Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Es gibt sie immer noch. 3.213 Fahrerlaubnisinhaber, die ihre Fahrerlaubnis unter Verstoß
gegen das Wohnsitzprinzip erwarben, wurden allein im Jahr 2007 durch das KBA an die
ausländischen Behörden gemeldet. Die Mehrzahl ging an Tschechien. Die Dunkelziffer
dürfte jedoch weit höher liegen als die im vergangenen Jahr im Rahmen von Verkehrskontrollen
aufgedeckten Fälle.
EU-Fahrerlaubnisse sind grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen.
Zunächst auch, wenn ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip vorliegt. Ein solcher Verstoß
liegt vor, wenn der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in
dem ausstellenden Land hat. Das heißt, sich nicht mindestens 185 Tage im Jahr dort aufhält.
Mit der Meldung des KBA verbunden ist die Aufforderung an die Behörden, die betreffende
Fahrerlaubnis zurückzunehmen und den Führerschein einzuziehen. Bei der überwiegenden
Anzahl der aufgedeckten Fälle handelt es sich um Personen, denen in
Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen und bei denen eine Neuerteilung nach Ablauf
einer Sperrfrist nur nach positivem Gutachten eines Arztes oder Verkehrspsychologen
möglich ist. Alkohol- oder Drogenprobleme sind häufig die Ursache.
Das Fahren mit einem Führerschein, der unter Nichtbeachtung des Wohnsitzprinzips
erworben worden ist, wurde in Deutschland bisher als Fahren ohne Fahrerlaubnis und
damit als Straftat geahndet. Diese abschreckende Maßnahme ist nach mehreren Urteilen
des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr möglich. Der im EU-Ausland erworbene
Führerschein ist zunächst einmal in Deutschland anzuerkennen.

Registrierungsdatum: 7. November 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Nähe Passau
Beruf: Fernfahrer
Führerschein aus: A-B-C-BE-CE
Anfänger
Registrierungsdatum: 18. Januar 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Hessen
Führerschein aus: PL
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Bei der Bekämpfung des Führerscheintourismus nimmt das KBA
ebenfalls mit Blick auf die Verkehrssicherheit in gleichem Maße eine
Schlüsselposition ein, in dem es ausländische Behörden über unrechtm
äßig erworbene EU-Fahrerlaubnisse in den betreffenden Ländern
informiert und zur Rücknahme derselben auffordert .
Zitat
Führerscheintourismus in der EU
Ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Führerschein ist in allen EU-Staaten grundsätzlich anzuerkennen.
Um dem Missbrauch des Erwerbs von Fahrerlaubnissen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten vorzubeugen,
gilt für die Erteilung das Wohnsitzprinzip. Damit darf das Dokument nur in dem Land beantragt und
ausgehändigt werden, in dem der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat, an dem er sich
mindestens 185 Tage im Jahr aufhält.
Das Fahren mit einem Führerschein, der unter Nichtbeachtung des Wohnsitzprinzips erworben worden ist,
wurde in Deutschland bisher als Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit als Straftat geahndet. Diese abschreckende
Maßnahme ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr möglich. Der im
EU-Ausland erworbene Führerschein ist zunächst einmal in Deutschland anzuerkennen.
In Deutschland aufgedeckte Fälle des Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip meldet das Kraftfahrt-
Bundesamt (KBA) in schriftlicher Form an die ausländischen Stellen mit der Aufforderung zur Rücknahme
der Fahrerlaubnis und damit zum Einziehen des Führerscheins. Überwiegend handelt es sich um Personen,
denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen und bei denen eine Neuerteilung nach Ablauf einer
Sperrfrist nur nach positivem Gutachten eines Arztes oder Verkehrspsychologen möglich ist. Häufig spielen
hierbei Alkoholprobleme eine Rolle.

Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Führerschein ist in allen EU-Staaten grundsätzlich
anzuerkennen. Um dem Missbrauch des Erwerbs von Fahrerlaubnissen in
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten vorzubeugen, gilt für die Erteilung das Wohnsitzprinzip.
Damit darf das Dokument nur in dem Land beantragt und ausgehändigt
werden, in dem der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat, an dem
er sich mindestens 185 Tage im Jahr aufhält.
Das Fahren mit einem Führerschein, der unter Nichtbeachtung des Wohnsitzprinzips
erworben worden ist, wurde in Deutschland bisher als Fahren ohne Fahrerlaubnis und
damit als Straftat geahndet. Diese abschreckende Maßnahme ist nach mehreren
Urteilen des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr möglich. Der im EU-Ausland
erworbene Führerschein ist zunächst einmal in Deutschland anzuerkennen.
In Deutschland aufgedeckte Fälle des Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip meldet
das KBA in schriftlicher Form an die ausländischen Stellen mit der Aufforderung zur
Rücknahme der Fahrerlaubnis und damit zum Einziehen des Führerscheins. Überwiegend
handelt es sich um Personen, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen
und bei denen eine Neuerteilung nach Ablauf einer Sperrfrist nur nach positivem
Gutachten eines Arztes oder Verkehrspsychologen möglich ist. Häufig spielen hierbei
Alkohol- oder Drogenprobleme eine Rolle.

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