Mittwoch, 23. Mai 2012, 19:06 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

1

Sonntag, 18. Mai 2008, 10:11

NU Lebenslänglich???

hi,

wie schauts eigentlich bei einer NU in D aus,gibt es da auch eine Frist oder zählt die Lebenslänglich?
da ja bei einer angeordneten MPU nach 15 oder 16 Jahren alles verjährt ist,wie verhält sich das rechtlich bei einer NU?
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Pioneer

unregistriert

2

Sonntag, 18. Mai 2008, 14:45

Dieser Fall ist nach meinem Kenntnisstand noch nirgendwo entschieden worden.
Klar ist eigentlich nur, das sie durch eine bestandene MPU endet.
Aber was passiert eigentlich ohne MPU?
Liegt die NU nun auf dem FS oder auf der Person oder auf der Kombination von beidem?
Erlischt sie daher durch FS-Ablauf oder wirkt sie fort, auch auf die entsprechende Verlängerung des FS und tritt bei unbefristet erteiltem FS eine Verjährung ein, wenn der Tatbestand, auf dem diese NU beruht, verjährt ist oder gilt eine neue Verjährungsfrist ab Erteilung der NU und ist diese als eigenständige Rechtshandlung zu sehen ?
Unter dem letzten Gesichtspunkt stellt sich dann auch noch die Frage, obwohl durch Verjährung des ursprünglichen Tatbestands der NU der eigentliche Rechtsgrund entzogen wurde, dieser gleichwohl latent weiterwirkt, oder aus welchem neuen Rechtsgrund die NU einzuordnen ist und innerhalb welcher Verjährungsfrist gesehen wird und wie diese dann zu bestimmen ist.
Diese Begriffsbestimmungen lassen sich wohl nur durch einen Juristen klären, mir fehlen dazu die Kenntnisse, um mit diesen Formalien entsprechend umzugehen.

julius20

Schüler

Registrierungsdatum: 15. April 2008

Beiträge: 108

3

Montag, 19. Mai 2008, 16:46

was ist eine NU?

KloPpY

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 30. April 2008

Beiträge: 318

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Berlin

Führerschein aus: Słubice: 11/2008 -> Berlin: 02/2011

4

Montag, 19. Mai 2008, 17:30

Nutzungsunterlassung

Das heißt, dass Du Deinen FE (Fahrerlaubnis) behalten darfst, diese aber nicht in D nutzen darfst.

hessen-frank

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. Mai 2007

Beiträge: 397

5

Montag, 19. Mai 2008, 20:26

Hallo,

schau einfach mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsuntersagung

Wurde auch, glaube ich schon mal verlinkt.

Gruss
Frank

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

6

Montag, 19. Mai 2008, 20:45

auch ne Frechheit der Deutschen Behörde!!!

"Eine deutsche Behörde zweifelt also mit einer Nutzungsuntersagung den hoheitlichen Akt einer Erteilung der Fahrerlaubnis einer ausländischen Fahrerlaubnisbehörde an, wenn es sich nur um alte Eignungszweifel handelt, die vor der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis lagen. Begründung: Bei fortwirkenden Eignungszweifeln kann die ausländische Erteilung nach deutscher Auffassung nur fehlerhaft sein. Wird eine behördliche Anfrage vom Ausstellerland nicht beantwortet, wird aufgrund der weiter bestehenden Eignungszweifel grundsätzlich gegen den Betroffenen entschieden."


ich hoffe das wird vom EUGH berücksichtigt!!!!!!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

julius20

Schüler

Registrierungsdatum: 15. April 2008

Beiträge: 108

7

Montag, 19. Mai 2008, 21:30

ok verstanden... aber mögen tue ich sie nicht..... :bumm: