Wäre natürlich sehr schön, wenn das logische Verständnis von EU-Richtlinien sich bei allen VG n allmählich mal durchsetzen würde, der Trend ist aber eher rückläufig seit Generalanwalt Bot in seinem Schlußantrag mal so richtig vor sich hingeträumt hat.
Es gibt aber leider immer noch Kammern mit der deutschen Michelmütze auf dem Kopf und dann natürlich das VG Saarland. Das fällt ja außer durch Rechtsbeugung auch mit Urteilsbegründungen auf, die die Schwachsinnsgrenze deutlich überschreiten. :bb:
Im Grundsatz ist dieses Urteil des VG Stuttgart nicht außergewöhnlich, sondern spiegelt nur die derzeitige Rechtslage wieder.
Nicht mehr und nicht weniger.