Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
07.07.2008
OVG bestätigt Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zu „Führerscheintourismus“
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem Eilverfahren die Beschwerde eines deutschen Staatsangehörigen zurückgewiesen, dem von der Fahrerlaubnisbehörde das Recht aberkannt worden war, von der in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen (Beschluss vom 03.07.2008 - Az.: 1 B 238/08). Dem Antragsteller war die Fahrerlaubnis 1999 wegen Drogenkonsums entzogen worden. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist hätte er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen müssen. Im Jahr 2006 erwarb er eine Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik, ohne sich einer entsprechenden Eignungsprüfung zu unterziehen. Die inländische Führerscheinstelle erkannte ihm das Recht ab, in Deutschland von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung - wie schon das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 09.05.2008 (Az.: 10 L 270/08) - festgestellt, dass die angefochtene behördliche Verfügung nicht gegen europarechtliche Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt, und dabei auf zwei aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26.06.2008 (Az.: C-329/06 und C-343/06; C-334/06 bis C-336/06) verwiesen. Danach kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen, wenn bereits aufgrund der Angaben in dem Führerschein feststeht, dass die nach Europarecht geltende Voraussetzung eines Wohnsitzes in dem Ausstellermitgliedstaat nicht erfüllt war. Dies war vorliegend der Fall, da in dem tschechischen Führerschein des Antragstellers als Wohnsitz des Führerscheininhabers eine saarländische Stadt eingetragen war.
Quelle: PM des OVG
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Führerschein aus: Polska
Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es aus
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Malikk« (8. Juli 2008, 12:10)
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Es lebe
&
Die sind wenigsten in der Lage die Rili zügig umzusetzen. Registrierungsdatum: 30. April 2008
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Natürlich ist es Bedauerlich,das nun alle CZ-FS mit deutscher Meldeadresse
,da säße ich jetzt nicht mehr so locker da.
,
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Weil die FEV die Verordnung für Führerscheine ist?! Sagt der Name bereits.Wieso muß alles in der FeV stehen.
Es gibt ja noch andere Gesetze und Verordnungen die sich mit dem Straßenverkehr befassen.
Z. B. das Straßenverkehrsgesetz.
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