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Ogni

Anfänger

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1

Samstag, 6. September 2008, 14:48

Brief der Führerscheinstelle erhalten!!!!

Hallo,

habe ein Problem und weis momentan noch nicht wie ich mich verhalten soll.

habe seit Anfang 2005 ein Führerschein aus CZ leider mit D WS.

Wurde im Januar dieses Jahrers von der Poilei kontroliert. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

Habe jetzt einen netten Brief meiner Fsst bekommen in der Sie mich bittet Ihnen eine Kopie meines

CZ Führerscheins mit Vorder- und Rückseite zu senden.



Wie soll ich mich jetzt verhalten????

Danke schon mal für eure Hilfe.

Epox

Pressestelle (Moderation)

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2

Samstag, 6. September 2008, 15:40

Würde mir hierbei auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.Du dürftest in nächster Zukunft nicht der einzigste sein der so unangenehme Post bekommt. :motz:

Gruss Epox
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Ogni

Anfänger

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3

Samstag, 6. September 2008, 15:45

Danke

Danke Epox das ist sicherlich das erste was ich am Montag tun werde.

Kennt jemand´einen guten Anwalt der sich damit auskennt in der nähe von Nürnberg?

Würde aber gern wissen, ob es andere mit gleicher Erfahrung schon gibt.

bzw. was Ihr von der Angelegenheit haltet.

Gallier

Profi

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4

Samstag, 6. September 2008, 16:03

Meld dich ma bei mir per PM-komme aus Nürnberg...
Geminsam können wir uns vielleicht besser helfen und durchkämpfen
Lieber stehend sterben als knieend leben

Shagrat

Anfänger

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5

Samstag, 6. September 2008, 16:15

Auf jeden Fall zum Anwalt.

Bei dieser Sachlage kam mir folgender Gedanke und ich wüßte gerne was ihr davon haltet:

Wenn jemand einen CZ-FS mit CZ-WS hat sollte er sofort einen Wohnsitz in der CZ begründen und bei der Anmeldung auf dem Amt natürlich nicht vergessen, dass es warscheinlich auch in der CZ gewisse Fristen zwischen tatsächlicher Wohnungsnahme und dem Zeitpunkt bis zu dem die Meldung auf der Behörde erfolgt sein muss geben dürfte.
Weiterhin organisiert man alles so, dass man in der dann möglichen Mindestzeit eine Führerscheinerweiterung z.B B auf BE machen kann.

Bei diesem Vorgehen gibt es nun zwei Möglichkeiten:

a) die deutsche FS-Behörde hat vorher eine Nutzungsuntersagung für D ausgesprochen. Dann habe ich kurze Zeit später - die Karte wird ja neu erstellt - einen neuen FS mit CZ-WS und neuer FS-Klasse. Gilt für diesen dann noch die vor diesem Zeitpunkt erfolgte NU ?

b) Man hat den CZ-FS bevor die NU ausgesprochen wird/werden soll. Dann besteht aber zum Zeitpunkt der Entscheidung der Grund für die NU nicht mehr und deshalb dürfte selbige auch nicht ausgesprochen werden.

Oder sehe ich hier was falsch ?

Gruss
Shagrat

Pioneer

unregistriert

6

Samstag, 6. September 2008, 16:41

zu a) Die NU gilt im Prinzip schon, nur eben für einen nicht mehr vorhandenen FS, der durch die Erweiterung ja neu ausgestellt wurde. Damit läuft die NU ins Leere.

zu b) Ohne Erweiterung, nur mit einer WS-Änderung sollte es eigentlich auch funktionieren, da der FS dann Rili-konform ist, aber hier wird es zeitliche Probleme geben, den WS zu ändern, bevor die NU erteilt wird.

dimmu666

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7

Samstag, 6. September 2008, 17:52

tja ich habe auch post vom landratsamt bekommen.ich werde am montag erst mal zum anwalt gehen.bei mir ist es eben so daß mein fs am 28.6.06 in cz ausgestellt wurde aber die 185 tage regelung erst am 1.7.06 in kraft trat.und weil meine adresse natürlich eine deutsche ist meinte das lra das es gegen das wohnsitzprinzip verstösse.oder kennt sich da jemand aus wie es sich bei fs vor dem 1.7.06 verhält? :ka: 8|

Shagrat

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8

Samstag, 6. September 2008, 18:12


zu b) Ohne Erweiterung, nur mit einer WS-Änderung sollte es eigentlich auch funktionieren, da der FS dann Rili-konform ist, aber hier wird es zeitliche Probleme geben, den WS zu ändern, bevor die NU erteilt wird.


Der Führerschein wird nicht dadurch Richtlinienkonform indem man nach dessen Ausstellung einen Wohnsitz im Ausstellerstaat begründet.

