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Malikk

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2

Montag, 7. Juli 2008, 21:23

Das urteil wahr meiner meinung nach nicht anders zu erwarten
Gruss Malik :wink:

:knips: Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es aus
Siegen zu lernen
:lach: :Polenfan:

Epox

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3

Dienstag, 8. Juli 2008, 10:44

OVG bestätigt Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zu „Führerscheintourismus“

Zitat

07.07.2008
OVG bestätigt Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zu „Führerscheintourismus“


Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem Eilverfahren die Beschwerde eines deutschen Staatsangehörigen zurückgewiesen, dem von der Fahrerlaubnisbehörde das Recht aberkannt worden war, von der in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen (Beschluss vom 03.07.2008 - Az.: 1 B 238/08). Dem Antragsteller war die Fahrerlaubnis 1999 wegen Drogenkonsums entzogen worden. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist hätte er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen müssen. Im Jahr 2006 erwarb er eine Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik, ohne sich einer entsprechenden Eignungsprüfung zu unterziehen. Die inländische Führerscheinstelle erkannte ihm das Recht ab, in Deutschland von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung - wie schon das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 09.05.2008 (Az.: 10 L 270/08) - festgestellt, dass die angefochtene behördliche Verfügung nicht gegen europarechtliche Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt, und dabei auf zwei aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26.06.2008 (Az.: C-329/06 und C-343/06; C-334/06 bis C-336/06) verwiesen. Danach kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen, wenn bereits aufgrund der Angaben in dem Führerschein feststeht, dass die nach Europarecht geltende Voraussetzung eines Wohnsitzes in dem Ausstellermitgliedstaat nicht erfüllt war. Dies war vorliegend der Fall, da in dem tschechischen Führerschein des Antragstellers als Wohnsitz des Führerscheininhabers eine saarländische Stadt eingetragen war.

Quelle: PM des OVG
Die USA haben Barack Obama,
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Wir haben Angela Merkel,
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tatanka

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4

Dienstag, 8. Juli 2008, 10:54

Das heist , alle EU Fs ohne Ausländische Adresse werden aberkant, wenn ein Richter hat so endschieden dann machen endere auch. Frage ist was für ein grund finden die jetzt für FS mit Ausländichem Adresse, :Polenfan: :Dikus:
[VERBORGEN]

Malikk

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5

Dienstag, 8. Juli 2008, 11:27

@ Tatanka

Das urteil überrascht mich nicht. Wenn es anders ausfallen würde würds mich überraschen!
FS mit ausl. wohnsitz hatt deutschland keine handhabe sie sind volkommen auf die informationen vom Ausstellerstaat abhängig ! kommt da keine antwort muss annerkannt werden !Das heisst die sind "Richtlinienkonform" mit anderen worten müssen annerkant werden !
Ich wünsche jeden mit ausl.wohnsitz im Fs
Allzeit gute fahrt, und vergisst nicht das ist unsere letzte chance also vergibt sie nicht
Gruss Malik :wink:

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Malikk« (8. Juli 2008, 12:10)


stuber

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6

Dienstag, 8. Juli 2008, 11:41

wie meinst du das mit unsere letzte chance? sind wir sonst für immer fussgänger?
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Malikk

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7

Dienstag, 8. Juli 2008, 12:09

Das heisst wenn wir neue eignungszweifel an den forder man bringen " gibt es so gut wie kein ausweg mehr die mpu zu umgehen"
Gruss Malik :wink:

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stuber

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8

Dienstag, 8. Juli 2008, 12:26

was meinst, hat man überhaupt eine chance mit EU-PL-FS mit ausländischer adresse im FS die MPU zu bestehen, oder ist man da sowieso schon vorverurteilt?
gibt es hierzu positive erfahrungen? gruss
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Malikk

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9

Dienstag, 8. Juli 2008, 12:58

@stuber
Laut EUGH muss du keine mpu machen wegen alte eignungszweifel!!!!!!!!
Deshalb darf dein schein nicht aberkannt werden!
Nur wenn festgestellt wird das du ein Scheinwohnsitz hast von deutschen behörden wird dann die Ausstellende behörde darüber informiert!
Und dann kommt es an was da für informationen kommen !
Kommt da keine information ist der schein ohne wenn und aber anzuerkennen !
Falls eine information doch kommt wird es sicherlich sein das alles ordnungsgemäs eingehalten wurde!
Also hatt man mit einem PL EU FS nicht zu befürchten .
Eine mpu musst du nicht machen kann mann von dir auch nicht verlangen !
Gruss Malik :wink:

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stuber

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10

Dienstag, 8. Juli 2008, 13:40

ok aber die driezen mich doch dann immer wenn sie können.....wie ein user hier geschrieben hat muss er jedesmal bei einer kontrolle urin , damit er ned ewig festghalten wird. das ist wohl immer ein nervenkrieg....
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Ferdiwoh

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11

Donnerstag, 10. Juli 2008, 20:11

Jop sehe ich auch so.
"Wenn du kritisiert wirst, dann musst du etwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat."

[color=]--> Zitat Bruce Lee

:CZ Fan: :CZ Fan: :CZ Fan:
[/color]

hessen-frank

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12

Donnerstag, 10. Juli 2008, 20:19

Hallo,

mit diesem Urteil dürfte die Richtung für diese FS klar sein, wenn ein deutscher Wohnsitz im FS steht.

Gruss
Frank

KloPpY

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13

Samstag, 12. Juli 2008, 09:42

Jup, war zu erwarten, dass es so ausgehen wird.

Bin mal gespannt, wann die deutschen Führerscheine im Ausland aberkannt werden, weil diese zu faul sind, die Rili in D durchzusetzen.
Ich finde es eine bodenlose Frechheit was sich D erlaubt, obwohl die Rili in D nicht umgesetzt werden. In der 4. FEV steht noch immer nichts von der Umsetzung der 3. Rili...

