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Medusa

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1

Samstag, 19. Juli 2008, 16:54

EU-FE Erwerb / 19.01.2009 / FoFE?

Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Medusa

Profi

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2

Sonntag, 20. Juli 2008, 23:09

Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

wap

unregistriert

3

Montag, 21. Juli 2008, 12:54

Hallo

ich schnall es nicht was ist dann nach dem 19.1.09 :bumm:
nix oder ?
Danke
wap

Medusa

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4

Montag, 21. Juli 2008, 14:02

@ Ferdiwoh. So steht es in Artikel 11 der Richtlinie, richtig. Das Problem ist aber, das dieser Artikel 11 in der Praxis nicht anwendbar ist!




Das mag der EuGH in 2-3 Jahren durchaus auch so sehen .. . Mit der ab Oktober gültigen FeV unterm Arm - FeV §28.5 wurde ja nicht gestrichen - würde ich aus dt. Sicht aber bei Erwerb ab dem 19.01.2009 gnadenlos zuschlagen. Das entsprechende Opfer muß sich dann bis zum EuGH durchschlagen, nur um evtl. einer Verurteilung wg. FoFE zu entgehen. Kapper läßt grüßen.

Bin gespannt, wie das im Fahrerlaubnisrechtforum beurteilt wird:

http://217.151.149.56/forum/showthread.php?p=69682
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (21. Juli 2008, 14:05)


der Sachse

unregistriert

5

Montag, 21. Juli 2008, 15:20

Das mag der EuGH in 2-3 Jahren durchaus auch so sehen


Falls D es wirklich Probiert, wovon ich nicht ausgehe, dazu ist jetzt die Presse, und sogar z.t. die Führerscheinstellen zu liberal gegenüber einem "sauberem" EUFs, so würde das garantiert keine Jahre dauern. Dieser Artikel 11 ist schlicht mit dem EU-Vertrag nicht vereinbar. Wie ich oben schon schrieb, wäre weder der neue, noch der alte Staat für die erteilung eines Fs zuständig, somit wäre jeder Fs der diese Person jemals wieder bekommt, nicht durch die Richtlinie gedeckt, und darum auch nicht Anerkennungspflichtig. Nehmen wir mal an, diese Person bekommt doch einen Fs, ist z.B.als LKW-Fahrer,Vertreter usw tätig. Diese Person hätte in D dann also Praktisch sogar ein Berufsverbot, da nun mal der Fs notwendig ist um seinen Beruf aus zu üben.
Die Richter beim EugH sind doch nicht blöde, und auch als die 3 Fs-Rilie beschlossen wurde, wussten alle ausser D das dieser Artikel 11 nur ein zahnloser Tiger ist, der Tiefensee präsentiert wurde damit der seinen Willi drunter setzt.

Ausserdem steht ebnso ganz klar in Art 13.

Zitat

Artikel 13 der 3 Fs Rilie
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.


Klarer gehts ja wohl kaum noch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »der Sachse« (21. Juli 2008, 16:48)


Medusa

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6

Montag, 21. Juli 2008, 17:34

Lese ich den gesamten Artikel 13 behalte ich meine Zweifel, den in ihm geht s um:



Zitat


Artikel 13

Äquivalenzen zwischen nicht dem EG-Muster entsprechenden Führerscheinen

1. Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommission die Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie erworbenen Führerscheinen und den Klassen im Sinne des Artikels 4 fest.

Die Mitgliedstaaten können nach Konsultation der Kommission die für die Anwendung von Artikel 11 Absätze 4, 5 und 6 erforderlichen Anpassungen ihrer innerstaatlichen Vorschriften vornehmen.

2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.

Im Artikel 11 hingegen um:



Zitat

Bestimmungen über den Umtausch, den Entzug, die Ersetzung und die Anerkennung der Führerscheine

Der EuGH dürfte den Artikel 11 irgendwann wg. der Problematik mit der Freizügigkeit kassieren. Zustimmung. Bis dahin wird m. E. D. aber versuchen einem Betroffenen daraus FoFE zu drehen.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Medusa« (21. Juli 2008, 17:38)


der Sachse

unregistriert

7

Montag, 21. Juli 2008, 18:26

Bis dahin wird m. E. D. aber versuchen einem Betroffenen daraus FoFE zu drehen.


Versuchen vielleicht, aber wir sind uns einig das die damit niemals durchkommen. Ich denke die werden nicht mal das.
Hier ist auch ein Artikel drüber, finde ich ganz interessant.

Zitat

Nach einer Mitteilung der ARGE Verkehrsrecht im DAV wirft diese Regelung aber erhebliche Probleme auf. Bei bestimmten Konstellationen (zB Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat während bzw. nach der Sperrfrist) haben weder der ursprüngliche noch der aktuelle Mitgliedsstaat die Ausstellungskompetenz.