In der Praxis wird es aber darauf ankommen, ob die FS-Behörde nachweisen kann, dass im Ursprungs-FS ein D-WS drinstand.

Andere Frage: Angenommen jemand verliert seinen CZ-FS, hat aber seit einigen Tagen einen WS in der CZ. Bekommt der nicht sofort einen Ersatzführerschein ausgestellt ? Die 185-Tage Regelung gilt ja wohl nur für die Erteilung eines FS, nicht aber für die Ausstellung eines Ersatzpapieres ?

Gruss
Shagrat

dimmu666

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9

Samstag, 6. September 2008, 18:18

wenn du einen wohnsitz angemeldet hast sollt es eigentlich ohne probleme ersatz geben

bei mir gabs diese 185-tage regelung noch nicht

Jonny40

Anfänger

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10

Samstag, 6. September 2008, 18:52

Hallo liebe Forumsuser und Mitbetroffenene eines EU-FS,

erst einmal muß ich zu diesem Forum sagen :Respekt: :Respekt: ( bin neu hier.. und habe auch ein EU-FS... :wink: )

Auch ich habe heute Post vom LRA bekommen in dem ich um eine Stellungnahme bez. WS gebeten worden bin nach § 28 Landesverwaltungsgesetz..

Habe jedoch das Problem, das ich in D zwar mein WS und meine Firma gemeldet habe, jedoch seit 2005 mich mehr im EU-Ausland aufhalte als in D.

Mein EU-FS habe ich noch vor der 185-Tage Regelung in CZ gemacht ( war da beruflich von 2005 bis 2007 ), daher ist ein D-WS darauf geschrieben - wegen in D gemeldetem Unternehmen. :pfiff:

Laut EU-Recht darf ich jedoch meine Dienstleistung überall in der EU tätigen ( siehe Arbeitsgemeinschaft der Grenzlandkammern -> Dienstleistungsfreiheit )solange ich die ausländischen Einkünfte auch dem hiesigen Finanzamt abführe ( nachweislich getan ).
Ebenso ist laut BGB in D nach §7 Abs. 2 es geregelt, das ich auch mehrere WS haben darf !!!

Laut Auskunft der Tschechischen Botschaft benötige ich KEINE WS-Anmeldung, solange ich in einem Hotel oder in einer Pension wohne; NUR bei einer eigenen Wohnung oder WG !!
So weit so gut.

Bin jedoch nicht nur in der CZ sondern auch in der Schweiz und Ungarn tätig.... , soll ich jetzt wegen dem D (-ämlichen ) LRA überall einen WS und ein Unternhemen anmelden ???? ... und dafür in D keine steuern zahlen damit die auf dem LRA kein Gehalt mehr bekommen ?? :bäh:


Lange Rede kurzer Sinn : Reicht es dem LRA eigentlich nicht, das bei der Einkommensteuererklärung ausländische Einkünfte ( als WS-Nachweis ) angegeben sind, oder können Sie mir trotzdem eine NU erteilen.

Wäre es sinnvol bei dieser Konstellation einen Anwalt einzuschalten, wenn ja wer ist empfehlenswert ?? Großraum Suttgart ??

Danke schon einmal im voraus über eure Antworten

Jonny 40

Shagrat

Anfänger

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11

Samstag, 6. September 2008, 20:23



Andere Frage: Angenommen jemand verliert seinen CZ-FS, hat aber seit einigen Tagen einen WS in der CZ. Bekommt der nicht sofort einen Ersatzführerschein ausgestellt ? Die 185-Tage Regelung gilt ja wohl nur für die Erteilung eines FS, nicht aber für die Ausstellung eines Ersatzpapieres ?

Gruss
Shagrat


Ein Blick in die Richtlinie erspart viele Frage:

RICHTLINIE DES RATES vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG)

Artikel 8

...

(5) Die Ersetzung eines Führerscheins infolge insbesondere von Verlust oder Diebstahl kann bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erlangt werden, in dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat; diese nehmen die Ersetzung anhand der ihnen vorliegenden Informationen oder gegebenenfalls anhand einer Bescheinigung der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats vor, die den ersten Führerschein ausgestellt haben.

Ich wüßte, was ich an eurer Stelle täte

Gruss
Shagrat

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (6. September 2008, 23:17)


Urquell

unregistriert

12

Samstag, 6. September 2008, 20:28

Die 185-Tage Regelung gilt ja wohl nur für die Erteilung eines FS, nicht aber für die Ausstellung eines Ersatzpapieres ?

