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Paule

Menschlich

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1

Sonntag, 27. Juli 2008, 15:07

Das KBA und der „Führerscheintourismus“

Es passiert also doch was im hinblick zu Länderübergreifenden Eu-Richtlinien Verstoße. Deutschland scheint also sehr wohl andere Eu-Länder aufzufordern Führerscheine zurück zu nehmen, oder einzuziehen.

Zitat

Es gibt sie immer noch. 3.213 Fahrerlaubnisinhaber, die ihre Fahrerlaubnis unter Verstoß
gegen das Wohnsitzprinzip erwarben, wurden allein im Jahr 2007 durch das KBA an die
ausländischen Behörden gemeldet. Die Mehrzahl ging an Tschechien. Die Dunkelziffer
dürfte jedoch weit höher liegen als die im vergangenen Jahr im Rahmen von Verkehrskontrollen
aufgedeckten Fälle.
EU-Fahrerlaubnisse sind grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen.
Zunächst auch, wenn ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip vorliegt. Ein solcher Verstoß
liegt vor, wenn der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in
dem ausstellenden Land hat. Das heißt, sich nicht mindestens 185 Tage im Jahr dort aufhält.

Mit der Meldung des KBA verbunden ist die Aufforderung an die Behörden, die betreffende
Fahrerlaubnis zurückzunehmen und den Führerschein einzuziehen. Bei der überwiegenden
Anzahl der aufgedeckten Fälle handelt es sich um Personen, denen in
Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen und bei denen eine Neuerteilung nach Ablauf
einer Sperrfrist nur nach positivem Gutachten eines Arztes oder Verkehrspsychologen
möglich ist. Alkohol- oder Drogenprobleme sind häufig die Ursache.
Das Fahren mit einem Führerschein, der unter Nichtbeachtung des Wohnsitzprinzips
erworben worden ist, wurde in Deutschland bisher als Fahren ohne Fahrerlaubnis und
damit als Straftat geahndet. Diese abschreckende Maßnahme ist nach mehreren Urteilen
des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr möglich. Der im EU-Ausland erworbene
Führerschein ist zunächst einmal in Deutschland anzuerkennen.


Grafik 3: Länder mit mehr als 100 vom KBA weitergeleiteten Fälle wegen Verstoßes gegen
das Wohnsitzprinzip:
»Paule« hat folgende Datei angehängt:

Joschi

Profi

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2

Sonntag, 27. Juli 2008, 18:03

Auch schon wieder ein Blödsinn hoch 3. Ist einfach nich ein Fahren o.Fs. Man hat ja ein Schein in der Tasche der legal erworben wurde weil ihn man ja sonst nicht hätte. :lach:
Welches Land stellt illegale FS aus?? Ich kenn keins. Ist ja wohl so das die Verfahren wegen FoFS eingestellt wurden. Oder etwa nicht?? Würde sich eine FSST im ausland nicht sogar der Urkundenfälschung strafbar machen wenn es einen nicht Legalen Schein hergibt??
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Shagrat

Anfänger

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3

Sonntag, 27. Juli 2008, 18:20

Mir haben die Pressemitteilungen des KBA früher Mut gemacht und heute muss ich einfach lachen.

Die Presseberichte könnt ihr nachlesen unter :

http://www.kba.de/nn_124588/DE/Presse/Ja…html?__nnn=true

Schon im Jahresbericht 2004 berichtet das KBA, dass sie "Verstöße gegen das Wohnsitzprinzip an die ausländischen Stellen übermittelt und diese Auffordert den FS einzuziehen".

Seit dem Jahrebericht 2005 nennt das KBA auch Zahlen und es werden von Jahr zu Jahr mehr - Ende 2007 waren sie schon bei fast 9000 Fällen.

Hat einer von euch schon mal davon gelesen, dass eine ausländische Führerscheinbehörde einen FS eingezogen hat, weil das KBA doch so nett aufgefordert (Deutschland fordert, die anderen haben zu spuren - was für eine Arroganz) hat ? - ich nicht.

viele Grüsse
Shagrat

Paule

Menschlich

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4

Sonntag, 27. Juli 2008, 19:00

2005

Zitat

Bei der Bekämpfung des Führerscheintourismus nimmt das KBA
ebenfalls mit Blick auf die Verkehrssicherheit in gleichem Maße eine
Schlüsselposition ein, in dem es ausländische Behörden über unrechtm
äßig erworbene EU-Fahrerlaubnisse in den betreffenden Ländern
informiert und zur Rücknahme derselben auffordert .


