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zu b) Ohne Erweiterung, nur mit einer WS-Änderung sollte es eigentlich auch funktionieren, da der FS dann Rili-konform ist, aber hier wird es zeitliche Probleme geben, den WS zu ändern, bevor die NU erteilt wird.
( bin neu hier.. und habe auch ein EU-FS...
)
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Andere Frage: Angenommen jemand verliert seinen CZ-FS, hat aber seit einigen Tagen einen WS in der CZ. Bekommt der nicht sofort einen Ersatzführerschein ausgestellt ? Die 185-Tage Regelung gilt ja wohl nur für die Erteilung eines FS, nicht aber für die Ausstellung eines Ersatzpapieres ?
Gruss
Shagrat
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (6. September 2008, 23:17)
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Hallo liebe Forumsuser und Mitbetroffenene eines EU-FS,
erst einmal muß ich zu diesem Forum sagen![]()
( bin neu hier.. und habe auch ein EU-FS...
)
Auch ich habe heute Post vom LRA bekommen in dem ich um eine Stellungnahme bez. WS gebeten worden bin nach § 28 Landesverwaltungsgesetz..
Habe jedoch das Problem, das ich in D zwar mein WS und meine Firma gemeldet habe, jedoch seit 2005 mich mehr im EU-Ausland aufhalte als in D.
Mein EU-FS habe ich noch vor der 185-Tage Regelung in CZ gemacht ( war da beruflich von 2005 bis 2007 ), daher ist ein D-WS darauf geschrieben - wegen in D gemeldetem Unternehmen.![]()
Laut EU-Recht darf ich jedoch meine Dienstleistung überall in der EU tätigen ( siehe Arbeitsgemeinschaft der Grenzlandkammern -> Dienstleistungsfreiheit )solange ich die ausländischen Einkünfte auch dem hiesigen Finanzamt abführe ( nachweislich getan ).
Ebenso ist laut BGB in D nach §7 Abs. 2 es geregelt, das ich auch mehrere WS haben darf !!!
Laut Auskunft der Tschechischen Botschaft benötige ich KEINE WS-Anmeldung, solange ich in einem Hotel oder in einer Pension wohne; NUR bei einer eigenen Wohnung oder WG !!
So weit so gut.
Bin jedoch nicht nur in der CZ sondern auch in der Schweiz und Ungarn tätig.... , soll ich jetzt wegen dem D (-ämlichen ) LRA überall einen WS und ein Unternhemen anmelden ???? ... und dafür in D keine steuern zahlen damit die auf dem LRA kein Gehalt mehr bekommen ??![]()
Lange Rede kurzer Sinn : Reicht es dem LRA eigentlich nicht, das bei der Einkommensteuererklärung ausländische Einkünfte ( als WS-Nachweis ) angegeben sind, oder können Sie mir trotzdem eine NU erteilen.
Wäre es sinnvol bei dieser Konstellation einen Anwalt einzuschalten, wenn ja wer ist empfehlenswert ?? Großraum Suttgart ??
Danke schon einmal im voraus über eure Antworten
Jonny 40
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (6. September 2008, 22:25)
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zu a) Die NU gilt im Prinzip schon, nur eben für einen nicht mehr vorhandenen FS, der durch die Erweiterung ja neu ausgestellt wurde. Damit läuft die NU ins Leere.
zu b) Ohne Erweiterung, nur mit einer WS-Änderung sollte es eigentlich auch funktionieren, da der FS dann Rili-konform ist, aber hier wird es zeitliche Probleme geben, den WS zu ändern, bevor die NU erteilt wird.
CZ FE beantrage und die auch bekomme?
zu b) Ohne Erweiterung, nur mit einer WS-Änderung sollte es eigentlich auch funktionieren, da der FS dann Rili-konform ist, aber hier wird es zeitliche Probleme geben, den WS zu ändern, bevor die NU erteilt wird.
Der Führerschein wird nicht dadurch Richtlinienkonform indem man nach dessen Ausstellung einen Wohnsitz im Ausstellerstaat begründet.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gallier« (6. September 2008, 22:53)
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e-mail: ra.wandt@strafzettel.de
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// Steckbrief Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007
Danke, es bleiben aber immer noch ein paar Fragen
1.) Meine Fsst weis das ich einen Fs aus Cz habe sie weis aber scheinbar nicht das ich darauf einen D WS habe.
Hallo,
habe seit Anfang 2005 ein Führerschein aus CZ leider mit D WS.
Wurde im Januar dieses Jahrers von der Poilei kontroliert.
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war bei mir genau das gleiche,darauf hin hat mein anwalt gesagt ich sei nicht dazu verpflichtet eine kopie zu schicken.habe es aber dennoch getan.somit weiss sie daß ich einen d ws in meinem cz fs stehen habe und hat mir prompt einen brief geschickt das ich von vorne herein nicht berechtigt sei zum führen von kfz im bundesgebiet.da ich meinen fs aber vor dem 1.7.06 gemacht habe hatte ich noch keine 185 tage regelung.sprich:ich bin morgen bei meinem anwalt und dann wird der weitere verlauf geklärt.und bis dahin fahr ich weiter.....Danke, es bleiben aber immer noch ein paar Fragen
1.) Meine Fsst weis das ich einen Fs aus Cz habe sie weis aber scheinbar nicht das ich darauf einen D WS habe.
Bin ich verpflichtet Ihr eine Kopie zu überlassen??????
2.) Wenn ich das nich mache, was passiert dann?
Würde mich freuen wenn mir jemand dazu was sagen könnte?
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Die 185-Tage Regelung gilt ja wohl nur für die Erteilung eines FS, nicht aber für die Ausstellung eines Ersatzpapieres ?
@
ohne WS mit seinen 185 Tagen gibt es keine Ersatzausstellung!
Urquell![]()
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (7. September 2008, 10:45)
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