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der Sachse

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1

Mittwoch, 30. Juli 2008, 16:04

Änderung der FEV

Gefunden bei Kalus:

Zitat

die 4. ÄnderungsVO zur FeV ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit am 29.10.2008 in Kraft.

Ab dem 29.10.2008 ist somit eine Fahrerlaubnisprüfung im Neuerteilungsverfahren unabhängig von zwischenzeitlich verstrichener Zeit nur noch zu fordern, wenn Tatsachen vermuten lassen, dass der Bewerber die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besitzen könnte.

:jipp: :jipp: :spitze: :jipp: :jipp:

Joschi

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2

Mittwoch, 30. Juli 2008, 18:47

Nicht mehr besitzen könnte ! ! ! Und wer soll das beurteilen?? Wer setzt da die maaßstäbe ? Ab welchem Zeitraum ist die Grenze und wer zieht diese Grenze. Fragen über Fragen und die Antwort wird lauten : unser aller Freunde von der FEB . Und wenn denen deine Nase nicht passt machst deine Pflichtstunden und die gesammte Prüfung und wenn die (obligatorische ) Blondiene dem Kerl die Augen verdreht macht sie in der Hinsicht überhauptnix . :knips: Wenns scheiße läuft ist es von Landkreis zu landkreis verschieden und dann wird jeder dem das nicht passt vor Gericht ziehen und irgendwann haben wir wieder einmal eine Vorlagenfrage vor dem EuGH. Wetten das das ein heilloses Durcheinander gibt?? Wenn tatsachen vermuten lassen heißt es da, wer überprüft den diese Tatsachen?? Über den Fahrstiehl mancher Leute hat jeder eine andere Ansicht aber das muß dann irgendwie geregelt werden (leider wieder eine regelung) um eine Schikane der Herren in der FEB auszuschliesen. Strell dir vor du hast nen Schein aus CZ, willst deinen Schein nach ablauf der 15Jahre wieder holen und dann darfst die Schulbank drücken und zur Prüfung antanzen obwohl dein Auto vor der Türe steht. Angenommen 12Jahre in -D- sind um, hast deinen CZ Schein mit -D- WS und wirst nicht erwischt, bist also die ganze Zeit fleißig gefahren und einfach nicht in eine Falle der Rennleitung gekommen. Dann gehst zu FEB und der sagt das du ja überhauptnicht fahren kannst weil du seit 15 Jahren keinen schein mehr hast. Was dann?? :denk: oder bist Jahrelang "ohne" gefahren. :momo:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Epox

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3

Mittwoch, 30. Juli 2008, 20:06

Die Gesetzesgeber werden sich bestimmt,schon wieder sowas Fiktives für die FEV einfallen lassen.Doch ob sie damit EU-weit gut Fahren werden,halte ich für reinen Zweckoptimismus und ist der Sache nicht Dienlich.Es könnte noch so kommen ,das ein Deutscher nur noch in D, Auto fahren darf. :KlSM: :klatsch:


Epox
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Wir haben Angela Merkel,
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Pioneer

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4

Mittwoch, 30. Juli 2008, 20:27

Da muß ich @ joschi leider zustimmen.

Ist mal wieder diese berühmte "Kann-Regelung", der man aus Erfahrung natürlich zunächst mal pessimistisch gegenübersteht. :Ma:

Ob ich es wohl noch erlebe, das in D mal ein einziges Gesetz klar verständlich und eindeutig in der Handhabe formuliert wird. Ständig dieses Absichern nach allen Seiten mit dem Ergebnis :bb: . Hier werden nur laufend neue Fälle für die Gerichte produziert. :böse:

Somit sind der FSST wieder alle Möglichkeiten der Willkür gegeben und die Handhabung dann wieder von FEB zu FEB unterschiedlich.

Wäre mal zu testen, aber verlassen würde ich mich darauf keinesfalls.

der Sachse

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5

Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:05

Wäre mal zu testen, aber verlassen würde ich mich darauf keinesfalls.


Das werde ich, stehe punktlich am 29.10. um 9 Uhr auf der Matte der FEB. Mit Sehtest ect. Ist immer gut wenn du die auf dem falschen Bein erwischt :knips:

Pioneer

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6

Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:28

Du meinst damit, so frühzeitig, das die vor lauter Schreck gleich alles erteilen, da sie selbst noch nicht wissen, wie es geregelt ist. :denk:

Überfallartig könnte funktionieren. :lol: Warten wir das mal ab.

Das Ergebnis interessiert mich sehr. Poste das dann doch bitte gleich. :wink:

Günstiger ist C/E einfach nicht machbar. :thumbsup:

der Sachse

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7

Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:32

Überfallartig könnte funktionieren


bei "Halbritter" hat es funktioniert :knips: ich nehme dann gleich die Änderung der FEV mit, und ein Urteil von BverwG, da können die nicht anders.
:ot: Pioneer, legst du dir im Herbst neue LKW zu? :lach:

Pioneer

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8

Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:35

Du kannst erstmal üben auf MAN 19.362 mit Fullergetriebe, unsynchronisiert. :lach:

der Sachse

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9

Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:43

den habe ich durch, nur 19.280. Wenn du W50 gefahren bist, ist das Fuller kein Problem. Beim "IFA" hast du auch ohne zwischengas keinen Gang rein behommen. Die Qual mit diesem Ofen wurde aber belohnt, der nächste den ich hatte war ein 19.502 :knips:

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10

Mittwoch, 30. Juli 2008, 22:15

da bin ich ja auch mal gespannt!!!

alle Klassen wieder zu bekommen die man mal hatte...das wäre ja geil!
aber glauben tue ich das nicht...zumindest nicht nach 16 Jahren ...Motorrad und LKW ;(
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

der Sachse

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11

Mittwoch, 30. Juli 2008, 22:25

Das ist noch keine 16 Jahre bei mir her, und ich habe ja wieder den D-Schein, von daher sollte es keine Probleme geben.Ich denke wird wieder verdammt voll mein Schein :knips:

Medusa

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12

Donnerstag, 31. Juli 2008, 18:46

Das werde ich, stehe punktlich am 29.10. um 9 Uhr auf der Matte der FEB. Mit Sehtest ect. Ist immer gut wenn du die auf dem falschen Bein erwischt




Da ist eine Überlegung wert :knips: Wir sind ja in der gleichen Situation, mit umgeschriebener B EU-FE :wink:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

der Sachse

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13

Donnerstag, 31. Juli 2008, 18:58

Na dann lass uns mal los latschen :lach:
Ich würde aber an deiner Stelle auch gleich dieses Urteil
mitnehmen. Ich schätze das ist der Schlüssel zum Erfolg. :knips: .

Zitat

2. Wird dem Betroffenen nach Entziehung oder Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis gemäß § 28 Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 4 IntKfzV in den Klassen, die Gegenstand der Entziehung oder Versagung waren, das Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland zuerkannt, so bedarf es für das Gebrauchmachen von ausländischen Fahrerlaubnissen anderer Klassen keiner weiteren Zuerkennungsentscheidung.

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14

Donnerstag, 31. Juli 2008, 19:14

@ Sachse

meinst das zählt auch wenn man 16 Jahre keinen FS hatte und man schreibt den CZ EUFS Klasse B in einen D EUFS um
und bekommt nach der neuen FEV seine A+C wieder??? :greubel:

ich glaube eher,die meinen...wenn man A+C im Ausland gemacht hat,aber in D nur die Klasse B entzogen wurde,müssen se halt alle Klassen des EUFS anerkennen!?
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der Sachse

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15

Donnerstag, 31. Juli 2008, 19:38

Das Urteil von BverG sagt aus, das die Eignung ein KFZ zu führen nicht auf bestimmte Fs-Klassen beschränkt ist. Bist du für die B geeignet,was durch die Umschreibung ja bestätigt wurde, so auch für die anderen Klassen. Zusammen mit der Änderung der FEV dürfte somit alles geklärt sein. :knips:
Edit:
Übrigens ist auch dieses Urteil der Grund, warum du mit einem Umgeschriebenen Fs wieder einzelne Klassen ohne MPU machen kannst.

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16

Donnerstag, 31. Juli 2008, 20:13

hört sich alles zu einfach an :knips:

mal schaun,ob die FSST das auch so einfach verstehen!!!

in meinem Bekanntenkreis hörte ich heute wiedermal...das ein EUFS in D garnix nützt und nicht gültig sei!
ich sag dazu nix mehr :sn:
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der Sachse

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17

Donnerstag, 31. Juli 2008, 20:22

Als ich meinen Pl Schein damals umgetauscht habe, habe ich die auch gleich gefragt was mit meiner CE usw.ist. Die Leiterin hat sich dann kundig gemacht und sagte mir: Ich kann den CE sofort wieder machen, nur die Prüfungen müsste ich erneut ablegen,Sehtest ect. War damals überrascht das ich gleich die CE hätte machen können. Wenn die schickanös gewesen wären, hätten die mir erzählt das ich die komplett neu machen muss, wie ein Anfänger. Sprich erst C1E.
Nur jetzt fällt die 2 Jahresfrist, also denke ich schon das es klappt.

hessen-frank

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18

Donnerstag, 31. Juli 2008, 20:24

in meinem Bekanntenkreis hörte ich heute wiedermal...das ein EUFS in D garnix nützt und nicht gültig sei! ich sag dazu nix mehr


Hallo,

das Problem hatte ich auch schon mehrmals, selbst meinem Vater habe ich es jetzt schon ein paar mal die Sache mit dem FS erklären müssen. Der liest halt die ADAC-Motorwelt und die anderen hören ja in der Presse oder im Fernsehen auch nur negatives. Ist leider so. :ka:

Gruss
Frank

Joschi

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19

Donnerstag, 31. Juli 2008, 20:39

Du kannst erstmal üben auf MAN 19.362 mit Fullergetriebe, unsynchronisiert. :lach:
Nix gegen den alten MAN und der 362er ist für seine PS ganz gut gegangen, :momo: hat nicht schlecht gezogen und einen Sound hatte der :spitze: . Bin gern mit der Kiste gefahren. Ok der 19.462 war halt dann doch besser aber hatte öfters Probleme mit der Schaltung (8Gang doppel H )
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

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20

Donnerstag, 31. Juli 2008, 20:56


Hallo,

das Problem hatte ich auch schon mehrmals, selbst meinem Vater habe ich es jetzt schon ein paar mal die Sache mit dem FS erklären müssen. Der liest halt die ADAC-Motorwelt und die anderen hören ja in der Presse oder im Fernsehen auch nur negatives. Ist leider so. :ka:

Gruss
Frank
hehe...meiner meinte...wenn die EU sagt,wir sind alles Unionsbürger,dann kann man auch überall alles tun!
also legal natürlich :knips:
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller