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annizierhut

Schüler

Registrierungsdatum: 23. Mai 2006

Beiträge: 104

1

Freitag, 25. Juli 2008, 11:51

Diskussionsaufruf: EU-FS und Wohnsitz, verschiedene Fälle

Ich habe hier mal die verschiedenen Fälle zusammengetragen, die im Zusammenhang mit EU-FS und Wohnsitz im FS und momentanem Wohnsitz im Lichte der aktuellen Rechtsprechung auftreten können, und würde dies gerne hier zur Diskussion stellen. Im Ergebnis könnte hier eine Zusammenfassung (FAQ) entstehen.

Fälle:

A) Nach FE-Entzug in D:

1) EU-FS mit eingetragenem WS in CZ, kein WS in D (abgemeldet)

- bei erneutem Delikt:
NU befristet, Eintrag im FS, freie Fahrt im Ausland. Nach Ablauf der Sperre Aufhebung der NU für D ohne MPU.


2) D-FS, kein WS in D (abgemeldet)

- bei erneutem Delikt:
FE-Entzug befristet, FS-Entzug befristet, keine freie Fahrt im Ausland. Nach Ablauf der Sperre FS zurück ohne MPU.

3) EU-FS mit eingetragenem WS in CZ, WS in D (wieder gemeldet)

- bei erneutem Delikt:
FE-Entzug befristet, FS-Entzug befristet, keine freie Fahrt im Ausland. Nach Ablauf der Sperre FS zurück mit MPU, da Eignungszweifel.

B) Vor FE-Entzug in D (gleich mit 18 z. B. in CZ gemacht)

1) s. o.

2) entfällt

3) s. o.


Zusätzlich: im Fall B 1 entfällt die Gefahr, bei nicht KFZ-bezogenen Eignungszweifeln (s. "Parkbankfall") eine MPU ablegen zu müssen, da keine Fahrerlaubnisbehörde zuständig ist. Da diese Fälle in letzter Zeit häufiger auftreten, ist dies ein nicht zu vernachlässigender Vorteil. Wer weiß schon mit 18, in welche Situation er einmal gerät. Außerdem entfallen bei Ersterwerb des EU-FS natürlich sämtliche Unwägbarkeiten bzgl Fristen der 3. FS-Richtlinie.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »annizierhut« (25. Juli 2008, 11:54)


Pioneer

unregistriert

2

Freitag, 25. Juli 2008, 17:16

Es wird so kommen, das zu Absatz A, Punkt 1-3 eine MPU verlangt werden wird, da durch den Entzug bzw. die NU neue Eignungszweifel entstanden sind.
Es ist ja kein Entzug bzw. keine NU möglich, ohne das ein gravierender Verstoß vorliegt, der dann automatisch im Bereich neuer Eignungszweifel angesiedelt ist.

Im Hinblick auf die MPU sind nach meiner Sicht ein D-FS-Entzug und eine NU gleichzusetzen in D, da sie faktisch auch die gleiche Wirkung entfalten, nur getrennte Verwaltungsvorgänge aufgrund der nationalen Identität des jeweiligen FS erforderlich machen.

Der Unterschied besteht darin, das aus einem Entzug eines D-FS ein weltweites Fahrverbot resultiert, mangels FS bzw. FE und bei anderen EU-FS sich dieses Fahrverbot eben nur in D ergibt.

Eine Befristung des Entzugs bzw. der NU wird sicher nicht erfolgen, bzw. in der Weise, das nach erfolgreicher MPU die NU für D aufgehoben oder der D-FS neu erteilt wird.

Die in Absatz B Punkt 1+3 angenommene Fallgestaltung unterscheidet sich nicht von den Fällen in Absatz A.

Es ist nicht von der Annahme auszugehen, das in diesen Fällen keine D-FEB zuständig ist, sondern es ist prinzipiell jede FEB zuständig. Hier düfte sich automatisch die örtliche Zuständigkeit aufgrund der Logik durch den Ort des Verstoßes ergeben, es kann aber grundsätzlich jede D-FEB tätig werden.

annizierhut

Schüler

Registrierungsdatum: 23. Mai 2006

Beiträge: 104

3

Freitag, 25. Juli 2008, 17:40

Ist eigentlich schon mal eine NU mit MPU-Auflage ausgesprochen worden bei ausl. WS im FS und keinem WS in D?

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4

Freitag, 25. Juli 2008, 17:58

@ anierhut,

hab ich dich recht verstanden, du meinst einen EU-Bürger im Ausland, der hier in Dtl. nicht mehr fahren darf bis er eine MPU vorzeigen kann?

AUf diese Frage-

Ja, das gab es sogar öfters. Da war doch mal dieser Franzose im VP.

Gruss Fred
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Pioneer

unregistriert

5

Freitag, 25. Juli 2008, 18:00

Mir ist persönlich kein Fall bekannt, aber das denke ich schon.

Die NU ohne Hinweis zur Beseitigung derselben käme ja einem lebenslangen Fahrverbot in D gleich.

Das wäre dann auch nicht zulässig.