ich denke schon,.,,,wenn 11/4 kippt ist das dass endgültige Ende der MPU in der jetztigen Form.

sollte es so kommen, steht Deutschland noch der Supergau in Sachen Fs Tourismus bevor...)))

Pioneer

unregistriert

10

Dienstag, 9. September 2008, 17:56

So schnell wird das mit dem MPU-Ende wohl noch nichts, trotzdem schadet etwas Optimismus ja nichts, nur nicht in Wunschdenken abgleiten.

Das Ergebnis ist logischerweise dann allerdings genau anders herum.

Ein Ende der MPU bedeutet auch automatisch ein Ende des sog. FS-Tourismus.

Oberklops

Zauberlehrling

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Beiträge: 1 589

11

Mittwoch, 10. September 2008, 01:14

So ein heillosses Durcheinander unter Proffessoren und Doktoren

@medusa hat natürlich insofern recht, wenn man vom standpunkt der FEBen in D. und der MPU-Lobby ausgeht, nicht an Kosten denken muss, und vor den EUGH ziehen kann, wie wann und so oft man will. Frei nach dem Motto, ist der Ruf schon ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. @mirko - :Ma: - ich habe den Boom eigentl. nach dem 26.06. erwartet. Der angekündigte Medienrummel war trotz der Klatsche nicht zu bremsen, sie konnten zwar nichts bringen als: Jetzt nur mit gültigem Wohnsitz im Ausland eingetragen - FS-Tourismus erschwert - für jeden Fachmann ein Witz, für die dt. Michelmasse aber wieder mal ein Grund, einen Schritt zurückzuweichen.
@Pioneer bringts da auf den Punkt - kippt die MPU, geht keine Sau mehr ins Ausland für die Pappe, also eher kein Boom, höchstens, wenn sich tatsächlich wieder einer hochklagen muss, weil tatsächlich so ein CSU Richter aus der Vorkriegszeit aberkennt.
Medusa - da steht aber eindeutig - im Einzelfall - und da steht - nach Einberufung einer europäischen Kommission - nun Du bitte. (Bitte) :knips2:
@manne - entgegen den Regeln (Gesetzen) der EU ausgestellt - dass ist wie Totalfälschung oder wie gar kein FS, ich hab das mal zu Anfang kurz reingeworfen, als ich in dieses Forum kam, nicht so klar, aber etwas angedeutet in der Richtung - und es war eigtl. nicht nur mir klar, so leid es mir für die Betroffenen (zumindest ernsthaft einiger weniger von ihnen) tut. Existenzen werden damit nicht vernichtet - etwas gebremst, aber Du und alle Betroffenen hier habt Freunde und genug Profis (mich mal inbegriffen in der Beziehung) die sofort gern helfen bei der Umschreibung/Neuausstellung.
Und nochmal für alle, Laien und Oberstudienräte - ich habe mich selten tiefgehend geirrt, was meine Gechäfte betrifft, im HInblick auf 20009 stellen wir neues Personal ein, kaufen neue Autos und bauen die vorh. Kapazitäten aus, in den letzten 5 Jahren waren immer Quälereien, immer kam im Januar vom ADAC ne neue Horrormeldung und immer gings vor den EUGH und alle waren so aufgeregt - ich habe keinem Jahr so gelassen entgegen geschaut wie dem Nächsten, auch da wird das Federvieh im Hühnerstall sitzen und Fuchs zieht mit knurrendem Magen dran vorbei. :tuut: Grüsse. Nette.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.