@
ohne WS mit seinen 185 Tagen gibt es keine Ersatzausstellung!
Urquell :CZ Fan:

dimmu666

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Beruf: rohrverbieger

13

Samstag, 6. September 2008, 21:09


Hallo liebe Forumsuser und Mitbetroffenene eines EU-FS,

erst einmal muß ich zu diesem Forum sagen :Respekt: :Respekt: ( bin neu hier.. und habe auch ein EU-FS... :wink: )

Auch ich habe heute Post vom LRA bekommen in dem ich um eine Stellungnahme bez. WS gebeten worden bin nach § 28 Landesverwaltungsgesetz..

Habe jedoch das Problem, das ich in D zwar mein WS und meine Firma gemeldet habe, jedoch seit 2005 mich mehr im EU-Ausland aufhalte als in D.

Mein EU-FS habe ich noch vor der 185-Tage Regelung in CZ gemacht ( war da beruflich von 2005 bis 2007 ), daher ist ein D-WS darauf geschrieben - wegen in D gemeldetem Unternehmen. :pfiff:

Laut EU-Recht darf ich jedoch meine Dienstleistung überall in der EU tätigen ( siehe Arbeitsgemeinschaft der Grenzlandkammern -> Dienstleistungsfreiheit )solange ich die ausländischen Einkünfte auch dem hiesigen Finanzamt abführe ( nachweislich getan ).
Ebenso ist laut BGB in D nach §7 Abs. 2 es geregelt, das ich auch mehrere WS haben darf !!!

Laut Auskunft der Tschechischen Botschaft benötige ich KEINE WS-Anmeldung, solange ich in einem Hotel oder in einer Pension wohne; NUR bei einer eigenen Wohnung oder WG !!
So weit so gut.

Bin jedoch nicht nur in der CZ sondern auch in der Schweiz und Ungarn tätig.... , soll ich jetzt wegen dem D (-ämlichen ) LRA überall einen WS und ein Unternhemen anmelden ???? ... und dafür in D keine steuern zahlen damit die auf dem LRA kein Gehalt mehr bekommen ?? :bäh:


Lange Rede kurzer Sinn : Reicht es dem LRA eigentlich nicht, das bei der Einkommensteuererklärung ausländische Einkünfte ( als WS-Nachweis ) angegeben sind, oder können Sie mir trotzdem eine NU erteilen.

Wäre es sinnvol bei dieser Konstellation einen Anwalt einzuschalten, wenn ja wer ist empfehlenswert ?? Großraum Suttgart ??

Danke schon einmal im voraus über eure Antworten

Jonny 40



also ich würde in dieser sache auf jeden fall einen anwalt konsultieren.sicher ist sicher!!



Zitat vom Posting getrennt Asrael

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (6. September 2008, 22:25)


Gallier

Profi

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14

Samstag, 6. September 2008, 22:48

zu a) Die NU gilt im Prinzip schon, nur eben für einen nicht mehr vorhandenen FS, der durch die Erweiterung ja neu ausgestellt wurde. Damit läuft die NU ins Leere.

zu b) Ohne Erweiterung, nur mit einer WS-Änderung sollte es eigentlich auch funktionieren, da der FS dann Rili-konform ist, aber hier wird es zeitliche Probleme geben, den WS zu ändern, bevor die NU erteilt wird.


Es tut mir leid, aber ich checks nicht mehr...
Hab so den Kopf voll daß ich nicht mehr klar denken kann.
Ich bereite mich ja auf eine MPU vor, aber ein kleines Hintertürchen für den Fall der Fälle (Nichtbestehen der MPU) wäre schon nett!
Deshalb ohne Umschweifungen meine Fragen und auch direkte kontrete verlässliche Antworten bitte!

Angenommen ich begründe nun in der CZ einen Wohnsitz und während der 185 Tagen Wartezeit wird mir hier auf meine CZ FE mit D WS eine NU gegeben...

1. Was passiert wenn ich dann nach den 185 Tagen Wohnsitz einen Ersatz für meine z.B. verloren gegangenen :pfiff: CZ FE beantrage und die auch bekomme?
2. Was stehen da genau für Daten drin und was passiert wenn ich mich dann wieder aus der CZ abmelde und hier in D fahre mit der neuen FE?
3. Inwieweit kann die NU auf die "alte" FE die ich ja dann vielleicht verloren habe Bestand haben wenn ich in D mit dem neuen Dokument fahre und kontrolliert werde?
Rechtsmißbrauch weil die NU auf alle neuen FE beruht auch wenn diese neu ausgestellt und mit CZ WS ist?
4. FoFe weil eben die NU auch auf den neuen Umgeschriebenen Schein gilt?
5. Was ist dann Sache bei der Konstellation? Bitte helft mir...

