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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Donnerstag, 24. April 2008, 16:13

3. Senat des Bundesverwaltungsgericht zu erwartende Entscheidung zur Anerkennung sogenannter EU-Fahrerlaubnisse.

Zitat

Mit Spannung erwarten … II

Ein weiterer Grund dafür, dass ich dieser Tage mit einigen meiner Mandanten den Blick voller Spannung nach Leipzig richte, ist die ebenfalls vom 3. Senat des Bundesverwaltungsgericht zu erwartende Entscheidung zur Anerkennung sogenannter EU-Fahrerlaubnisse. Gleich in zwei Fällen geht es um in der Tschechischen Republik erworbene Führerscheine, die von den hiesigen Behörden nicht anerkannt werden.

Vorausgegangen war jeweils der rechtskräftige Entzug einer in Deutschland erworbenen Fahrerlaubnis. Die Neuerteilung sollte vom positiven Ausgang einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig gemacht werden. Statt aber ein entsprechendes Gutachten vorzulegen, nutzten die jeweiligen Antragsteller die sich ihnen bietende Gelegenheit, eine Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik zu erwerben. Nachdem sie damit in Verkehrskontrollen aufgefallen waren, untersagte ihnen die Beörde, von der tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Und dies, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, dass Führerscheine, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten erworben wurden, ohne weitere Formalitäten anerkannt werden müssen.
Quelle:http://rarudnicki.de/blog/rechthaberei/m…rwarten-ii.html
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Oberklops

Zauberlehrling

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2

Samstag, 3. Mai 2008, 20:50

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich. Der EUGH hat eindeutig geurteilt, die Betroffenen sind nur durch eine Verkehrskontrolle aufgefallen, also nicht durch erneute Auffälligkeiten - und da wird die Sache vor dem 3. Senat BVG Leipzig ausgetragen ? Und auch da noch das Urteil am 27.09. abgewartet ? Ich weiss nicht, was ein deutscher Richter noch braucht, nachdem er es schon als Gesetz, als Rili und durch mehrere Entscheidungen EUGH Entscheidungen schwarz auf weiss stehen hat.
Vielleicht singen sie heimlich doch noch - wir wollen unsern alten Kaiser Wilhelm wiederham - nette Grüsse.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

KloPpY

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3

Mittwoch, 7. Mai 2008, 10:56

Was für ein urteil wird denn am 27.09. erwartet? habe mit der Sufu nichts finden können.

Pioneer

unregistriert

4

Mittwoch, 7. Mai 2008, 13:10

Es steht der EuGH-Entscheid über einige Vorlageanfragen bzgl. Rechtsmißbrauch an.

Das ist für alle EUFS von großer Wichtigkeit.

Das Datum stimmt nicht genau, aber die Antwort des Gerichts wird im Sommer erwartet.

Bekommt aber mit Sicherheit hier jeder mit, weil dann das Forum tobt, so oder so.

KloPpY

Fortgeschrittener

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5

Mittwoch, 7. Mai 2008, 14:04

Danke Pioneer. Werden solche Entscheide denn rückwirkend geltend gemacht?

Den dt. Behörden werden diese ehe wieder so auslegen, wie sie es gerade brauchen. Und das wird mit Sicherheit nicht zu unserem Gunsten sein.

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6

Mittwoch, 7. Mai 2008, 19:27

wenn das Urteil neg. für uns ausfällt,wird sich D auf alle berufen,die eine MPU normalerweise machen müssten!
also ist es wurscht,ob das Urteil ab glei zählt oder ab vor 5 Jahre :knips:

sollte der EUGH nicht ausschliesslich das betonen,das es nicht so ist,wird wohl D eine neue Vorlagenfrage stellen,die genau das dann beinhalten wird!
und für diese Zeit,könnten sie den EUFS ja erstmal aufs Eis legen,wie das nach alter Vorlagenfrage "...darf D dann den EUFS erstmal aberkennen,bis die Sachlage geklärt wäre..." der EUGH ja entschieden hätte,wenns neg. für uns ausfällt!

sollte alles pos. für uns ausfallen...ist eh alles wurscht :pfiff:

ist schon ein pikantes Thema und sehr verwirrend für alle Beteiligten!
ich hoffe das der EUGH gescheiter ist und mal klipp und klar nun ein Urteil fällt,wo keiner mehr einfach so mit "neuen Nichtigkeiten vor frägt"!!!

das muss ja auch langsam den Rest der "Welt" nerven....was D immer so sich einfallen lassen will!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Oberklops

Zauberlehrling

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7

Freitag, 9. Mai 2008, 00:56

@Paule oder wer das hier als Erster war - wer lesen kann ist klar im vorteil -

Was mag da wohl kommen - sicher kommt irgendwas, was Deutschland sich zu Nutze macht, um den sich selbst versorgenden Staatsapparat auch durch Einnahmen der MPU weiter zu füttern. Aber nichts für uns Entscheidendes. Denn es ist doch alles gesagt, entschieden und geschrieben. In Urteilen und in 3 Richlinien. Hier mal ein Auszug aus der "Neuen", also der letzten, 3. EU-FS-RL:

„Eine bis 6 Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgend einer Weise eingeschränkt werden.“

Auf gut Deutsch heißt das: zumindest die nächsten Jahre bleibt alles beim alten, nämlich:

1. Bestandsschutz für Inhaber von EU-Führerscheinen.
2. Rechtssicherheit für Neuerwerber zumindest erstmal in den nächsten 6 Jahren.

Was denn sonst... Grüsse - Nette.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

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8

Freitag, 9. Mai 2008, 06:28

wo stehtn dat mit den 6 Jahren?
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Oberklops

Zauberlehrling

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9

Samstag, 10. Mai 2008, 23:43

Inne rili, inne dritte. :knips:
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