Zitat

Führerscheintourismus in der EU
Ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Führerschein ist in allen EU-Staaten grundsätzlich anzuerkennen.
Um dem Missbrauch des Erwerbs von Fahrerlaubnissen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten vorzubeugen,
gilt für die Erteilung das Wohnsitzprinzip. Damit darf das Dokument nur in dem Land beantragt und
ausgehändigt werden, in dem der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat, an dem er sich
mindestens 185 Tage im Jahr aufhält.

Das Fahren mit einem Führerschein, der unter Nichtbeachtung des Wohnsitzprinzips erworben worden ist,
wurde in Deutschland bisher als Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit als Straftat geahndet. Diese abschreckende
Maßnahme ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr möglich. Der im
EU-Ausland erworbene Führerschein ist zunächst einmal in Deutschland anzuerkennen.
In Deutschland aufgedeckte Fälle des Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip meldet das Kraftfahrt-
Bundesamt (KBA) in schriftlicher Form an die ausländischen Stellen mit der Aufforderung zur Rücknahme
der Fahrerlaubnis und damit zum Einziehen des Führerscheins. Überwiegend handelt es sich um Personen,
denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen und bei denen eine Neuerteilung nach Ablauf einer
Sperrfrist nur nach positivem Gutachten eines Arztes oder Verkehrspsychologen möglich ist. Häufig spielen
hierbei Alkoholprobleme eine Rolle.


Grafik 12: Länder mit 90 und mehr vom KBA weitergeleiteten Fällen wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip

Tschechien 1690

Polen 495

Italien 214

Griechenland 90


Wusste garnicht das Italien und Griechenland auch dazu gehören. Ich vermute aber das es überwiegend hier ansäßige sind. Kenne selbst einen Italiener der seinen Schein in seiner alten Heimat neu gemacht hat, nach dem er hier einen Entzug mit MPU hatte.

Paule

Menschlich

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5

Sonntag, 27. Juli 2008, 19:04

2006

Zitat

Ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Führerschein ist in allen EU-Staaten grundsätzlich
anzuerkennen. Um dem Missbrauch des Erwerbs von Fahrerlaubnissen in
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten vorzubeugen, gilt für die Erteilung das Wohnsitzprinzip.
Damit darf das Dokument nur in dem Land beantragt und ausgehändigt
werden, in dem der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat, an dem
er sich mindestens 185 Tage im Jahr aufhält.
Das Fahren mit einem Führerschein, der unter Nichtbeachtung des Wohnsitzprinzips
erworben worden ist, wurde in Deutschland bisher als Fahren ohne Fahrerlaubnis und
damit als Straftat geahndet. Diese abschreckende Maßnahme ist nach mehreren
Urteilen des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr möglich. Der im EU-Ausland
erworbene Führerschein ist zunächst einmal in Deutschland anzuerkennen.
In Deutschland aufgedeckte Fälle des Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip meldet
das KBA in schriftlicher Form an die ausländischen Stellen mit der Aufforderung zur
Rücknahme der Fahrerlaubnis und damit zum Einziehen des Führerscheins. Überwiegend
handelt es sich um Personen, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen
und bei denen eine Neuerteilung nach Ablauf einer Sperrfrist nur nach positivem
Gutachten eines Arztes oder Verkehrspsychologen möglich ist. Häufig spielen hierbei
Alkohol- oder Drogenprobleme eine Rolle.


Grafik 5: Länder mit 100 und mehr vom KBA weitergeleiteten Fällen wegen Verstoßes
gegen das Wohnsitzprinzip

Polen
1 101

Tschechien
4 194

Italien
286

Griechenland
124

Niederlande
110

Die Anzahl in CZ hat sich vervierfacht .... und es ist im ähnlichen Text nun von mehreren Eugh Urteilen die rede .... :pfiff: