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GBH

Anfänger

Registrierungsdatum: 1. März 2008

Beiträge: 4

1

Freitag, 4. Juli 2008, 12:02

EU-Gericht stoppt Führerschein-Touristen

Stand gestern in der Tageszeitung. "Der EU-Gerichtshof hat den sogenannten Führerschein-Tourismus mit sofortiger Wirkung unterbunden.Ein in einem anderen EU-Land erworbener Führerschein ist demnach in Deutschland ungültig,wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung hier wohnt."Ich habe zwar in Polen einen Wohnsitz über die Fahrschule bekommen,aber gemeldet bin ich immer noch hier in Deutschland.Was man mir anhand meiner Hartz4 Bezüge auch Beweisen kann,außerdem bin ich noch mit einer deutschen Frau verheiratet und hab 3 Kids.Wenn ich mit dem polnischen EU-Fs.hier in D.nicht fahren darf bringt er mir nix!Da ich schon ne Menge Kohle inwestiert habe bin ich jetzt natürlich nervös.Weiß einer genaueres darüber?Denn wenn ich hier in D. nicht fahren darf lohnt es sich nicht weiter zu machen und ich versuche meine Anzahlung wieder zu bekommen oder zumindest den größten Teil davon(gesamt 1040€ ohne Bahnkosten).Wenn die Fahrschule koscher ist macht sie das,habe noch nicht so viel Leistung in Anspruch genommen(Lernmaterial bzw.Wohnsitz).Also falls einer was genaueres weiß,bin ich für jede Antwort dankbar.MfG GBH

kleksi

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006

Beiträge: 428

Geschlecht: Männlich

Wohnort: nürnberg

Beruf: maler und lackierer

Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!

2

Freitag, 4. Juli 2008, 12:40

Hallo und Willkommen im Forum :tuut:

Glaub das nicht was die Märchenerzähler in der Zeitung schreiben!!!Das hätten die gerne das es SO WÄHRE ist es aber nicht .Lese dich mal durch das Aktuelle Urteil hier im Forum .WENN DER EU_FS Egal in P oderCZ und Nach EU RECHT gemacht würte Und ein PL WS hast kann und darf D dir nicht verbieten in D zu fahren keine Angst!!Les dich mal durch


gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

3

Freitag, 4. Juli 2008, 20:03

Hallo,

ich nehme an, dass hast Du gestern in der Bildzeitung gelesen. War nur ein sehr kurzer Artikel und total aus dem Zusammenhang gerissen, typisch BILD eben. Lies Dir lieber hier das ganze Urteil noch mal durch.

Gruss
Frank

GBH

Anfänger

Registrierungsdatum: 1. März 2008

Beiträge: 4

4

Montag, 7. Juli 2008, 10:24

Moin Moin!Danke für die Antwort !Wo finde ich denn das ganze Urteil?Vielen Dank im voraus!Mfg GBH