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annizierhut

Schüler

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1

Samstag, 9. August 2008, 13:03

Zusammenfassung?

Kann man die Diskussion der vergangenen Wochen eigentlich so zusammenfassen:

Ein EU-FS ist in D gültig, wenn ein ausländischer WS drauf ist. Alle anderen sollten demnächst in diesen Zustand versetzt werden, sei es durch Umzug in die/ innerhalb der CZ/PL oder durch Erweiterung?

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2

Samstag, 9. August 2008, 13:09

Kurz gesagt:

Meiner Meinung nach Ja.

Hab zwar einen Bekannten mit D-WS, und die Behörde weiss bescheid und es kam noch nichts, aber man weiss´ja nie.... :wink:
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

Joschi

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3

Samstag, 9. August 2008, 21:41

Ein EU-FS ist in D gültig, wenn ein ausländischer WS drauf ist. Das ist der Tenor seit dem Urteil vom 26-06-08 und das Urteil besagt es auch genau so. :klatsch: :klatsch: :klatsch:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Gallier

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4

Samstag, 9. August 2008, 21:52

Eine CZ Fe mit D WS ist aber nicht gleichzeitung ungültig-vergesst das mal nicht Leute!
Die Anerkennung KANN versagt werden-muss aber nicht!
Lieber stehend sterben als knieend leben

annizierhut

Schüler

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5

Sonntag, 10. August 2008, 08:12

Das habe ich damit gemeint, indem ich sagte, dieser Zustand sollte schnellstens beseitigt werden; denn: ist die NU erstmal da, ist es zu spät.

Aber in Summa herrscht damit jetzt Rechtssicherheit für bestehende EU-FS, denn schlimmstenfalls (und im Sinne optimaler Sicherheit) muß jeder EU-FS-Besitzer mit D sich

1) hier abmelden
2) in CZ anmelden (Krankenversicherungsnachweis nicht vergessen, Paßphotographien dort machen lassen)
3) nach ein paar Wochen auf dem Magistrat seinen Aufenthaltszettel abholen,
4) bei der dortigen FS-Stelle anschließend die Umschreibung beantragen (dauert natürlich nicht 185 Tage)
4) anschließend zur dortigen FS-Stelle pilgern, sich nochmal ein paar Stunden anstellen und den CZ-FS mit der CZ-Adresse abholen (der wird nämlich in A gebastelt)
5) hier wieder anmelden (wg. Wahlrecht, etc.)

Wenn ich was vergessen habe: Urquell bitte verbessern ;-)

Die Regelung it 19. 1. 2009 gilt nur für Neuausstellungen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »annizierhut« (10. August 2008, 08:26)


fixron

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6

Sonntag, 10. August 2008, 08:44

Wie jetzt?...

Nochmal...?! Entschuldigt bitte. Es ist noch früh und es ist genau der Punkt, der mich jedes mal aufs Neue schlucken lässt (ich checks checks checks nicht!... :vogel: )



Zitat

Die Regelung it 19. 1. 2009 gilt nur für Neuausstellungen!

Wenn i jetzt den CZ-FS mache, dann ist das folglich eine Neuaustellung. Nach Abzug der 185 Tage ist es Ende Februar, wenn dieser Führerschein bei mir ist. Richtig?

19.01.2009 ist nicht Ende Februar. Auch richtig?

Vernünftigerweise sollte demnach kein Mensch mehr ab sofort den EU-FS machen, da dieser nicht mehr gültig sein kann! Oder was -verdammt nochmal!!!- check ich an dieser Nummer nicht??? :idee:

Sorry, aber ich schätze ich bin echt zu blöd! :ws:
Exoriare aliquis nostris ex ossibus ultor !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fixron« (10. August 2008, 09:00)


fixron

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7

Sonntag, 10. August 2008, 13:31

War blöd???...

sind halt themen, die ich noch nicht ganz schnalle! :ka:
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dg87

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8

Sonntag, 10. August 2008, 17:52

Ich muss jetzt auch bald meinen EU-FS in Tschechien machen (wenn ich das Geld mal zusammenkriege). Demnach komm ich auch über das Datum und deshalb hab ich mich hier schon rumgefragt,

ob es noch möglich ist dann damit bei uns zu fahren. Wenn du alles einhältst und den WS von CZ eintragen lässt sollte es keine Probleme geben.

(Verbessert mich bitte, bin ja neu hier :-D )



PS: Da du auch aus Bayern bist, wäre es cool wenn du ICQ hättest oder so, dann können wir öfters darüber Diskutieren und eventuell uns gegenseitig ein bisschen Helfen.



Danke an alle :-D

JoeCool71

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9

Montag, 11. August 2008, 07:56

Zusammenfassend gilt wie schon immer:

Ein EU-FS der unter Einhaltung der jeweiligen Vorschriften erteilt wurde ist in D. gültig und muss OHNE WENN UND ABER anerkannt werden.

Alles andere (WS) ist sekundär. Auch mit D. WS ist die Pappe keines falls "automatisch" ungültig. Das ist nichts weiter als ein Indiz, das eben nicht alle Vorschriften eingehalten wurden. Allerdings ein recht schwerwiegendes Indiz, das offensichtlich nach Ansicht der Gerichte als alleiniger Beweis ausreicht.

Wenn aber z.B. jemand mit D. WS in der Pappe nachweisen kann, das er tatsächlich seinen WS im Ausstellerland hatte sollte auch der keine Probleme haben. Und gültig sind alle Pappen mit D. WS sowieso, es sei denn das Ausstellerland entzieht. Nur kann eben die Nutzung in D. in bestimmten Fällen untersagt werden (NU).
Wer kämpft kann verlieren, wer NICHT kämpft hat schon verloren :!: (B. Brecht)

fixron

Schüler

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10

Montag, 11. August 2008, 10:13

Joah, klare Ansage, eigentlich. Danke für die Info, Joe. :klatsch:
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