Da hier inner Nähe von Nürnberg schon scharf geschossen wird(siehe Threadersteller) kanns bei mir auch nicht mehr lange dauern bis ich Fußgänger bin-deshalb würde ich mich über schnelle konkrete Antworten freuen sodaß ich vllt. noch schnell reagieren kann für eine Wohnsitzname in CZ...
Danke im vorraus

EDIT:


zu b) Ohne Erweiterung, nur mit einer WS-Änderung sollte es eigentlich auch funktionieren, da der FS dann Rili-konform ist, aber hier wird es zeitliche Probleme geben, den WS zu ändern, bevor die NU erteilt wird.


Der Führerschein wird nicht dadurch Richtlinienkonform indem man nach dessen Ausstellung einen Wohnsitz im Ausstellerstaat begründet.


Kann das so jemand bestätigen?
Denn dann wäre mein Plan ja für die Katz und die NU hat dann auch auf den neu ausgestellten FE mit CZ WS Bestand :-(
Lieber stehend sterben als knieend leben

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gallier« (6. September 2008, 22:53)


Ogni

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15

Samstag, 6. September 2008, 23:25

Danke, es bleiben aber immer noch ein paar Fragen

Danke, es bleiben aber immer noch ein paar Fragen

1.) Meine Fsst weis das ich einen Fs aus Cz habe sie weis aber scheinbar nicht das ich darauf einen D WS habe.

Bin ich verpflichtet Ihr eine Kopie zu überlassen??????

2.) Wenn ich das nich mache, was passiert dann?



Würde mich freuen wenn mir jemand dazu was sagen könnte?

Medusa

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16

Sonntag, 7. September 2008, 00:12

Zu 1 & 2: In der Situation den folgenden Anwalt kontaktieren :knips:

Zitat

Rechtsanwalt
Marc N. Wandt
Frohnhauser Str. 125
45144 Essen

Telefon: 0201 - 83 91 07 35
Telefax: 0201 - 83 91 07 36

e-mail: ra.wandt@strafzettel.de

www: http://strafzettel.de/index.html?/anwalt/info_essen.htm
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Gallier

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17

Sonntag, 7. September 2008, 04:15

RE: Danke, es bleiben aber immer noch ein paar Fragen

Danke, es bleiben aber immer noch ein paar Fragen

1.) Meine Fsst weis das ich einen Fs aus Cz habe sie weis aber scheinbar nicht das ich darauf einen D WS habe.



Hallo,

habe seit Anfang 2005 ein Führerschein aus CZ leider mit D WS.

Wurde im Januar dieses Jahrers von der Poilei kontroliert.


Somit kannst du davon ausgehen daß die FEB weiß daß du einen D WS in deinem CZ FE stehen hast!
Lieber stehend sterben als knieend leben

dimmu666

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18

Sonntag, 7. September 2008, 08:10

RE: Danke, es bleiben aber immer noch ein paar Fragen

Danke, es bleiben aber immer noch ein paar Fragen

1.) Meine Fsst weis das ich einen Fs aus Cz habe sie weis aber scheinbar nicht das ich darauf einen D WS habe.

Bin ich verpflichtet Ihr eine Kopie zu überlassen??????

2.) Wenn ich das nich mache, was passiert dann?



Würde mich freuen wenn mir jemand dazu was sagen könnte?
war bei mir genau das gleiche,darauf hin hat mein anwalt gesagt ich sei nicht dazu verpflichtet eine kopie zu schicken.habe es aber dennoch getan.somit weiss sie daß ich einen d ws in meinem cz fs stehen habe und hat mir prompt einen brief geschickt das ich von vorne herein nicht berechtigt sei zum führen von kfz im bundesgebiet.da ich meinen fs aber vor dem 1.7.06 gemacht habe hatte ich noch keine 185 tage regelung.sprich:ich bin morgen bei meinem anwalt und dann wird der weitere verlauf geklärt.und bis dahin fahr ich weiter..... :Knüppel:

Shagrat

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19

Sonntag, 7. September 2008, 10:14

Die 185-Tage Regelung gilt ja wohl nur für die Erteilung eines FS, nicht aber für die Ausstellung eines Ersatzpapieres ?

@
ohne WS mit seinen 185 Tagen gibt es keine Ersatzausstellung!
Urquell :CZ Fan:


Du kennst dich mit dem Verwaltungshandeln der CZ-Behörden sehr gut aus und es wird so sein, wie du sagst.

Das bedeutet aber auch, dass jemand der vollständig von EU-Land 1 in EU-Land 2 umzieht, sich dabei in Land 1 abmeldet und seinen FS verliert, bis zu 184 Tage lang keinerlei Chance hätte, sich einen Ersatz-FS zu beschaffen.

Gruss
Shagrat

dimmu666

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20

Sonntag, 7. September 2008, 10:40

so sieht das wohl aus! :jipp:

Sinnloses Zitat entfernt das der Beitrag auf den sich das bezog genau drüber steht
der Sachse

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (7. September 2008, 10:45)