Nur peinlich dieser Staat. Wird Zeit, dass die mal richtig eione auf den Deckel bekommen.
Ziehen ständig mit Anfragen vor den EU-GH und beachten selbst nicht die Rili...
Die Anfragen sollten in Zukunft nur noch ne Klatsche für D in Folge haben, bis diese endlich selbst die Rili umsetzen.

Armes Deutschland! :bumm: Es lebe :Polenfan: & :CZ Fan: Die sind wenigsten in der Lage die Rili zügig umzusetzen.

.

unregistriert

14

Samstag, 12. Juli 2008, 10:14

Die Richtlinie muß auch nicht in der FeV erwähnt werden, sondern die Richtlinie muß in nationales Recht umgesetzt werden.

Und die FeV ist nationales Recht.

KloPpY

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15

Samstag, 12. Juli 2008, 10:29

@ unregistriert!

Das meinte ich damit! Es steht trotzdem schon ein Teil der Rili in der 4. FEV - somit wird sie nur zu einem Bruchteil umgesetzt. Die FEV muss bei der Umsetzung trotzdem geändert werden!

Registriere dich ruhig. Wir beißen nicht. ;)

Gruß

..

unregistriert

16

Samstag, 12. Juli 2008, 11:15

Wieso muß alles in der FeV stehen.

Es gibt ja noch andere Gesetze und Verordnungen die sich mit dem Straßenverkehr befassen.

Z. B. das Straßenverkehrsgesetz.

caine

Anfänger

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17

Sonntag, 13. Juli 2008, 02:44

In der obigen Entscheidung ging es um meinen Fall, nachdem schon beim VG gegen mich entschieden wurde. Werde nun bald mit der MPU anfangen, alles andere bringt nämlich echt nichts, soweit habe ich jetz daraus gelernt! Das schlimmste ist, das mir auch noch die Prozesskostenhilfe versagt wurde, da angeblich mein Widerspruch von Anfang an keinen Aussicht auf Erfolg gehabt hätte! Obwohl mein Widerspruch Anfang des Jahres erfolgte und die sich in Ihrer Entscheidung auf das neue Urteil beziehen! Also war es vor der letzten Entscheidung wohl doch nicht klar das mein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hatte! Aber naja, die machen ja was sie wollen!!!!!!! :cursing:

Epox

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18

Sonntag, 13. Juli 2008, 07:45

Schönen Sonntag ans Saarland,

herzlich Willkommen im EU-Führerschein-Forum.Mein Beileid zu deinem Urteil,aber sorry es hätte nicht anders Ausfallen können.Zur letzten Entscheidung des EUGH ist zu Sagen,auch dieses Urteil hätte nicht anders Ausfallen können.Ohne richtlinienkonforme Erteilung des EU-FS,keine Anerkennung der Selbigen.Ich sehe das Urteil des EUGH,
als großen Sieg für die EU-FS Besitzer,da D mit ihren Schlußanträgen keine Chance hatte. :jojoj: Natürlich ist es Bedauerlich,das nun alle CZ-FS mit deutscher Meldeadresse
eingezogen werden,dafür sind aber alle anderen EU-FS anzuerkennen,nun möchte zum Ausdruck bringen,wir haben Federn lassen müssen,aber denoch gesiegt.Stell dir mal vor,
D hätte nur einen Teil ihrer Forderrungen durchgebracht :a: ,da säße ich jetzt nicht mehr so locker da.

Zu deiner MPU fällt mir nur ein,würde ich nicht machen,sondern eine Neuerteilung in CZ,oder besser noch in PL,dann ist der Schein bedinngungslos anzuerkennen.Und zwar
ohne Wen und aber. :Polenfan: , :CZ Fan: :ja:

Gruss Epox :wink:
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KloPpY

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19

Sonntag, 13. Juli 2008, 08:26

Wieso muß alles in der FeV stehen.

Es gibt ja noch andere Gesetze und Verordnungen die sich mit dem Straßenverkehr befassen.

Z. B. das Straßenverkehrsgesetz.
Weil die FEV die Verordnung für Führerscheine ist?! Sagt der Name bereits.

Straßenverkehrsgesetz beinhaltet die grundlegenden Regelungen zum Straßenverkehr in Deutschland und deckt beim Stand 2007 zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab.

Quelle: Wikipedia

Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18. August 1998 ist im Bereich des Verkehrsrechtes ein noch relativ neues Verordnungswerk. Sie ersetzt den bisherigen Teil A (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, frühere §§ 1 bis 15), der mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung aufgehoben worden ist.

Notwendig wurde dies im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechtes in der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere mit der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechtes und der Übernahme der internationalen Fahrerlaubnisklassen. Die Zusammenfassung aller Fahrerlaubnisvorschriften in einer eigenen Verordnung unterstreicht zudem die Bedeutung der Bestimmungen, erhöht den Grad der Verbindlichkeit und erleichtert die Übersicht. Zusätzlich aufgenommen wurden neue Bestimmungen über das zentrale Fahrerlaubnisregister, die medizinisch-psychologische Untersuchung und die Fahrerlaubnisprüfung.

Quelle: Wikipedia


Gruß KloPpY

unreg

unregistriert

20

Sonntag, 13. Juli 2008, 08:32

@ Epox,
alle Fs mit D WS werden eingezogen????
Gerade als Mod sollte man Urteile schon genauer lesen.
Da steht nichts davon drin das alle FS mit DWS aberkannt werden müssen.
Nur das sie aberkannt werden können.
Auch sind noch lange nicht alle EU-FS mit ausländischer Adresse sicher.
Guten Morgen.