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Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

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Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

1

Dienstag, 20. Mai 2008, 09:47

Grundrechte der Unionsbürger!

inden Grundrechten der Unionsbürger stehts doch schwarz auf weiss:

Artikel 15
Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten
(2) Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben die Freiheit, in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu
suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen.

Artikel 20
Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

Artikel 45
Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
(1) Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
frei zu bewegen und aufzuhalten.

Artikel 50
Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden
Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig
verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.

Artikel 54
Verbot des Missbrauchs der Rechte
Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben
oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten
abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.


Was beinhaltet das Recht auf Freizügigkeit?

Das Recht auf Freizügigkeit bedeutet, dass jeder EU-Bürger frei durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union reisen und sich überall auf ihrem Hoheitsgebiet niederlassen darf. Für die Einreise in ein EU-Land sind keine besonderen Formalitäten mehr erforderlich. Dieses Grundrecht gilt auch für alle Familienmitglieder von EU-Bürgern, unabhängig von ihrer Situation und dem Grund ihrer Reise oder ihres Aufenthalts.

Wo begehn wir also Rechtsmissbrauch???


alles nachzulesen unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU…001:0022:DE:PDF
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Epox

Pressestelle (Moderation)

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Beiträge: 2 968

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2

Dienstag, 20. Mai 2008, 11:48

Wo begehn wir also Rechtsmissbrauch???


Die deutschen Verwaltungsbehörden sind der Meinung,wen europäische Grundfreiheiten dazu benutzt werden,inerstaatliche Rechtsnormen zu umgehen,sei dieses Rechtsmißbräuchlich.
Ist meiner Meinung nach sehr Egoistisch gedacht.Mit dieser Haltung verstößt D in mehreren Punkten gegen den EU-Vertrag,zudem will sich D einen Sonderstatus mit dieser Haltung einräumen.Es ist doch schon Paradox,mit den Mitglidstaaten Verträge zu unterzeichen und sie danach nicht einzuhalten,sich aber gleichzeitig auf die EU-Rechtsprechung zu berufen,
obwohl die etwas anderes Besagt.Man kann nur hoffen,das sich die EU-Richter nicht hinters Licht führen lassen.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pioneer

unregistriert

3

Dienstag, 20. Mai 2008, 12:59

Grundsätzlich erkennt der deutsche Verwaltungsapparat schon an, das EU-Recht vor innerstaatlichen Regelungen gilt, jedenfalls für alle anderen EU-Mitgliedsstaaten, ist doch auch ganz logisch.
Nur deutsche innerstaatliche Regelungen sind von Natur aus schon mal mit Nichts zu vergleichen und entfalten ihre Wirkung schon allein deshalb allumfassend, weil es eben deutsche sind, da kann die EU entscheiden, was auch immer sie will.
Normalerweise wird vom deutschen Beamtentum auch selbstverständlich erwartet, das die eigenen Normen damit automatisch EU-weit gelten, weil sie einfach Alles und Jedes regeln und das natürlich in der uns eigenen unnachahmlichen und allumfassenden Form.
Wenn das hier so weiter läuft, wird das wirtschaftliche Leben über diese Regelungswut und Flut noch völlig zum Stillstand gebracht, denn es betrifft alle Lebensbereiche, nicht nur den FS-Bereich.

mogwai

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 25. November 2006

Beiträge: 417

4

Dienstag, 20. Mai 2008, 14:26

Die Charta ist bis jetzt noch kein Teil des EU-Vertrags, erst durch den EU-Reformvertrag (Lissabon Vertrag) wird diese Charta rechtlich bindent. Und ob dieses 2009 Eintritt, ist auch noch nicht gewiss. Da Irland das ganze im Juni mittels Volksentscheid noch kippen könnte, 2005 hat es schon mal nicht geklappt, da war Frankreich und Niederlande gegen diesen Vertrag.

Aber der ganze Reformvertrag ist so unübersichtlich mit den ganzen Verweisen, da steigen noch nichtmal die Politker durch und ich bezweifle das Verwaltungsgerichte dort durchsteigen.

OT: Eine gute informelle (kritische) Seite über den Vertrag gibt es hier: http://www.radio-utopie.de/category/politik/