Ob die Fahrerlaubnisse, die “unter Umgehung” der MPU erworben wurden/werden, nach Inkrafttreten der Richtlinie entzogen werden können, sei auch unklar. Nach einer Regelung darf ein vor dem 19.01.2013 erteilter Führerschein auf Grund der Bestimmungen weder entzogen, noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Unklar ist vom Regelungszusammenhang her die Frage, ob sich dies nur auf eine bestimmte Vorschrift bezieht, die die Gültigkeit alter Führerscheine regelt oder auf die o.a. Sonderregelung. Hier sieht die ARGE Verkehrsrecht ein derart großes Konfliktpotential, daß der EUGH auch hierüber wieder entscheiden muß.


Letztendlich dreht sich wieder alles um den "toten Opa" :knips: :wink:

Medusa

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8

Montag, 21. Juli 2008, 18:56






Bis dahin wird m. E. D. aber versuchen einem Betroffenen daraus FoFE zu drehen.
Versuchen vielleicht, aber wir sind uns einig das die damit niemals durchkommen. Ich denke die werden nicht mal das.
Hier ist auch ein Artikel drüber, finde ich ganz interessant.




Damit vorm EuGH durch zu kommen, wegen Unanwendbarkeit des Artikels 11 / kontra Freizügigkeit, und der Definitionsproblematik, was eine entzogene EU-FE ist, (Opa :wink: ), mag schwierig werden. Da muß man wohl dem richtigen Kandidaten den Weg weisen :pfiff: .

Würdest Du aber gerne den neuen Kapper spielen, zwei drei Jahre, als Fußgänger, Dich durch die Instanzen klagen müssen, mit einer FoFE Anzeige im Nacken? Ich kann gerne darauf verzichten, und würde nicht einmal geschenkte ausl. EU Fahrerlaubnisklassen mit Ausstellungsdatum nach dem 18.01.2009 annehmen.

Der Link ist sehr interessant. Werde ihn mal in ein ungenanntes Portal :knips: übernehmen.

Edit

Link nicht übernommen, weil schon lange vorhanden :wink:
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Ferdiwoh

Schüler

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9

Dienstag, 22. Juli 2008, 22:30

Du gehst aber nur auf einen Abschnitt ein. Wie schauts damit aus, dass Deutschland Führerscheine nicht mehr anerkenenn muss die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden?
"Wenn du kritisiert wirst, dann musst du etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat."

[color=]--> Zitat Bruce Lee

:CZ Fan: :CZ Fan: :CZ Fan:
[/color]

der Sachse

unregistriert

10

Mittwoch, 23. Juli 2008, 08:39

@Ferdiwoh, das sehe ich nicht so. Ich wollte damit sagen das dieser Artikel 11 einfach nicht mit dem EU-Vertrag vereinbar ist, und damit schlicht und einfach nicht anwendbar ist. Nicht von einzelnen Staaten, die das gerne hätten, und auch nicht einzelne Punkte von Artikel 11.

Die Diskussion dazu findet aber hier
statt.

Medusa

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11

Mittwoch, 23. Juli 2008, 17:19

Ich wollte damit sagen das dieser Artikel 11 einfach nicht mit dem EU-Vertrag vereinbar ist, und damit schlicht und einfach nicht anwendbar ist.


27 Verkehrsminister können nicht irren :knips: Und wenn doch, muß es der EuGH richten :pfiff:

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Oberklops

Zauberlehrling

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12

Samstag, 13. September 2008, 22:36

nach dem 19.01.09

@wap und die anderen, die immer noch nicht durchblicken, danach ist der 20.01. - sonst nix. :wink: Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Medusa

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13

Sonntag, 14. September 2008, 00:04

Danach ist der 20.01. - da stimme ich Dir zu :knips:. Statt "nix" würde ich aber sagen massive Probleme mit FoFE für spätere EU-FE Erwerber - zumindest bis sie sich zum EuGH hochgeklagt haben ..
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der Sachse

unregistriert

14

Sonntag, 14. September 2008, 09:17

@ Medusa.
Da ich schon öfter diesen Art 11 in Verbindung mit dem EU-Vertrag "aufgedröselt" habe, lasse ich diesen Gesichtspunkt jetzt mal weg.
Dieser Art 11steht auch schon in der 2 Rilie drin, nur im Gegensatz zur 3 Rilie steht da sinngemäß" Brauchen nicht anerkannt werden". (das weisst du natürlich auch:-) Der Eugh hat diese milde Regelung schon vor Jahren als nicht anwendbar "entstempelt" Es dürfte also nicht den geringsten Zweifel geben wie er auf eine erneute Anfrage bezüglich Art 11 der 3 Rilie entscheiden wird. Darüber würde es nicht mal ein Urteil geben. Was der EUGH von Art 11 hält, wurde schon vorab in der Urteilsbegründung von Möginger eindeutig klargestellt. Auch D hat Anwälte die lesen und denken können. Ich glaube nicht das es hier überhaupt zu einer Anfrage kommen wird. :wink:

Oberklops

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15

Sonntag, 14. September 2008, 13:24

Medusa und Art. 11 Abs. 4

Hallo. Findest Du nicht auch langsam, Du könntest das Thema wechseln @medusa ? Leute, die Dich nicht so gut kennen, könnten denken, Du wärest etwas ... mir fehlt jetzt das richtige Wort - Du hast doch viel mehr auf der Palette, als diesen ausgelutschten Artikel, den Strohhalm des Ertrinkenden. Obwohl, zugegeben, er durch die Medien immer noch im Groß der Köpfe der Bild-Leser hausiert. :KlSM: Grüsse - nette.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Medusa

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16

Montag, 15. September 2008, 07:52

Nein. Wenn evtl. mitlesende Neulinge auf das "Nix" Gleis geleitet werden sollten sie darauf hingewiesen werden, wie schwer der Weg bis zum "Nix" werden kann, auch wenn das nicht in jedermanns Interesse sein mag. :knips:
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dg87

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17

Montag, 15. September 2008, 10:20

Sorry

Mhm aber das hin und her in diesem Thread verwirrt schon ganz schön und jetzt steh ich wieder am Anfang.
Klar, dass es hier verschiedene Meinungen gibt und auch auf die möglichen Problemen hingewiesen wird,
aber als EU-FS Bewerber und Neuling bin ich jetzt wieder am Anfang :-D
Ach mann :-D

Sorry Leute, ist nur ne Meinung von mir ich tu mich halt grad ein bisschen Schwer, zumahl ich ja den FS gerne machen würde.

Grüße

Oberklops

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18

Mittwoch, 17. September 2008, 22:41

@dg87 - sorry, aber so ist das. Hier ist einerseits ein sehr nettes Kuschelforum, aber streckenweise auch ein sehr hochwertiges Diskussionspotential, mit Leuten deren IQ deutlich über dem eines Glühwürmchens liegt. Ich werde diese Plattform nie dazu mißbrauchen und Dich oder andere zu locken und zu sagen - komm, fülle meine Fahrschule weiter und mach auch Du bei mir den EU-FS. Dazu habe ich genug Webseiten und Vermittler, denke ich, zumindest reichts, noch klagt kein Fahrlehrer über zuviel Freizeit. Im Gegenteil, ich freue mich ein Loch in den dicken Wanst, solche "Gegner" wie Medusa wieder hier im Forum zu haben, Leute, die andere Erfahrungen mit den Behörden und dem Leben haben, ihre feste eigene Meinung, und die diese auch vertreten, Wendehälse und Schönschreiber haben wir genug im Bundestag. Und Du als "Neuling" mußt da durch. Aber es gibt hier nicht nur Medusa und mich, es gibt ganze Seiten voll zum Thema 01/2009- Meinungen von über 100 Leuten dazu, habs mal durchgezählt (kann sein, das ich Pioneer als Mod doppelt dabei habe).
Und - es ist eine Einstellungsfrage letzendlich. Nicht so schwer wie die vom Gretchen in Goethes Faust - aber es ist schon etwas mehr als ein Stück Papier, da - geheiligte Privatsphäre hin oder her - Du letztendlich mit diesem Papier leben musst, da sollte man sich vorher ruhig mal fragen, wie loyal man D. gegenüber ist und ob man das wirklich will.
@medus - denk nicht, ich bin fertig mit Dir :Dikus: kommt später wieder, der Oberklops, aber er kommt. :knips2: Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

dg87

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19

Donnerstag, 18. September 2008, 17:01

Da hast du auch vollkommen recht, finde es ja gut, wenn darüber diskutiert wird.

Wenn jeder jetzt gesagt hätte, dass nichts passiert, wäre ich auf mögliche Probleme eventuell nicht informiert gewesen.

Trotzdem habe ich nach langem überlegen mich entschieden, einen EU-FS zu machen. Ich bin Deutsch --> Ich bin Europäer und will von meinem Recht auch ein nutzen haben. Am Anfang werde ich sowieso im Tarnmodus fahren und natürlich vermeiden, dass die FEB so "schnell" was davon mitbekommt. Und wenn sie davon erfahren, können sie nicht gleich eine NU innerhalb von ein paar Tagen machen, da wird dann mein Anwalt auch noch mitreden wollen.

Wenn ich doch ne NU bekomme, tja dann muss ich eben die MPU machen, hilft alles nichts. Schein muss ich sowieso neu machen, ob ich den jetzt in D mache oder CZ oder PL bleibt sich gleich und mit dem EU-FS seh ich am Anfang eine chance für mich, dass ich wieder Mobil bin - wenn auch nicht ganz unbeschränk eventuell.

Die Zeit bringt es und dann gehör ich halt zu diesen, wo ich den Neulingen nächstes Jahr sagen kann, was genau passiert ist nach dem 19.01, wenn die Behörde Wind bekommen hat.



Grüße dg87

Medusa

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20

Donnerstag, 18. September 2008, 19:43

@medus - denk nicht, ich bin fertig mit Dir :Dikus: kommt später wieder, der Oberklops, aber er kommt. :knips2:

Das hoffe ich doch - auf weitere gute Diskussionen :knips: :wink:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief