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Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

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Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

1

Sonntag, 18. Mai 2008, 11:14

mal was positives...

Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

...Die Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. B der Führerscheinrichtlinie 91/439 und die "Umgehung" einer nach § 13 Nr. 2 FeV erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung begründen für sich genommen nicht den Einwand der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf Gemeinschaftsrecht....


...Der Beklagte greift damit auf einen Eignungsmangel des Klägers zurück, der sich ausschließlich auf die Trunkenheitsfahrten aus den Jahren 1989 und 1997 stützen lässt, mithin auf Umstände, die bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis durch die polnische Behörde am 26.4.2005 vorgelegen haben. Diese Vorgehensweise ist jedoch nach der zitierten Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Führerscheinrichtlinie nicht zulässig. Das Landratsamt hätte danach vom Kläger die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht verlangen dürfen und folglich auch die Nichtvorlage nicht zum Anlass nehmen dürfen, dem Kläger das Recht abzuerkennen, von seiner polnischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen....


ganze Urteil nachzulesen:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec…7&pos=4&anz=163
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

doreen 88

unregistriert

2

Sonntag, 18. Mai 2008, 12:05

NA; ES GEHT DOCH!!!! :lach: :lach: :lach: Weiter so! MfG

Pioneer

unregistriert

3

Sonntag, 18. Mai 2008, 14:08

Wäre natürlich sehr schön, wenn das logische Verständnis von EU-Richtlinien sich bei allen VG n allmählich mal durchsetzen würde, der Trend ist aber eher rückläufig seit Generalanwalt Bot in seinem Schlußantrag mal so richtig vor sich hingeträumt hat. :Ma:
Es gibt aber leider immer noch Kammern mit der deutschen Michelmütze auf dem Kopf und dann natürlich das VG Saarland. Das fällt ja außer durch Rechtsbeugung auch mit Urteilsbegründungen auf, die die Schwachsinnsgrenze deutlich überschreiten. :bb:
Im Grundsatz ist dieses Urteil des VG Stuttgart nicht außergewöhnlich, sondern spiegelt nur die derzeitige Rechtslage wieder. :momo:
Nicht mehr und nicht weniger.

mogwai

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 25. November 2006

Beiträge: 417

4

Sonntag, 18. Mai 2008, 15:52

Da hat der Arme auch lange drauf warten müssen, knapp 1,3 Jahre und was das gekostet hat, hinzu hat noch seinen Job verloren. :nase:
Intressant ist auch wie schnell er die NU bekommen hat, das hat keine 40 Tage gedauert. :o

Wenn das EuGH positiv für uns Urteilt, wird der Trend bestimmt wieder steigen.

Registrierungsdatum: 18. September 2006

Beiträge: 821

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Wohnort: Deutschland, Rumänien, Österreich, Ungarn, immer gerade da wo man mich in Ruhe lässt

Beruf: Reaktortechnikhalbkreisingenieur

5

Sonntag, 18. Mai 2008, 16:20

Egal, :klatsch: :klatsch: :klatsch:
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....